S&F Süddeutsche Factoring GmbH & Co. KG – Katastrophenbilanz

Ja, um das dann auch einmal so in aller Deutlichkeit zu sagen, denn wer sich diese Bilanz anschaut, der wird uns sicherlich zustimmen. Durch Verluste entstandenes negatives Kapital ist sicherlich eine Position, die diese Bilanz zu einer katastrophen Bilanz macht.

S&F Süddeutsche Factoring GmbH & Co. KG

Starnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019

Prüfungsbericht zum 30. Juni 2019

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die S&F Süddeutsche Factoring GmbH & Co. KG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der S&F Süddeutsche Factoring GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der S&F Süddeutsche Factoring GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30.Juni 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 27. November 2019

ASWR Florentz und Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Aschenbrenner, Wirtschaftsprüfer

Heuberger, Wirtschaftsprüfer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2019 festgestellt.

Anhang zum 30.06.2019

1. Allgemeines

Bei der S&F Süddeutsche Factoring GmbH & Co. KG handelt es sich um ein Finanzleistungsinstitut nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG. Die notwendige Erlaubnis (Erlaubnisantrag an die BaFin vom 02.03.2018) gem. §§ 32 Abs. 1,1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG zum Erbringen des Factoring wurde mit Bescheid vom 05.07.2018 von der BaFin erteilt.

Die sich aus den für die Finanzdienstleistungsinstitute nach den § 340, § 340a ff. HGB, § 26 ff. KWG und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) ergebenden Verhaltens-, Organisations-, Anzeige- und Rechnungslegungspflichten wurden im Berichtsjahr umgesetzt.

Die S&F Süddeutsche Factoring GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Starnberg und ist im Handelsregister A des Amtsgerichts München unter der HRA 109203 eingetragen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 30.06.2019 (Wirtschaftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019) der S&F Süddeutsche Factoring GmbH & Co. KG., Starnberg, wurde nach den geltenden Vorschriften des HGB und den ergänzenden Bestimmungen der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Aufgrund der Gründung der Gesellschaft in der Berichtsperiode entfallen Vergleichsangaben zum Vorjahr.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 2 Abs. 1 S. 1 RechKredV in Staffelform nach Formblatt 3 der RechKredV aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresüberschusses aufgestellt.

Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachanlagen

Im Anlagevermögen wurden nur solche Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Der Plan verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Für die Bilanzierung und Bewertung von solchen Vermögensgegenständen, die steuerlich geringwertige Wirtschaftsgüter darstellen, wurde § 6 Abs. 2 und 2a EStG beachtet.

Bewertung von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Bewertung von Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Bewertung von Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt und betreffen im Wesentlichen Forderungen an Ärzte und an Patienten. Die Forderungslaufzeiten sind entweder durch Ratenzahlungsvereinbarungen festgeschrieben oder sofort fällig und haben demzufolge keine unbestimmte Laufzeit.

Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Insgesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderungen an
Patienten 431 39 33 10 513
Ärzte 3 0 0 0 3
Übrige 0 0 0 0 0

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagespiegel.

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Die Zugänge beim Sachanlagevermögen betreffen im Wesentlichen Büromöbel sowie technische Anlagen. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung besteht zum Stichtag in Höhe von EUR 0,00.

Die ausgewiesenen immateriellen Anlagewerte betreffen im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software inklusive Installation. Die immateriellen Anlagewerte belaufen sich zum Stichtag auf EUR 74.388.

Aktivierungspflichtige selbst genutzte Grundstücke und Gebäude hat die Gesellschaft keine.

Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von EUR 87,92 mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr enthalten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Ausgewiesen werden unter dem Posten „Aktive Rechnungsabgrenzung“ Ausgaben vor dem Abschlussstichtag nach § 250 HGB, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Ausgewiesen wird ein Kontokorrentkredit gem. Vertrag vom 08.10.2018 sowie die Verbindlichkeiten aus den aufgelaufenen Zinsen für das Quartal.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden setzen sich im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft zusammen und belaufen sich auf EUR 138.646,45 gegenüber Ärzten.

Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben eine Restlaufzeit bis zu drei Monaten.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 73.614,17 mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr; Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer sowie Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt sowie Verbindlichkeiten aus der Inanspruchnahme von Lieferungen und Dienstleistungen von Dritten für den laufenden Geschäftsverkehr mit einer Restlaufzeit von unter drei Monaten.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern sowie für ausstehende Kostenrechnungen gebildet.

