Schadensfall Victorious PLC – Haben Anleger Chancen, an ihr Geld zu gelangen?

Seit unserem ersten Artikel in der letzten Woche zum Thema „Victorious PLC“ haben uns etliche Geschädigte kontaktiert, so dass nun immer neue Bausteine zum Puzzle „Victorious“ hinzukommen. Die Schilderungen der Geschädigten im Hinblick auf die Kontaktaufnahme mit der Firma sind dabei immer vergleichbar. Über Telefon und/oder Internet haben sie im Dezember 2015 Kontakt mit unterschiedlichen Personen bei Victorious gehabt, insbesondere fielen dabei die Namen „Gravenkötter“ und „Dr. Levis“. Wahlweise haben die Geschädigten ausweislich der uns vorliegenden dreiseitigen Zeichnungsscheine Aktien der „NATIONAL GRAPHITE Corp.“ wohl zum Kaufpreis von € 0,03 je Stück oder Aktien der FERRARI NV zum Kaufpreis je Aktien von € 30,– gezeichnet.Das Ende ist in allen Fällen bekannt, sämtliche uns bekannte Geschädigte haben die Gelder noch im Dezember 2015 überwiesen, die gekauften Aktien sind bislang nicht geliefert worden. Der am 18.01.2016 ergangene Warnhinweis der FINMA vor der Victorious PLC und das Abtauchen der zuständigen Personen zum heutigen Stand, runden das traurige Bild ab. Auch die Firmenhomepage ist weiterhin nicht mehr erreichbar.

Gemeldet dazu hatte sich auch Rechtsanwalt Kurdum aus Berlin, mit dem wir dazu ein längeres Gespräch am Telefon geführt.

Rechtsanwalt Kurdum, von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner, führte dazu in dem telefonischen Gespräch aus: „Unsere Kanzlei hat bereits in der Sache mit der FINMA telefonisch Kontakt aufgenommen. Weitere Kontaktaufnahmen mit anderen Behörden stehen an. Parallel hierzu prüfen wir bereits sämtliche in Frage kommende Ansprüche von Mandanten.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass ausweislich der vorliegenden Zeichnungsscheine die Kaufpreise für die Aktien immer auf Konten von Treuhändern, in dem einen Fall ein Anwalt aus München und in dem anderen Fall eine Gesellschaft in Abu Dhabi, überwiesen werden sollten, was die Geschädigten auch getan haben. Vor diesem Hintergrund kommt grundsätzlich auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegen diese Treuhänder in Frage.

Insbesondere im Hinblick auf die Frage der Haftung von Anwälten, in ihrer Funktion als Treuhänder, hat der BGH erst jüngst in einem ganz aktuellen Fall (BGH, Urteil vom 27.12.2015) wegweisende Entscheidungshinweise formuliert und hierbei die mögliche Haftung von Anwälten als Treuhänder deutlich erweitert. Einzelheiten werden nun weiter zu prüfen sein.

Das Thema wird uns sicherlich die nächsten Wochen und Monate noch erhalten bleiben.

 

 

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