Startseite Allgemeines RWI RealWertInvest Management Gesellschaft für innovative Investitionen mbH: Jörg Buhrow, Dirk Reindke, Andreas Schmidt, Matthias Schmidt
Allgemeines

RWI RealWertInvest Management Gesellschaft für innovative Investitionen mbH: Jörg Buhrow, Dirk Reindke, Andreas Schmidt, Matthias Schmidt

Teilen

Mitteilung der Sicherung von Vermögenswerten zugunsten durch die Straftat Verletzter hier: Aufrechterhaltung des Arrestes gemäß § 111 i Abs. 3 StPO.

1. In dem Strafverfahren wegen Betruges zu Lasten Geschädigter der RWI RealWertInvest Management Gesellschaft für innovative Investitionen mbH gegen

– Jörg Buhrow, geb. am 08.05.1951, Zanellastraße 49, 42287 Wuppertal,

– Dirk Reindke, geb. am 14.03.1979, Behringstraße 46, 01159 Dresden,

– Andreas Schmidt, geb. am 02.10.1979, Karl-Theodor-Straße 2, 82343 Pöcking,

– Matthias Schmidt, geb. am 29.10.1981, Schönstraße 110 a, 81543 München

u.a.

hat das Landgericht Dresden in seinem – nicht rechtskräftigen – Urteil vom 04.04.2014 jeweils von der Anordnung des Verfalls abgesehen, weil Ansprüche von Geschädigten entgegenstehen und festgestellt, dass der Wert des Erlangten der genannten Höhe entspricht sowie mit Beschluss vom gleichen Tage die gegen die genannten Angeklagten gerichteten Arrestanordnungen in dieser Höhe aufrechterhalten:

a) Jörg Buhrow in Höhe von 115.921,19 Euro
(Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 04.05.2012 – 270 Gs 2036/12)

b) Dirk Reindke in Höhe von 86.000,00 Euro
(Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 24.10.2011 – 270 Gs 3942/11)

c) Andreas Schmidt in Höhe von 82.118,69 Euro
(Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 24.10.2011 – 270 Gs 3944/11) und

d) Matthias Schmidt in Höhe von 78.226,46 Euro
(Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 24.10.2011 – 270 Gs 3945/11)

2. Darüber hinaus hat das Landgericht Dresden in seinem Urteil vom 04.04.2014 bzgl. dreier Nebenbeteiligter von der Anordnung des Verfalls abgesehen, weil Ansprüche von Geschädigten entgegenstehen und festgestellt, dass der Wert des Erlangten dem genannten Betrag entspricht und die Arrestanordnungen entsprechend aufrechterhalten:

a) gegen Birke Peters, geb. am 11.12.1974, wohnhaft Alte Dorfstraße 16, 21493 Elmenhorst, in Höhe von 269.807,35 Euro
(Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 22.10.2012 – 270 Gs 3941/11)

b) gegen die Fa. Süddeutscher Finanzservice Managementgesellschaft für Finanz- und Investitionsleistungen mbH, vertr. d. d. GF Jörg Walther Buhrow, Boschetsrieder Straße 10 a, 81379 München, in Höhe von 178.490,59 Euro
(Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 24.10.2011 – 270 Gs 3938/11) und

c) gegen die Fa. GFS German Financil Services GmbH, vertr. d. d. GF Jörg Walther Buhrow, Zanellastraße 49, 42287 Wuppertal in Höhe von 140.750,50 Euro
(Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 24.10.2011 – 270 Gs 3940/11).

3. Darüber hinaus hat das Landgericht Dresden durch – rechtskräftiges – Urteil gegen Reiner Maria Friedrich, geb. am 30.11.1962, wohnhaft Rudolf-Breitscheid-Straße 61, 14482 Potsdam – gemäß § 111 i Abs. 2 StPO von der Anordnung des Verfalls in Höhe von 290.798,02 Euro abgesehen, weil Ansprüche von Geschädigten entgegenstehen und festgestellt, dass der Wert des Erlangten diesem Betrag entspricht sowie durch Beschluss vom gleichen Tage den Arrest des Amtsgerichts Dresden vom 24.10.2011 – 270 Gs 3943/11 – in dieser Höhe aufrechterhalten.