Eigenkapital

Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Das Kommanditkapital beläuft sich auf EUR 10.000,00.

Das variable Kapital der Kommanditisten beläuft sich auf EUR 127.500,00.

Der Jahresfehlbetrag wurde wie folgt verwendet:

Belastung auf Verlustausgleichskonten der Kommanditisten EUR 123.818,64
Belastung auf Kapitalkonten Komplementär EUR 0,00
Einstellungen in die Gewinnrücklagen EUR 0,00

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zinserträge

Unter dem Posten Zinserträge sind im Wesentlichen die Erträge aus Factoringdienstleistungen aus gegenüber Dritten erbrachten Dienstleistungen ausgewiesen.

Ferner werden Zinserträge aus Ratenzahlungsvereinbarungen ausgewiesen.

Zinsaufwendungen

Die Aufwendungen aus Factoringdienstleistungen beinhalten die den Factoringdienstleistungen direkt zuordenbaren Kosten. Diese beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für das Debitorenmanagement.

In den Zinsaufwendungen sind Zinsen an Gesellschafter in Höhe von EUR 1.114,17 enthalten. Es sind keine Zinsaufwendungen aus Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen enthalten.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten verrechnete Sachbezüge der Mitarbeiter sowie erhobene Mahngebühren.

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Neben den Personalaufwendungen i. H. v. EUR 89.784,72 beinhalten die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen auch andere Verwaltungsaufwendungen.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen setzen sich hauptsächlich aus den Kosten der laufenden Geschäftsabwicklung zusammen. Sie enthalten insbesondere Wartungskosten für Hard- und Software i. H. v. EUR 5.395,60, Kosten für Unternehmensberatung i. H. v. EUR 3.200,00, Abschluss- und Prüfungskosten i. H. v. EUR 26.932,50, Rechts- und Beratungskosten i. H. v. EUR 11.964,36, Werbekosten i. H. v. EUR 3.902,54, die Haftungsvergütung für die Komplementärin i. H. v. EUR 2.500,00 sowie periodenfremde Aufwendungen i. H. v. EUR 1.007,72.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen sowie die Pauschalwertberichtigung nach HGB auf nicht wertgesicherte Forderungen ausgewiesen.

5. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Keine.

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr war im Durchschnitt 1 (umgerechnet auf Vollzeit) angestellter Mitarbeiter beschäftigt (1 Angestellter und 1 leitender Angestellter, davon 0 weibliche Mitarbeiter). Darin enthalten ist 1 Teilzeitkraft, die in 0,3 Vollzeitmitarbeiter umgerechnet wurde.

Organe

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Lamost Verwaltungs GmbH mit Sitz in Starnberg. Das Stammkapital der LAMOST Verwaltungs GmbH, Starnberg, beträgt € 25.000,00.

Die LAMOST Verwaltungs GmbH mit Sitz in Starnberg wird vertreten durch:

Herrn Dr. Dipl. – Ing., Dipl. Wirtschaftsingenieur Detlef Graessner, Wirtschaftsingenieur;

Herrn Manfred Rief, Kaufmann.

Bezüge des Geschäftsführungsorgans

An die Geschäftsführer der Komplementärin wurde im Geschäftsjahr ein Betrag in Höhe von EUR 8.000,00 gezahlt.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Für Abschlussprüfungsleistungen sind im Berichtszeitraum EUR 15.000,00 netto erfasst worden.

Angaben gem. § 285 Nr. 21 HGB

Die Berichtsgesellschaft nutzt einen Büroraum, den Vertriebskanal vorhandener Bestandskunden sowie teilweise die IT-Infrastruktur der Pharmatechnik GmbH & Co. KG.

Mit Vertrag vom 08.10.2018 hat die Pharmatechnik GmbH & Co. KG zur Absicherung der Bankansprüche aus dem zwischen der Berichtsgesellschaft und der Bank abgeschlossenem Kredit- /Darlehensvertrag vom 02.10.2018 eine selbstschuldnerische, bankübliche Bürgschaft über EUR 2.000.000,00 übernommen.

Angaben gem. § 285 Nr. 33 HGB

Mit Vertrag vom 10.10.2019 wurde die Laufzeit des Gesellschafter-Darlehens, welches mit Vertrag vom 01.09.2018 gewährt wurde und zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 73.614,17 valutiert, bis zum 30.06.2022 verlängert.

