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Schadenersatz bei Internetausfall

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Internetnutzer haben nach einem Grundsatzurteil des deutschen Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung. Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt, entschied die höchste richterliche Instanz Deutschlands am Donnerstag. Das Gleiche gelte für den Telefonanschluss. Konkrete Summen nannte der Gerichtshof nicht.

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