Quante Design ist wieder da! Lange hatten wir nichts mehr von deren Abmahnprozedur gehört

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Bahr durch Frau Rechtsanwältin Kathrin Silge für die Quante-Design GmbH & Co. KG vor. Letztere ist u. a. tätig im Bereich des Vertriebs von Sonnenschirmen.

1. Was ist passiert?

Die Quante-Design GmbH & Co. KG verlangt vom Abgemahnten, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Vorliegend handelt es sich u. a. um eine angeblich irreführende Preisgestaltung, unzulässige Werbung mit einer TÜV-Prüfung oder das rechtswidrige Vorhalten einer sog. Weiterempfehlungsfunktion.

2. Was wird gefordert?

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Eine vorbereitete Erklärung liegt dem Abmahnschreiben bei. Der Gegenstandswert wurde im vorliegenden Fall auf 30.000,00 EUR festgesetzt. Demnach wird die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 1.358,86 EUR inkl. MwSt. gefordert.

3. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung der Kanzlei Dr. Bahr erhalten? Rufen Sie uns gleich an oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Für die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung fallen keine Kosten an. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt und sind bundesweit tätig.

4. Was Sie nicht tun sollten

  • Kontaktieren Sie nicht die Gegenseite oder deren Prozessbevollmächtigte!
  • Geben Sie vorläufig keine Erklärung ab!
  • Zahlen Sie vorläufig keine Abmahnkosten!

5. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem auch zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. In unserem Tätigkeitsbereich sichern wir u. a. auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

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