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Rechtsanwälte Maurice Högel, Jens Reime und Niklas Linneman beraten TGI AG Kunden

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Die aktuelle Entscheidung der BaFin gegen die TGI AG ist für viele Anleger ein Wendepunkt – und für zahlreiche Betroffene zugleich ein Alarmsignal.

Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der TGI AG am 18.04.2026 das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ wegen eines Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz untersagt.

Nach offizieller Mitteilung der BaFin handelt es sich dabei um Anlagen, „bei denen für die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung sowie die Herausgabe von Gold gewährt wird.“

Damit ist eines nun auch behördlich klar ausgesprochen:

Es geht eben gerade nicht nur um einen simplen Goldverkauf, wie es über Jahre dargestellt wurde, sondern nach Auffassung der BaFin um ein öffentlich angebotenes Vermögensanlagenmodell.

Besonders gravierend:
Die BaFin begründet die Untersagung ausdrücklich damit, dass die TGI AG vor Beginn des öffentlichen Angebots keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht hat.

Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sie ist sofort vollziehbar.

Für die Anleger bedeutet das vor allem eines:

Jetzt ist Gefahr in Verzug.

Denn spätestens jetzt muss jeder Anleger wissen:

Gibt es das für ihn angeblich abgesonderte Gold überhaupt – ja oder nein?
Wenn ja: Wo genau wird es gelagert?
In welcher Menge liegt es vor?
In welcher Qualität liegt es vor?
Und ist es dem jeweiligen Anleger tatsächlich eindeutig zugeordnet?

Genau diese Fragen stehen jetzt im Mittelpunkt.

Seit über zwei Jahren kämpfen spezialisierte Anwälte an der Seite der Interessengemeinschaft

Seit mehr als zwei Jahren begleiten und beraten mehrere spezialisierte Rechtsanwälte die Interessengemeinschaft der TGI AG.

Zu den prägenden juristischen Stimmen in dieser Auseinandersetzung gehören insbesondere:

  • Rechtsanwalt Maurice Högel, Kanzlei BEMK / BEML in Bielefeld
  • Rechtsanwalt Jens Reime, Bautzen
  • Kanzlei Linnemann, Radebeul

Diese Anwälte sind seit langem ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen und medialen Auseinandersetzung mit der TGI AG. Sie haben frühzeitig auf die erheblichen Risiken, die offene Struktur des Modells und die drängenden Fragen rund um die Goldbestände hingewiesen.

Wie man jetzt sieht: zu Recht.

Denn die BaFin hat nun genau das getan, worauf Kritiker und betroffene Anleger seit langem hingewiesen haben:
Sie hat das öffentliche Angebot der TGI AG untersagt.

Damit hat die Diskussion eine völlig neue Qualität erreicht.

Jetzt zählt nur noch die Wahrheit über das Gold

Über Jahre wurde Anlegern vermittelt, ihr Geld sei durch Gold abgesichert. Doch jetzt reicht es nicht mehr, nur allgemein von Gold zu sprechen.

Jetzt braucht es belastbare Antworten:

  • Existiert das Gold tatsächlich?
  • Ist es in ausreichender Menge vorhanden?
  • Entspricht es der erforderlichen Qualität?
  • Wurde es wirklich getrennt bzw. abgesondert für einzelne Anleger gehalten?
  • Wo genau befindet sich dieses Gold?
  • Gibt es unabhängige, revisionssichere Lagerbestätigungen?
  • Wer hat die Bestände wann geprüft?

Denn genau diese Fragen entscheiden jetzt darüber, ob Anleger beruhigt sein können – oder ob sich herausstellt, dass sie jahrelang auf ein Modell vertraut haben, dessen tatsächliche Substanz nie wirklich transparent war.

Unter Federführung von Rechtsanwalt Maurice Högel wurde jetzt ein wichtiges Formular aufgesetzt

Gerade deshalb wurde unter der Federführung von Rechtsanwalt Maurice Högel ein wichtiges Formular vorbereitet, das für die weitere Aufklärung von zentraler Bedeutung ist.

