PIM Gold GmbH – Beschluss zur Insolvenzeröffnung

Published On: Montag, 02.12.2019By Tags:
Amtsgericht Offenbach am Main 01.12.2019

– Insolvenzgericht –

8 IN 402/19

(bitte stets angeben)

 

 

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen derPIM Gold GmbH, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 43743),

vertreten durch:

Mesut Pazarci, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Marijan Kulisch, Schepp Allee 57, 64295 Darmstadt, wird heute, am 01.12.2019 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Dr. Renald Metoja vom 26.11.2019.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, c/o Eisner Rechtsanwälte GmbH, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen, Tel.: 09343 / 62759-0, Fax: 09343 / 3833, E-Mail: kontakt@eisner-rechtsanwaelte.com, Internet: www.eisner-rechtsanwaelte.com

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Gemäß § 67 Abs. I InsO wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:

–       Frau Diana Kodek, zu laden über Industriestraße 31a, 63179 Obertshausen

–       Herr Rechtsanwalt Peter Mattil, zu laden über: Rae Mattil & Koll, Thierschplatz 3, 80538 München

–       Herrn Rechtsanwalt Marvin Kewe, zu laden über: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eichhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt

–       Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, zu laden über: Pforr Rechtsanwälte  & Kollegen, Langenfelder Straße 14, 36433 Bad Salzungen

–       Herr Rechtsanwalt Daniel Vos, RAe Theuer &l Vos, Grüneburgweg 113, 60323 Frankfurt.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 8 IN 401/19 verbunden. Das Verfahren 8 IN 402/19 führt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

 

 

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