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Pflege von Angehörigen – Bundesfinanzhof spricht Angehörigen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer zu

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Der Bundesfinanzhof hat ein wichtiges Urteil gesprochen und pflegenden Angehörigen im Erbschaftsfall höhere Freibeträge zugebilligt (BFH, Az. II R 37/15) Das ganze Urteil findet sich hier: http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/699245/

Familienpflege ist auch 2017 absolut angesagt. Millionen Menschen, Kinder und Partner, aber auch Nachbarn und weitere Verwandte kümmern sich liebevoll um Pflegebedürftige. Falls der Pflegebedürftige verstarb, unterschied das Finanzamt zwischen Verwandten und Fremden. Fremde erhielten bei der Erbschaftssteuer einen Pflegefreibetrag und konnten Erbschaftssteuer sparen. Die Kinder und z.B. Ehegatten seien kraft Gesetzes zum Beistand verpflichtet, wurde seitens der Finanzämter argumentiert, Fremde würden freiwillig helfen. Daher sei der Pflegefreibetrag gerecht.

Dem ist jetzt der Bundesfinanzhof entgegen getreten und hat eine Gleichbehandlung angeordnet. Kinder haben bisher einen Freibetrag von 400.000 €. Darüber fällt Erbschaftssteuer an. Das neue Urteil erlaubt die Erhöhung des Freibetrags auf 420.000 €.

Weitere Beispiele finden sich hier: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bfh-urteil-wer-pflegt-spart-erbschaftsteuer-1.3660281

 

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