Zum 16.10.2019 wurde zudem das variable Kapital der Kommanditisten um 122.500 EUR erhöht.

Zum 23.10.2019 wurde zudem das variable Kapital der Kommanditisten nochmal um 450.000 EUR erhöht.

Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag wurde wie folgt verwendet:

Belastung auf Verlustausgleichskonten der Kommanditisten EUR 123.818,64
Belastung auf Kapitalkonten Komplementär EUR 0,00
Einstellungen in die Gewinnrücklagen EUR 0,00

 

Starnberg, den 30.09.2019

gez. LAMOST Verwaltungs GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer

Herrn Dr. Detlef Graessner

vertreten durch den Geschäftsführer

Herrn Manfred Rief

Anschaffungs- / Herstellungskosten 01.07.2018 Zugänge/Abgänge kumulierte Abschreibungen 30.06.2019 Abschreibungen/Zuschreibungen vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 Buchwert 30.06.2019
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 68.406,66 23.133,64 17.152,30 17.152,30 74.388,00
Immaterielle Vermögensgegenstände 68.406,66 17.152,30 17.152,30 74.388,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.039,00 1.039,00 1.039,00 0
Sachanlagen 1.039,00 1.039,00 1.039,00 0
68.406,66 24.172,64 18.191,30 18.191,30 74.388,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1.1. Allgemeines

Die Gesellschaft ist unter HRA 109203 im Handelsregister A des Amtsgerichts München mit der Firma S & F Süddeutsche Factoring GmbH & Co. KG, Starnberg, eingetragen.

Als persönlich haftende Gesellschafterin wurde die LAMOST Verwaltungs GmbH, Starnberg, eingetragen.

Gegenstand der Gesellschaft ist der gewerbliche Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen einen oder mehrere Forderungsschuldner (Factoring).

Mit Schreiben vom 05.07.2018 erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Erlaubnis als Finanzdienstleistung das Factoring (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG) zu erbringen. Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b i. V. m. Abs. 1a KWG ist die Gesellschaft.

Die Gesellschaft tätigt ihre Geschäfte ausschließlich in Deutschland und in Euro.

1.2. Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis

Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiter und damit das zehnte Jahr in Folge auf Wachstumskurs. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Bruttoinlandsprodukt 2018 um 1,5 % gestiegen. Für das Jahr 2019 erwartet die Bundesregierung wiederum eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um 0,5 %. Die Wachstumsimpulse sind insbesondere auf die weiterhin starke Inlandsnachfrage zurückzuführen. So sind im Jahr 2018 die Konsumausgaben der privaten Haushalte im Vergleich zu dem Vorjahr um 1,3 % gestiegen. In 2019 erwartet die Bundesregierung eine nochmalige Steigerung von 1,4 %.

Mit der positiven Wirtschaftsentwicklung ist die Zahl der Erwerbstätigen gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in 2018 um 1,4 % gestiegen.

Das Wirtschaftswachstum wirkte sich zudem positiv auf die Zahl der Insolvenzen aus. Laut dem Statistischen Bundesamt ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen in 2018 um rund 6 % im Vergleich zu 2017 zurückgegangen.

Die Gesellschaft ist in dem Bereich Zahnmedizin tätig. Dabei profitiert sie von der konstant positiven Entwicklung des Gesundheitsmarktes. In Deutschland betrug die Anzahl der Vertragszahnärzte im Jahr 2018 49.984. Laut KZVB Jahrbuch betrug der durchschnittliche Umsatz einer Zahnarztpraxis 2016 EUR 495.100,00. Dabei wurden 52 % nicht über die KZV abgerechnet. Daraus errechnet sich ein Marktvolumen für die Gesellschaft in Höhe von rund EUR 21.500,00 je Zahnarztpraxis und Monat.

