Planet energy Windpark Ketzin GmbH & Co. KG – Anlegergeld vom Winde verweht

Das nicht jedes Investment, um welches viel Wind gemacht wird, dann auch wirtschaftlich ein Erfolg für die Anleger sein muss, das sieht man an dieser Bilanz.

Planet energy Windpark Ketzin GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

31.12.2019 31.12.2018
A. ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 4.756.400,00 5.675.932,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 161.308,14 172.384,21
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 13.321,86
– davon gegen Gesellschafter: € 0,00 (Vorjahr: € 68,10)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 18.044,30 22.688,43
179.352,44 208.394,50
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 785.690,33 664.545,87
965.042,77 872.940,37
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 105.444,20 130.653,32
– davon aus Disagio: € 82.990,00 (Vorjahr: € 102.526,00)
5.826.886,97 6.679.525,69

Passiva

31.12.2019 31.12.2018
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteil der Kommanditistin 25.000,00 25.000,00
II. Genussrechtskapital 4.084.801,00 4.084.801,00
III. Verlustsonderkonto der Kommanditistin -2.206.944,35 -2.151.041,61
1.902.856,65 1.958.759,39
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 282.675,91 237.707,68
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.631.068,00 4.467.478,00
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 836.410,00 (Vorjahr: € 836.410,00)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.441,00 14.448,43
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 9.441,00 (Vorjahr: € 14.448,43)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 845,41 1.132,19
– davon gegenüber Gesellschafter: € 0,00 (Vorjahr: € 0,00)
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 845,41 (Vorjahr: € 1.132,19)
3.641.354,41 4.483.058,62
5.826.886,97 6.679.525,69

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

2019 2018
1. Umsatzerlöse 1.417.210,62 1.344.513,83
2. Sonstige betriebliche Erträge 703,00 21.545,71
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -33.367,01 -32.505,66
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -919.532,00 -919.532,00
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -405.247,64 -350.691,90
6. Betriebsergebnis 59.766,97 63.329,98
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -115.669,71 -198.578,34
– davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: € 10.459,46 (Vorjahr: € 11.302,94)
8. Ergebnis vor Steuern -55.902,74 -135.248,36
9. Jahresfehlbetrag -55.902,74 -135.248,36
10. Zuweisung zum Verlustsonderkonto der Kommanditistin 55.902,74 135.248,36
11. Jahresergebnis nach Ergebnisverwendung 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Planet energy Windpark Ketzin GmbH & Co. KG

I. Allgemeine Erläuterungen

Die Planet energy Windpark Ketzin GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 108655 eingetragen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren, § 275 Absatz 2 HGB, erstellt.

Als kleine Personenhandelsgesellschaft haben wir von den gemäß § 288 Absatz 1 HGB möglichen Erleichterungen bei den Angaben Gebrauch gemacht. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 266 Absatz 1 Satz 3 und § 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

II. Bilanzierung und Bewertung

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen nach der linearen Methode angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten aktiviert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert.

III. Angaben zur Bilanz

Liquide Mittel

Von den liquiden Mittel entfallen € 425.691,70 auf Liquiditätsreserven für Darlehensverträge, welche Verfügungsbeschränkungen unterliegen (Vorjahr: € 425.691,70).

Eigenkapital

Das im Jahr 2009 begebene Genussrechtskapital in Höhe von € 4.150.000,00 (8.350 Stück) hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Die Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist ausgeschlossen. Bis zum 31.12.2019 wurden€ 65.199,00 an Genussrechtskapital zurückgeführt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von € 845,41 und stellen in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dar.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von € 846.696,41 (Vorjahr: € 851.990,62). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nur gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 2.794.658,00 (Vorjahr: € 3.631.068,00) und haben ausschließlich eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren..

Die Gesellschaft hat zur Sicherung der Bankverbindlichkeiten u.a. Forderungen aus dem Stromverkauf der Windkraftanlagen abgetreten, Bankguthaben in Höhe von € 425.691,70 verpfändet und die Windkraftanlagen sicherungsübereignet.

IV. NACHTRAGSBERICHT

Die Auswirkungen der sich derzeit ausbreitenden Covid-19-Pandemie sind derzeit nicht absehbar.

Weitere nennenswerte Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nicht ereignet.

V. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist:

Name Sitz gezeichnetes Kapital
Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH Hamburg € 25.000,00

Zusammensetzung der Geschäftsführung der Komplementärin:

1)

Herr Sönke Tangermann, Jurist

2)

Herr Nils Müller, Diplom- Kaufmann

3)

Herr Alexander Street, Kaufmann

4)

Herr Ulf Larschow, Dipl.-Ingenieur (bis 18.12.2019)

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften oder ähnlichen Verpflichtungen der Gesellschaft, die nach § 251 HGB auszuweisen sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Pachten, Wartungsverträgen sowie kaufmännischer und technischer Betriebsführung und betragen insgesamt € 2.954.023 (davon im Folgejahr fällig: 299.360).

 

Hamburg, den 31. März 2020

Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH

gez. Sönke Tangermann

gez. Nils Müller

gez. Alexander Street

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019
SACHANLAGEN
Technische Anlagen und Maschinen 14.712.504,80 0,00 0,00 14.712.504,80
14.712.504,80 0,00 0,00 14.712.504,80
Aufgelaufene Abschreibungen
01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019
SACHANLAGEN
Technische Anlagen und Maschinen 9.036.572,80 919.532,00 0,00 9.956.104,80
9.036.572,80 919.532,00 0,00 9.956.104,80
Buchwerte
31.12.2019 31.12.2018
SACHANLAGEN
Technische Anlagen und Maschinen 4.756.400,00 5.675.932,00
4.756.400,00 5.675.932,00

LAGEBERICHT 2019 DER PLANET ENERGY WINDPARK KETZIN GMBH & CO. KG

GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

Geschäftsmodell

Die Planet energy Windpark Ketzin GmbH & Co. KG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Planet energy Dachfonds I GmbH & Co. KG, welche ihrerseits eine 100%ige Tochtergesellschaft der Planet energy GmbH ist. Die Geschäftsführung obliegt der Komplementärin, der Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, welche hierfür jährlich eine Haftungsvergütung in Höhe von EUR 2.000 erhält. Die Planet energy Windpark Ketzin GmbH & Co. KG verfügt über keine eigenen Angestellten. Die Planet energy GmbH übernimmt im Rahmen von Betriebsführungsverträgen die kaufmännische- und technische Betriebsführung. Für die kaufmännische Betriebsführung hat die Planet energy GmbH im Geschäftsjahr 2019 eine Vergütung in Höhe von rund EUR 35.896,25 erhalten. Die Planet energy Windpark Ketzin GmbH & Co. KG betreibt den Windpark Ketzin in Brandenburg, welcher aus vier Windenergieanlagen des Typs Vestas V 90 2.0 MW mit einer Nabenhöhe von 105 m und einem Rotordurchmesser von 90 m besteht und eine Gesamtleistung von 8 MW hat. Der Windpark ist seit Februar 2009 in Betrieb. Der wesentlichste Einflussfaktor für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist das Windaufkommen. In Abhängigkeit davon werden durch die Windenergieanlagen Einspeiseerlöse erzielt. Die Vergütung je eingespeister Kilowattstunde ist bis zum 31.12.2029 durch das Erneuer- bare-Energien-Gesetz (EEG) abgesichert.

Ein weiterer wesentlicher Einflussfaktor ist der Instandhaltungsaufwand für die Windenenergieanlagen. Da sich die Windenergieanlagen während der ersten zwei Betriebsjahre in der Gewährleistungsfrist befanden, waren die Kosten für die Instandhaltung bis Anfang 2011 weitgehend durch den Hersteller gedeckt, der im Rahmen eines Wartungsvertrags auch die Wartung übernahm. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist werden Instandhaltungsmaßnahmen aus hierfür gebildeten Liquiditätsrücklagen finanziert. Darüber hinaus gibt es einen Vollwartungsvertrag.

Ziele und Strategien

Die vorrangige Zielsetzung der Gesellschaft besteht darin, möglichst viel Strom aus Windenergie in das Stromnetz einzuspeisen und hierüber Einspeiseerlöse zu generieren.

Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft ist in den Bereichen Forschung und Entwicklung nicht aktiv.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Gesellschaft ist von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen weitgehend unabhängig, da der wesentliche Ertragsfaktor das Windaufkommen ist und die Vergütung des eingespeisten Stroms durch das EEG abgesichert ist. Auch die branchenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben nur insofern einen Einfluss, als dass die Instandhaltungskosten davon abhängen können. Hierfür wurde ein Vollwartungsvertrag abgeschlossen und die Liquiditätsrücklagen gebildet. Eine mögliche Kostensteigerung wird in den Ertragsprognosen der Gesellschaft abgebildet.

