rechtgutaufgehoben – von Rechtsanwalt Michael Tusch aus Hannover würde ich mich nicht vertreten lassen

Natürlich ist das unsere subjektive Meinung, aber eben auch ehrliche Meinung. Dabei kannten wir jenen Rechtsanwalt Michael Tusch bis zum gestrigen Tage nicht.

Da hat uns Rechtsanwalt Michael Tusch aus Hannover mit einem Schreiben, im Auftrag einer Mandantin, überrascht. Wir vermuten dann mal möglicherweise ein Schreiben aus Unwissenheit, denn sonst macht der Inhalt dieses Schreibens gar keinen Sinn.

Rechtsanwalt Tusch möchte, dass wir einen Artikel über eine Mandantin von ihm löschen. Warum eigentlich Rechtsanwalt Tusch? Nur weil Sie uns so einen „merkwürdigen Brief“ schreiben? Die bekommen wir öfters, als sie denken. Dadurch wissen wir dann auch, mit solchen Schreiben umzugehen. Nur im Raum stehen lassen, können wir das natürlich nicht.

Diese Veröffentlichung, die wir meinen, ist auch heute noch in einer öffentlichen Quelle, dem Bundesanzeiger, für jeden zugänglich. Diese Veröffentlichung haben wir übernommen, wie wir es bereits in hunderten von Fällen getan haben. Wir gehen davon aus, dass Rechtsanwalt Tusch das nicht weiß. Nur ist dem so, dann sollte er aber solche in unseren Augen „dreisten und dummen Schreiben“ sein lassen.

Besser wäre es hier einmal den Hörer in die Hand zu nehmen und uns anzurufen und einfach mal nachzufragen, „wo habt ihr die Information her?“

Hat er nicht getan, sondern uns eine Schmerzensgeldforderung über 5.000 Euro übermittelt, mit der Forderung den Bericht zu löschen und das mit einer sinnlosen Unterlassungserklärung verbunden.

Nun hat Herr Rechtsanwalt Tusch da möglicherweise ein Problem, denn natürlich werden wir den gesamten Vorgang von der Anwaltskammer, aber auch von der Justiz prüfen lassen.

Ob Rechtsanwalt Tusch mit diesem Wirbel gerechnet hat, wissen wir dann aber nicht. Er hatte aber im Vorfeld ausdrücklich Gelegenheit, den Vorgang zurückzunehmen.

5 Comments

  1. Bert Hammer Samstag, 09.03.2024 at 18:18 - Reply

    Schlecht Leistung

  2. Dietmar Purschke Samstag, 02.03.2024 at 15:58 - Reply

    Der juristische Gernegroß ‚Fachanwalt für Strafrecht‘ – Chef der Kanzlei „rechtgutaufgehoben“ – stinkt vor Selbstlob, wenn er sich selbst eine „qualitativ hochwertige Beratung“ zuschreibt.

    Meterweit neben seinem Mandanten sitzend, Belastungszeugen passieren zu lassen, Kuschen vor einem Vorsitzenden, stetige Verweigerung strafprozessualer Rechte wie dem § 147 StPO, der jedem Tusch-Mandanten die Weitergabe von staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Akten in Fotokopie zubilligt, weitgehende Teilnahmslosigkeit im Gerichtssaal usw. usw. zeigen durch Zeuginnen und Zeugen auf, was von diesem Möchtegern-Strafverteidiger in der Praxis zu halten ist: Herr Michael Tusch (Hannover) ist ein Schwätzer, ein Bluffer, dem kritische Mandanten, die sich dem „rechtgutaufgehoben“-Führer in Hannovers Luisenstraße 10/11 vertrauensvoll auslieferten – und mangels wirklicher Verteidigertätigkeit bitter enttäuscht wurden, ihr hart verdientes Geld verloren. Herr Michael Tusch sagt Ihnen glatt eine harte, konfrontative Strafverteidigung zu, obwohl er weiß, dieses Versprechen nicht einlösen zu können. Dem Braunschweiger Zahnmediziner ging es nicht anders als dem Privatlehrer. Die zahnmedizinische Fachangestellte Müller wartet noch heute auf die Aktenauszüge der Justizbehörden in Fotokopie. Uneinsichtig verweigerte Tusch diese.