4.
a) Die vorgenannten Arreste wurden jeweils für 3 Jahre ab Rechtskraft des Urteils aufrechterhalten. Eine Übersicht über die gesicherten Vermögenswerte ist angeschlossen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Wert der sichergestellten Gegenstände bzw. Rechte dieser Aufstellung nur eingeschränkt zu entnehmen ist, da dieser u.a. von evtl. Rechten Dritter, vorgehenden Pfandrechten und dem endgültigen Verwertungserlös abhängt. Zudem ist zu einzelnen Vermögenswerten eine Drittschuldnererklärung nicht abgegeben worden.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Verletzten der im Urteil festgestellten Straftat ihre Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Für die Verfolgung ihrer Ansprüche sind die Verletzten ausschließlich selbst zuständig. Die Pfändung der Vermögenswerte zugunsten der durch die Straftat Geschädigten bewirkt nur eine vorläufige Sicherung. Die Verletzten müssen, sofern sie die Vermögensgegenstände verwerten wollen, selbst mit vollstreckbaren Titeln, ggf. im Wege vorläufigen Rechtsschutzes, auf die sichergestellten Vermögenswerte zugreifen.

b) Die Verwertung dieser Vermögenswerte muss durch einen Beschluss des Landgerichts Dresden ausdrücklich zugelassen werden. Die zivilrechtliche Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen eines Verletzten und ggf. eine Rangstelle als Gläubiger richten sich nach dem Zeitpunkt der Vollstreckungsmaßnahmen, nicht nach dem Zeitpunkt der gerichtlichen Zulassung der Zwangsvollstreckung.

Hinweis: Eine Zulassung der Zwangsvollstreckung kommt nach nunmehrigen Erlass des Urteils nur noch hinsichtlich derjenigen Verletzten in Betracht, deren Schädigung Gegenstand der Verurteilung war.

Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht alle sechs Angeklagten wegen einer Schädigung aller verletzten Personen gleichermaßen verurteilt wurden. Näheres ist den schriftlichen Urteilsgründen zu entnehmen.

c) Das erkennende Gericht ebenso wie die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde sind nicht befugt, zivilrechtliche Ansprüche abzuwickeln, Auszahlungen vorzunehmen oder sonstige sicheren Werte zu verteilen.

d) Nach Ablauf der vorgenannten Frist von 3 Jahren nach Urteilsrechtskraft erwirbt der Staat einen Zahlungsanspruch in Höhe des gegen die Angeklagten jeweils festgestellten Betrages, soweit nicht Verletzte zwischenzeitlich ihre Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung befriedigt haben oder nachweislich aus Vermögen der Angeklagten bzw. Nebenbeteiligten befriedigt worden sind, das nicht beschlagnahmt oder im Wege der Arrestvollziehung gepfändet worden war Zugleich kann der Staat die sichergestellten Vermögenswerte im Rahmen der Zwangsvollstreckung verwerten.

 

Schlüter-Staats, Vorsitzender Richter am Landgericht

 

Übersicht der für die Verletzten gesicherten Vermögenswerte
(Stand 4. Oktober 2013/teilw. aktualisiert bis 30.04.2014)

Bei dem Angeklagten Jörg Buhrow

a) Forderungspfändungen

sämtliche Ansprüche gegen die UniCredit Bank AG, vertreten durch den Vorstand, Kardinal-Faulhaber-Straße 1, 80333 München, insbesondere aus dem Konten Nr. 657957631, 3350139264, 111404674, 3350139272, 657966231, 111432767, 34121940, 34146560, 38368001
Wert des Kontos 111432767 lt. Drittschuldnererklärung am 19.06.2012: 15.193,97 und des Kontos 3350139272 lt. Kontoauszug vom 14.03.2014: 6.381,05 €
Geltendmachung eigener Ansprüche der Bank lt. Mitt. vom 19.06.2012
sämtliche Ansprüche gegen die ING-DiBa AG, vertreten durch den Vorstand, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, insbesondere aus dem Konto Nr. 5503550381
Wert lt. Drittschuldnererklärung vom 12.06.2012: 214,16 €
sämtliche Ansprüche gegen die Gothaer Lebensversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Arnaldiplatz 1, 50969 Köln, insbesondere aus der Versicherung Nr. 05-518220-61 zu Gunsten des Herrn Lucas Ranke
Wert lt. Drittschuldnererklärung vom 29.08.2012: kein Rückkaufswert
sämtliche Ansprüche gegen die Sparkasse Westholstein, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Vorstand, Dittmarscher Platz 2, 25524 Itzehoe, insbesondere aus dem Konto Nr. 90018458
Wert laut Kontoauszug vom 13.03.2014: 23.661,75 €;
laut Drittschuldnererklärung vom 30.01.2013 Geltendmachung eigener Rechte
sämtliche Ansprüche gegen die DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutschen Postbank AG, vertreten durch den Vorstand, Friedrich-Ebert-Allee 114–126, 53113 Bonn, auf Rückgewähr durch Abtretung, Verzicht oder Aufhebung

