Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche, bei der Kriminelle gefälschte Zahlungsaufforderungen im Namen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) versenden.
Betroffene erhalten dabei eine angebliche „Zahlungserinnerung wegen ausstehender Steuerzahlung“. In dem Schreiben wird behauptet, die Empfänger hätten eine Börsentransaktion durchgeführt und müssten darauf nun Steuern entrichten. Gleichzeitig werden sie aufgefordert, einen bestimmten Geldbetrag auf ein angegebenes Konto zu überweisen.
Nach Angaben der Bafin handelt es sich dabei um einen Betrugsversuch. Die Schreiben stammen nicht vom Bundesministerium der Finanzen und die darin erhobenen Forderungen sind unbegründet.
Die Aufsichtsbehörde rät Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend, auf solche Aufforderungen nicht zu reagieren, keine Zahlungen zu leisten und keine persönlichen Daten preiszugeben. Wer ein entsprechendes Schreiben erhalten hat, sollte den Vorfall bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen.
Die Bafin weist darauf hin, dass Betrüger immer wieder versuchen, mit dem Namen staatlicher Behörden Vertrauen zu schaffen und so an Geld oder sensible Informationen zu gelangen. Verbraucher sollten deshalb bei unerwarteten Zahlungsaufforderungen besonders aufmerksam sein und die Echtheit solcher Schreiben sorgfältig prüfen.
Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Forderung hat, sollte sich direkt an die angeblich genannte Behörde wenden und keinesfalls vorschnell Geld überweisen.
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