    Ohne diese Aktenablichtungen kann kein Tusch-Mandant sein rechtliches Gehör wie das Recht auf Zeugenbefragung und das Recht auf Abgabe von Erklärungen usw. wahrnehmen. Melden auch Sie sich bei Purschke und Juristen, um Ihre Erlebnisse mit Tusch, dem Schlechtverteidiger und Verurteilungsbegleiter zu schildern.

    Ein wirklicher Strafverteidiger darf seine Mandanten nicht täuschen, muss „mit Feuer und Schwert“ kämpfen und ihn „von der Verurteilungsprognose des Gerichts runterbringen. Das schaffen Sie nicht mit Freundlichkeiten.“ (Johann Schwenn, Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg). Das ist richtig.

    Seinen großen Tag bekommt Tusch am 19.März 2024, 13.30 Uhr vor der 16.kleinen Strafkammer des Landgerichts Hannover. Mehrere Zeugen belasten den als Zeugen geladenen Tusch.

    Purschke und Juristen – immer die bessere Entscheidung, wenn Sie den Verdacht haben, Ihr Verteidiger sei eine Niete. Telefon: 05109 – 6525

  3. Purschke und Juristen Sonntag, 06.11.2022 at 16:40 - Reply

    Neues über den Rechtsanwalt Michael Tusch (53) Hannover:

    Der umstrittene und von seinen Mandanten heftig angegriffene Fachanwalt für Strafrecht, der unter – rechtgutaufgehoben – firmiert, kann es nicht lassen, seine Hartnäckigkeit und Uneinsichtigkeit über die strafprozessuale Zulässigkeit der Überlassung von Ermittlungsakten und Gerichtsakten einschließlich Sachverständigengutachten als Ablichtungen oder Kopien mangels ausreichender Rechtskenntnisse zur Schau zu stellen. – Bereits am 4. Oktober 2022 räumte er als Zeuge vor dem Amtsgericht Wennigsen ein, nichts davon zu halten, was die Weitergabe der abgelichteten Gerichtsakten an die Mandanten anbelangt.

    Unter den Tusch-geschädigten Mandanten befindet sich eine 54-jährige Rentnerin, der er ebenfalls den Bären aufband, n i c h t verpflichtet zu sein, ihr die für ihre Verteidigung notwendigen kompletten Gerichtsakten nebst Beiakten usw. zu übergeben bzw. zuzusenden, folglich zur ruhigen Einsichtnahme für zuhause zu überlassen, damit sie sich gründlich auf die Hauptverhandlung vor Gericht vorbereiten kann. – Nur dann nämlich, wenn ein Beschuldigter oder Angeklagter die vollständigen Gerichtsakten usw. besitzt, wird er in die Lage versetzt, sich mit dem Akteninhalt gründlichst vertraut zu machen, um in der anschließenden Hauptverhandlung das rechtliche Gehör (Artikel 103 GG) wahrnehmen zu können, das Fragerecht ebenso auszuüben wie das Recht auf Vorhaltungen und Erklärungen usw. usw. Dies war dem Gesetzgeber ein ganz besonderes Anliegen, weshalb er das Akteneinsichtsrecht (§ 147 StPO) zugunsten des Beschuldigten 1999 im Strafverfahrensänderungsgesetz den Absatz 7 einfügte, um dem unverteidigten Beschuldigten dieselben Rechte einzuräumen wie dem verteidigten. Der Beschuldigte/Angeklagte soll unter allen Umständen auf das Strafverfahren einwirken können. Genau diese Rechte will der Rechtsanwalt Tusch seinen Mandantinnen und Mandanten beschneiden bzw. unmöglich machen.

