Riester Verträge dringend überprüfen lassen – Meldung der Verbraucherzentrale Hamburg

Ältere, ärmere und kinderreiche Kunden der Allianz, die in ihren Riester-Renten­versicherungs­vertrag weniger als 40.000 Euro selbst einzahlen, werden nur eingeschränkt an den Überschüssen des Versicherungs­kon­zerns beteiligt. Dieser Ungerechtigkeit hat der Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben und damit ein klares Votum gegen das Geschäftsmodell der Intransparenz abgegeben (Urteil vom 13. Januar 2016, Az. IV ZR 38/14).

Wenn Sie einen Riester-Rentenversicherungsvertrag (nicht nur bei der Allianz) haben, sollten Sie jetzt prüfen, ob Sie Anspruch auf Nachzahlung haben und diese mit unserem Musterbrief einfordern.

Worum geht’s?

Versicherungskunden werden normalerweise an den Überschüssen der Versicherungsgesellschaft beteiligt. Dazu gehören auch die sogenannten Kostenüberschüsse, die entstehen, wenn ursprünglich kalkulierte Kosten unterschritten werden. Davon steht Versicherungsnehmern mindestens die Hälfte zu. Doch beim Allianz-Konzern bekommen Kostenüberschüsse nur die Riester-Sparer, deren „Garantiekapital“ größer als 40.000 Euro ist – eine kaum erreichbare Grenze für ärmere, ältere oder kinderreiche Kunden.

Der Bund der Versicherten schätzt, dass Allianz-Riester-Kunden deswegen ein Betrag von bis zu 3.500 Euro zu Rentenbeginn nicht zur Verfügung steht. Die so entstehende soziale Schieflage eines staatlich geförderten Produkts ist unerträglich und eine unglaubliche Unverschämtheit! Schlimm ist aber darüber hinaus, dass die Betroffenen das vorher nie herausfinden werden, denn die Benachteiligung weiß die Allianz gut zu verbergen.

Intransparenz hoch zehn: Im Kleingedruckten heißt es zwar, dass die Kunden an den Überschüssen beteiligt werden, doch erst nach einer Schnitzeljagd durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, Versicherungsinformation und Geschäftsbericht erfährt man von der faktischen Ungleichbehandlung. Gemeinsam mit dem Bund der Versicherten hatten wir die verschiedenen Unterlagen analysiert und ausgewertet. Ein normaler Verbraucher kann diesen Wust an Paragraphen niemals durchblicken. Er müsste sieben unterschiedliche Textstellen finden, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass die in den Versicherungsbedingungen versprochene hälftige Beteiligung an den Kostenüberschüssen nur bekommt, wer 40.000 Euro einzahlt (ohne Zulagen).

Was sich die Allianz hier erlaubt, ist eine besonders krasse Form der Intransparenz, die überdies gegen das Versicherungsrecht verstößt.
Wer ist betroffen?

Weniger Geld bekommen von der Allianz all diejenigen Menschen, die während der Laufzeit ihres Riester-Vertrags weniger als 40.000 Euro „Garantiekapital“ ansparen. Damit geraten vor allem die Riester-Sparer finanziell ins Hintertreffen, die auf das Geld im Alter besonders angewiesen sind, beispielsweise

Kleinsparer mit geringem Einkommen

Menschen, die aufgrund drohender Altersarmut noch in den letzten Jahren ihres Erwerbslebens einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben

Mütter und Väter mit vielen Kindern, die zwar hohe Zulagen, aber wenig Garantiekapital auf ihrem Riester-Konto haben

Ein Beispiel: Eine Mutter mit zwei Kindern, geboren 2005 und 2009, und einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro muss jährlich 4 Prozent ihres Einkommens, also 1.200 Euro in den Vertrag einzahlen. Für sich selbst und ihre Kinder erhält sie staatliche Zulagen von insgesamt 639 Euro. Sie selbst muss jährlich also nur eine Summe von 561 Euro (1.200 – 639) aufbringen. Bei einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren zahlt sie demnach nur 11.220 Euro ein. Und weil dieses Garantiekapital weitaus geringer ist als die von der Allianz vorgesehenen 40.000 Euro, wird sie nicht an den Kostenüberschüssen beteiligt.
Was ist zu tun?

Machen Sie Ihre Ansprüche geltend: Es kann nicht sein, dass Versicherer in Sachen Überschussbeteiligung so mit verständlichen und belastbaren Informationen geizen. Es kann ebenso nicht sein, dass Menschen mit weniger Geld bei einem staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukt hintenanstehen. Melden Sie daher jetzt Ihre Ansprüche an! Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs gibt Ihnen den nötigen Rückenwind.

Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei, Geld nachzufordern.

Musterbrief für höhere Überschüsse (Download 90 Cent)

Uns sind Fälle bekannt, in denen die Allianz versucht hat, Verbraucher mit den folgenden Formulierungen abzuwimmeln. Unsere Einschätzung dazu:

„Die Rechtsprechung gilt nur für gekündigte Verträge”.
Das ist Unsinn. Hier hat die Allianz einen falschen Baustein erwischt – vermutlich aus dem Thema gekündigte und prämienfrei gestellte Policen.