1. der im Grundbuch von Kellinghusen, Gemarkung Overndorf-Grönhude, Blatt 722 am Flurstück 2/50 in Abteilung III Nr. 5 in Höhe von 132.935,89 Euro, zugunsten der Bayerische Vereinsbank Aktiengesellschaft in München am 15. Juli 1988 eingetragenen und an die DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Zweigniederlassung der Deutsche Postbank AG, Bonn, abgetretenen (am 8. Oktober 2009 eingetragenen) Grundschuld ohne Brief
2. der im Grundbuch von Partenkirchen, Blätter 14830, 14831, 14832, 14833 und 14838 an dem Flurstück 891/10 in Abteilung III in Höhe von 455.000,00 Euro, zugunsten der DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Zweigniederlassung der Deutsche Postbank AG, Bonn, am 3. August 2009 eingetragenen Gesamtgrundschuld ohne Brief
3. der im Grundbuch von Magdeburg, Gemarkung Magdeburg, Blatt 56483, Flurstück 429/6 an dem 446/10.000-Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 3. Obergeschoss links vorn mit Keller, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 12, in Abteilung III lfd. Nr. 3 in Höhe von 421.815,80 Euro, zugunsten der Bayerische Vereinsbank Aktiengesellschaft in München am 12. Mai 1997 eingetragenen und an die DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Zweigniederlassung der Deutsche Postbank AG, Bonn, abgetretenen (am 12. Oktober 2010 eingetragenen) Grundschuld ohne Brief

b) unbewegliches Vermögen

Sicherungshypothek mit Höchstbetrag von 155.104,18 € an dem in dem Grundbuch von Kellinghusen, Gemarkung Overndorf-Grönhude, Blatt 722, Flurstück 2/50 eingetragenen Grundstück, bezeichnet mit Breslauer Straße 18
Sicherungshypothek mit Höchstbetrag von 115.500,00 € an dem in dem Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) von Partenkirchen, Blatt 14830, Flurstück 891/10, bezeichnet mit Hirschweg 1b, eingetragenen 235,908/1.000-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen, im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichnet
Sicherungshypothek mit Höchstbetrag von 16.940,00 € an dem in dem Grundbuch (Teileigentumsgrundbuch) von Partenkirchen, Blatt 14831, Flurstück 891/10, bezeichnet mit Hirschweg 1b, eingetragenen 25,458/1.000-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Hobbyraum samt Nebenräumen, im Aufteilungsplan mit Nr. 6 bezeichnet
Sicherungshypothek mit Höchstbetrag von 16.940,00 € an dem in dem Grundbuch (Teileigentumsgrundbuch) von Partenkirchen, Blatt 14831, Flurstück 891/10, bezeichnet mit Hirschweg 1b, eingetragenen 25,458/1.000-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Hobbyraum samt Nebenräumen, im Aufteilungsplan mit Nr. 7 bezeichnet
Sicherungshypothek mit Höchstbetrag von 4.620,00 € an dem in dem Grundbuch (Teileigentumsgrundbuch) von Partenkirchen, Blatt 14838, Flurstück 891/10, bezeichnet mit Hirschweg 1b, eingetragenen 1/1.000-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage, im Aufteilungsplan mit Nr. 13 bezeichnet
Sicherungshypothek mit Höchstbetrag von 155.104,18 € an dem in dem Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) von Magdeburg, Gemarkung Magdeburg, Blatt 56483, Flurstück 429/6, bezeichnet mit Hegelstraße 21, eingetragenen 446/10.000-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 3. Obergeschoss links vorn mit Keller, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 12

