Redaktion: Herr Blazek, das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Wursthüllen und Clips dürfen nicht zur Füllmenge gerechnet werden. Hat sich da das Recht über die Wurst erhoben?
RA Daniel Blazek: Man kann sagen: Die Wurst hat ihre juristische Schlankheitskur hinter sich. Was das Gericht festgestellt hat, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Die Füllmenge einer vorverpackten Wurst darf nur das umfassen, was man auch essen kann – also nicht das, woran man sich beim Abbeißen fast den Zahn ausbeißt.
Redaktion: Die Klägerin hatte das anders gesehen?
Blazek: Richtig. Der Hersteller wollte die Wurst samt nicht essbarer Hülle und Metallclip als Gesamteinheit gewichtet wissen. Frei nach dem Motto: Verpackung mit Mehrwert – oder besser: Mehrgewicht. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat dem einen Riegel – oder in dem Fall einen Clip – vorgeschoben.
Redaktion: Das klingt fast ein bisschen absurd. Warum war das überhaupt umstritten?
Blazek: In der Praxis wurde das zum Teil so gehandhabt. Es war ein Graubereich. Das Eichamt hat das beanstandet – zu Recht. Die Verbraucher:innen haben ein Anrecht darauf, dass „250 Gramm“ auch 250 Gramm Lebensmittel sind – und nicht 240 Gramm Wurst plus zehn Gramm Verpackungstechnologie.
Redaktion: Hat das Urteil über die Wurst hinaus Bedeutung?
Blazek: Absolut. Das betrifft viele andere Produkte: eingeschweißte Käse, Fischfilets mit Kunststoffunterlage oder Schoko-Eier mit Metallfolie. Es geht um Transparenz und Verbraucherschutz – und darum, dass Unternehmen nicht tricksen dürfen, indem sie nicht essbare Bestandteile heimlich ins Gewicht bringen.
Redaktion: Und wie lautet Ihr persönliches Fazit?
Blazek (lacht): Ich bin froh, dass wir nun höchstrichterlich wissen: Ein Clip ist kein Kalorienlieferant. Das Recht schützt nicht nur die Verbraucher – sondern in diesem Fall auch das ehrliche Brät.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Blazek!
Blazek: Gern geschehen. Und denken Sie daran: Wer mehr Wurst will, sollte nie den Clip mitzählen.
Urteil: BVerwG 8 C 4.24 vom 6. Mai 2025
Kernaussage: Zur Füllmenge zählt nur das, was verzehrt werden kann. Verpackung bleibt Verpackung – auch, wenn sie wie Wurst aussieht.
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