Mehrere aktuelle Lebensmittelrückrufe betreffen Produkte, die bundesweit oder in zahlreichen Bundesländern verkauft wurden. In einer Rindersalami von Lidl und in Rotkleesamen von Rapunzel wurden potenziell gefährliche E.-coli-Bakterien nachgewiesen. Der Hersteller Kölln hat zudem den Rückruf einer Schoko-Frühstückscerealie wegen möglicher Fremdkörper auf weitere Chargen ausgeweitet.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Vorräte derzeit besonders sorgfältig kontrollieren. Drei am 31. Juli 2026 veröffentlichte beziehungsweise aktualisierte Rückrufe betreffen Fleischwaren, Keimsaaten und Frühstückscerealien. Zwei der Warnungen stehen im Zusammenhang mit Shigatoxin beziehungsweise Verotoxin bildenden E.-coli-Bakterien, die schwere Durchfallerkrankungen auslösen können. Beim dritten Produkt besteht die Gefahr von Verletzungen durch mögliche Fremdkörper.
E.-coli-Nachweis in Rindersalami von Lidl
Die Gustoland GmbH ruft die „Dulano Delikatess Edel Salami Rind“ in der 100-Gramm-Packung zurück. Betroffen ist ausschließlich Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10. August 2026 und dem Identitätskennzeichen DE EV 42 EG.
Die Salami wurde nach Angaben des Unternehmens in Lidl-Filialen in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein verkauft. Andere Produkte der Marke Dulano sowie weitere Artikel des Herstellers sollen nicht betroffen sein.
Grund für den Rückruf ist der Nachweis verotoxinbildender E.-coli-Bakterien. Diese Erreger können starke Bauchkrämpfe sowie teilweise blutige Durchfälle verursachen. In seltenen Fällen kann sich ein hämolytisch-urämisches Syndrom entwickeln, das unter anderem die Nieren und Blutgefäße schädigen kann. Besonders gefährdet sind kleine Kinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem.
Verbraucher sollten die betroffene Salami nicht essen. Die Ware kann in jeder Lidl-Filiale zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird nach Angaben des Unternehmens auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Wer das Produkt bereits verzehrt hat und anschließend Beschwerden entwickelt, sollte ärztlichen Rat einholen und auf den möglichen Kontakt mit E.-coli-Bakterien hinweisen.
Rapunzel warnt auch vor selbst gezogenen Sprossen
Auch die Rapunzel Naturkost GmbH hat einen Rückruf veröffentlicht. Betroffen ist der Artikel „Rapunzel bioSnacky Rotklee“ in der 30-Gramm-Packung. Zurückgerufen wird die Charge 11293 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12/2028, der Artikelnummer 690280 und der EAN 4006040169871.
Das Produkt wurde bundesweit im stationären Handel und über Onlineshops verkauft. Lieferungen gingen außerdem in mehrere europäische Länder, darunter Österreich, Italien, Rumänien und Spanien.
In den Rotkleesamen wurden Shigatoxin bildende E.-coli-Bakterien nachgewiesen. Das Risiko ist bei Keimsaaten besonders relevant, weil daraus gezogene Sprossen üblicherweise roh verzehrt werden. Während des Keimvorgangs können sich vorhandene Bakterien zudem stark vermehren.
Der Rückruf betrifft deshalb ausdrücklich nicht nur die Samen, sondern auch bereits daraus gezogene Keimlinge. Beides sollte nicht verzehrt werden. Die Produkte können im Handel zurückgegeben oder sicher über den Restmüll entsorgt werden. Personen, die nach dem Verzehr Durchfall, Bauchschmerzen oder weitere Beschwerden entwickeln, sollten eine Ärztin oder einen Arzt kontaktieren.
Kölln erweitert Rückruf von Schoko-Cerealien
Der Lebensmittelhersteller Peter Kölln hat unterdessen einen bereits bestehenden Rückruf der Frühstückscerealien „Kölln Zauberfleks Schoko“ ausgeweitet. Betroffen sind nun drei Chargen der 375-Gramm-Packung.
Zurückgerufen werden die Charge L6164 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 16. April 2027, die Charge L6165 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17. April 2027 sowie die Charge L6235 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 5. Juni 2027. Die Angaben befinden sich auf der Unterseite der Verpackung.
Nach Angaben des Herstellers kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Packungen Fremdkörper aus dem Produktionsprozess enthalten. Zu Material und Größe der möglichen Teile machte das Unternehmen keine näheren Angaben. Harte oder scharfkantige Fremdkörper können Verletzungen im Mund- und Rachenraum, Zahnschäden oder innere Verletzungen verursachen.
Betroffene Cerealien sollten daher nicht gegessen werden. Die Packungen können im jeweiligen Geschäft zurückgegeben werden. Auch hier soll der Kaufpreis ohne Kassenbon erstattet werden.
E.-coli-Warnungen besitzen höchste Dringlichkeit
Aus gesundheitlicher Sicht sind die beiden E.-coli-Rückrufe besonders ernst zu nehmen. Vor allem Haushalte mit Kindern, älteren Menschen, Schwangeren oder immungeschwächten Personen sollten Produktname, Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum genau abgleichen.
Beim erweiterten Kölln-Rückruf sollten auch Verbraucher ihre Vorräte erneut kontrollieren, die das Produkt bereits nach der ersten Warnung überprüft hatten. Durch die Ausweitung sind nun zusätzliche Chargen betroffen.
Quellen: Rückrufmeldungen der Gustoland GmbH und Lidl, der Rapunzel Naturkost GmbH sowie der Peter Kölln GmbH vom 31. Juli 2026.
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