Bei der Unbeteiligten GFS German-Financial-Services GmbH

sämtliche Ansprüche gegen die Commerzbank AG, vertreten durch den Vorstand, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main, insbesondere aus den Konten Nr. 212279400, 212279475; Betrag in Höhe von 2.894,88 € hinterlegt bei dem Amtsgericht Wuppertal – Hinterlegungsstelle – Az. 46 HL 135/13
sämtliche Ansprüche gegen die Gothaer Lebensversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Arnaldiplatz 1, 50969 Köln, insbesondere aus der Versicherung Nr. 70-51863060
Wert laut Drittschuldnererklärung vom 24.03.2014: 21.744,54 €
sämtliche Ansprüche gegen die Alte Leipziger Lebensversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Alte-Leipziger-Platz 1, 61440 Oberusel, insbesondere aus der Versicherung Nr. 08148052/0610
Wert laut Drittschuldnererklärung vom 28.02.2012: 4.650,19 €
sämtliche angeblichen Ansprüche gegen die MSP Energiesysteme GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Am Schafgraben 25, 63654 Büdingen, insbesondere den mit Schreiben der Arrestschuldnerin vom 14.10.2011 geltend gemachten Rückzahlungsanspruch bezüglich des Leasingrückläufers mit der Rechnungsnummer 20110502
sämtliche angebliche Ansprüche gegen die Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung S.A., 6 rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach, Luxemburg, insbesondere aus der Police Nr. 77728407
Wert laut Drittschuldnererklärung vom 16.04.2012: 5.565,78 €

Bei der Unbeteiligten Süddeutscher-Finanzservice Managementgesellschaft für Finanz- und Investitionsdienstleistungen mbH

sämtliche Ansprüche gegen die Commerzbank AG, vertreten durch den Vorstand, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main, insbesondere aus den Konten Nr. 210844700, 210844702
Wert laut Kontoauszug vom 30.04.2014: 106.932,43 €

Bei dem Angeklagten Dirk Reindke

a) Forderungspfändungen

sämtliche Ansprüche gegen die Sparkasse Meißen, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Vorstand, Hauptstraße 70, 01587 Riesa insbesondere aus dem Konto Nr. 1500154110
Wert laut Drittschuldnererklärung vom 24.03.2014: 578,70 € (nunmehr Pfändungsschutzkonto)
sämtliche Ansprüche gegen die Commerzbank AG, vertreten durch den Vorstand, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main, insbesondere aus dem Konto Nr. 115139300
Wert laut Drittschuldnererklärung vom 08.11.2011: 1.131,17 €
sämtliche Ansprüche gegen die ING-DiBa AG, vertreten durch den Vorstand, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, insbesondere aus dem Konto Nr. 5508126297
Wert laut Drittschuldnererklärung vom 08.11.2011: 11,96 €
sämtliche Ansprüche gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, vertreten durch den Vorstand, Theodor-Heuss-Allee 72, 60486 Frankfurt am Main, insbesondere aus den Konten Nr. 708298587, 708298588, 708298560 und 708298500
keine Wertmitteilung; Geltendmachung eigener Rechte (Mitt. vom 04.11.2011)
sämtliche Ansprüche gegen die Gothaer Lebensversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Arnaldiplatz 1, 50969 Köln, insbesondere aus der Versicherung Nr. 23-49782460; Rückkaufswert in Höhe von 2.835,01 € hinterlegt bei dem Amtsgericht Göttingen – Hinterlegungsstelle – Berliner Straße 8, 37073 Göttingen zu Az. 2 HL 41/12
sämtliche Ansprüche gegen die IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG, vertreten durch den Vorstand, Neue Rabenstraße 15–19, 20354 Hamburg, insbesondere aus der Versicherung Nr. 60475182; Rückkaufswert in Höhe von 1.357,21 € hinterlegt bei dem Amtsgericht Hamburg – Hinterlegungsstelle – zu Az. 57 HL 1296/11
sämtliche Ansprüche gegen die Frankfurter Fondsbank GmbH, vertreten durch den GF, Strahlenberger Str. 45, 63067 Offenbach am Main, insbesondere aus den Konten Nr. 94414903 und 1501442493
keine Wertmitteilung; Hinweis auf vorrangige andere Pfändung Dritter vom 15.11.2011)

b) bewegliche Gegenstände

Bargeld i.H.v. 1.500,00 €, hinterlegt bei dem Amtsgericht Dresden – Hinterlegungsstelle – zu Az. 170 HL 1689/12

