PICAM/Piccor AG/Piccox Antwort von Rechtsanwalt Daniel Blazek

Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Januar 2018 in Sachen PICCOR/PICCOX.

Es trifft zu, dass unsere Sozietät die Interessen einiger Tippgeber – ausschließlich – vertritt. Hierbei ist eine Vielzahl von rechtlichen Fragen von Bedeutung, zum Beispiel die Einordnung des ursprünglichen Produkts (PICCOR), die Bewertung der Eigenheiten eines anschließenden Produkts (Schuldverschreibung PICCOX), die Gründe für die Beendigung des einen und das (teilweise) Umswitchen in das andere Produkt, die Anforderungen an den jeweiligen Vertrieb, der Wissensstand der Vertriebsführung und auf Ebene der Produktgeber.

Über allem steht jedoch die Frage der konkreten Mittelverwendung, was also mit den eingeworbenen Geldern geschehen ist und wer dafür die Verantwortung trägt: Wer genau hat mit welchem Erfolg oder Misserfolg welche Gelder verwaltet, wann, beaufsichtigt durch wen und wodurch, mit welchem zugrunde liegenden Vertragswerk? Das alles muss mit den Verlautbarungen gegenüber dem Vertrieb und den Angaben gegenüber den Anlegern abgeglichen werden.

Hierzu stehen noch keine Tatsachen fest, weshalb ich vorerst keine Bewertung vornehme. Was ich jedoch bereits jetzt sagen kann, ist, dass die derzeitige Informationslage nicht transparent genug erscheint, ebenso wenig die Informationspolitik. Die Tippgeber sind in der unbefriedigenden Position, den Anlegern (manche Tippgeber haben auch selbst investiert) keine belastbaren Informationen weiter geben zu können. Das wollen wir ändern, durch eigene Recherchen und Zusammenarbeit mit kooperativen Stellen und Behörden. Erst danach kann und wird die rechtliche Positionierung gegenüber jedweden Dritten erfolgen. Wir bereiten uns hier auf längere Ermittlungen vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Daniel Blazek

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

BEMK Rechtsanwälte

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