Rechtsanwalt Röhlke zum Thema: BTW Immobiliengesellschaft mbH insolvent – Möglichkeiten für Anleger?

Am 11.10.2017 wurde auf Eigenantrag hin das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTW Immobiliengesellschaft mbH aus Hamburg eröffnet. Die BTW hatte über Jahre hinweg dem interessierten Publikum eine Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter angeboten und mit dem Geld der Anleger Seniorenheime, vornehmlich in Thüringen errichtet. Obwohl die Geschäftsführung der BTW über eine nahezu vollständige Auslastung der Heime ihren Anlegern berichteten, wurde erst vor einigen Tagen das vorläufige Insolvenzverfahren über die Betreibergesellschaft eben dieser Heime, der Gemeinnützigen Betriebsgesellschaft für soziale Dienste und Einrichtungen Artern mbH, eröffnet. RÖHLKE Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Dutzend geschädigte Anleger und haben für ihre Mandanten viele gerichtliche Titel auf Rückzahlung der Einlagen erwirkt.

Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke erläutert die Hintergründe.

„Der Geschäftsführer Rolf H. der BTW ist Medienberichten zufolge bereits Mitte der 1990er Jahre in Konflikt mit der Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred; Vorläufer der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin) geraten – Vorwurf des Betreibens unerlaubter Einlagengeschäfte. Nur wenig später stand H. wegen des Vorwurfs des Anlagenbetruges in großem Stil in Hamburg in Zusammenhang mit der IMFO – Gruppe vor dem Strafrichter. Umso erstaunlicher ist die Geschichte der BTW, die ihren Anlegern eine 100 %-ige Rückzahlung der Einlagen versprach bei 7 %-iger Garantieverzinsung pro Jahr und einer Bonuszahlung von bis zu 20 % der Nominalzahlung bei Vertragsbeendigung nach 8 Jahren. Unserer Meinung nach erneut eindeutig ein unerlaubtes Einlagengeschäft. Die vertragliche Konstruktion mag bankaufsichtsrechtlich bedenklich sein, zivilrechtlich ist sie aber voll durchsetzbar. Wir haben für unsere Mandanten alle Verfahren auf Rückzahlung der Einlage, Zahlung der Garantieverzinsung und des Bonus gewonnen oder sehr auskömmlich verglichen. Anscheinend hatte die BTW allerdings keine Rücklagen für die vertraglich vereinbarten Rücklagen gebildet, was ihr jetzt zum Verhängnis wurde“, berichtet Röhlke.

Allerdings weiß der Anwalt auch über die zuletzt nur stockenden Zahlungen der BTW zu berichten, die selbst auf gerichtliche Vergleiche hin nicht mehr die vereinbarten Raten erbrachte. Ob die Situation der Anleger durch die Insolvenz verschlimmert wird oder die Übernahme der Geschäfte durch den vom AG Mühlhausen eingesetzten Insolvenzverwalter Dr. Peter Staufenbiel nun etwas mehr Berechenbarkeit in die Geschäftsführung erbringen wird, bleibt für die Anleger abzuwarten. Vieles ist derzeit unklar, so Röhlke. So ist der Insolvenzantrag nur durch den Geschäftsführer Rolf H. gestellt. Der langjährige zweite Geschäftsführer Stefan L. wird nicht erwähnt. Zudem liegen seit kurzem Anhaltspunkte vor für eine in den Emissionsprospekten nicht erwähnte Innenprovision von 19% zu Gunsten einer weiteren zuletzt von H. und L. geleiteten Gesellschaft vor.

„Sollten durchweg derart hohe Innenprovisionen und Gebühren berechnet worden sein, sind natürlich Zweifel angebracht, ob die BTW überhaupt jemals die vertraglichen Versprechungen erwirtschaften konnte. Die Geschäftsführung hatte den Anlegern allerdings mitgeteilt, die errichteten Gebäude hätten einen realistischen Marktwert von über 20 Mio. €, was deutlich mehr wäre als die bilanzierten stillen Einlagen. Ob sich dieser Wert im Insolvenzverfahren validieren lässt, bleibt abzuwarten“, meint der Anwalt, der auch auf eine mögliche Haftung der Hinterleute hinweist. Nach Röhlke Meinung sind die verwendeten Prospekte von deutlich unterdurchschnittlicher Qualität und nicht zur ordnungsgemäßen Aufklärung der Anleger über die Risiken der Beteiligung geeignet, was Prospekthaftungsansprüche gegen die Verantwortlichen eröffnen könnte.

In jedem Falle ist für die betroffenen Anleger kompetente anwaltliche Unterstützung nötig, so Röhlke.

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