Tja, wer hätte das gedacht? Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat mal wieder tief in die Trickkiste des schlechten Journalismus gegriffen – mit dem kleinen Nebeneffekt, dass dabei eine komplette Karriere zerstört wurde. Aber hey, kann ja mal passieren, oder?
Jetzt, wo der Schaden angerichtet ist, gibt sich der RBB natürlich ganz einsichtig und gesteht gnädigerweise ein: „Ups, da ist uns wohl ein Fehler unterlaufen.“ Wie beruhigend! Besonders für die betroffene Person, die jetzt wahrscheinlich ihren Ruf, ihre Karriere und möglicherweise einen siebenstelligen Schadensersatz vom RBB bekommt.
Recherche? Ach, wer braucht das schon!
Worum geht’s überhaupt? Der RBB hatte einen Politiker der Grünen mit Belästigungsvorwürfen in Verbindung gebracht – auf Basis von, nun ja, nichts Handfestem. Offenbar wurden journalistische Standards nicht so ganz eingehalten, wie RBB-Chefredakteur Biesinger kleinlaut einräumt:
📢 „Uns ist in der Recherche ein Fehler unterlaufen. Journalistische Standards sind nicht vollständig eingehalten worden.“
Anders gesagt: Man hat halt einfach irgendwas behauptet, ohne es richtig zu prüfen. Doch wer braucht schon Fakten, wenn sich Skandale so gut verkaufen?
Von der Schlagzeile zur Existenzvernichtung
Das Problem: Die Vorwürfe waren halt einfach falsch. Und während sich der RBB jetzt mit einem halbherzigen Eingeständnis aus der Affäre ziehen will, sitzt der Betroffene auf einem Trümmerhaufen seiner Existenz.
Was macht man also, wenn der eigene Ruf von einer öffentlich-rechtlichen Medienanstalt in den Dreck gezogen wird? Man schlägt zurück. Der Politiker hat mittlerweile Anzeige wegen Verleumdung gegen Unbekannt gestellt – wahrscheinlich in der vagen Hoffnung, dass irgendwann jemand Verantwortung übernimmt.
Schadensersatz? Aber sicher doch!
Doch damit nicht genug: Es ist durchaus wahrscheinlich, dass der RBB für diesen Fauxpas ordentlich blechen muss. Juristische Experten gehen davon aus, dass dem Geschädigten eine siebenstellige Entschädigungssumme zustehen könnte.
Man stelle sich das mal vor: Da finanziert man die Öffentlich-Rechtlichen mit seiner GEZ-Gebühr, und dann dürfen sie dieses Geld gleich wieder als Schadensersatz raushauen – weil sie es nicht für nötig hielten, sauber zu recherchieren.
Fazit: Wer schludert, zahlt
Es ist schon bezeichnend: Ein Sender, der sich selbst als Hüter des Qualitätsjournalismus versteht, macht einen Anfängerfehler, den selbst ein Praktikant vermeiden würde.
Aber hey – immerhin gab’s jetzt ein halbherziges Schuldeingeständnis. Blöd nur, dass das für den Betroffenen zu spät kommt.
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