Startseite Allgemeines Deutsche Messwesen GmbH: Kritik an Smart-Meter-Schreiben – Unternehmen weist Vorwürfe zurück
Allgemeines

Deutsche Messwesen GmbH: Kritik an Smart-Meter-Schreiben – Unternehmen weist Vorwürfe zurück

MIH83 (CC0), Pixabay
Teilen

Die bundesweite Werbung der Deutschen Messwesen für intelligente Stromzähler hat bei Verbrauchern Fragen aufgeworfen und mehrere Stadtwerke zu öffentlichen Hinweisen veranlasst. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen beschäftigt sich mit den Angeboten. Gegenüber diebewertung.de nimmt das Unternehmen nun ausführlich Stellung, weist die Kritik zurück und spricht seinerseits von einer verwirrenden Kommunikation mancher Stadtwerke. Was steckt hinter dem Streit, und worauf sollten Verbraucher achten?

Smart-Meter-Angebote sorgen für Diskussionen

Die Digitalisierung der Stromversorgung eröffnet neuen Unternehmen Geschäftsmöglichkeiten. Neben den örtlichen Netzbetreibern können auch wettbewerbliche Messstellenbetreiber intelligente Stromzähler installieren und betreiben.

In diesem Markt ist die Deutsche Messwesen tätig. Das Unternehmen wirbt mit einer schnellen Installation, transparenten Verbrauchsdaten und möglichen finanziellen Vorteilen durch die Nutzung intelligenter Messsysteme.

Die Werbeschreiben haben allerdings bei verschiedenen kommunalen Energieversorgern Kritik ausgelöst. Mehrere Stadtwerke veröffentlichten Hinweise, in denen sie sich von den Angeboten distanzierten und betonten, dass kein Vertragsabschluss mit Deutsche Messwesen vorgeschrieben sei.

Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen befasste sich mit der Werbung und wies darauf hin, dass beworbene Einsparungen von den individuellen technischen und rechtlichen Voraussetzungen abhängen.

Die Redaktion von diebewertung.de hat das Unternehmen deshalb mit den Kritikpunkten konfrontiert und um eine Stellungnahme gebeten.

Diese liegt nun vor.

Deutsche Messwesen sieht Ursache der Irritationen bei den Stadtwerken

In seiner Antwort an die Redaktion weist das Unternehmen die Kritik an der Gestaltung seiner Werbeschreiben zurück.

Nach Darstellung von Deutsche Messwesen seien die Irritationen teilweise durch die Kommunikation anderer Marktteilnehmer entstanden.

Das Unternehmen erklärt, dass es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber handele und dies auf den versendeten Werbematerialien ausdrücklich kenntlich gemacht werde.

Auch werde in den Schreiben an keiner Stelle behauptet, Verbraucher seien zum Abschluss eines Vertrags verpflichtet.

Damit widerspricht Deutsche Messwesen der Einschätzung einzelner Stadtwerke, die auf mögliche Missverständnisse hinsichtlich einer vermeintlich verpflichtenden Zählerumstellung hingewiesen hatten.

Die Frage, wie durchschnittliche Empfänger die konkrete Gestaltung eines solchen Schreibens verstehen, lässt sich allein anhand der gegensätzlichen Stellungnahmen allerdings nicht abschließend beantworten.

Dafür müsste insbesondere das jeweilige vollständige Werbeschreiben einschließlich seiner optischen Gestaltung und aller Begleitinformationen bewertet werden.

Unternehmen bestätigt Zugehörigkeit zur Enpal-Gruppe

Die Presseanfrage von diebewertung.de betraf auch die Unternehmensstruktur.

Hierzu stellt Deutsche Messwesen klar, dass die Bezeichnung als Endkundenmarke der metrify smart metering GmbH verwendet wird.

Metrify gehört nach Angaben des Unternehmens zur Enpal-Unternehmensgruppe und tritt als wettbewerblicher Messstellenbetreiber auf.

Nach Darstellung des Unternehmens betreut metrify inzwischen mehr als 70.000 Kunden und zählt damit zu den größeren wettbewerblichen Anbietern intelligenter Messsysteme in Deutschland.

Die genannte Kundenzahl ist eine Unternehmensangabe. Eine unabhängige Überprüfung anhand aktueller Geschäfts- oder Regulierungsdaten war im Rahmen dieser Recherche nicht möglich.

