Richtlinie zur Förderung von „Veranstaltungsreihen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der empirischen Bildungsforschung“ im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Richtlinie
zur Förderung von
„Veranstaltungsreihen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
in der empirischen Bildungsforschung“
im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung

Vom 1. August 2022

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel

Gute Bildung von Anfang an – das ist das Ziel eines zukunftsfähigen Bildungswesens und Grundlage einer leistungsfähigen Wissensgesellschaft. Dafür muss fortlaufend geklärt werden, unter welchen Bedingungen Bildungsprozesse optimal gestaltet werden können. Eine zentrale Rolle dabei spielt die Bildungsforschung: Es bedarf einer fundierten, empirischen Forschung, um das Bildungswesen weiterzuentwickeln und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Um diese zu befördern, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung (https:/​/​www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de/​) aufgelegt, das derzeit den größten Teil der Forschungsförderung im Bildungsbereich bündelt. Es orientiert sich dabei an den großen gesellschaftlichen Herausforderungen, die auch auf das Bildungssystem einwirken.

Die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Bildungsforschung ist dabei ein wichtiger Baustein und daher ein wichtiges Strukturziel. Die Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Bildungsforschung zielt ab auf:

den Ausbau exzellenter Bildungsforschung durch die Förderung der besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler;
die Erhöhung der Interdisziplinarität beim wissenschaftlichen Nachwuchs in der Bildungsforschung;
die Verbesserung der Praxiskooperation durch die Vorbereitung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler auf die Anforderungen, die hiermit verbunden sind und
die Stärkung der nationalen und internationalen Vernetzung.

Im Rahmenprogramm wird daher grundsätzlich der wissenschaftliche Nachwuchs in Projekten der thematischen Forschungsschwerpunkte sowie aktuell über die Förderung von Nachwuchsforschungsgruppen unter der Leitung von Postdoktorandinnen und Postdoktoranden in der frühen Karrierephase gefördert.

Zusätzlich sollen nun auf Grundlage dieser Bekanntmachung mehrjährige Veranstaltungsreihen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Bildungsforschung gefördert werden. Die zu fördernden Veranstaltungsreihen richten sich ausschließlich an den wissenschaftlichen Nachwuchs. Sie sollen diesen dabei unterstützen, sich mit aktuell relevanten Themen für die Weiterentwicklung des Bildungswesens auseinandersetzen zu können und zugleich die Möglichkeit zur fächer- und institutionsübergreifenden Vernetzung bieten.

1.2 Zuwendungszweck

Zweck der Fördermaßnahme ist die Förderung von Projekten zur Ausrichtung von Veranstaltungsreihen, die dem wissenschaftlichen Nachwuchs in der Bildungsforschung die Möglichkeit eröffnen, sich durch eine aktive Teilnahme weiterzuqualifizieren und sich interdisziplinär, national, international sowie auch mit Akteurinnen und Akteuren aus anderen Bereichen, wie der Bildungspraxis, zu vernetzen.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/​oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein ­Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF beabsichtigt, Projekte zur Ausrichtung von Veranstaltungsreihen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der empirischen Bildungsforschung zu fördern. Die Förderung umfasst die Konzeption, Organisation und Durchführung, die Öffentlichkeitsarbeit, das Qualitätsmanagement sowie die Nachbereitung und Evaluation der Veranstaltungsreihen. Veranstaltungsreihen sind hier definiert als mehrjährige, aufeinander aufbauende oder aufeinander bezogene Veranstaltungsmodule (mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren). Diese Veranstaltungsreihen sollen an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler gerichtet sein,

von der Ebene der Masterstudierenden bis hin zu Postdoktorandinnen und Postdoktoranden;
aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Disziplinen der empirischen Bildungsforschung in Deutschland.

Die Veranstaltungsreihen sollen einrichtungs- und standortübergreifend und auch an jene Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler adressiert sein, die bisher nicht an BMBF-geförderten Vorhaben beteiligt sind.

