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Restaurant-Smiley’s

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Ein großer Teil der Verbraucher will wissen, wie es beim Restaurantbesuch um den Hygienestandard bestellt ist und befürwortet als Erkennungsmerkmal die Einführung des Restaurant-Smiley´s.

Aus diesem Grund appelliert die Verbraucherzentrale NRW an die Verbraucherschutzministerkonferenz in Potsdam, politisch den Weg für den Einzug eines verpflichtenden und aussagekräftigen Hygiene-Symbols in Gaststätten zu ebnen.

Im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW hatte das Meinungsforschungsinstitut Forsa im April 1.000 Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zur optischen Kennzeichnung des Hygienestandards in Gastronomiebetrieben in Form eines Smiley-Symbols befragt. 70 Prozent der Befragten sprachen sich hierbei für eine Kennzeichnungspflicht mit diesem weitläufig bekannten Symbol in Gaststätten aus.

„In jedem sechsten Gastronomiebetrieb haben die Behörden in punkto Hygiene seit Jahren etwas zu beanstanden“, untermauert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW das Ansinnen der Verbraucher: „Die Beanstandungsquote macht deutlich, dass das bisherige rechtliche Instrumentarium nicht ausreicht und behördliche Sanktionen alleine nicht greifen“.

Auch das bislang freiwillige Kennzeichnungssystem, das ledig­lich auf einem positiv „lächelnden“ Smiley-Symbol beruht und auf eine einwandfreie Hygiene in einem Gaststättenbetrieb hinweist, hat sich in Nordrhein-Westfalen nach Ansicht Müllers bisher nicht als wirkungsvoll erwiesen: „Drei Jahre nach seiner landesweiten Einführung sind inzwischen nur rund 400 Betriebe in 14 Modellkommunen mit dem Positiv-Smiley ausgezeichnet. Damit liegt die Akzeptanz der Betreiber in den ausgewählten Städten und Kreisen gerade mal bei knapp zwei Prozent.“

Um den Wünschen der Verbraucher nach mehr Transparenz bezüglich des Hygienestandards in der Gastronomie zu entsprechen, sollten sämtli­che Überprüfungsergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Gaststätten und Restaurants verpflichtend – analog etwa zum däni­schem Kennzeichnungsmodell – durch Aushang des jeweiligen Kontrollberichts, flankiert von einem entsprechenden Smiley (positiv bis negativ) am Eingang des jeweiligen Betriebs veröffentlicht werden.

Negativ bewerteten Restaurants sollte es jedoch zeitnah möglich sein, durch eine kostenpflichtige Nachprüfung ihre Bewertung zu verbessern. „Mehr Transparenz in Gaststätten in punkto Hygiene eröffnet Verbrauchern eine bewusstere Entscheidung beim Restaurantbesuch und kann den Qualitätswettbewerb in der Gastronomie entscheidend verbessern und fördern“, so der Appell von Verbraucherzentralenchef Müller an die Verbraucherschutzminister der Länder, die verpflichtende Einführung eines Restaurant-Smileys voranzutreiben.

Quelle: VBZ NRW

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