Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime (Bautzen) und Rechtsanwalt Maurice Högel (BEMK Rechtsanwälte, Bielefeld)
Die Lage rund um die liechtensteinische TGI AG spitzt sich weiter zu. Nachdem die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) bereits den Vertrieb mehrerer Produkte untersagt und die Rückabwicklung angeordnet hatte, bestätigte die Staatsanwaltschaft Liechtenstein nun eine Durchsuchung der Firmenzentrale. Ermittelt wird unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und möglicher Verstöße gegen das Bankengesetz.
Für tausende Anleger stellt sich nun die Frage: Was bedeutet diese Entwicklung für ihr investiertes Geld?
Wir haben dazu mit Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen sowie Rechtsanwalt Maurice Högel von BEMK Rechtsanwälte in Bielefeld gesprochen.
„Anleger sollten die Situation jetzt sehr ernst nehmen“
Herr Reime, wie bewerten Sie die jüngsten Entwicklungen?
Rechtsanwalt Jens Reime:
Die aktuelle Situation ist zweifellos besorgniserregend. Wir sprechen mittlerweile nicht mehr nur über aufsichtsrechtliche Maßnahmen, sondern auch über strafrechtliche Ermittlungen. Eine Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt nicht ohne konkreten Anfangsverdacht. Für Anleger bedeutet das nicht automatisch, dass ihr Geld verloren ist. Aber die Risiken haben sich deutlich erhöht.
➡️ Kanzlei Jens Reime: https://www.rechtsanwalt-reime.de
Herr Högel, welche Bedeutung hat die Verfügung der FMA?
Rechtsanwalt Maurice Högel:
Die FMA hat festgestellt, dass mehrere TGI-Produkte aus ihrer Sicht als unerlaubtes Einlagengeschäft einzustufen sind. Besonders relevant ist, dass die Behörde die Rückabwicklung angeordnet hat. Das zeigt, dass die Aufsicht erhebliche rechtliche Probleme bei den angebotenen Produkten sieht. Für Anleger sollte dies ein klares Warnsignal sein.
➡️ BEMK Rechtsanwälte: https://www.bemk.de
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