Startseite Allgemeines „Die Wurst ist nicht die Verpackung!“ – Ein Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zum großen Wurst-Urteil
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„Die Wurst ist nicht die Verpackung!“ – Ein Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zum großen Wurst-Urteil

QuinceCreative (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Blazek, das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Wursthüllen und Clips dürfen nicht zur Füllmenge gerechnet werden. Hat sich da das Recht über die Wurst erhoben?

RA Daniel Blazek: Man kann sagen: Die Wurst hat ihre juristische Schlankheitskur hinter sich. Was das Gericht festgestellt hat, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Die Füllmenge einer vorverpackten Wurst darf nur das umfassen, was man auch essen kann – also nicht das, woran man sich beim Abbeißen fast den Zahn ausbeißt.

Redaktion: Die Klägerin hatte das anders gesehen?

Blazek: Richtig. Der Hersteller wollte die Wurst samt nicht essbarer Hülle und Metallclip als Gesamteinheit gewichtet wissen. Frei nach dem Motto: Verpackung mit Mehrwert – oder besser: Mehrgewicht. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat dem einen Riegel – oder in dem Fall einen Clip – vorgeschoben.

Redaktion: Das klingt fast ein bisschen absurd. Warum war das überhaupt umstritten?

Blazek: In der Praxis wurde das zum Teil so gehandhabt. Es war ein Graubereich. Das Eichamt hat das beanstandet – zu Recht. Die Verbraucher:innen haben ein Anrecht darauf, dass „250 Gramm“ auch 250 Gramm Lebensmittel sind – und nicht 240 Gramm Wurst plus zehn Gramm Verpackungstechnologie.

Redaktion: Hat das Urteil über die Wurst hinaus Bedeutung?

Blazek: Absolut. Das betrifft viele andere Produkte: eingeschweißte Käse, Fischfilets mit Kunststoffunterlage oder Schoko-Eier mit Metallfolie. Es geht um Transparenz und Verbraucherschutz – und darum, dass Unternehmen nicht tricksen dürfen, indem sie nicht essbare Bestandteile heimlich ins Gewicht bringen.

Redaktion: Und wie lautet Ihr persönliches Fazit?

Blazek (lacht): Ich bin froh, dass wir nun höchstrichterlich wissen: Ein Clip ist kein Kalorienlieferant. Das Recht schützt nicht nur die Verbraucher – sondern in diesem Fall auch das ehrliche Brät.

Redaktion: Vielen Dank, Herr Blazek!

Blazek: Gern geschehen. Und denken Sie daran: Wer mehr Wurst will, sollte nie den Clip mitzählen.


Urteil: BVerwG 8 C 4.24 vom 6. Mai 2025
Kernaussage: Zur Füllmenge zählt nur das, was verzehrt werden kann. Verpackung bleibt Verpackung – auch, wenn sie wie Wurst aussieht.

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