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plustradeoption / Binary Trade LLC-Warnhinweis der Finanzmarktaufsicht Österreich

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plustradeoption / Binary Trade LLC

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom Wien, xx. Dezember 2017 teilt die FMA daher mit, dass

plustradeoption / Binary Trade LLC

http://plustradeoption.com

support@plustradeoption.com

+1(928)421-3019

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungsgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Portfolioverwaltung (§ 3 Abs 2 Z 2 WAG 2007) nicht gestattet.

 

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