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Produktinformationsblätter zu Finanzprodukten

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Erste Bankhäuser führten im Februar 2010 Informationsblätter für ihre Finanzprodukte ein. Das BMELV hatte im Juli 2009 ein Muster – Produktinformationsblatt vorgestellt.


Verbraucher sollen für sie geeignete Finanzprodukte leichter erkennen und vergleichen können. Das vom BMELV im Sommer 2009 vorgestellte Produktinformationsblatt stellt kurz und prägnant die wesentlichen Eigenschaften des Anlageprodukts dar und ermöglicht einen Vergleich mit anderen Anlageprodukten.

Ministerin Aigner hatte bei der erstmaligen Vorstellung des Produktinformationsblattes im Rahmen einer Fachtagung mit Vertretern der Finanzwirtschaft und des Verbraucherschutzes im Juli 2009 die Vertreter der Finanzwirtschaft gebeten, dies für ihre Produkte zu verwenden. Denn noch zu wenige Verbraucher wissen, welches Anlageprodukt sie im Einzelfall erworben haben, wie es funktioniert und vor allem welche Risiken es birgt.

Einführung eines Produktinformationsblattes durch die Deutsche Bank
Bundesministerin Aigner begrüßte, dass die Deutsche Bank als erste Filialbank in Deutschland im Februar 2010 ihren Kunden ein Informationsblatt für Finanzprodukte zur Verfügung stellt. „Ob ein Bankkunde am Schalter oder im Internet ein Finanzprodukt erwirbt – er hat Anspruch auf volle Transparenz. Alle Banken müssen den Verbrauchern präzise, transparente und verständliche Produktinformationen über Anlageprodukte zur Verfügung stellen“, sagte die Bundesministerin am 12. Februar 2010 gegenüber dem „Handelsblatt“. „Ich hoffe, dass weitere Banken diesem Beispiel folgen werden. Das ist der richtige Weg, um verlorenes Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen und mehr Transparenz auf dem Finanzmarkt zu schaffen.“ so die Ministerin. Eine verständliche Produktinformation sei nicht nur im Interesse der Kunden, sondern auch der Bank.

Eine ehrliche Produktinformation sei Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Bank und Kunde, erklärte Aigner weiter. „Die tatsächlichen Risiken und Kosten einer Anlage dürfen nicht in unübersichtlichen Prospekten versteckt oder verschwiegen werden. Bankkunden erwarten eine sachgerechte Aufklärung über die wesentlichen Aspekte einer Finanzanlage und keine blumigen Versprechungen“, so Aigner.

Ergänzung zur Beratungsdokumentation
Die Produktinformation stellt eine sinnvolle Ergänzung zu der am 1. Januar 2010 eingeführten Beratungsdokumentation dar. Seit 1. Januar 2010 müssen in Deutschland Beratungsgespräche über Wertpapiere protokolliert werden. Das Beratungsprotokoll muss dem Verbraucher ausgehändigt werden. In der Vergangenheit waren Schadensersatzansprüche von Anlegern häufig an Beweisproblemen über solche Fragen gescheitert. Die Protokollierungspflicht ergänzt die bereits im August 2009 eingeführte Haftungsverschärfung, wonach für Fehler bei der Anlageberatung bis zu zehn Jahre lang gehaftet wird.

Quelle:BMELV

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