Im ersten Jahr der Gründung der Gesellschaft konnte die Gesellschaft erfolgreich Neukunden gewinnen und das Ankaufsvolumen kontinuierlich erhöhen. Im Geschäftsjahr 2018/2019 betrug das Ankaufsvolumen T€ 1.627. Dieser Wert entspricht den Erwartungen der Geschäftsführung. Das Ankaufsvolumen stellt dabei den wesentlichen finanziellen Leistungsindikator für die Geschäftsleitung zur Steuerung der Berichtsgesellschaft dar. Im Rahmen der Vertriebstätigkeit der Gesellschaft werden Zahnärzte und Zahnarztpraxen angesprochen. Die Entscheidung Forderungen dieser Kunden anzukaufen erfolgt erst nach einer Risikoanalyse. Eine weitere Risikoanalyse erfolgt bei der Entscheidung Forderungen der Patienten der Zahnarztpraxen aufzukaufen. Im Geschäftsjahr bewegte sich die Ausfallquote bei den angekauften Forderungen in einem Bereich von unter 1 %.

Die Geschäftsleitung überwacht regelmäßig wesentliche Kennziffern der Gesellschaft. Dabei werden monatlich die Ergebnisentwicklung und die Kapitalausstattung analysiert. Der Stand der Liquidität wird werktäglich kontrolliert. Die Gesellschaft hat ein Forderungsmanagement installiert und fordert die Einhaltung von Zahlungszielen ein.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wurden nicht definiert.

Die Gesellschaft nutzt eine Büroeinheit, Vertriebsstrukturen und Teile der IT Infrastruktur der Pharmatechnik GmbH & Co. KG, Starnberg. Für die Pharmatechnik GmbH & Co. KG, Starnberg, stellt die Dienstleistung der Gesellschaft eine sinnvolle Ergänzung ihres Dienstleistungsportfolios dar.

2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.1. Vermögenslage

Die folgende Übersicht, abgeleitet aus der Bilanz des Geschäftsjahres 2018/2019, zeigt die Vermögenslage zum 30.06.2019:

Bilanzsumme TEUR 694
Guthaben bei Kreditinstituten TEUR 53
Forderungen an Kunden TEUR 511
Anlagevermögen TEUR 74
Sonstige Vermögensgegenstände und RAP TEUR 1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten TEUR 373
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden TEUR 139
Sonstige Verbindlichkeiten TEUR 82
Sonstige Rückstellungen TEUR 31
Eigenkapital TEUR 14

Geschäftsbedingt entfällt der wesentliche Teil des Vermögens auf Forderungen an Kunden. Der Anteil der Forderungen an Kunden an der Bilanzsumme in Höhe von TEUR 694 beträgt ca. 74 %.

Mit dem Forderungsbestand korrespondieren die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen ca. TEUR 373. Damit betragen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten rund 54 % der Bilanzsumme.

Das bilanzielle Eigenkapital beträgt T€ 14.

2.2. Finanzlage

Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über ausreichende Refinanzierungsmittel. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen im Wesentlichen Kontokorrentverbindlichkeiten dar. Der Kontokorrentkredit ist mit TEUR 2.000 ausreichend hoch bemessen. Die Gesellschafter haben im Geschäftsjahr 2019/2020 eine Einlage in Höhe von TEUR 572 geleistet.

2.3. Ertragslage

Die folgende Übersicht, abgeleitet aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2018/2019, zeigt die Ertragslage:

Zinsergebnis TEUR 44
Darin: Factoringdienstleistungen TEUR 46
Sonstige betriebliche Erträge TEUR 5
Personalaufwendungen TEUR 90
Andere Verwaltungsaufwendungen TEUR 59
Abschreibungen TEUR 18
Sonstige betriebliche Aufwendungen TEUR 5
Jahresfehlbetrag TEUR 124

3. Risiko- und Chancenbericht

Aus dem Factoring-Geschäft ergeben sich verschiedene Risiken, denen die Gesellschaft durch Prüfung und Begrenzung der Einzelrisiken, Beobachtung von Branchenrisiken und deren fortlaufender Überwachung Rechnung trägt. Die Gesellschaft hat ein System zur frühzeitigen Erkennung von Risiken implementiert. Die zu diesem Zweck getroffenen Regelungen sind schriftlich festgelegt und jeweils mit Verbindung zum Organisationshandbuch zusammengefasst. Alle getroffenen Regelungen werden stetig weiterentwickelt und an die steigenden Anforderungen an das Risikomanagementsystem angepasst. Die unterschiedlichen Aufgaben des Risikomanagements sind auf verschiedene organisatorische Einheiten übertragen, wobei die Risikopolitik in der Verantwortung der Geschäftsleitung liegt.