Die Veranstaltungsreihen sollen unter anderem der Netzwerkbildung, der Stärkung von Interdisziplinarität, der Inten­sivierung des Anwendungs- und Transferbezugs von bildungswissenschaftlicher Forschung und dem wissenschaft­lichen Austausch im Bereich der Bildungsforschung (auch international) dienen. Es wird erwartet, dass teilnehmende Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler eigene aktive Beiträge zu den Veranstaltungen ­leisten, beispielsweise in Form eines Posters, eines Vortrags oder der Mitwirkung an einer Podiumsdiskussion.

Die Förderung der Veranstaltungsreihen erfolgt themenoffen mit inhaltlichem Bezug zum Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung, wobei innovative Forschungsthemen und Methodenworkshops bis hin zu überfachlichen Qualifizierungskonzepten gleichermaßen willkommen sind. Nicht gefördert werden grundständige Methodenkurse, wie Einführungen in qualitative oder quantitative Methoden, zu einzelnen Standardmethoden der empirischen Bildungsforschung, Kurse in SPSS, MaxQDA, Mplus oder sonstigen Standardprogrammen.

Eine Veranstaltungsreihe kann eine Kombination unterschiedlicher, aufeinander aufbauender oder aufeinander bezogener Veranstaltungsmodule umfassen, zum Beispiel in Form von Workshops, Seminaren, Fachtagungen, Summer-/​Winter-Schools. Die Berücksichtigung digitaler und interaktiver Formate ist ausdrücklich erwünscht. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Veranstaltungsmodule an größere wissenschaftliche Veranstaltungen anzugliedern. Hierbei muss der eigenständige Charakter der Veranstaltungsmodule deutlich erkennbar sein.

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Verbundprojekte setzen sich aus mehreren Partnern, zum Beispiel aus verschiedenen Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen zusammen. Im Fall von Verbundbewerbungen sollen diese bevorzugt interdisziplinär und/​oder bildungsbereichsübergreifend ausgerichtet sein. Die Einbindung von Akteurinnen und Akteuren aus der Bildungspraxis und/​oder -administration sowie internationalen Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern ist ebenfalls erwünscht.

Die Ergebnisse der Veranstaltungsreihen sollen für die Teilnehmenden, die wissenschaftliche Community und, wo sinnvoll, auch für eine breitere interessierte Öffentlichkeit in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/​oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/​nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Im Fall von Verbundprojekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen und Interessenten vorausgesetzt. Innerhalb eines Verbunds ist eine Koordinatorin oder ein Koordinator zu benennen.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.

Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).2

Projektleiterinnen und Projektleiter der antragstellenden Institutionen müssen durch einschlägige Expertise in der empirischen Bildungsforschung sowie der Durchführung von Weiterbildungsangeboten/​-veranstaltungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs ausgewiesen sein.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Der Zeitraum einer Veranstaltungsreihe, inklusive der Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung, kann in der Regel bis zu drei Jahre betragen.

Eine Veranstaltungsreihe kann mit einer Zuwendung von in der Regel bis zu 120 000 Euro gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/​Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/​oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.

Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf. Beantragt werden können beispielsweise:

Mittel für das zusätzlich notwendige Projektpersonal;
Mittel für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte;
Sach-, Investitions- und Reisemittel, unter anderem für