Dieses Formular ist nach der aktuellen BaFin-Entscheidung außerordentlich wichtig.

Denn es geht jetzt nicht mehr um theoretische Diskussionen, sondern um ganz konkrete Aufklärung:

  • Wer hat welche Verträge abgeschlossen?
  • Welche Zahlungen wurden geleistet?
  • Welche Zusagen wurden gemacht?
  • Welche Unterlagen liegen vor?
  • Welche Goldzuordnungen wurden behauptet?
  • Welche Lagerorte wurden genannt?
  • Welche Nachweise fehlen?

Nur wenn möglichst viele betroffene Anleger jetzt strukturiert und zeitnah ihre Informationen zusammentragen, lässt sich ein klares Bild gewinnen.

Je mehr Anleger jetzt handeln, desto größer ist die Chance auf Klarheit.

Betroffene Anleger sollten jetzt nicht mehr warten

Für Anleger gilt jetzt:

Nicht abwarten. Nicht beruhigen lassen. Nicht vertrösten lassen.

Wer bei der TGI AG investiert ist, sollte jetzt umgehend:

  • sämtliche Vertragsunterlagen sichern
  • Kontoauszüge und Zahlungsnachweise zusammentragen
  • alle E-Mails, Schreiben und Chatverläufe speichern
  • Aussagen zu Goldlagerung und Goldzuordnung dokumentieren
  • Namen von Vermittlern und Ansprechpartnern notieren
  • sich der Interessengemeinschaft anschließen
  • das aktuelle Formular ausfüllen und einreichen
  • anwaltlichen Rat einholen

Denn die entscheidende Frage lautet jetzt nicht mehr, ob Kritik berechtigt war.

Die BaFin hat bereits gehandelt.

Jetzt lautet die entscheidende Frage:

Wo ist das Gold?

Kontakt zur anwaltlichen Unterstützung

Betroffene Anleger sollten sich jetzt unverzüglich an die seit Jahren mit dem Fall befassten Kanzleien wenden.

Kanzlei BEMK / BEML, Bielefeld
Rechtsanwalt Maurice Högel
E-Mail: maurice.hoegel@rae-bemk.de

Rechtsanwalt Jens Reime, Bautzen
E-Mail:reime@rechtsanwalt-reime.de

Kanzlei Linnemann, Radebeul
E-Mail: radebeul@ra-linnemann.de

Wichtiger Hinweis:
Bitte vor Veröffentlichung oder Versand die offiziellen E-Mail-Adressen ausschließlich direkt über die jeweiligen Kanzlei-Webseiten oder das Impressum prüfen und übernehmen.

Fazit

Die BaFin hat mit ihrer Verfügung gegen die TGI AG einen Punkt erreicht, an dem für Anleger keine Zeit mehr zu verlieren ist.

Seit über zwei Jahren warnen engagierte Rechtsanwälte an der Seite der Interessengemeinschaft vor den offenen Fragen rund um das Modell der TGI AG.

Heute zeigt sich:

Diese Warnungen waren berechtigt.

Die Zeit allgemeiner Beschwichtigungen ist vorbei.

Jetzt geht es nur noch um Fakten:

Gibt es das abgesonderte Gold – ja oder nein?
Wo liegt es?
In welcher Menge?
In welcher Qualität?
Und ist es dem Anleger tatsächlich zugeordnet?

Gerade deshalb ist das unter Federführung von Rechtsanwalt Maurice Högel vorbereitete Formular jetzt von außergewöhnlicher Bedeutung.

Denn nur mit klaren Angaben, vollständigen Unterlagen und gebündelter anwaltlicher Aufarbeitung kann endlich Licht in das gebracht werden, was Anleger seit Jahren zu Recht beschäftigt.

Jetzt ist Gefahr in Verzug.
Jetzt brauchen Anleger Klarheit.
Und genau jetzt müssen Betroffene handeln.

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