RRF Immobilien GmbH & Co. KG – Insolvenz

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 10862 eingetragenen RRF Immobilien GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Str. 162, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22299 eingetragene RRF Verwaltungs GmbH, Konrad-Adenauer-Str. 162, 46535 Dinslaken, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Renate Maria van Delden, Münsterkamp 16 , 48282 Emsdetten

 

ist am 07.12.2015, um 12:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hammes, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

63 IN 156/15
Amtsgericht Duisburg, 07.12.2015

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