Rechtsanwalt Daniel Blazek: Aurimentum, BaFin, Goldkauf mit Treuebonus, Bedeutung für den Vertrieb

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wie die BaFin mitteilt. Wir fragen uns, was das für den Vertrieb und seine Haftung bedeutet. Dies beantwortet Rechtsanwalt Daniel Blazek (BEMK Rechtsanwälte PartGmbB) wie folgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die BaFin-Meldung vom 28. Oktober 2020 ebenfalls gelesen. Auf Ihre Frage antworte ich wie folgt:

Zunächst einmal betrifft diese Meldung offenbar nur eine Aurimentum-Variante, den Goldkauf mit Treuebonus (nach zwei Jahren Vertragslaufzeit 8 % auf das erworbene Gold). Ich kann nicht beurteilen, welchen Anteil diese Variante bei den gesamten Produkten hatte.

Sie können aber einerseits davon ausgehen, dass die R & R Consulting GmbH eine andere Rechtsauffassung vertritt als die BaFin,

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Zudem ist die allgemeine Tendenz der Kritik der Goldprodukte in der BRD ja bekannt. Aber hier sollte erst einmal der Ausgang des Verwaltungsverfahrens abgewartet werden. Noch existiert ja keine Abwicklungsverfügung oder Ähnliches.

Anlegeranwälte wird dies allerdings wenig kümmern. Sie werden den Standpunkt vertreten, dass

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die Wahrscheinlichkeit dafür steigt, dass im jeweiligen Einzelfall eine vorvertragliche fehlerhafte Aufklärung oder fehlerhafte Anlageberatung stattgefunden habe.

Dabei werden sie die entsprechende (vorläufige) Ansicht der BaFin als Argument nutzen,

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und nicht bloß um einen Sach- bzw. Goldkauf. Ziel ist Schadensersatz von den Vermittlern oder Beratern. Sie können in den nächsten Wochen bestimmt entsprechende Werbung im Netz finden, wie immer.

Ein Schadensersatzanspruch besteht aber nicht per se und schon gar nicht (allein) deshalb,

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Das stellt für sich genommen noch keine Aufklärungspflichtverletzung dar. Dafür müssten schon konkretere Vorwürfe erhoben werden wie eine mangelnde Risikoaufklärung oder eine angeblich mangelnde Plausibilität und eine angeblich entsprechende unterlassene Prüfung.

Das ist alles Standard und wird aller Wahrscheinlichkeit nach erfolgen. Beispiele wie BWF, PIM Gold und Bonus.Gold zeigen das. Sie zeigen aber auch, dass – gerade weil man bislang davon ausging,

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– in aller Regel keine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Vermittler/Berater vorhanden ist.

Auch das, was in den nächsten Wochen bei Aurimentum geschehen dürfte (Beschwichtigung durch das Management, Verunsicherung der Kunden, Bedarf einer guten Kommunikationsstrategie, Werbung der Anlegeranwälte) ist aus anderen Komplexen als Standard bekannt.

Die Vermittler und Berater können sich also (gut) organisieren und auf die Erfahrung in ähnlichen Fällen einstellen. Wir haben in solchen Komplexen meist die größten Vertriebsgruppen vertreten (wie auch in anderen früheren Komplexen, zum Beispiel P&R, PICAM, INFINUS, Captura, EN Storage) und im Troubleshooting gute Erfolge erzielt. Bislang haben die allermeisten Mandanten überlebt.

Allerdings besteht durchaus auch die Gefahr gerade für erfolgreiche Vertriebe und deren Kunden, dass die von Anlegeranwälten zu breit und zu intensiv verfolgten Ansprüche dazu führen, dass ein Vermittler oder Berater sie eben nicht erfüllen kann (falls er überhaupt müsste).

Warten wir ab.

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