Die Stellungnahme schafft dennoch mehr Klarheit über die organisatorische Einordnung des Angebots.

Deutsche Messwesen ist nach eigener Darstellung keine unabhängig agierende neue Messstellenbetreiberorganisation, sondern eine Marke innerhalb einer bereits bestehenden Unternehmensstruktur.

Unternehmen verteidigt seine Werbeaussagen zu möglichen Einsparungen

Ein zentraler Kritikpunkt der Verbraucherzentrale Niedersachsen betrifft die Werbung mit möglichen Einsparungen bei den Stromnetzentgelten.

Die Verbraucherschützer hatten im Juli 2026 darauf hingewiesen, dass eine solche finanzielle Entlastung nicht allein durch den Einbau eines Smart Meters entsteht.

Deutsche Messwesen hält dem entgegen, dass sich seine Anschreiben ausdrücklich an Hausbesitzer richten, die bereits über eine geeignete steuerbare Verbrauchseinrichtung verfügen.

Als Beispiele nennt das Unternehmen Wärmepumpen, Batteriespeicher und Wallboxen.

Für entsprechende Anlagen sieht § 14a Energiewirtschaftsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte Netzentgelte vor.

Die Höhe der Entlastung hängt unter anderem vom jeweiligen Netzgebiet und dem gewählten Abrechnungsmodell ab.

Deutsche Messwesen erklärt, dass die in den Werbeschreiben genannten Ersparnisse auf diesen gesetzlichen Regelungen beruhen.

Das Unternehmen verweist außerdem auf eine Festlegung der Bundesnetzagentur, wonach die pauschale Netzentgeltreduzierung unter anderem dazu dient, die Kosten intelligenter Messsysteme und der erforderlichen Steuerungstechnik wirtschaftlich abzufedern.

Die rechtliche Grundlage für solche Netzentgeltreduzierungen besteht tatsächlich. Allerdings kommt es auf die jeweiligen Voraussetzungen an.

Nicht jeder Besitzer einer Photovoltaikanlage oder eines Batteriespeichers hat automatisch Anspruch auf dieselbe Entlastung. Relevant sind insbesondere die Art und technische Ausgestaltung der Einrichtung, der Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme und die geltenden regulatorischen Bestimmungen.

Für Verbraucher bleibt deshalb entscheidend, ob die beworbenen Einsparungen in ihrem konkreten Fall tatsächlich realisiert werden können.

99 Euro im Jahr: Deutsche Messwesen widerspricht dem Vorwurf höherer Kosten

Auch zu den Vertragskosten äußert sich das Unternehmen ausführlich.

Nach eigenen Angaben beträgt die jährliche Gebühr für das intelligente Messsystem einschließlich einer erforderlichen Steuerungseinrichtung 99 Euro.

Die reguläre einmalige Installationsgebühr von 100 Euro entfällt nach Darstellung des Unternehmens im Rahmen der beworbenen Aktion.

Deutsche Messwesen verweist darauf, dass die gesetzlichen Preisobergrenzen beim grundzuständigen Messstellenbetreiber für bestimmte Fallgruppen insgesamt 100 Euro jährlich erreichen können.

Diese setzen sich nach der vom Unternehmen angeführten gesetzlichen Konstellation aus bis zu 50 Euro für das intelligente Messsystem und weiteren 50 Euro für die Steuerungseinrichtung zusammen.

Bei einem vorzeitigen Einbau auf Kundenwunsch kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich ein einmaliges Entgelt erhoben werden.

Die Darstellung der grundsätzlichen Preisobergrenzen stimmt mit den veröffentlichten Informationen der Bundesnetzagentur überein.

Allerdings ist zwischen einer gesetzlichen Preisobergrenze und dem tatsächlich berechneten Preis zu unterscheiden. Ein grundzuständiger Messstellenbetreiber muss den gesetzlichen Höchstbetrag nicht in jedem Fall vollständig ausschöpfen.

Auch ist für den Vergleich entscheidend, ob eine Steuerungseinrichtung benötigt wird und welche Leistungen tatsächlich enthalten sind.

Die Aussage von Deutsche Messwesen, das eigene Angebot sei für sämtliche Hausbesitzer mit den genannten Anlagen günstiger, ist deshalb als wirtschaftliche Bewertung des Unternehmens einzuordnen. Sie lässt sich nicht ohne Berücksichtigung der individuellen Situation verallgemeinern.