Open-Access-Veröffentlichungen wie Abstract- und Tagungsbände (beispielsweise Veröffentlichungsgebühren von Open-Access-Zeitschriften, Open-Access-Druckerzeugnisse oder Mittel, die für deren Erstellung benötigt werden);
Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation der Projektergebnisse (die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft)3;
Druckkosten für Einladungen und Programmhefte sowie Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation bzw. der öffentlichkeitswirksamen Präsentation der Ergebnisse. Im Sinne einer nachhaltigen Medienproduktion ist dies nur in begründeten Einzelfällen möglich. Vorzuziehen ist die Nutzung digitaler Medien/​Veröffentlichungsmöglichkeiten;
die An- und Abreise sowie gegebenenfalls Unterbringung der an den Veranstaltungsmodulen teilnehmenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland;
die An- und Abreise, Unterbringung sowie gegebenenfalls Honorare der Referentinnen und Referenten aus Deutschland und dem Ausland;
Raummieten einschließlich der notwendigen technischen Ausstattung und Catering für die Durchführung der Veranstaltungsmodule;
die Einrichtung von Informations- und Kommunikationsplattformen im Internet;
Reisen des Projektpersonals zur Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltungsmodule;
Reisen zur Bildungsforschungstagung des BMBF, die unter anderem zur Vernetzung und zur Präsentation der im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung geförderten Projekte dient (alle zwei Jahre ab 2023 für bis zu zwei der am Projekt beteiligten Personen, pauschal bis zu 250 Euro pro Reise) und
in begründeten Fällen auch Mittel für Aufträge an Dritte.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die ­Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit be­auftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Projekt resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Wenn der Zuwendungsempfänger zur Bearbeitung des Projekts (Bildungs-)Materialien entwickelt, sollen diese der Öffentlichkeit zur unentgeltlichen Nutzung (als offene Bildungsmaterialien – „Open Educational Resources“) über elektronisch zugängliche Bildungsressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Projekt einzuplanen und darzulegen. Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Bereich Bildung, Gender; Empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartnerin ist:

Frau Dr. Jana Kleine (Jana.Kleine@dlr.de, +49 228/​3821 1952)

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Es wird empfohlen, vor der Einreichung von förmlichen Förderanträgen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=easy_​formulare abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

7.2 Einstufiges Antragsverfahren

Das Verfahren ist einstufig angelegt.

Ein förmlicher Förderantrag ist dem Projektträger bis spätestens zum

28. Oktober 2022

in elektronischer und bis zum 4. November 2022 (Datum Poststempel) in schriftlicher Form vorzulegen.

Wird der Förderantrag nicht elektronisch signiert, muss dieser nach der elektronischen Einreichung ausgedruckt und durch die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigten der antragstellenden Institution rechtsverbindlich unterschrieben werden. Der rechtsverbindlich unterschriebene Förderantrag und die Vorhabenbeschreibung (in einfacher Ausführung, nicht gebunden) sind in Papierform auf dem Postweg bis zum 4. November 2022 (Datum Poststempel) an den DLR Projektträger zu übersenden.

Die Unterlagen sind mit Hilfe des oben genannten elektronischen Antragssystems einzureichen. Die Vorhabenbeschreibung ist Bestandteil des Antrags und gehört zur vollständigen Einreichung.

Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen. Jeder Verbundpartner stellt einen eigenen Förderantrag. Die im Verbund abgestimmte Vorhabenbeschreibung muss von jedem Verbundpartner als Anlage zum Formantrag hochgeladen werden. Der Antrag eines Verbundes gilt nur dann als vollständig eingereicht, wenn alle Formanträge (jeweils inklusive der identischen Vorhabenbeschreibung) der beteiligten Verbundpartner entsprechend dem oben beschriebenen Vorgehen beim Projektträger eingereicht wurden. Dafür ist die Vorhabenbeschreibung von der verbundkoordinierenden Einrichtung und von den Partnereinrichtungen in einfacher Ausführung (jeweils nicht gebunden) einzureichen. Die vorzulegende Vorhabenbeschreibung hat in Anlehnung an die grundsätzlich zu beachtenden Richtlinien für Zuwendungsanträge den folgenden Vorgaben zu entsprechen.

