Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtÖffentliche Bekanntmachung des Bescheids vom 01.06.2026Gemäß § 5 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) i. V. m. § 4h Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der Equity Research Ventures PTE. LTD. durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 5 Abs. 2 VermAnlG i. V. m. § 4h FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der Equity Research Ventures PTE. LTD. außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde. Der Bescheid gilt gemäß § 4h Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt. Ich weise darauf hin, dass die Zustellung des Bescheids Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid vom 01.06.2026 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7111/00024#00006 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.
Frankfurt am Main, den 01.06.2026 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag Höhlein |
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