Kostenlose Installation als Wettbewerbsvorteil?

Das Unternehmen hebt insbesondere hervor, dass bei seinem Aktionsangebot die einmalige Installationsgebühr entfalle.

Diese Kondition soll nach Angaben von Deutsche Messwesen dadurch ermöglicht werden, dass Installationen regional und zeitlich zusammengefasst werden.

Die gebündelte Planung erleichtere den Einsatz von Fachpersonal und reduziere den organisatorischen Aufwand.

Der beworbene Preis beträgt 99 Euro jährlich bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Damit ergeben sich für die ersten zwei Jahre reguläre Gesamtkosten von 198 Euro, wenn die Installationsgebühr vollständig entfällt und keine weiteren Entgelte anfallen.

Ob dies günstiger ist als die Versorgung durch den örtlichen Messstellenbetreiber, hängt vom konkreten Vergleichsangebot ab.

Bei einem freiwilligen vorzeitigen Einbau kann der entfallende Einmalbetrag wirtschaftlich relevant sein. Ist hingegen ohnehin ein gesetzlich vorgesehener Einbau ohne zusätzliches Entgelt geplant, kann sich die Rechnung anders darstellen.

Verbraucher sollten deshalb nicht ausschließlich auf den kostenlosen Einbau achten, sondern die Gesamtkosten und Leistungen über die Vertragslaufzeit vergleichen.

Verbraucherzentrale und Unternehmen bleiben unterschiedlicher Auffassung

In seiner Stellungnahme äußert sich Deutsche Messwesen auch unmittelbar zur Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Das Unternehmen sieht sich durch die aktualisierten Informationen der Verbraucherschützer nicht widerlegt.

Vielmehr vertritt es die Auffassung, dass dort im Wesentlichen Voraussetzungen erläutert würden, die bereits in den eigenen Werbeunterlagen enthalten seien.

Die von der Verbraucherzentrale geäußerte Kritik könne man daher nicht nachvollziehen.

Die Verbraucherzentrale verfolgt mit ihren Veröffentlichungen allerdings einen anderen Ansatz: Sie möchte Verbraucher darauf aufmerksam machen, dass beworbene Einsparungen nicht ohne Weiteres für jeden Haushalt gelten und Angebote anhand ihrer tatsächlichen Gesamtkosten verglichen werden sollten.

Beide Positionen schließen sich nicht vollständig aus.

Ein Anbieter kann zutreffend über eine gesetzlich mögliche Netzentgeltreduzierung informieren. Gleichzeitig kann es aus Verbrauchersicht notwendig sein, die Bedingungen besonders deutlich hervorzuheben.

Ob die konkreten Schreiben der Deutschen Messwesen diese Anforderungen ausreichend erfüllen, bleibt eine Frage ihrer tatsächlichen Gestaltung und Verständlichkeit.

Scharfe Kritik am Verhalten etablierter Marktteilnehmer

Zum Abschluss seiner Stellungnahme kritisiert Deutsche Messwesen das Verhalten der bisherigen Marktteilnehmer.

Das Unternehmen sieht die öffentlichen Warnhinweise der Stadtwerke vor dem Hintergrund des Wettbewerbs auf dem Messstellenmarkt.

Damit spricht Deutsche Messwesen einen wirtschaftlich relevanten Aspekt an.

Der Smart-Meter-Markt verändert sich. Grundzuständige Messstellenbetreiber treffen zunehmend auf private Anbieter, die mit kürzeren Installationsfristen, zusätzlichen Dienstleistungen und eigenen Preisangeboten um Kunden werben.

Dass bestehende Anbieter und neue Wettbewerber unterschiedliche wirtschaftliche Interessen verfolgen, ist dabei nicht ungewöhnlich.

Allerdings lässt sich aus einer bestehenden Wettbewerbsbeziehung nicht automatisch ableiten, dass öffentliche Verbraucherhinweise sachlich unbegründet oder ausschließlich wirtschaftlich motiviert sind.

Ebenso wenig ist allein die Kritik eines Stadtwerks ein Nachweis für unzulässige Werbepraktiken.