Bei dem Angeklagten Andreas Schmidt

sämtliche Ansprüche gegen die ING-DiBa AG, vertreten durch den Vorstand, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, insbesondere aus dem Konto Nr. 762707065
Wert laut Drittschuldnererklärung vom 07.11.2011: 2,81 €

Bei dem Verurteilten Reiner Maria Friedrich

3D-LED-Fernseher Samsung inklusive zwei 3D-Active-Glasses, befindet sich bei Gerichtsvollzieherin Sandra Hahn, Röntgenstraße 12, Haus B, 21493 Schwarzenbek
Plasma-Fernseher LG 50PK550, befindet sich bei Gerichtsvollzieherin Sandra Hahn, Röntgenstraße 12, Haus B, 21493 Schwarzenbek
3D-Blue-Ray-Player Samsung BD-05900, befindet sich bei Gerichtsvollzieherin Sandra Hahn, Röntgenstraße 12, Haus B, 21493 Schwarzenbek
Nikon Digital-Spiegelreflexkamera D 5100 inklusive ein Nikon Objektiv 18-55 mm sowie ein Nikon Objektiv 55-200 mm, befindet sich bei Gerichtsvollzieherin Sandra Hahn, Röntgenstraße 12, Haus B, 21493 Schwarzenbek

Bei dem Angeklagten Matthias Schmidt

sämtliche Ansprüche gegen die ING-DiBa AG, vertreten durch den Vorstand, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, insbesondere aus dem Konto Nr. 127263565
Wert laut Drittschuldnererklärung vom 07.11.2011: 1,73 €
sämtliche Ansprüche gegen die BMW Bank GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Heidemannstraße 164, 80787 München, insbesondere aus dem Konto Nr. 3116769055
Wert laut Drittschuldnererklärung vom 22.02.2012: 0,00 €
sämtliche Ansprüche gegen die Bank of Scotland – Niederlassung Berlin – vertreten durch den Vorstand, Karl-Liebknecht-Straße 5, 10178 Berlin, insbesondere aus dem Konto Nr. 4471751
Wert laut Drittschuldnererklärung vom 04.11.2011: 17,38 €

Bei der unbeteiligten Birke Peters

a) Forderungspfändungen

sämtliche Ansprüche gegen die comdirekt Bank AG, vertreten durch den Vorstand, Pascalkehre 15, 25451 Quickborn, insbesondere aus dem Konto Nr. 373494400
Wert zum Zeitpunkt der Pfändung laut Drittschuldnererklärung: 23.510,82 €
sämtliche Ansprüche gegen die UniCredit Bank AG, vertreten durch den Vorstand, Kardinal-Faulhaber-Str. 1, 80333 München, insbesondere aus den Konten Nr. 805807062, 1504604, 287210777
sämtliche Ansprüche gegen die Hannoversche Lebensversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, VHV-Platz 1, 30117 Hannover, insbesondere aus der Versicherung Nr. 0000522655-02
Wert zum Zeitpunkt der Pfändung laut Drittschuldnererklärung: 12.984,79 €

b) bewegliche Gegenstände

3D-LED-Fernseher Samsung inklusive zwei 3D-Active-Glasses, befindet sich bei Gerichtsvollzieherin Sandra Hahn, Röntgenstraße 12, Haus B, 21493 Schwarzenbek
Plasma-Fernseher LG 50PK550, befindet sich bei Gerichtsvollzieherin Sandra Hahn, Röntgenstraße 12, Haus B, 21493 Schwarzenbek
3D-Blue-Ray-Player Samsung BD-05900, befindet sich bei Gerichtsvollzieherin Sandra Hahn, Röntgenstraße 12, Haus B, 21493 Schwarzenbek
Nikon Digital-Spiegelreflexkamera D 5100 inklusive ein Nikon Objektiv 18-55 mm sowie ein Nikon Objektiv 55-200 mm, befindet sich bei Gerichtsvollzieherin Sandra Hahn, Röntgenstraße 12, Haus B, 21493 Schwarzenbek
Bargeld i. H. v. 200,00 €, befindet sich bei Gerichtsvollzieherin Sandra Hahn, Röntgenstraße 12, Haus B, 21493 Schwarzenbek
Pkw VW Phaeton, Kennzeichen RZ-OK 441, befindet sich in der Asservatenstelle der Staatsanwaltschaft Dresden, Hr. Brendel, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden
Erlös aus Notveräußerung eines Pkw VW Passat i. H. v. 2.000,00 €, hinterlegt bei dem Amtsgericht Dresden – Hinterlegungsstelle – Berliner Straße 7–13, 01067 Dresden, Az. HL 2012200791
35.000,00 € aus Lebensversicherung der Sabine Peters bei der Debeka Lebensversicherungsverein a. G., hinterlegt bei dem Amtsgericht Koblenz – Hinterlegungsstelle – Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz, Az. 23 HL 305/11

