Rechtsanwältin Katja Fohrer antwortet uns

In der Auseinandersetzung zwischen der Kanzlei Dr. Thomas Pforr und der Kanzlei Mattil und Kollegen hat uns Frau Rechtsanwältin Fohrer nun eine kurze Antwort auf unsere Presseanfrage von gestern übermittelt. Diese wollen wir unseren Lesern gerne zur Kenntnis geben.

Sehr geehrter Herr Bremer,

leider komme ich erst jetzt dazu, Ihre Anfrage zu beantworten, da ich gestern ganztägig auf auswärtigem Gerichtstermin war.

Uns liegt ein Schreiben der Fondsgesellschaft vor, in dem ausdrücklich davon die Rede ist, dass die Fondsgesellschaft an einer gemeinsamen Lösung mit der Kanzlei Pforr arbeite und daher Kontakt zu dieser Kanzlei aufgenommen habe. Wenige Tage darauf folgte ein unaufgefordertes Kaltakquiseschreiben durch die Kanzlei Pforr an alle Anleger, in dem u.a. selbst von Interessengleichklang mit der Fondsgesellschaft sowie davon die Rede ist, dass die Kanzlei mit der Fondsgeschäftsführung in Verhandlungen steht, und dass sie von dieser die Adresslisten erhalten hat, um das Konzept der Fondsgeschäftsführung zu unterstützen. Sofern hierzu noch Fragen bestehen, können Sie mich gerne anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Fohrer

 

Von: Diebewertung [mailto:redaktion@diebewertung.de] Gesendet: Montag, 16. Januar 2017 11:49
An: Eigemann – Mattil & Kollegen
Betreff: Presseanfrage

Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft

Ihre Aussagen zur Kanzlei Pforr

Sehr geehrte Frau Fohrer,

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Im Rahmen unserer Berichterstattung über den „Hamburger Pfandhausskandal“ sind uns natürlich alle handelnden Personen der Gesellschaften innerhalb des Hamburger Pfandhausskandals namentlich bekannt. Nun haben wir ein Schreiben zugespielt bekommen, in dem Sie gegenüber Anlegern die Behauptung aufstellen „ die Kanzlei Pforr sei eine Initiatorennahe Kanzlei“ und waren vor einer Zusammenarbeit mit dieser Kanzlei. Ich kenne nun wirklich alle „Verstrickungen“ und Rechtsanwälte die je etwas mit den Initiatoren zu tun hatten. Mit Verlaub die Kanzlei Pforr ist nicht dabei. Im Gegenteil, beim ersten Gespräch in Hamburg vor über einem Jahr, hat sich die Kanzlei Pforr ausschließlich für die Interessen der Anleger positioniert.

Nun ergibt sich für mich natürlich die Frage, sehr geehrte Frau Fohrer, wie begründen Sie diese Information, denn diese ist aus meiner Sicht ganz klar falsch?

Wir haben dazu auch die Kanzlei Pforr kontaktiert, der ihr Schreiben auch bereits bekannt war. Dies hat gegen über unserer Redaktion geäußert, das man Zivilrechtlich, ggf. strafrechtlich, und über die Anwaltskammer gegen Sie vorgehen werde, entsprechende Schritte seien bereits eingeleitet. Ist Ihnen dies bekannt?

Für eine umgehende kurze Rückantwort bin ich Ihnen sehr dankbar. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter 0163/35 32 648 gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Redaktion

Diebewertung.de

Thomas Bremer

Jordanstraße 12

04177 Leipzig

2 Comments

  1. M. Schulz Dienstag, 17.01.2017 at 16:12 - Reply

    Tja, und wie steht DIEBEWERTUNG nun zu den eigenen Aussagen von „ist man sich (bei Mattil) der Konsequenzen bewusst, kann (für Mattil) teuer werden“? Warum zitieren Sie Fohrer von Mattil nur, wo Sie sich vorher noch bewertend geäussert haben?

    Und was sagt Pforr?

    • M. Schulz Dienstag, 17.01.2017 at 16:32 - Reply

      Betretenes Schweigen, werte Redaktion?

      Hat Pforr DIEBEWERTUNG getäuscht, als – mit Ihren Worten – Pforr Ihnen gegenüber von der Vorbereitung zivil- und strafrechtlicher Schritte wegen übler Nachrede sprach? Oder gibt es andere Grundlagen, auf deren Basis Pforr moniert?

      Sie schrieben, Fohrer habe das Thema verfehlt. Wie sehr denn nun tatsächlich? Und wessen Reputation wird denn hier beschädigt – die von Mattil, von Pforr, von DIEBWERTUNG?

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