RH Reputation GmbH Berlin

Das Unternehmen RH Reputation GmbH kennen wir natürlich vom Namen her, auch die dahinterstehenden Personen Leonhard Reetz und unseres Wissens, der eigenen Internetseite des Unternehmnens nach, auch Pavlo Hanov. Beide waren unseren Informationen nach vorher für das Unternehmen GOMOPA bzw. deren Firmenumfeld tätig. Gute Schule!

FireShot Screen Capture #360 – ‚Pavlo Hanov Gomopa – Google-Suche‘ – www_google_de

Nun also ist man auch für das Unternehmen adcada aus Bentwisch bei Rostock tätig. Jenes Unternehmen, das seit Jahren um Anlegergelder wirbt und erst in der letzten Woche eine Einstellungs- und Rückabwicklungsverfügung der BaFin bekam.

Nun dürfte das Unternehmen möglicherweise sehr viel für die eigene Reputation tun müssen bzw. tun lassen, denn mit solch einer Einstellungsverfügung dann noch von Anlegern Geld einzusammeln, dürfte schwer sein.

Man muss in solchen Vorgängen möglicherweise auch einmal die juristische Frage nach einer Mitverantwortung stellen. Ob sich Herr Reetz bzw. Herr Hanov diese Frage gestellt haben, das wissen wir nicht.

Was wir uns aber einmal angeschaut haben, ist die aktuelle zuletzt im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des Unternehmens. Zu einem Unternehmen, das sich mit dem Thema „Reputation“ beschäftigt, sollte auch eine Bilanz gehören, die zumindest einmal über das Stammkapital einer GmbH als Eigenkapital verfügen sollte. Das ist hier nicht mehr der Fall, zumindest dieser Bilanz nach.

Hier ist jetzt nur noch ein Eigenkapital in Höhe von 11.935,92 ausgewiesen nach 17.858,30 noch im Vorjahr. Von einem Aufwärtstrend kann man hier also nicht reden. An dieser „eigenen Reputation“ sollte das Unternehmen dann auch einmal arbeiten.

RH Reputation GmbHshlechte Bilanz

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 181115 B Bekannt gemacht am: 31.10.2016 12:19 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
26.10.2016
HRB 181115 B: RH Reputation GmbH, Berlin, Nürnberger Straße 13, 10789 Berlin. Firma: RH Reputation GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Nürnberger Straße 13, 10789 Berlin; Gegenstand: Schaffung, Erhaltung und/oder Optimierung der Außendarstellung von Unternehmen im nationalen und internationalen Raum. Schwerpunktmäßig bezieht sich die Tätigkeit auf das Online-Reputationsmanagement und Dienstleistungen im Bereich des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Reetz, Leonhard, *29.06.1959, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.09.2016

Allegmein:

Lassen Sie uns aber nochmals zu einem allgemeinen juristsichen Aspekt zurückkommen:

Irgendwo gibt es eine Grenze zwischen neutralen Beihilfehandlungen und Haftung.

Beispiel: Ein Taxifahrer bringt einen Herrn zu einer Bank, der dort Geld einzahlt oder die Bank ausraubt.

Wenn der Taxifahrer weiß, dass ein Bankraub stattfindet und durch die Autofahrt unterstützt, haftet er strafrechtlich wegen Beihilfe zu einem Verbrechen, wenn er es nicht weiß, hat er ganz normal seinen Beruf ausgeübt und haftet nicht.

Falls der Bankräuber nicht zahlt, darf die Bank auch den Taxifahrer für den Schaden haftbar machen.

Ähnliches gilt auch für Journalisten oder PR Agenturen, die betrügerische Modelle unterstützen. Dort ergibt sich ebenfalls eine Haftung, wenn diese bewusst Aktionen promoten, die sich als Straftaten herausstellen. Herausreden ist dann schwierig.

§ 311
Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.

(2) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durch

1. die Aufnahme von Vertragsverhandlungen,
2. die Anbahnung eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut, oder
3. ähnliche geschäftliche Kontakte.

(3) 1Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. 2Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst.

Daneben ist die Vorschrift des § 311 Abs. 3 Satz 2 Bürgerlichen Gesetzbuch wohl unbekannt. Diese sagt, dass Vertragserfüllungsansprüche gegen Personen geltend gemacht werden können, die gar nicht Vertragspartner sind.

Auch diese Norm kann sich gegen Werbeikonen oder Organisatoren von Vertrauen richten, die Opfer durch ihr Zutun beeinflussen, einen Vertrag zu schließen.

Wer also besonderes Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch den Vertragsschluss befördert, landet in der Haftung. Wer Vertrauen organisiert, kann also haften.

One Comment

  1. Thomas Maier Dienstag, 22.08.2023 at 14:48 - Reply

    Wenn sich ein Unternehmen so selbst beweihräuchertste dieser komische Laden, dann brauchen sie selbst Reputationsberatung und sind der denkbar schlechteste Partner. Gekaufte Klicks bei Google und YouTube. Einfach mal genauer hinschauen. Alles Lug und Betrug sowie Blendwerk.

Leave A Comment