SEC jetzt auch gegen Coinbase

Die Securities and Exchange Commission (SEC) hat erneut zugeschlagen und eine weitere Klage gegen Coinbase bekanntgegeben. Bereits gestern hatte die Behörde für Aufsehen gesorgt, als sie Binance und seinen CEO wegen unerlaubten Wertpapierhandels verklagte.

Die Tatsache, dass Coinbase zuvor eine Wells Notice erhalten hatte, lässt diesen Schritt jedoch weniger überraschend erscheinen. Die SEC hat insbesondere Einwände gegen den Staking-as-a-Service von Coinbase und behauptet, dass das Unternehmen zumindest seit 2019 ungenehmigten Börsenhandel betrieben hat. Diese Behauptung stößt bei vielen Beobachtern auf Unverständnis, da es die SEC selbst war, die Coinbase die Genehmigung für seinen Börsengang erteilte.

Es ist jedoch rechtlich unproblematisch, ein Unternehmen erst an die Börse zu bringen und es dann wesentlich später zu verklagen. Zuvor hatte Coinbase selbst eine Klage gegen die SEC eingereicht, um eine Antwort auf regulatorische Fragen zu erzwingen. Sowohl Coinbase als auch Binance sind führende Unternehmen in der Branche, und die Klagen der SEC erhöhen den Druck auf den Kryptomarkt. Dies macht sich nicht nur in fallenden Kursen bemerkbar, sondern auch in schwindender Liquidität.

Die Aktie des Unternehmens verzeichnete zunächst einen starken Rückgang, da der Kurs nach der Ankündigung um 20 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag einbrach. Inzwischen hat sich die Situation jedoch etwas beruhigt.

 

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