Geschäftsverlauf

Die Anlagen des Windparks befinden sich seit September 2013 im sogenannten Marktprämienmodell und veräußern den erzeugten Strom an einen Direktvermarkter. Dies führte zu einer höheren Vergütung für den erzeugten Strom im Vergleich zur Vergütungshöhe nach EEG. Die durchschnittliche technische Verfügbarkeit der Windenergieanlagen lag mit 98,57 % über dem erwarteten Wert von 97 %. Die Gesamtkosten liegen unter der Planung für das Geschäftsjahr 2019. Das negative handelsrechtliche Ergebnis im Geschäftsjahr 2019 beträgt EUR 55.902,74 und wird dem Verlustsonderkonto der Gesellschafterin zugewiesen. Es sind keine Auszahlungen an die Gesellschafterin geleistet worden. Für das Geschäftsjahr 2019 erhalten die Inhaber der Genussrechte „Saubere Kraftwerke 1“ von der Planet energy Windpark Ketzin GmbH & Co. KG keine Auszahlung.

Ertrags- Finanz- und Vermögenslage

Die Ertragslage ist im Wesentlichen durch die Einspeiseerlöse, den an die finanzierende Bank zu leistenden Schuldendienst für Zinsen und Tilgung und durch Abschreibungen geprägt. Der Energieertrag des Windparks Ketzin lag mit 14.027.026 kWh rund 20 % unter dem für das langjährige Mittel prognostizierten Energieertrag. Die Finanzlage ist maßgeblich durch das Eigenkapital ersetzende Genussrechtskapital, sowie langfristige Bankdarlehen dargestellt. Im Jahr 2009 hat die Gesellschaft Genussrechte mit dem Titel „Saubere Kraftwerke 1“ zur Refinanzierung des bisher durch die Planet energy Dachfonds I GmbH & Co. KG (eine 100%ige Tochtergesellschaft der Planet energy GmbH) vorfinanzierten Eigenkapitals begeben.

Die Vermögenslage der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die Windenergieanlagen und deren gewöhnliche Abschreibung bestimmt.

RISIKO-, CHANCEN- und PROGNOSEBERICHT

Die Risikosituation der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch das Windaufkommen geprägt. Zur Abfederung außerordentlicher Mindererträge und zur Finanzierung von Instandhaltungskosten werden Liquiditätsrücklagen gebildet. Überdies sind mögliche Schäden an den Windenergieanlagen und hieraus resultierende Ertragsausfälle über eine Maschinenversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung in begrenztem Maße abgedeckt. Das Risiko der schadhaften Hauptlagerböcke der Windenergieanalagen wurde durch den Abschluss eines Vollwartungsvertrages zum 01.01.2017 an einen Wartungsanbieter transferiert. Der Rechtsstreit mit dem Anlagenhersteller wegen der Risse in den Hauptlagerböcken wurde durch einen Vergleich beendet. Im Zusammenhang mit den von Bund und Ländern ergriffenen Maßnahmen im Zusammenhang der Eindämmung der Corona-Pandemie ist für 2020 mit einem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Konjunktur zu rechnen. Für die Gesellschaft können sich daraus Risiken aus verminderten EEG-Vergütungen infolge geringerer Einspeisungen aufgrund eines Überangebots an Strom und damit eine Belastung der Liquidität ergeben. Diese Risiken können gegenwärtig hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts sowie liquiditäts-und ergebniswirksamer Größenordnung noch nicht abschließend abgeschätzt werden.

Die Chancen der Gesellschaft liegen insbesondere in einem über dem prognostizierten langjährigen Mittel liegenden Windaufkommen sowie der Vermarktung der produzierten Strommengen in den unterschiedlichen Formen der Direktvermarktung.

Zusammenfassend betrachtet geht die Geschäftsführung, bei unveränderten Rahmenbedingungen und einem der langfristigen Prognose entsprechenden Windaufkommen, von einer positiven Entwicklung der Gesellschaft aus.

 

Hamburg, im März 2020

gez. Nils Müller

gez. Sönke Tangermann

gez. Alexander Street

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABCHLUSSSPRÜFERS

An die Planet energy Windpark Ketzin GmbH & Co. KG, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Planet energy Windpark Ketzin GmbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Planet energy Windpark Ketzin GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Die Abschlussprüfung ist gleichwohl ihrem Wesen nach keine Unterschlagungsprüfung, d.h. sie ist nicht primär darauf ausgerichtet, Untreuehandlungen, Unterschlagungen oder ähnliche Sachverhalte aufzudecken. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 20. April 2020

Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Astrid Busch, Wirtschaftsprüferin

gez. Stephan Fischer, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 22. April 2020 festgestellt.

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