PIM Gold Insolvenz – hat das Handelsblatt Recht mit der Kritik an der Finanzaufsicht BaFin?

Handelsblatt fragt, warum die Finanzaufsicht BaFin nicht früher tätig wurde?

Das Handelsblatt berichtet in seiner neuesten Ausgabe, dass sich die Hinweise auf ein Versagen der Aufsichtsbehörden verdichten. So liegt dem Blatt ein Warnschreiben des eigenen Rechtsanwalts der PIM Gold GmbH aus dem März 2015 an die Geschäftsführung vor, dass die Verschärfung des Kleinanlegerschutzgesetzes im Juli 2015 auch die PIM Gold GmbH betreffen würde. Der Anwalt fürchtete, dass die Behörde die PIM Gold GmbH stärker durchleuchten würde. Im Jahre 2015 wurde eine Prospektpflicht für viele weitere Produkte eingeführt. Prospekterstellung ist eine teure Tätigkeit, so dass viele Schwindelunternehmen den Aufwand scheuen. Das Handelsblatt hat darüberhinaus Informationen, dass die Bafin spätestens im Jahr 2013 erste Hinweise erhalten habe, dass etwas mit der PIM Gold GmbH nicht stimme. Der Hausjurist der PIM Gold GmbH vertrat jedenfalls 2015 die Auffassung, dass ein Vertrieb der PIM Gold GmbH nur nach Vorlage eines genehmigten Prospektes zulässig sei. Wegen der Fülle von juristischen Problemen der PIM Gold GmbH und der Warnhinweise fragt das Handelsblatt, warum nichts passierte.

Die BaFin sieht sich als Finanzaufsicht nicht zuständig

„Edelmetallkäufe, die keine Vermögensanlagen sind und auch kein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft, liegen außerhalb des Kompetenzrahmens der Bafin“ zitiert das Handelsblatt die trockene Rechtsauskunft der BaFin. Goldhandel ist kein Bankgeschäft, fertig. Rechtlich gilt aber ein Goldverkauf als Einlagengeschäft, wenn z.B. feste Garantien, Renditen oder ähnliches versprochen werden und Vermögen in der Hand des Verkäufers bleibt. Das war das Problem ab 2015, so der Jurist der PIM Gold, weil die PIM auch Goldsparverträge mit Rückkaufsoptionen vertrieben haben soll. Ob und welche Verträge die insolvente PIM Gold vertrieben hat, ist nicht ganz klar. Nach der Durchsuchung im September 2019 wurde jedenfalls bekannt, dass die seit 2015 nicht mehr zulässigen Vertragsarten gefunden wurden. Unstreitig ist, dass es jedenfalls keinen Prospekt der PIM Gold GmbH gab. Das nährt den Verdacht, dass ohne Genehmigung gearbeitet wurde.

Verantwortungswirrwar zu Lasten der Verbraucher und Anleger

Hier wiederholt sich der Goldskandal der Berliner Finanz- und Wirtschaftsstiftung, die bereits 2011 im Fokus der BaFin stand und erst im Frühjahr 2015 amtlich geschlossen wurde. „In dieser Zeit sind wieder Tausende in das offene Messer eines Betrugssystem gelaufen“, sagte hierzu Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin der Redaktion der Seite diebewertung.de.

Dr. Schulte hierzu: „Die BaFin ist eine Behörde, die sich an die Rechtslage halten muss, sie kann z.B. gemäß § 37 Abs. 1 Kreditwesengesetz Unternehmen die Tätigkeit verbieten. Vorab muss sie aber prüfen, ob überhaupt gemäß § 1 Kreditwesengesetz eine Zuständigkeit der Behörde gegeben ist. Nach Art. 20 des Grundgesetzes bzw. § 4 Abs. 1 FinDAG kann die Behörde nicht einfach ihren Tätigkeitsrahmen ausdehnen. D.h. aber nicht, dass Unternehmen schalten und walten können wie sie wollen, falls keine andere Behörde zuständig ist, gilt die Gewerbeaufsicht. Diese sind nach dem Landesrecht organisiert. Daneben bestehen Staatsanwaltschaften, welche über das Strafrecht wachen; diese sind zuständig für die Verfolgung von Straftaten nach der Strafprozessordnung. Besondere Beschleunigungsgebote und Zusammenarbeitsnormen werden von dem Gesetzgeber nicht gesehen, das ist das Problem.“ 