Der maximale Umfang für die Vorhabenbeschreibung beträgt für die Abschnitte A bis C der Gliederung insgesamt zehn DIN-A4-Seiten (inklusive Tabellen, Abbildungen, Fußnoten etc.; bevorzugte Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., 1,5-zeilig) zuzüglich der in Abschnitt D genannten Anlagen. Darüber hinausgehende beigefügte Darstellungen und/​oder Anlagen können bei der Begutachtung nicht berücksichtigt werden. Die Vorhabenbeschreibung ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:

A.
Allgemeine Angaben zum Projekt (Deckblatt):

Titel/​Thema des Projekts und Akronym
Art des Projekts: Einzelprojekt oder Verbundprojekt
Projektleitung (Hauptansprechpartnerin/​Hauptansprechpartner, nur eine Person) bzw. bei Verbünden Verbundkoordination (Hauptansprechpartnerin/​Hauptansprechpartner, nur eine Person) mit vollständiger Dienstadresse und Projektleitende der weiteren Verbundbeteiligten (pro antragstellender Einrichtung jeweils nur eine Person)
geplante Laufzeit, geplanter Beginn des Projekts
Unterschrift der/​des Hauptverantwortlichen für das Projekt und bei Verbundprojekten der beteiligten Projektleiterinnen/​Projektleiter
B.
Inhaltsverzeichnis
C.
Inhaltliche Beschreibung und Begründung der geplanten Veranstaltungsreihe:

0.
Kurze Zusammenfassung (maximal eine Seite)
I.
Ziele:

Kurzbeschreibung der Veranstaltungsreihe und der Veranstaltungsziele
Bezug des Projekts zu den Zielen des Rahmenprogramms
Wissenschaftliche und/​oder technische Arbeitsziele der Veranstaltungsreihe zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses
II.
Darstellung der bundesweiten Unterstützungsbedarfe des wissenschaftlichen Nachwuchses in den durch die Veranstaltungsreihe adressierten Teilbereichen der empirischen Bildungsforschung einschließlich der eigenen Forschungs- und Lehrarbeiten im Feld:

Herleitung des Bedarfs anhand der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses
Stand der Wissenschaft und Technik (einschließlich alternativer Lösungen, der Ergebnisverwertung, entgegenstehender Rechte, Informationsrecherchen)
Bisherige Arbeiten der/​des Antragstellenden (hinsichtlich der eigenen Forschungs- und Lehrleistungen sowie der Durchführung von ähnlichen Veranstaltungen/​Weiterbildungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs)
III.
Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans:

Herleitung und Begründung des Konzepts für die Veranstaltungsreihe
Darstellung der Bedeutung der Veranstaltungsreihe für den wissenschaftlichen Nachwuchs insgesamt
Darstellung des Beitrags der Veranstaltungsreihe zur Qualifizierung, Vernetzung und Stärkung der Interdisziplinarität des wissenschaftlichen Nachwuchses
Definition der Zielgruppe: voraussichtliche Zahl, Qualifikationsstufe und Disziplinzugehörigkeit der Teilnehmenden (Masterstudierende, Promovierende, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden)
Beschreibung der Formate, Gegenstände, Veranstaltungsinhalte, Ergebnissicherung sowie Evaluation für die einzelnen geplanten Veranstaltungsmodule, für die Veranstaltungsreihe sowie das Gesamtkonzept
Darstellung des unterstützenden Beitrags der Veranstaltung zum interdisziplinären Austausch in der Bildungsforschung
Darstellung des innovativen Potentials der Veranstaltungsreihe (beispielsweise hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung oder des Formats)
Darstellung des Beitrags, den die Veranstaltung zur Förderung von Kompetenzen im Bereich Wissenstransfer und des Theorie-Praxis-Dialogs erbringt
Konzept für das Qualitätsmanagement der Veranstaltungsreihe sowie der Weiterentwicklung im Sinne eines „lernenden Programms/​einer lernenden Veranstaltungsreihe“
Beschreibung der Arbeitspakete inklusive des notwendigen Projektmanagements, der inhaltlichen und zeitlichen Zwischenziele (aussagekräftiger/​s Balkenplan/​Gantt-Chart) und projektbezogener Ressourcenplanung, zum Beispiel Zuordnung der benötigten Personalressourcen zu den Arbeitspaketen (sowie bei Verbundprojekten Zuständigkeiten der Verbundpartner)
IV.
Verwertungsplan (inklusive einer kurzen Darstellung des Transfer- und gegebenenfalls Distributionskonzepts):