    Wider besseren Wissen schrieb Tusch am 2.11.2022 an seine Mandantin:

    „Ferner gehen Sie irrig davon aus, dass ich dazu verpflichtet sei, Ihnen Ablichtungen der entsprechenden Verfahrensakten zu übersenden. Dem ist nicht so. Schon aus Gründen des Ermittlungserfolges ist es mir nicht gestattet, Original-Ermittlungsakten an meine Mandanten zu übersenden.“

    Die Tusch-Mandantin hatte zu keinem Zeitpunkt darum gebeten, ihr die Original-Gerichtsakten zuzuleiten, sondern lediglich Ablichtungen/Kopien davon. – Auf unseren Rat hat die Tusch-Geschädigte genug von der Lügerei und traf die richtige Entscheidung, sich erfolgreich umzumandatieren.

    Lesenswert:

    Bundesrichter Dr. jur. Bertram Schmitt (Strafprozesskommentator) zum § 147 StPO: „Der Verteidiger ist prozessual auch berechtigt, dem Beschuldigten Abschriften oder Ablichtungen des Akteninhalts auszuhändigen; auch die Aushändigung einer vollständigen Aktenkopie ist grundsätzlich zulässig (Welp-Peters-FG 316).“ Ja, natürlich.

  4. Purschke Samstag, 15.01.2022 at 20:13 - Reply

    rechtgutaufgehoben oder besser schlechtgutaufgehoben?

    Gegen den „Fachanwalt für Strafrecht“ – Rechtsanwalt Michael Tusch aus Hannovers Luisenstraße 10 hat der Mandant, der unberechtigterweise vom Sensibelchen Tusch – wegen Verleumdung – angezeigt wurde, Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB bei der Staatsanwaltschaft Hannover ebenfalls angezeigt. Die nähere Begründung entnehmen Sie unter – Tango mit Tusch bzw. Pfusch durch Tusch?

    Rechtsanwälte als besondere Berufsausüber in der Öffentlichkeit des Gerichtssaales können nicht erwarten, nur ob ihrer Tätigkeit gelobt zu werden. Im Rahmen der erforderlichen Meinungsbildung ist geboten, auf die nichtjuristische Öffentlichkeit überzeugend einzuwirken, wenn ein Mitglied der Rechtspflege offensichtlich sich als unfähig erweist, im Rahmen von Hauptverhandlungen in der Beweisaufnahme mit Beweisanträgen hinter dem Berg zu halten, sich im Gerichtssaal damit zu brüsten, dem Mandanten keine Kopien aus den Gerichtsakten zur Verfügung gestellt zu haben, obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet ist. Der Auftraggeber eines Rechtsanwaltes muss sämtliche Aktenteile kennen, damit er als Angeklagter sein Recht auf Befragung von Zeugen, Sachverständigen und Erklärungen abgeben zu können. – Rechtsanwälte wie Tusch sind öffentlich anzugreifen, wenn sie durch eklatantes Fehlverhalten Bürgern schaden, um vor ihnen im Rahmen der Informationswerbung zu warnen. Das hat Herr Rechtsanwalt Tusch – der Herr von rechtgutaufgehoben – nicht kapiert, als er meinte, strafrechtlich nicht verbotene Tatsachenbehauptungen als Verleumdung behandeln zu müssen. Strafrechtlich liegt eine Verleumdung nur dann vor, wenn über eine Person offensichtlich f a l s c h e Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden.

    Privatlehrer
    Dietmar Purschke
    Blumenstraße 4

    30952 Ronnenberg

    Telefon: 05109 – 6525

  5. Thiel Samstag, 16.01.2021 at 10:22 - Reply

    Ich hätte diesen Artikel gerne mal ohne Rechtschreibfehler gelesen.
    Ist es möglich mir diesen zukommen zu lassen?

    Anmerkung der Redaktion:
    Machen wir gerne, wenn Sie dann ihre echte E-Mail Adresse angegben hätten. So können wir den Service nicht anbieten.Nur so im Geheimen, den meisten unserer User geht es um den Inhalt, und mal immer einen Tag später unsere Artikel anschauen. Ihnen das aber zu erklären würde zu lange dauern. Woie sagte mein Opa immer „Perlen vor die Säue geschmissen“. In diesem Sinne ein schönes Wochenende und nicht vor Verzweiflung in die Tischkante beißen.

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