Aufklärungs- und Reaktionsdefizite

Die PIM Gold GmbH wurde kritisch in der Öffentlichkeit begleitet und so manches Mal durch Konkurrenten und ehemalige Mitarbeiter öffentlich angeschwärzt. So geistern seit Jahren in Journalisten- und Behördenkreisen umfangreiche Schmähpapiere über die PIM Gold GmbH von Schreibtisch zu Schreibtisch. Es mag sein, dass deshalb die Behörden Kritik nicht allzu ernst genommen haben. Bedenklich ist die Aussage aber laut Handelsblatt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sich Informanten gerne vom Hals hält mit dem Hinweis, „Personen, die eine Beschwerde einreichen, werden in der Regel nicht persönlich gehört.“ Da fällt dem geneigten Leser die Kaffeetasse aus der Hand: weshalb werden Bürger denn nicht angehört oder zumindest an die richtige Behörde verwiesen? Unverständlich ist es auch, warum die Staatsanwaltschaften und Polizeien bei laufenden Wirtschaftsstraftaten nicht umgehend handeln, sondern diese genauso im Geschäftsgang behandelt werden wie nicht eilbedürftige Fälle.

Rechtslage

Eine Staatshaftung für die Untätigkeit der Behörden bei kriminellen Finanzgeschäften ist seit Jahren durch den Gesetzgeber abgeschafft. § 4 Absatz 4 FinDAG bestimmt, dass die BaFin ihre Aufgaben und Befugnisse lediglich im öffentlichen Interesse wahrnimmt. Das bedeutet, dass bei Untätigkeit oder Fehlern der Aufsicht die Anleger keine Staatshaftungsansprüche haben. Belangen können Geschädigte also niemanden, weder für gesetzgeberische Untätigkeit noch für das Versagen der Behörden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist nur für Finanzen zuständig; für den Rest sind andere Behörden verantwortlich.

Sichtweise der Anleger und Verbraucher

Die Anleger und Verbraucher können mangels Spezialkenntnisse des Marktes und dem Grundsatz, dass Geschäftsgeheimnisse geschützt sind, nicht beurteilen, ob ein Anbieter seriös ist oder nicht. Spezialkenntnisse haben die Beamten bei der BaFin sehr wohl, aber aktives Suchen nach Problemen am Markt ist kulturell bei der Behörde nicht verankert. Zum einen haftet niemand persönlich und auch die Bundesrepublik Deutschland nicht, zum anderen ist es anstrengend, Bürger zu empfangen, außerdem ist ja die Behörde aufgrund von komplizierten Gesetzen nur für manche Anlageformen zuständig. Die Gewerbeaufsicht kümmert sich traditionell lieber um Volksfeste und fahrende Gaukler…

So vergeht Jahr für Jahr und die Bundesrepublik ist um einen weiteren Anlegerskandal reicher, der allen Anlegern nur viel Frust bringt.

2 Comments

  1. Geronimo Freitag, 18.10.2019 at 17:38 - Reply

    Die Bafin ist eine hochbezahlte nutz und sinnlose Truppe, welche nur Steuergelder verschwendet, wie die meisten Institutionen und „Beauftragte“. Würde sie morgen aufhören zu existieren, keine Sau würde es bemerken.

  2. Waldtraud Birkholz Donnerstag, 17.10.2019 at 19:40 - Reply

    Herr Bremer, Sie waren schon besser. Ihre Stellungnahme ist sehr widersprüchlich.

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