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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 17. November 2016 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Wild Bunch AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Wild Bunch AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht.

Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

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