Schwere Anschuldigungen gegen den 21-jährigen Musiker D4vd erschüttern derzeit die US-Musikszene. Der Künstler, bürgerlich David Anthony Burke, hat vor Gericht auf „nicht schuldig“ plädiert – trotz einer Anklage, die kaum gravierender sein könnte.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die 14-jährige Celeste Rivas Hernandez getötet zu haben. Darüber hinaus stehen Vorwürfe des fortgesetzten sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen sowie der Verstümmelung menschlicher Überreste im Raum. Die Anklage umfasst zudem sogenannte „erschwerende Umstände“, etwa die Möglichkeit, dass das Verbrechen geplant oder zur Vertuschung begangen wurde.
Sollte Burke verurteilt werden, drohen ihm lebenslange Haft ohne Bewährung oder sogar die Todesstrafe. Eine Entscheidung darüber steht jedoch noch aus.
Leiche monatelang unentdeckt
Besonders erschütternd: Die Leiche des Mädchens wurde erst Monate nach ihrem Verschwinden entdeckt – stark verwest und zerstückelt im Kofferraum eines Fahrzeugs, das auf den Sänger zugelassen war. Die Ermittlungen hatten sich über sieben Monate hingezogen.
Laut Polizei soll es zuvor eine Beziehung zwischen dem damals minderjährigen Opfer und dem erwachsenen Künstler gegeben haben. Der letzte bekannte Kontakt fand im April 2025 statt, als das Mädchen Burkes Haus in den Hollywood Hills aufsuchte.
Verteidigung weist alles zurück
Die Anwälte des Musikers bestreiten die Vorwürfe entschieden. In einer Stellungnahme erklärten sie, dass die Beweise zeigen würden, dass ihr Mandant nicht für den Tod verantwortlich sei. Auch die Familie Burkes stellt sich hinter ihn.
Familie des Opfers fordert Gerechtigkeit
Ganz anders die Perspektive der Hinterbliebenen: Die Familie von Celeste Rivas Hernandez fordert Aufklärung und Gerechtigkeit. Für sie ist der Fall längst mehr als ein Gerichtsverfahren – es geht um die Erinnerung an ein junges Leben, das viel zu früh endete.
Ein Prozess mit enormer Tragweite
Der Fall sorgt international für Aufmerksamkeit – nicht nur wegen der Schwere der Vorwürfe, sondern auch wegen der Prominenz des Angeklagten. Die kommenden Verhandlungstage dürften entscheidend dafür sein, ob sich die Vorwürfe erhärten oder entkräften lassen.
Bis dahin gilt: Es handelt sich um ein laufendes Verfahren – und die Unschuldsvermutung bleibt bestehen.
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