Schon wieder Porno-Abmahnschreiben-Versender. Nicht darauf hereinfallen!“

Published On: Samstag, 01.11.2014By Tags:

Erst im vergangenen Jahr wurden „massenweise Pornoabmahnungen” von der Rechts­anwalts­kanzlei U & C aus Regensburg an Verbraucher verschickt, weil sie über die Website redtube.com einen Pornofilm angesehen und so das Urheberrecht verletzt haben sollen. Nun geht die Abmahnwelle vermeintlich in die nächste Runde…

Gefälschte Abmahnschreiben für YouPorn, Pornhub, RedTube und XNXX

Zurzeit landen erneut gefälschte Abmahnschreiben in vielen E-Mail-Postfächern. Sie kommen  – scheinbar verschickt von Kanzleien wie „Jun Rechtsanwälte – Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht” oder Firmen wie der Hamburger Niederlassung des Unternehmens Mindgeek. Den Betroffenen wird vorgeworfen, auf den Internetseiten YouPorn, Pornhub, RedTube und XNXX Dienstleistungen in Anspruch genommen oder Videos wie „DreamTrip” heruntergeladen zu haben. Sie werden aufgefordert, die Kosten mit Bitcoins zu begleichen. Was ist zu tun?

Forderung ignorieren und Anzeige erstatten

Wenn Sie nicht auf den besagten Internetseiten unterwegs waren und eine solche Abmahnung per E-Mail erhalten haben, ignorieren Sie die Forderung und zahlen Sie nichts! Die E-Mail können Sie einfach löschen. Wer hinter den Nachrichten steckt, ist unklar. Gegen die Betrüger und Trittbrettfahrer, die aufs schnelle Geld aus sind, sollten Sie bei der Polizei Anzeige erstatten.

Übrigens: Selbst wenn der Sie etwa den Film „DreamTrip” angeschaut haben, handelt es sich dabei wie bei youtube.com um sogenanntes Streaming. Das ist nicht gleichzusetzen mit dem Down- und Upload in einer „Tauschbörse”, in der IP-Adressen gespeichert werden und somit auch für andere als den Seitenbetreiber selbst abrufbar sind. Nur bei korrekt ermittelter IP kann man auf den richtigen Namen des Seitenbesuchers kommen. Zudem ist es rechtlich umstritten, ob durch das bloße Ansehen dieser Filme eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Wir sind der Auffassung, dass eine solche Verletzung nicht vorliegt.

Schnelle Beratung bei Urheberrechtsverletzungen

Wenn Sie unsicher sind, was Sie mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen machen sollen, wenden Sie sich an unsere Juristen. Da die Fristen meist kurz sind, empfehlen wir eine Beratung per E-Mail. Immer am Mittwochvormittag können Sie außerdem zwischen 10 und 14 Uhr ohne vorherige Anmeldung persönlich zu uns in die Verbraucherzentrale kommen. Wir sehen uns Ihre Unterlagen an und beraten Sie. Die Beratung ist entgeltlich. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Beratungsangebote und -Zeiten.

Quelle:VZ HH

One Comment

  1. Hans Werner Kohlhaas, Köln Samstag, 01.11.2014 at 10:03 - Reply

    Lesen Sie doch einfach mal richtig bevor Sie einen solchen Schwachsinn in die Welt setzen!!!

    Fake-Emails ziehen inzwischen weitere Kreise

    Geschrieben von Yvonne Roßmann
    Kabel29.10.2014 – Inzwischen berichten auch die Nachrichtenportale über den Betrug mit gefälschten Email-Abmahnungen mit der Adresse und Signaturdaten unserer Kanzlei. n-tv warnt Betroffene ebenfalls, keine Zahlungen zu leisten und die Nachrichten zu löschen, die „unter falscher Flagge“ verschickt würden.

    Demnach sind wir nicht die einzige Kanzlei, die üblicherweise gegen derartige Massenabmahnungen kämpft und deren Daten nun für den Versand missbraucht wurden. Die Waiblinger Kanzlei MS Concept Rechtsanwälte warnt auf ihrer Internetseite so wie wir auch Adressaten der Fake-Abmahnungen, dass diese Emails nicht von ihnen stammen.

    Auch der Radiosender Antenne Niedersachsen hat das Thema aufgegriffen und informiert Betroffene in den stündlichen Nachrichten. Rechtsanwalt Christian Galetzka hat für die Kanzlei Antenne Niedersachsen die wichtigsten Fragen im Rahmen eines Interviews beantwortet.

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