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Rainer Regnery:sind Sie nicht in der Beraterhaftung?

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Diese Frage stellt sich nach der heutigen Rechtsprechung eigentlich immer mehr.

Sie haben Ihre Mandanten beraten, haben Sie das immer nach bestem Wissen und Gewissen und sachlich und fachlich korrekt gemacht?- dann sollten Anwälte bei Ihnen ja mit Schadensersatzklagen keinen Erfolg haben. Trotzdem geben wir unserem User „Schmidt“ natürlich recht in der Einschätzung“ das ihr nun „augenscheinliocher Anlegerschutz auch ein Eigenschutz sein könnte um nicht selber in die Beraterhaftung zu geraten“.Wie dem auch sei, wir wollen dem Thema nun einmal ein breiteres Spektrum in der Diskussion gönnen. Wir freuen uns natürlich, wenn Herr Regnery daran teilnimmt.

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