Pfandliste 1.Oderfelder Beteiligungsgesellschaft liegt uns in der Redaktion nun vor, eine Liste die uns sehr nachdenklich macht

Schaut man sich die Liste an, dann ist man erstmal so richtig „baff“, denn wir gehen einmal davon aus, dass die Liste aktuell ist, hier wird ein Gesamtwert ausgewiesen von 57 Millionen Euro. Das wäre ungefähr die Hälfte der Gelder, die man eingesammelt hat, wenn man das mal auf die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz bezieht. Da müssten ja dann noch erhebliche Gelder auf den Konten sein, sollte man da sicherlich schlußfolgern können.Einen noch erstaunlicheren Eindruck machen dann aber die Positionen auf der Pfandliste. Da sehen wir dann doch möglicherweise großes Ungemach auf die Anleger zukommen. Auf der uns bekannten Liste finden wir zunächst einmal den Begriff „Rechtsfall“ und der weist insgesamt 7 Millionen Euro aus. Dazu müsste man dann nun einmal klären, was der Begriff „Rechtsfall“ denn für die Anleger in der Konsequenz bei einer möglichen Verwertung bedeuten würde. Auffallend sind die Positionen Kunst, die sich in der Liste befinden. Genau das wird man sicherlich deutlich hinterfragen müssen, denn bei Kunst ist dann immer sehr viel Spielraum im Preis.  Das heißt dann auch, in der Bewertung solcher Kunstobjekte, die beliehen werden. Wenn solche Objekte „Kunst“ dann nicht ausgelöst würden, wäre das sicherlich kein gutes Zeichen. Im Bereich „Kunst“ geht es dann wirklich um Millionen. Wir reden dort im 8-stelligen Bereich. Sind diese Kunstgegenstände nicht ordentlich „taxiert“ worden und „ihr Pfandgeld nicht wert“, dann kann man nur sagen „arme Anleger“. Weitere große Posten sind dann Autos. Bei den dort aufgerufenen Presien dürften das aber keine Volkswagen sein, was ja schon mal gut ist. Da hat man dann mit dem Abgasskandal nichts zu tun. Haben wir das richtig durchgezählt, dann haben wir da über 20 KFZ, die beliehen wurden. (Wo parken die eigentlich alle?). Dann hat man die üblichen Gegenstände eines Pfandhauses, Uhren und Schmuck. Für fast 9 Millionen Euro finden wir dann den Begriff „Inhaberpapier“ in der Aufstellung, was immer das dann auch in letzter Konsequenz zu bedeuten haben mag. Wir hoffen nun nicht, dass mit dem Inhaberpapier dann letztlich Inhaberschuldverschreibungen und Investmentzertifikate gemeint sein könnten. Nun denn, im Moment ist das sicherlich keine Liste die Hoffnung macht, sondern eher eine Liste, die nachdenklich macht aus Sicht der Anleger. Hoffen wir da einmal das Beste.

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