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Schwere Vorwürfe nach Beauty-OP: Patientin kritisiert Klinik von „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“

Stefan_Schranz (CC0), Pixabay
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Eine aktuelle BILD-Recherche sorgt für neue Diskussionen um die bekannte Schönheitsklinik Aesthetify und ihre prominenten Gesichter „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“. Eine 40-jährige Patientin erhebt nach einem ästhetischen Eingriff schwere Vorwürfe. Nach Angaben von BILD wollte sie unter anderem ihre Tränensäcke entfernen lassen. Nach dem Eingriff berichtet sie nun über Schmerzen, anhaltende Schwellungen und ein hängendes Augenlid. BILD

Die Vorwürfe sind zunächst die Darstellung der Patientin. Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, lässt sich anhand der bislang öffentlich zugänglichen Informationen nicht feststellen. Für eine solche Bewertung wären insbesondere Behandlungsunterlagen, Operationsbericht, Aufklärung und gegebenenfalls eine unabhängige medizinische Begutachtung erforderlich.

Was bei einer Unterlidstraffung gemacht wird

Aesthetify bietet sowohl Ober- als auch Unterlidstraffungen an. Nach Angaben der Klinik dient die Unterlidstraffung insbesondere der Behandlung von Tränensäcken und erschlaffter Haut. Dabei kann ein Schnitt knapp unterhalb des Wimpernkranzes erfolgen, überschüssiges beziehungsweise vorgewölbtes Fettgewebe kann entfernt oder neu positioniert und die Haut gestrafft werden. Aesthetify nennt für eine Unterlidstraffung Preise ab 3.900 Euro.

Zu beachten ist allerdings: Welche konkreten Operationsschritte bei der von BILD beschriebenen Patientin vorgenommen wurden, ist im frei zugänglichen Teil des BILD-Artikels nicht vollständig dokumentiert. Dort heißt es lediglich, dass sie sich „unter anderem die Tränensäcke entfernen lassen“ wollte. Angaben hinter der BILDplus-Schranke sollten deshalb nicht durch Spekulationen ersetzt werden.

Schmerzen, Schwellungen und hängendes Lid

Die von der Patientin beschriebenen Beschwerden verdienen medizinische Abklärung. Schwellungen und Rötungen können nach einer Augenlidoperation grundsätzlich zunächst auftreten. Aesthetify selbst weist darauf hin, dass das endgültige Ergebnis einer Lidstraffung regelmäßig erst nach zwei bis drei Monaten beurteilt werden könne und in der Heilungsphase noch Schwellungen und Rötungen möglich seien.

Ein hängendes Lid oder länger anhaltende erhebliche Beschwerden sind damit allerdings nicht automatisch als normaler Heilungsverlauf einzustufen. Ob es sich im konkreten Fall um eine vorübergehende postoperative Erscheinung, eine Komplikation oder möglicherweise einen Behandlungsfehler handelt, kann seriös nur nach einer medizinischen Untersuchung beurteilt werden.

Besonders heikel: die Debatte um Vorher-Nachher-Bilder

Der Fall bekommt zusätzliche Brisanz durch die bisherige Auseinandersetzung von Aesthetify mit Verbraucherschützern.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Aesthetify GmbH geklagt, weil diese ästhetische Unterspritzungen mit Vorher-Nachher-Darstellungen beworben hatte. Das Oberlandesgericht Hamm gab der Verbraucherzentrale Recht. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2025 im Ergebnis, dass das Werbeverbot auch bei ästhetischen Unterspritzungen mit Hyaluronsäure gilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Hintergrund dieser Regelung ist für den aktuellen Fall besonders interessant: Der Gesetzgeber will verhindern, dass Menschen durch besonders eindrucksvolle Erfolgsergebnisse zu medizinisch nicht notwendigen Eingriffen verleitet werden.

Die Verbraucherzentrale NRW kritisierte, Vorher-Nachher-Werbung könne den Eindruck vermitteln, dass ein bestimmtes Ergebnis praktisch garantiert sei. Tatsächlich reagiere jeder Körper anders und ein ästhetischer Eingriff könne auch anders verlaufen als auf den präsentierten Erfolgsbildern.

Gerade deshalb ist die aktuelle Berichterstattung über eine Patientin, die mit dem Ergebnis ihrer Behandlung offenbar unzufrieden ist und gesundheitliche Beschwerden schildert, verbraucherpolitisch relevant.