3.1.Risikoinventur

Grundlage für das erfolgreiche Risikomanagement ist die systematische Erfassung und Analyse aller relevanten Risiken. Im Rahmen der Risikoinventur werden die die Gesellschaft betreffenden Risiken identifiziert, quantifiziert, beurteilt und dokumentiert. Die Überwachung und Kommunikation der Risiken sind Bestandteil des Risikomanagements. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit verschafft sich die Geschäftsleitung regelmäßig sowie anlassbezogen einen Überblick über die Risiken auf Ebene der Berichtsgesellschaft.

3.2. Adressausfallrisiken

Dieses Risiko wird durch die Geschäftsleitung als wesentlich eingestuft.

Das Adressausfallrisiko wird zum einen auf der Ebene der Debitoren identifiziert. Dieses Risiko begrenzt die Gesellschaft durch die Festlegung individuell ermittelter Werte, bis zu der Forderungen angekauft werden. Die Festlegung der Grenzen erfolgt durch die Analyse von Informationen wie z. B. Bonitätsauskünfte, bisheriger Verlauf von Geschäftsbeziehungen und Zahlungsverhalten. Hierzu findet eine tägliche Kontrolle der Fälligkeiten statt sowie ein regelmäßiges Mahnverfahren.

Das Adressausfallrisiko findet sich allerdings auch auf der Ebene der Kunden (Veritätsrisiko). Das Veritätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass eine Forderung rechtlich nicht existent ist oder rechtlich nicht durchsetzbar ist. Auch hier gelangen individuell ermittelte Grenzen zum Einsatz, bis zu der Forderungen angekauft werden. Die Grenzen werden vor allem unter Berücksichtigung von Bonitätsauskünften ermittelt.

Sich ändernde volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen und allgemeine Statistiken, die im Gesamten die Ausfallquote verändern können, werden zu Frühwarnindikatoren permanent beobachtet, um zeitnah die Kalkulation und die Rechnungslegung bei sich ergebender Notwendigkeit im Einzelfall eines Kunden, über spezielle Kundengruppen oder über alle Kundengruppen anpassen zu können.

3.3. Operationelle Risiken

Operationelle Risiken sind Gefahren, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten können. Dieses Risiko wurde durch die Geschäftsführung als wesentlich erkannt.

Operationellen Risiken begegnet die Gesellschaft durch die laufende Überwachung aller Abläufe und Prozesse im Unternehmen (internes Kontrollsystem). Darüber hinaus sind prozessunabhängige Kontrollen durch den Compliance Beauftragten vorgesehen.

Der Abgang von Mitarbeitern wird im Rahmen der operationellen Risiken als Risiko erkannt. Der Abgang von Mitarbeitern stellt allerdings ein Risiko dar, dem sich jedes Unternehmen gegenübersieht. Die Gesellschaft reduziert dieses Risiko, indem wiederkehrende Geschäftsprozesse weitgehend automatisiert werden. Darüber hinaus werden alle Geschäftsprozesse soweit dokumentiert, dass eine schnelle Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiter gewährleistet ist.

Der Ausfall der IT-Infrastruktur wurde ebenfalls als Risiko identifiziert. Risiken durch Störungen und Ausfälle der Infrastruktur reduziert die Gesellschaft durch angemessene Back-Up-Methoden und Redundanzen in der Serverlandschaft. Die hohe Verfügbarkeit des Systems trägt zur Minimierung des operationellen Risikos bei.

Für das Risiko etwaiger Vermögensschäden besteht Versicherungsschutz.

3.4. Marktpreisrisiken

Marktpreisrisiken für die Gesellschaft resultieren lediglich aus Änderungen von Refinanzierungszinsen am Kapitalmarkt. Die Zinsänderungsrisiken sind allerdings auf Grund von vertraglichen Vereinbarungen zu Zinsanpassungen nahezu ausgeschlossen.

Dieses Risiko wird als unwesentlich eingestuft.

3.5. Liquiditätsrisiken

Dem Risiko gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können, begegnet die Gesellschaft durch gut bemessene Refinanzierungslinien bei der Bank.

Im Geschäftsjahr hat sich die Liquidität jederzeit im vereinbarten Finanzierungsrahmen bewegt, so dass kein Liquiditätsengpass festgestellt werden konnte.

Dieses Risiko wird als unwesentlich eingestuft.

