Eigentlich sollte die neue Datenbank der Trump-Regierung dabei helfen, Nicht-Staatsbürger auf Wählerlisten aufzuspüren. Nun hat eine Bundesrichterin das Projekt gestoppt – mit einer Begründung, die für die Verantwortlichen wenig schmeichelhaft ausfällt.
Richterin Sparkle Sooknanan warf der Bundesregierung in ihrem Urteil vor, Datenschutzrechte von US-Bürgern missachtet und gleichzeitig ein System geschaffen zu haben, das fehlerhafte Ergebnisse produziert. Besonders problematisch: Mehrere Bundesstaaten hatten die Daten bereits genutzt, um Wählerverzeichnisse zu überprüfen – mit teils erstaunlichen Resultaten.
So sollen amerikanische Staatsbürger plötzlich als Nicht-Bürger eingestuft worden sein. In einigen Fällen wurden Wählerregistrierungen sogar gelöscht.
Mit anderen Worten: Wer sein ganzes Leben in den USA geboren, aufgewachsen und gewählt hat, durfte plötzlich erfahren, dass ein Computer offenbar anderer Meinung ist.
Richterin findet deutliche Worte
In ihrem 75 Seiten langen Urteil sparte die Richterin nicht mit Kritik. Die Bundesregierung habe Datenschutzrechte verletzt und damit gleichzeitig das fundamentale Wahlrecht gefährdet.
Das Projekt basierte auf einer Erweiterung des sogenannten SAVE-Systems des Heimatschutzministeriums. Dieses sollte künftig Daten zur Staatsbürgerschaft mit Sozialversicherungsinformationen verknüpfen und den Bundesstaaten umfangreiche Abfragen ermöglichen.
Für Datenschützer klang das von Beginn an nach einer Mischung aus Großrechner, Bürokratie und Unfallbericht.
Der alte Traum von der perfekten Wählerliste
Seit Beginn seiner zweiten Amtszeit versucht Präsident Trump, das amerikanische Wahlsystem umfassend umzugestalten. Dabei steht regelmäßig die Behauptung im Raum, Wählerlisten seien mit Personen gefüllt, die gar nicht wählen dürften.
Das Problem bei solchen Vorhaben ist allerdings oft weniger die Theorie als die Praxis. Denn Datenbanken arbeiten nur so gut wie ihre Datensätze. Und wenn aus John Smith, geboren in Ohio, plötzlich ein ausländischer Staatsbürger wird, weil irgendwo ein Datensatz nicht zusammenpasst, wird aus Wahlbetrugsbekämpfung schnell Wahlrechtsgefährdung.
Genau das sah die Richterin als gegeben an.
Ein weiterer Rückschlag vor Gericht
Für die Trump-Regierung ist die Entscheidung der nächste juristische Dämpfer. Mehrere Maßnahmen zur Reform des Wahlsystems wurden bereits von Gerichten gestoppt oder eingeschränkt.
Bürgerrechtsorganisationen begrüßten das Urteil entsprechend deutlich. Niemand solle befürchten müssen, durch fehlerhafte Daten oder behördliche Irrtümer sein Wahlrecht zu verlieren.
Die eigentliche Frage bleibt
Der Fall zeigt einmal mehr ein Grundproblem moderner Politik: Der Wunsch nach absoluter Kontrolle trifft auf die Realität unvollständiger Daten.
Denn während Politiker gern von „sauberen Wählerlisten“ sprechen, wissen IT-Experten seit Jahrzehnten eine einfache Wahrheit: Wer schon einmal versucht hat, doppelte Kontakte im Smartphone zu löschen, sollte vielleicht nicht allzu großes Vertrauen in gigantische Regierungsdatenbanken setzen.
Zumindest nicht, wenn am Ende darüber entschieden wird, wer wählen darf – und wer nicht.
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