Immer häufiger werden Szenen von Polizeieinsätzen in Echtzeit mit dem Smartphone gefilmt und über soziale Medien verbreitet. Was für viele Nutzer*innen als Ausdruck von Transparenz und Bürgerjournalismus gilt, sorgt bei den Polizeigewerkschaften zunehmend für Unmut und Besorgnis.
„Das Filmen und Veröffentlichen hat ein Ausmaß erreicht, das man nicht länger tolerieren kann“, sagte Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Man beobachte eine Entwicklung, bei der Einsatzkräfte nicht nur gefilmt, sondern gezielt provoziert, bedrängt oder bloßgestellt würden.
Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) äußerte sich kritisch. Die ständige Veröffentlichung von Einsatzszenen könne schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen mit sich bringen – sowohl bei den gefilmten Polizistinnen und Polizisten als auch bei beteiligten Bürgern. „Was in sozialen Netzwerken millionenfach geteilt wird, kann für Betroffene weitreichende Folgen haben“, warnte die Gewerkschaft.
Beide Organisationen fordern deshalb eine klarere gesetzliche Regelung, die das ungefragte Filmen und Verbreiten von Einsatzszenen einschränkt – etwa durch strengere Auflagen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und zur Wahrung der Einsatzfähigkeit von Beamtinnen und Beamten.
Gleichzeitig betonen Experten, dass das Filmen von Polizeieinsätzen grundsätzlich nicht verboten ist – sofern keine polizeilichen Maßnahmen behindert und keine Gesetze verletzt werden. Die Debatte dreht sich daher vor allem um die Grenzen zwischen öffentlichem Interesse, Transparenz und Datenschutz.
Die Diskussion dürfte angesichts zunehmender Polizeipräsenz bei Großveranstaltungen und Demonstrationen an Brisanz gewinnen – und könnte eine neue rechtliche Auseinandersetzung über das Verhältnis von Sicherheit, Öffentlichkeit und digitaler Sichtbarkeit anstoßen.
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