3.6. Risikotragfähigkeit

Die Risikotragfähigkeit ist die Fähigkeit des Unternehmens, die wesentlichen Risiken aus einem Risikokapital decken zu können. Das Risikokapital orientiert sich am substantiellen Eigenkapital. Die Gesellschaft quantifiziert die wesentlichen Risiken im Normalszenario wie folgt:

Adressausfallrisiko, Quote 1% TEUR 6
Veritätsrisiko, Ausfall 100% einer durchschnittlichen angekauften Forderung nach 45 Tagen TEUR 37
Risikokapital TEUR 137

Der Verbrauch des definierten Risikokapitals erfolgt über einen Zeitraum von 3,14 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums verbleibt der Gesellschaft ausreichende Zeit, um entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

3.7. Chancen

Chancen können sich für die Berichtsgesellschaft dadurch ergeben, dass durch das implementierte Kostenmanagementsystem die Ausgabenseite verbessert werden kann.

Durch die vorgenommenen Investitionen im Produktivsystem können durch die Erweiterung des Ankaufsvolumens Effizienzsteigerungen erzielt werden.

4. Prognosebericht

Im kommenden Wirtschaftsjahr erwartet die Geschäftsführung stark steigende Einnahmen aus der Erweiterung des Ankaufsvolumens von Forderungen. Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird mit einem Ankaufsvolumen in Höhe von rund T€ 7.192 geplant.

Zur Entlastung der Geschäftsführung/des Betriebsleiters wird im Geschäftsjahr 2019/2020 eine Teilzeitkraft für den Bereich Verwaltung eingestellt. Die Erhöhung des Eigenkapitals bildet die Grundlage für die Ausweitung des Umsatzvolumens.

Die Gesellschaft setzt die regelmäßige Kontrolle der Kennziffern Ergebnisentwicklung, Liquidität und Kapitalausstattung fort. Für das folgende Geschäftsjahr erwartet die Geschäftsführung ein ausgeglichenes Ergebnis. Die Geschäftsleitung will die niedrige Ausfallquote im Folgejahr wieder erreichen. Die Kontrolle der Liquidität soll eine jederzeitige Tilgung der fälligen Verbindlichkeiten sicherstellen.

Wegen des Prognosecharakters wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.

5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Sonstige wesentliche Vorgänge sowie bedeutende Ereignisse und Entwicklungen, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken, sind nach dem 30.06.2019 nicht eingetreten.

 

Starnberg, den 21.11.2019

LAMOST Verwaltungs GmbH

Dr. Detlef Graessner, Geschäftsführer

Manfred Rief, Geschäftsführer

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.07.2018 bis 30.06.2019

S&F Süddeutsche Factoring GmbH & Co. KG Factoring, Starnberg

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit – und Geldmarktgeschäften 46.477,88 0,00
2. Zinsaufwendungen 2.594,89 0,00
43.882,99 0,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 4.508,70 0,00
4. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 78.343,16 0,00
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 11.441,56 0,00
89.784,72 0,00
b) andere Verwaltungsaufwendungen 58.897,92 0,00
148.682,64 0,00
5. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen 18.191,30 0,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.336,39 0,00
7. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 123.818,64- 0,00
8. Ergebnis nach Steuern 123.818,64- 0,00
9. Jahresfehlbetrag 123.818,64 0,00
10. Belastung auf Kapitalkonten 123.818,64 0,00
11. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Handelsrecht

BILANZ zum 30. Juni 2019

S&F Süddeutsche Factoring GmbH & Co. KG Factoring, Starnberg

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 52.524,22 0,00
2. Forderungen an Kunden 510.657,53 0,00
3. Immaterielle Anlagewerte
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 74.388,00 0,00
4. sonstige Vermögensgegenstände 336,34 0,00
A. Rechnungsabgrenzungsposten 301,44 0,00
1. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag
a) Kapitalanteile Kommanditisten
B. durch Verluste entstandenes negatives Kapital 55.771,13 0,00
55.771,13 0,00
693.978,66 0,00

Handelsrecht

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 372.530,85 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) andere Verbindlichkeiten
aa) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 138.646,45 0,00
138.646,45 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 82.478,87 0,00
4. Rückstellungen
a) andere Rückstellungen 30.870,00 0,00
5. Eigenkapital
a) Eingefordertes Kapital
aa) Kapitalanteile Kommanditisten 69.452,49 0,00
693.978,66 0,00

Handelsrecht

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