ROY Asset Holding SE: Fehlerbekanntmachung für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht

Published On: Freitag, 08.12.2023By Tags:

ROY Asset Holding SE: Fehlerbekanntmachung für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der verkürzte Abschluss der ROY Asset Holding SE zum Stichtag 30. Juni 2022 fehlerhaft ist. Gleiches gilt für deren Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022.

Im verkürzten Abschluss der in München ansässigen ROY Asset Holding SE fehlen Informationen. Konkret geht es um die verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung und die verkürzte Kapitalflussrechnung.

Das Unternehmen hat zudem im Zwischenlagebericht nicht hinreichend über wesentliche Risiken berichtet. Liquiditätsrisiken aus strittigen Vertragsverhältnissen in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar (umgerechnet 4,3 Millionen Euro) wurden nicht beschrieben. Diese betreffen das US-amerikanische Gemeinschaftsunternehmen 3300 Main Project Owner, LP, Texas, an dem die ROY Asset Holding SE beteiligt ist.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Mit der Bekanntmachung nach § 109 Absatz 2 WpHG macht sie den festgestellten Fehler dem Kapitalmarkt bekannt. Damit soll dieser über aufgetretene Rechnungslegungsverstöße informiert und so das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern gestärkt werden.

Hintergrundinformationen

IFRS: Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Standards und umfassen neben den IFRS auch die älteren International Accounting Standards (IAS). Unternehmen, deren Wertpapiere an einem organisierten Markt zugelassen sind, haben ihre Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen.

Gemeinschaftsunternehmen: Ein Gemeinschaftsunternehmen steht unter der gemeinschaftlichen Führung von zwei oder mehr Parteien. Diese Parteien besitzen Rechte am Nettovermögen des Unternehmens.

 

ROY Asset Holding SE: Fehlerbekanntmachung für den veröffentlichten verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2022 und den Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der veröffentlichte verkürzte Abschluss der in München ansässigen ROY Asset Holding SE zum Abschlussstichtag 30. Juni 2022 und der Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022 fehlerhaft sind. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz.

  1. Im Chancen- und Risikobericht des Zwischenlageberichts wird über wesentliche Risiken nicht hinreichend berichtet. Es fehlt die Beschreibung von Liquiditätsrisiken in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar (umgerechnet 4,3 Millionen Euro) aus strittigen Vertragsverhältnissen im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsunternehmen 3300 Main Project Owner, LP, Texas, USA, die bis zum 31. Dezember 2022 fällig werden. Die fehlende Berichterstattung verstößt gegen § 117 Nr. 2 Satz 1, § 115 Absatz 2 Nr. 2 und § 115 Absatz 4 Satz 1 Alternative 2 WpHG, wonach im Zwischenlagebericht die wesentlichen Risiken für die dem Berichtszeitraum folgenden sechs Monate des Geschäftsjahres zu beschreiben sind.
  2. Der verkürzte Abschluss enthält weder eine verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung noch eine verkürzte Kapitalflussrechnung. Dies verstößt gegen IAS 34.8 (c) und (d). Danach hat ein Zwischenbericht die genannten Bestandteile zu enthalten.

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