Rückforderungen an Anleger des Tegel -Centers

auch hier geht es darum, das der Fonds wohl offensichtlich in Schieflage ist, und was tut man da? Klar man versucht ich als Fondsgesellschaft dann natürlich Gelder von Anleger zu holen, in diesem Fall zurückzuhole-die Ausschüttungenn. Das gilt wohl auch für diesen Fonds, denn bereits Ende April 2016 wurden die Anleger des Berliner Immobilienfonds Tegel-Center KG von der Fondsverwaltung zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. In dem Schreiben wird behauptet, die Rechtslage sei natürlich eindeutig.  Das mag aus der Interessenslage der Fondsverantwortlichen duraus dann auch eine richtige Einschätzung sein um Anleger eben zu bewegen zu bezahlen. Außerdem werden weitere, unter Umständen auch gerichtliche Schritte durch eine Verwertungsgesellschaft und weitere Kosten für die Anleger angedroht. Das Szenario kennt man natürlich aus vielen anderen Fonds die in „Schieflage“ geraten sin, siehe hier auch das Thema „Hamburger Pfandhausskandal“ Hintergrund in diesem Vorgang der vond er aktuellen Fondsverwaltung verhandelte Verkauf der Fondsimmobilie, der nicht zu einer vollen Deckung des bei der Helaba ausstehenden Darlehenssaldos geführt hat. Obwohl insoweit angeblich eine Einigung erzielt worden sei wird den Anlegern angedroht, dass sie in Kürze auf Rückzahlung der vollständigen, von ihnen bisher erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen werden, werden sie nicht zuvor freiwillig die Hälfte der erhaltenen Ausschüttungen zahlen. Grundsätzlich sollte man solche „Rückforderungsansprüche“ nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sich immer von einem Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

One Comment

  1. Angela Steinbrück Donnerstag, 26.05.2016 at 08:06 - Reply

    Merke : Ein Anwalt kostet immer Geld. Auch eine Beratung.
    Warum nicht warten bis eine Klageschrift in Haus flattert ? Das wird in den meisten Fällen eben nicht der Fall sein, da der Kläger (Fonds) immer in Vorleistung gehen muß. Zudem ist der Gerichtsstand immer am Sitz des Verklagten. Das bedeutet, der Kläger (Fonds) hat es mit einer Menge an Einzelfallentscheidungen zu tun, welche nach aller Erfahrung höchstunterschiedlich ausfallen d.h auch zu Ungunsten der Fondsgesellschaft.

Leave A Comment