„Ihr Vertrag wurde vor 2008 abgeschlossen und ist daher nicht betroffen.”
Das ist nur die halbe Wahrheit. Richtig ist, dass dem Gericht ein Vertrag mit Abschlussdatum ab 2008 vorlag. Die Allianz hatte vorgetragen, dass die beanstandete Klausel erst ab 2008 verwendet worden sei. Da wir das nicht widerlegen konnten, kam es zu einem Urteil, das in der Tat zwischen Verträgen bis 2007 und ab 2008 unterscheidet. Aber um sicherzugehen, raten wir, die Allianz aufzufordern, ausdrücklich zu bestätigen, dass „Ihr” Vertrag von Anfang an an den Kostenüberschüssen beteiligt war. Ein entsprechender Baustein ist in unserem Musterbrief. Also nachhaken! Wird die Auskunft verweigert, informieren Sie uns. Oder schalten Sie den Versicherungsombudsmann ein.
Was ist mit den Riester-Verträgen anderer Versicherungen?

Das Urteil des BGH hat eine grundsätzliche Bedeutung, denn der klassische Riester-Renten-Tarif der Allianz ist kein Einzelfall. Auch andere Versicherungsunternehmen verzichten in ähnlicher Weise auf eine hinreichende Transparenz in der Darstellung der Überschussbeteiligung. Melden Sie also vorsorglich Ihre Ansprüche an.
Wie kam es zu dem Urteil?

Bereits 2011 hatten wir die Allianz Lebensversicherungs-AG per Abmahnung aufgefordert, ihre klassischen Riester-Rentenversicherungen nicht mehr zu vertreiben. Doch weil nichts geschah, mussten wir den Rechtsweg beschreiten und haben den Versicherungskonzern gemeinsam mit dem Bund der Versicherten (BdV) verklagt. Der BGH-Entscheidung vorangegangen war ein mehr als dreijähriger Rechtsstreit. Bereits das Landgericht Stuttgart (Az. 11 O 231/12) und das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 57/13) waren unserer Argumentation gefolgt. Die Allianz ging gegen die Urteile vor – und unterlag nun nach einer Nichtzulassungsbeschwerde in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 38/14).
Wer hilft bei Fragen?

Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie sich fragen, ob das Urteil Auswirkungen auf Ihren Riester-Vertrag hat oder Sie einfach wissen möchten, was jetzt zu tun ist. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten und eine Übersicht unserer Beratungsangebote und -zeiten.
Aktuelle Nachrichten
13. Januar 2016

Sieg vor dem Bundesgerichtshof. Die BGH-Richter erklären zwei Klauseln in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz für intransparent und unwirksam, weil sie Verbraucher, die aus ihren sogenannten Eigenbeiträgen weniger als 40.000 Euro ansparen, benachteiligen. Die Betroffenen, meiste ältere, ärmere oder kinderreiche Verbraucher, werden nicht an den Kostenüberschüssen des Unternehmens beteiligt und erhalten somit weniger Geld als beispielsweise Gutverdiener. Der BGH stärkt mit seinem Grundsatzurteil die Rechte von Riester-Sparern und verpflichtet die Versicherer zu mehr Transparenz. Wir freuen uns!
11. Januar 2016

Der Bundesgerichtshof wird am 13. Januar darüber entscheiden, ob die von der Allianz verwendeten Klauseln, die ärmere, ältere oder kinderreiche Kunden benachteiligen, rechtens sind oder nicht.
8. Dezember 2015

Der Bundesgerichtshof hat am 18. November 2015 die Revision zugelassen (Beschluss: Az. IV ZR 38/14). Wir begrüßen, dass sich nun der Bundesgerichtshof als oberstes Gericht mit dem so wichtigen Sachverhalt befassen wird.
18. April 2014

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Revision nicht zugelassen. Die Allianz hat beim Bundesgerichtshof „Nichtzulassungsbeschwerde“ eingereicht, über die bislang noch nicht entschieden wurde. Das Urteil ist also noch nicht (ganz) rechtskräftig.
23. Januar 2014

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Überschussklausel in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz in der zweiten Instanz für intransparent und unwirksam erklärt (Az. 2 U 57/13) und die Berufung der Allianz gegen das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Stuttgart zurückgewiesen.
25. April 2013

Das Landgericht Stuttgart hat die Überschussklauseln in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz für intransparent und unwirksam erklärt (Az. 11 O 231/12).
23. April 2013

Das Landgericht Stuttgart hat den Entscheidungstermin vom 18. April um eine Woche auf den 25. April 2013 verschoben.
17. April 2013

Das Landgericht Stuttgart wird am 18. April 2013 seine Entscheidung verkünden.
17. Dezember 2012

Das Landgericht Stuttgart hat den Termin erneut verschoben auf den 14. Februar 2013.
7. November 2012

Das Landgericht Stuttgart hat den Verhandlungstermin verschoben auf den 20. Dezember 2012, 10.30 Uhr.
6. September 2012

Das Landgericht Stuttgart hat den Verhandlungstermin auf Donnerstag, den 22. November 2012, 11 Uhr festgelegt. Die Verhandlung ist öffentlich.
12. Juni 2012

Die Allianz hat die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert. Es sei alles transparent und gesetzeskonform. Nun wird die Klage vorbereitet.

Stand vom Mittwoch, 13. Januar 2016

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