c) unbewegliches Vermögen

Sicherungshypothek mit Höchstbetrag von 500.000,00 € an dem im Grundbuch von Berkheim, Blatt 1341, Flurstücke 840, 840/1, 840/2, 840/3 eingetragenen Grundstück, bezeichnet mit Bücheleweg

Über das Vermögen der RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH wurde mit Beschluss des Amtsgerichts München – Insolvenzgericht – am 2. April 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet, Geschäftszeichen 1513 IN 4596/11.
Sämtliche bei dieser Schuldnerin gesicherten Vermögenswerte wurden zu Gunsten der Insolvenzmasse an den Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Andreas Krompaß, Linprunstraße 49, 80335 München, freigegeben. Bitte machen Sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen die RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH bei dem Insolvenzverwalter geltend.

6 Kommentare

  • Herr Reiner Friedrich hat ebenfalls nicht aus seinem Vorleben, der Verurteilung und auch nicht aus der Zeit der JVA Berlin gelernt. Warum auch? Er selber zockt nach wie vor Gesellschaftsformen, welche auf seine Masche reinfallen und ihm einen Anstellungvertrag geben auf übelste Art und Weise ab. Auch vor dem privaten Bereich mach er nicht JHALT. Er sollte sich also an seine eigene Nase fassen.

    Also auch mein Tipp: Lieber Finger weg!!!

  • Herr Heiko Kuhn,

    sitzt seit dem 02.01.15 in der JVA Zeithain, wegen Steuerhinterziehung ein.
    Durch seine Verurteilung im RWI verfahren, kommen 2,5 Jahre gleich mit hinten dran. Seine Revision wurde vor 4 Wochen vom BGH verworfen.

  • Das Gleiche gilt auch für den ehemaligen Vertriebsleiter der RWI Heiko Kuhn. Macht jetzt auch einen auf Immobilien. Vorgetäuschte Dresdner GmbH Adresse, Firma sitzt eigentlich in Österreich und hängt mit einem ex K1 Pleitefonds Gangster zusammen. Selber schuld wer da kauft!

  • Den vorgehenden Kommentar kann ich nur bestätigen. Wer Dirk Reindke kennt, weiß, dass er nicht nur ein sehr penetranter und unangenehmer Gesprächspartner ist, sondern auch von Geschäften mit ihm dringend abgeraten werden muss.

    Schon erstaunlich, mit welcher Kaltblütigkeit er weiter Geschäfte betreibt in seiner Lage. Mein Tipp: Lieber Finger weg!!!

  • D. Reindke hat leider aus seiner Verurteilung nicht gelernt. Er betr. weiterhin Kaufinteressenten für Immobilien. Er rechnet mit der Unkenntnis von Erwerbern von Eigentumswohnungen, indem er diese täuscht und unwahre Angaben zur Immobilie macht indem er grundsätzliche Angaben aus der Teilungserklärung verschweigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Zweite Änderung der Bekanntmachung – Förderaufruf „Forschung in der Schwerpunktförderung Batteriezellfertigung“ vom: 07.11.2024 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Zweite Änderung der Bekanntmachung Förderaufruf „Forschung in...

Allgemeines

Bekanntmachung Nr. 24/24/32 über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich Entscheidungshilfe zum Thema Ernährungsarmut vom: 13.11.2024 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bekanntmachung Nr. 24/​24/​32 über die Durchführung eines Forschungsvorhabens...

Allgemeines

Bekanntmachung Nr. 25/24/32 zur Förderung von transnationalen Forschungsvorhaben im Rahmen des ersten Aufrufs der Partnerschaft „FutureFoodS“

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bekanntmachung Nr. 25/​24/​32 zur Förderung von transnationalen Forschungsvorhaben...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 11.11.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom 11. November...