Im Verfahren um das verheerendste Feuer der Geschichte von Los Angeles steht nicht nur die Frage im Mittelpunkt, wer den Brand verursacht hat. Vor Gericht wird inzwischen auch darüber gestritten, ob die politischen Ansichten des Angeklagten als mögliches Tatmotiv gewertet werden dürfen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-jährigen Jonathan Rinderknecht vor, das sogenannte Lachman Fire Anfang Januar 2025 absichtlich gelegt zu haben. Aus dem zunächst gelöschten Feuer entwickelte sich Tage später das folgenschwere Palisades Fire, das weite Teile des wohlhabenden Stadtteils Pacific Palisades verwüstete.
Staatsanwaltschaft sieht »Rache an der Gesellschaft«
Zum Auftakt des Prozesses zeichneten die Ankläger das Bild eines Mannes, der sich von der Gesellschaft benachteiligt fühlte und insbesondere Ressentiments gegenüber Wohlhabenden entwickelt haben soll.
Rinderknecht habe aus einem Gefühl der Frustration und Ausgrenzung gehandelt und »Rache an der Gesellschaft« nehmen wollen, argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Brisant: Bereits vor Prozessbeginn hatten Ermittler auf Internetrecherchen des Angeklagten verwiesen. Demnach soll er unter anderem nach Begriffen wie »Free Luigi Mangione« oder »Lasst uns alle Milliardäre stürzen« gesucht haben.
Mangione ist in den USA als mutmaßlicher Täter im Mordfall des ehemaligen United-Healthcare-Chefs Brian Thompson bekannt geworden.
Verteidigung spricht von politischer Diffamierung
Die Verteidigung weist die Vorwürfe entschieden zurück und wirft den Behörden vor, politische Überzeugungen ihres Mandanten zu kriminalisieren.
Anwalt Steve Haney bezeichnete die Argumentation der Staatsanwaltschaft als »kategorisch absurd«. Die Ermittler versuchten, linke politische Ansichten seines Mandanten in ein Tatmotiv umzudeuten.
»Das ist die Vereinigten Staaten von Amerika. Menschen sollten denken, glauben und sagen dürfen, was sie wollen, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Gedanken später als Straftat ausgelegt werden«, erklärte Haney.
Der Jurist spricht von einer gezielten »Charakterzerstörung« seines Mandanten.
Was löste das Feuer tatsächlich aus?
Genau hier liegt einer der zentralen Streitpunkte des Verfahrens.
Nach Darstellung der Ermittler hatte Rinderknecht, der als Uber-Fahrer arbeitete, kurz vor Ausbruch des Feuers Fahrgäste abgesetzt und sich anschließend zu dem Hügel begeben, auf dem der Brand seinen Ursprung genommen haben soll.
Die Verteidigung hält dagegen, dass die Behörden bis heute nicht zweifelsfrei erklären könnten, wodurch das Feuer tatsächlich ausgelöst wurde.
Haney argumentiert, sein Mandant werde zum Sündenbock für Fehler der Feuerwehr gemacht. Diese habe das ursprüngliche Lachman Fire nicht vollständig gelöscht, sodass Glutnester unbemerkt weitergeschwelt hätten.
Milliarden-Schäden und weitere Klagen
Die juristische Bedeutung des Prozesses reicht weit über die strafrechtliche Verantwortung hinaus.
Zahlreiche Anwohner haben inzwischen Klagen gegen die Stadt Los Angeles, den Bundesstaat Kalifornien sowie mehrere Versorgungsunternehmen eingereicht.
Sie werfen den Behörden vor, durch mangelhafte Vorbereitung und Fehler beim Katastrophenschutz zur Ausbreitung des Feuers beigetragen zu haben.
In den Klageschriften ist unter anderem von:
- unzureichender Kontrolle des Brandgebiets,
- nicht entdeckten Glutnestern,
- einem entleerten Wasserreservoir
- und ausgefallenen Hydranten
die Rede.
Das Urteil im Strafprozess könnte deshalb auch erhebliche Auswirkungen auf spätere Schadenersatzverfahren haben.
Bis zu 45 Jahre Haft drohen
Rinderknecht hat auf nicht schuldig plädiert.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm drei Fälle von Brandstiftung vor. Sollte er verurteilt werden, drohen ihm bis zu 45 Jahre Haft.
Für die Geschworenen geht es nun um zwei zentrale Fragen: Wurde das Feuer tatsächlich vorsätzlich gelegt? Und falls ja: Welche Rolle spielten dabei die politischen Überzeugungen des Angeklagten?
Der Prozess könnte damit zu einem Grundsatzfall werden – nicht nur über die Ursache eines verheerenden Waldbrands, sondern auch über die Grenze zwischen politischer Haltung und strafrechtlicher Motivation.
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