Wirtschaftliche Erfolgsaussichten
Wissenschaftliche und – sofern zutreffend – technische Erfolgsaussichten (zum Beispiel Anwendungsmöglichkeiten der zu erwartenden Ergebnisse bezogen auf verschiedene Ebenen und/​oder verschiedene Bereiche der Bildungsforschung sowie auf die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses; Vorgehensweise, wie die Ergebnisse einem breiteren Adressatenkreis aus der Wissenschaft zugänglich gemacht werden)
Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (unter anderem Vorgehensweise für eine erfolgreiche Umsetzung und gegebenenfalls den Transfer der Ergebnisse in die Wissenschaft)
V.
Arbeitsteilung/​Zusammenarbeit mit Dritten
bei Verbundprojekten und bei Kooperationen (zum Beispiel mit Akteurinnen und Akteuren aus der Praxis, Organisationen oder Verbänden):

Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterung zum wechselseitigen Mehrwert
VI.
Notwendigkeit der Zuwendung
D.
Anlagen (außerhalb des angegebenen Gesamtumfanges):

I.
CV der Projektleitung und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter (pro Person maximal eine Seite)
II.
Eigene Vorarbeiten mit Relevanz für die Projektdurchführung der Projektleitung und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter als Auflistung zu folgenden Punkten (unabhängig von der Personenzahl insgesamt maximal zwei Seiten):

einschlägige Publikationen der letzten fünf Jahre (maximal zehn)
Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen/​Weiterbildungen/​laufender Dritt­mittelprojekte mit Bezug zum geplanten Projekt (unter Angabe von Titel, Förderer und Umfang)
III.
Literaturverzeichnis
IV.
Entwurf des Veranstaltungsprogramms
V.
Interessen- und/​oder Absichtserklärungen (LOI) von Kooperationspartnern bzw. Kooperationspartnerinnen (zum Beispiel aus der Bildungspraxis und/​oder Administration) mit konkreten Angaben zur geplanten Zusammenarbeit.

Die Vorhabenbeschreibung muss die aufgeführten Angaben enthalten, um eine gutachterliche Stellungnahme zu erlauben. Vorhabenbeschreibungen, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden. Eine relevante Überschreitung der Seitenzahl führt aus Gründen der Gleichbehandlung zum Ausschluss aus dem Begutachtungsverfahren.

Die eingegangenen Förderanträge werden nach Ablauf der Vorlagefrist gegebenenfalls unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

Relevanz des Gesamtprojekts hinsichtlich der Ziele und der Fördergegenstände dieser Richtlinie sowie des Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung
Beitrag der Veranstaltungsreihe zur Weiterqualifizierung der teilnehmenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
Beitrag der Veranstaltungsreihe zur Vernetzung der teilnehmenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
Reichweite des angesprochenen Teilnehmendenkreises
Beitrag der Veranstaltungsreihe zum Wissenstransfer
Beitrag der Veranstaltungsreihe zum Theorie-Praxis-Dialog
Potential des Qualitätsmanagements
Qualität der ergebnissichernden Maßnahmen (unter anderem Dokumentation/​Dissemination)
Qualität des Designs der Veranstaltungsreihe einschließlich der Angemessenheit der ausgewählten Veranstaltungsformate, -medien und -frequenz
Expertise der beteiligten Personen/​Institutionen
Struktur des Arbeitsplans
Angemessenheit der zeitlichen Umsetzung
Angemessenheit des Finanzierungsplans
Wirkungskraft/​Reichweite des Verwertungspotentials

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis einschließlich 31. Dezember 2028 gültig.

Bonn, den 1. August 2022

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Hans-Josef Linkens

1
EWR = Europäischer Wirtschaftsraum
2
https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=easy_​formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte
3
Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.

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