Eine sachliche Bewertung muss deshalb die konkreten Aussagen und nachprüfbaren Tatsachen in den Mittelpunkt stellen.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Der wesentliche Unterschied liegt zwischen der gesetzlichen Einführung intelligenter Messsysteme und der freiwilligen Beauftragung eines bestimmten Anbieters.

In gesetzlich geregelten Fällen können intelligente Stromzähler verpflichtend eingebaut werden. Daraus folgt jedoch keine Verpflichtung, einen Vertrag mit Deutsche Messwesen abzuschließen.

Verbraucher können grundsätzlich zwischen dem zuständigen Messstellenbetreiber und geeigneten wettbewerblichen Anbietern wählen.

Wer ein Angebot der Deutschen Messwesen erhält, sollte daher zunächst prüfen, ob ein intelligentes Messsystem bereits vorgesehen ist und wann der örtliche Betreiber einen Einbau plant.

Anschließend sollten die angebotenen Leistungen, mögliche Zusatzkosten und die Vertragslaufzeit verglichen werden.

Besonders wichtig ist die Prüfung, ob eine beworbene Netzentgeltreduzierung tatsächlich in Anspruch genommen werden kann.

Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen kann ein schneller Einbau wirtschaftlich interessant sein. Ein pauschaler Kostenvorteil lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Redaktionelles Fazit von diebewertung.de

Die Stellungnahme der Deutschen Messwesen GmbH trägt wesentlich dazu bei, die bisherige öffentliche Diskussion um die Werbeschreiben einzuordnen.

Das Unternehmen erläutert seine Marktposition, bestätigt die Zugehörigkeit zur Enpal-Unternehmensgruppe und legt dar, auf welcher Grundlage es seine Preisgestaltung und Einsparversprechen für gerechtfertigt hält.

Die Angaben zu den gesetzlichen Preisobergrenzen und zur grundsätzlichen Möglichkeit reduzierter Netzentgelte sind mit den einschlägigen regulatorischen Regelungen vereinbar.

Gleichzeitig bleiben Fragen zur Verständlichkeit der Werbeschreiben und zur Übertragbarkeit der beworbenen finanziellen Vorteile auf einzelne Haushalte bestehen.

Die Kritik der Stadtwerke und der Verbraucherzentrale wird durch die Unternehmensstellungnahme nicht gegenstandslos. Umgekehrt rechtfertigen die vorliegenden Hinweise keine pauschale negative Bewertung der Seriosität des Anbieters.

Aus Sicht unserer Redaktion kommt es deshalb auf zwei Punkte an: eine transparente Kundenansprache und einen nachvollziehbaren wirtschaftlichen Vergleich der tatsächlich angebotenen Leistungen.

Der Wettbewerb im Smart-Meter-Markt kann für Verbraucher Vorteile bringen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Vertragsentscheidungen auf vollständigen, verständlichen und zutreffenden Informationen beruhen.

Die Deutsche Messwesen hat gegenüber diebewertung.de ihre Sicht ausführlich dargelegt. Damit liegen die unterschiedlichen Positionen nun offen. Ob das konkrete Angebot im Einzelfall die bessere Wahl ist, müssen Verbraucher anhand ihrer technischen Voraussetzungen, der tatsächlichen Vertragskosten und möglicher Alternativen entscheiden

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Frankfurter Börse am 8. Oktober 2026: DAX unter 25.000 Punkten – Autoaktien und Nebenwerte verlieren kräftig

Der deutsche Aktienmarkt hat am Donnerstag weitere Verluste verzeichnet. Der DAX fiel...

Allgemeines

1KOMMA5° im Wirtschaftscheck: Starkes Wachstum, Millionenverlust und die Frage nach der nachhaltigen Profitabilität

Der Hamburger Energiedienstleister 1KOMMA5° gehört zu den ambitionierten Unternehmen der deutschen Energiewende....

Allgemeines

Hybridautos auf dem Vormarsch: Warum amerikanische Autobauer immer mehr Kunden an asiatische Hersteller verlieren

Der amerikanische Automarkt erlebt eine bemerkenswerte Veränderung. Während Elektroautos mit Absatzproblemen kämpfen,...

Allgemeines

CDU entdeckt neue Strategie: Wer die AfD verhindern will, muss sie offenbar erst einmal wählen

Sachsen-Anhalt erlebt eine bemerkenswerte politische Denksportaufgabe: Ein ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter empfiehlt seinen Parteifreunden,...