Shisha-Besucherin bekommt Schadenersatz – Minderjährige geschädigt

Ein Shisha Besuch von Freundinnen hatte ein Nachspiel. Es war keine Friedenspfeife, die die Beteiligten vor das Gericht trieb, sondern ein Zusammenbruch einer Raucherin führt zu einem handfesten Streit vor Gericht.

Das Oberlandesgericht Frankfurt (Oberlandesgericht Frankfurt am MainBeschluss vom 11.07.2022
– 6 U 148/21 -) hat in einem Entscheid einer Minderjährigen Schadenersatz zugesprochen. Diese erlitt nach einem – unzulässigen – Besuch einer Shisha Bar Gesundheitsschäden wie einen Kollaps und später Atemnot. Das Gericht verurteilte den Betreiber zur Zahlung von 6.400 Euro. Das Gericht sah es als fahrlässig und sorgfaltswidrig an, dass der Betreiber der Bar die „Kundin“ weder nach ihrem Alter gefragt habe noch eine ordnungsgemäße Einweisung vorgenommen habe. Die eigene Entscheidung der Jugendlichen spielte offenbar keine entscheidende Rolle. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe an Jugendliche. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.

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