Rechtsmeinung zum Thema Erste Oderfelder usw.

Dramatische Entwicklung für die Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft: Mit Schreiben vom 02.05.2016, das Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin und Hamburg vorliegt, hat die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG den Anlegern mitgeteilt, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO zu dem Ergebnis gelangen soll, dass die Summe der Pfandgüter zum Bewertungsstichtag nur zwischen 4,7 Mio. € und 7,9 Mio. € zu bewerten sei. Bei Lombard Classic 3 soll die Bewertung ca. 11 Mio. € ergeben.

Für Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth sind das „skandalöse Neuigkeiten für die Anleger. Bei Darlehen in Höhe von über 100 Mio. €, die ausgegeben wurden, sollen also nur noch ca. 5 – 11 % als Sicherheitsgegenstände in Form von Pfändern vorhanden sein. Die Anlegergelder, die also in Form von Darlehen weitergereicht wurden, wurden also in großem Stil vernichtet.

Lombardium Hamburg teilt mit, dass kein schuldhaftes Verhalten dazu gehören soll, dass die Einschätzung so niedrig sein soll. So hätten sich z. B. im Bereich Kunst unter dem Einfluss der wieder erstarkenden internationalen Wirtschaftskrise die Käuferschaft und die Nachfrage erheblich reduziert.

Dr. Späth hierzu: „Diese Angaben überzeugen mich überhaupt nicht. Ich vermute vielmehr ganz klar ein schuldhaftes Handeln der Fondsgeschäftsführung, der Lombardium Hamburg und eventuell auch des Mittelverwendungskontrolleurs. Ich halte es auch nicht für ausgeschlossen, dass strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, auch wenn natürlich bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt.

Pfandgegenstände werden von Pfandhäusern aus Sicherheitsgründen nur mit großem Abschlag von mindestens 20 % bis hin zu 75 % entgegengenommen, um gerade eine Verwertung im Ernstfall ohne große Verluste zu gewährleisten. Diese Sicherheitsregularien wurden offensichtlich nicht eingehalten, warum auch immer.“

Anleger sollten sich daher alle Möglichkeiten der Schadenskompensation offenhalten.

Dr. Späth weiter: „Sämtliche vor Kurzem gemachten Vorschläge zu einem „Sanierungskonzept“ sind damit meiner Ansicht nach für die Anleger komplett ungeeignet. Hier müssten unabhängige Dritte, wie die Staatsanwaltschaft oder ggf. ein unabhängiger Insolvenzverwalter, Licht ins Dunkel bringen, ein „Sanierungskonzept“ könnte lediglich dazu führen, dass dieselben Verantwortlichen, die meiner Ansicht nach den Schaden verursacht haben, weiter am Werk sind und nicht durch objektive Dritte geklärt wird, was mit den Pfändern geschehen ist..

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner könnte z. B. eine mögliche Haftung der Geschäftsführung in Betracht kommen, aber auch eine eventuelle Haftung des Treuhänders sollte geprüft werden.

Schlimmer noch: Vor kurzem wurden Anleger z. B. von Lombard Classic 2 von der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft dazu aufgefordert, ihre Ergebnisbeteiligungen für das Geschäftsjahr 2014 wieder zurückzubezahlen, da die Geschäftsführung dazu gehalten sei, diese Ausschüttungen zum Wohl des Gesellschaftsvermögens und damit auch für die stillen Gesellschafter zurückzufordern, andernfalls würden gerichtliche Schritte erwogen.

Dr. Späth hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall prüfen, ob die Rückforderungen überhaupt gerechtfertigt sind, zumal die Bilanz für das Jahr 2014 den Anlegern noch nicht einmal zur Prüfung vorliegt.“

3 Comments

  1. Jürgen Mittwoch, 25.05.2016 at 09:42 - Reply

    Nun bei WGF ist nun am 10.6. die Gläubigerversammlung der zweiten Insolvenz. Hier wurde zumindest die Geschäftsleitung der „Macht“ enthoben und wurde stark kontrolliert. Bisher sollten da 70 % zurück fließen, nun werden es wohl nur noch 55 % sein, aber bei Erste Oderfelder schätze ich mal auf maximal 10 % – wenn wir Glück haben.

    • HR Mittwoch, 25.05.2016 at 13:07 - Reply

      Jetzt erst geht es via Regelinsolvenz in die Zerschlagung. Beim ersten Mal war es noch eine Insolvenz in Eigenregie – schwerer Fehler.

      Die finale Quote für die WGF-Gläubiger wird m.E. nicht bei 55% liegen, sondern deutlich darunter (vermutlich noch unter 55% von 55%). Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden alle zwischenzeitlichen Auszahlungen im Rahmen der Insolvenz wieder einkassiert und „neu verteilt“.

      Ob Sergio und Zimmer noch erfolgreich zur Verantwortung gezogen werden können? Bei Sergio ist mutmasslich nichts mehr zu holen:
      http://www.goldaktie.com/downloads/gerichtsurteil.pdf
      http://www.callon.de/download/epsabtretungsvertrag.pdf

  2. HR Mittwoch, 18.05.2016 at 09:40 - Reply

    Erinnert mich an die WGF und S&K. Da wurden wahlweise per Grundschuleintragungen in nicht am Verkehrswert orientierter Höhe, per Gutachten und per Verschiebung von Immobilien zwischen einzelnen Tochtergesellschaften zu immer höheren Preisen Werte suggeriert, die am Markt nicht zu erzielen waren. Durch „artfremde“ Verwendung der Mittel (Fuhrpark, Gehälter u.a.m.) blieb den Anlegern dann ein nicht unerheblicher Schaden.

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