In Deutschland kann Recht bekommen sehr teuer sein, und oft haben wir in den vergangenen Jahren erlebt, dass Menschen, die bei krummen Geschäften viel Geld verloren haben, kein Geld mehr hatten, um einen Prozess gegen einen Berater, der nachgewiesen falsch beraten hatte, zu finanzieren.
Genau dafür gibt es in Deutschland die Prozesskostenhilfe, die wir unten beschrieben haben. Natürlich wissen wir, dass viele Anwälte keine Lust haben, diese Anträge auszufüllen, weil der zeitliche Mehraufwand durchaus fünf bis sechs Stunden pro Fall betragen kann und weil der Streitwert bei 20.000 Euro für die Gebührenrechnung gedeckelt ist.
Prozesskostenhilfe (PKH) – Unterstützung für finanzschwache Kläger und Beklagte
Was ist Prozesskostenhilfe?
Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Personen, die sich ein Gerichtsverfahren nicht leisten können. Sie soll sicherstellen, dass jeder – unabhängig von seiner finanziellen Situation – sein Recht vor Gericht durchsetzen oder sich gegen eine Klage verteidigen kann.
Die PKH übernimmt ganz oder teilweise die Kosten für:
✅ Gerichtsgebühren
✅ Kosten für den eigenen Anwalt
✅ Zeugen- und Sachverständigengebühren
Achtung: Falls man den Prozess verliert, müssen die Kosten der gegnerischen Partei trotzdem selbst getragen werden!
Wer kann Prozesskostenhilfe beantragen?
Prozesskostenhilfe können sowohl Privatpersonen als auch kleine Unternehmen oder Vereine beantragen. Voraussetzung ist:
1️⃣ Finanzielle Bedürftigkeit
- Das Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um die Prozesskosten zu bezahlen.
- Gerichte prüfen dazu Einkommensnachweise, Mietkosten, Unterhaltsverpflichtungen etc.
- Bei sehr geringem Einkommen kann PKH ohne Rückzahlung gewährt werden.
- Wer etwas mehr verdient, kann Ratenzahlungen leisten.
2️⃣ Aussicht auf Erfolg
- Die Klage oder Verteidigung darf nicht von vornherein aussichtslos sein.
- Das Gericht prüft, ob die Sache eine rechtliche Erfolgschance hat.
3️⃣ Keine mutwillige Klage
- PKH gibt es nicht für aussichtslose oder unnötige Prozesse.
Wie beantragt man Prozesskostenhilfe?
📌 Antrag beim zuständigen Gericht stellen (schriftlich oder mündlich in der Verhandlung).
📌 Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ ausfüllen (mit Nachweisen wie Gehaltsabrechnungen, Mietverträgen).
📌 Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet, ob PKH bewilligt wird.
Was bedeutet PKH für den Antragsteller?
- Bei voller Bewilligung übernimmt der Staat alle Prozesskosten.
- Bei teilweiser Bewilligung müssen Kosten in Raten gezahlt werden.
- Falls sich die finanzielle Lage innerhalb von 4 Jahren verbessert, kann das Gericht eine Nachzahlung verlangen.
- Falls man den Prozess gewinnt, trägt oft die unterlegene Partei die Kosten.
Fazit
Prozesskostenhilfe ermöglicht es Menschen mit geringem Einkommen, ihre Rechte vor Gericht wahrzunehmen, ohne finanzielle Hürden. Sie wird aber nur gewährt, wenn der Fall Erfolgsaussichten hat und nicht mutwillig geführt wird. Wer PKH beantragt, sollte sich bewusst sein, dass unter Umständen Rückzahlungen oder weitere finanzielle Verpflichtungen entstehen können. 🚀
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