Aesthetify wirbt mit hohen Sicherheitsstandards

Auf der eigenen Internetseite beschreibt Aesthetify seine Augenlidstraffungen als medizinisch fundierte Eingriffe unter entsprechenden OP-Standards. Das Unternehmen erklärt, solche Operationen würden von Ärztinnen und Ärzten aus dem Bereich der plastischen und ästhetischen Chirurgie durchgeführt. Außerdem werden ausführliche Beratung, Nachsorge und eine Notfallnummer zugesichert.

Auch bei Behandlungen der Augenregion betont das Unternehmen nach eigenen Angaben Aufklärung, ärztliche Durchführung und Erreichbarkeit bei Beschwerden.

Diese Angaben sind zunächst Selbstdarstellungen des Unternehmens und beantworten noch nicht die Frage, wie der konkrete Fall der Patientin medizinisch zu bewerten ist.

Kritik an Aesthetify ist nicht neu

Die öffentliche Auseinandersetzung rund um „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ betrifft nicht nur den aktuellen Patientenfall.

Neben dem bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren wegen Vorher-Nachher-Werbung läuft beziehungsweise lief auch ein weiteres Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die Aesthetify GmbH wegen aus Sicht der Verbraucherschützer irreführender Werbung mit Facharztbezeichnungen.

Damit sollte allerdings vorsichtig umgegangen werden: Ein Werberechtsstreit sagt nichts darüber aus, ob im konkreten Fall der 40-jährigen Patientin ein medizinischer Fehler begangen wurde.

Beides muss strikt getrennt werden.

Was sagen „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“?

BILD kündigt in seinem BILDplus-Beitrag ausdrücklich eine Stellungnahme von „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ zu den Vorwürfen an. Der frei zugängliche Teil des Artikels enthält diese Stellungnahme jedoch nicht. Deshalb wäre es journalistisch nicht vertretbar, den Inhalt dieser Reaktion zu behaupten oder zu rekonstruieren.

Für die weitere Bewertung des Falls wird gerade diese Gegendarstellung entscheidend sein: Wie schildert die Klinik den Behandlungsverlauf? Welche Eingriffe wurden tatsächlich vorgenommen? Welche Nachbehandlung wurde angeboten? Und wie bewerten die behandelnden Ärzte die Beschwerden?

Solange diese Informationen nicht vollständig öffentlich vorliegen, bleibt es bei einem Vorwurf einer Patientin und nicht bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler.

Was Patienten vor einer Schönheitsoperation beachten sollten

Der Fall zeigt erneut, dass ästhetische Eingriffe nicht wie ein gewöhnliches Lifestyle-Produkt betrachtet werden sollten. Auch wenn soziale Medien oftmals beeindruckende Ergebnisse präsentieren, handelt es sich um medizinische Behandlungen mit möglichen Risiken.

Patientinnen und Patienten sollten sich vor einem Eingriff insbesondere erklären lassen, wer tatsächlich operiert, welche Facharztqualifikation diese Person besitzt, welche konkreten Risiken bestehen, welche Alternativen es gibt und wie Komplikationen sowie notwendige Korrekturen behandelt werden.

Ebenso wichtig ist eine vollständige Dokumentation. Aufklärungsunterlagen, Kostenvoranschläge, Rechnungen, OP-Berichte und der Verlauf nach dem Eingriff sollten aufbewahrt werden. Bei erheblichen oder anhaltenden Beschwerden kann eine unabhängige fachärztliche Zweitmeinung sinnvoll sein.

Fazit von diebewertung.de

Die von BILD veröffentlichten Vorwürfe sind ernst zu nehmen, dürfen aber nicht vorschnell als bewiesener Ärztepfusch dargestellt werden. Öffentlich belegt ist derzeit, dass eine Patientin nach einem ästhetischen Eingriff in einer Klinik aus dem Umfeld von „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ über Schmerzen, Schwellungen und ein hängendes Lid berichtet.

Der Fall berührt zugleich eine grundsätzlichere Frage: Wie verantwortungsvoll wird Schönheitsmedizin vermarktet, wenn Ärzte und Kliniken gleichzeitig eine enorme Reichweite in sozialen Netzwerken besitzen?

Gerade Aesthetify musste bereits gerichtlich erfahren, dass für Beauty-Eingriffe nicht jede Form der Werbung zulässig ist. Der rechtskräftige Streit um Vorher-Nachher-Bilder zeigt, dass der Gesetzgeber den Schutz von Patienten vor suggestiver Werbung bewusst hoch gewichtet.

Ob bei der Operation der jetzt berichtenden Patientin tatsächlich medizinische Fehler gemacht wurden, muss dagegen offenbleiben, bis belastbare medizinische Unterlagen, eine unabhängige Bewertung und die vollständige Stellungnahme der Gegenseite vorliegen.

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