Aktenzeichen: 111 IN 419/26
Die traditionsreiche Schussenrieder Brauerei Ott GmbH & Co. KG aus Bad Schussenried hat beim Amtsgericht Ravensburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.
Mit Beschluss vom 12. Juni 2026 hat das Insolvenzgericht zunächst verschiedene Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um eine Verschlechterung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch aus Ravensburg bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu überwachen, das vorhandene Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob die finanziellen Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Gleichzeitig wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Brauerei vorläufig untersagt beziehungsweise bereits laufende Maßnahmen ausgesetzt. Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus erhielt der Insolvenzverwalter die Verfügungsbefugnis über Bankkonten und offene Forderungen des Unternehmens. Schuldner der Brauerei wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Das Gericht beauftragte Dr. Rösch zudem als Sachverständigen mit der Prüfung, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt und welche Chancen für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen.
Die Schussenrieder Brauerei wird damit zunächst unter Aufsicht weitergeführt, während die wirtschaftliche Situation des Unternehmens umfassend geprüft wird. Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, entscheidet das Insolvenzgericht nach Abschluss dieser Untersuchungen.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe oder öffentlicher Veröffentlichung Beschwerde beim Amtsgericht Ravensburg eingelegt werden.
Die Veröffentlichung erfolgte durch das Amtsgericht Ravensburg – Insolvenzgericht am 12. Juni 2026.
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