Petrotec AG keine gute Bilanz für die Aktionäre

Die Petrotec als Holdinggesellschaft betreibt kein eigenes operatives Geschäft. Mit den beiden operativen Tochtergesellschaften Petrotec Biodiesel GmbH und Vital Fettrecycling GmbH bestehen Ergebnisabführungsverträge. Das Jahresergebnis der Petrotec hängt damit überwiegend von den Jahresergebnissen der Tochtergesellschaften ab.

Das Ergebnis der Petrotec AG vor Gewinn- oder Verlustübernahmen der Tochtergesellschaften ergibt einen Verlust von EUR -1,9 Mio. (Vorjahr: EUR -2,2 Mio.).

Der im Berichtsjahr 2015 von der Petrotec AG generierte Verlust belief sich gemäß dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) auf insgesamt EUR 2,5 Mio., während im Vorjahr ein Verlust von EUR 3,9 Mio. ausgewiesen wurde. Wie in den Vorjahren wird das Ergebnis der Petrotec AG stark von der Übernahme der Verluste und Gewinne der Tochtergesellschaften Vital Fettrecycling GmbH und Petrotec Biodiesel GmbH beeinflusst.

PETROTEC AG

Borken

WKN PET111
ISIN DE000PET1111

Einladung zur Hauptversammlung

 

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am

Dienstag, den 15. November 2016 um 10:00 Uhr

im

Holiday Inn Düsseldorf Airport-Ratingen
Broichhofstraße 3
40880 Ratingen

stattfinden wird.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichtes für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats

Ab Einberufung der Hauptversammlung können die vorstehenden Unterlagen, die in der Hauptversammlung auch zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen werden, im Internet unter www.petrotec.de im Bereich Hauptversammlung eingesehen werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.

Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es nicht.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied des Vorstands Jean Scemama für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen, und zwar

3.1

Herrn Rainer Laufs für das gesamte Geschäftsjahr 2015,

3.2

Herrn Daniel J. Oh für den Zeitraum vom 6. Januar bis zum 31. Dezember 2015 und

3.3

Herrn Brad Albin für den Zeitraum vom 6. Januar bis zum 31. Dezember 2015.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2016 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung oder die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts, der quartalsweisen Zwischenfinanzberichte und von Zwischenbilanzen für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die Prüfung oder die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts, der quartalsweisen Zwischenfinanzberichte und von Zwischenbilanzen für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Rainer Laufs, Daniel J. Oh und Brad Albin endeten jeweils am 31. August 2016. Die Herren Laufs, Oh und Albin wurden mit Beschluss des Amtsgerichts Coesfeld vom 6. September 2016 gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt.

Sie haben sich zur Wiederwahl durch die Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen. Eine – auch mehrfache – Wiederwahl ist zulässig.

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

6.1

Herrn Rainer Laufs, selbständiger Berater, wohnhaft in Kronberg im Taunus, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Rainer Laufs ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Vorsitzender des Aufsichtsrats der WCM AG;

Aufsichtsratsmitglied bei MediClin AG;

Aufsichtsratsmitglied bei Asklepios Kliniken GmbH;

Aufsichtsratsmitglied bei Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH.

Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Verwaltungsbeiratsmitglied des Segments „Industrie“ bei Bilfinger SE.

6.2

Herrn Daniel J. Oh, President und Chief Executive Officer der REG Renewable Energy Group, Inc., wohnhaft in Ames, Iowa, USA, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Daniel J. Oh ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Aufsichtsratsmitglied bei REG Germany AG.

Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien:

Waste Resource Management Inc, Mason, Ohio, USA (Board of Directors);

Cultivation Corridor Organization, Ames, Iowa, USA (Board of Directors);

MBA Programs, Iowa State University, College of Business, Ames, Iowa, USA (Chairman for the Executive Advisory Council);

New England Fuel Institute, Lexington, Massachusetts, USA (Board of Directors).

6.3

Herrn Brad Albin, Vice President Manufacturing der REG Renewable Energy Group, Inc., wohnhaft in Ames, Iowa, USA für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Brad Albin ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Aufsichtsratsmitglied bei REG Germany AG.

Er ist Mitglied des folgenden vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums:

Iowa Renewable Fuels Association, Johnston, Iowa, USA (Board of Directors).

In Anlehnung an Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 wird bekannt gegeben, dass Herr Rainer Laufs als Kandidat für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden soll.

7.

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der PETROTEC AG auf die REG Germany AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)

Gehören bei einer Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften durch Aufnahme Aktien in Höhe von mindestens 90 % des Grundkapitals einer übertragenden Aktiengesellschaft der übernehmenden Aktiengesellschaft (Hauptaktionärin), kann die Hauptversammlung der übertragenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags einen Beschluss nach § 327a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (so genannter „verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out“) fassen.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der PETROTEC AG EUR 30.843.741,00 und ist eingeteilt in 30.843.741 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (nachfolgend „PETROTEC-Aktien“). Es besteht lediglich eine Aktiengattung. Jede PETROTEC-Aktie ist voll stimm- und dividendenberechtigt. Die PETROTEC AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Die REG Germany AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 225662 (nachfolgend auch „Hauptaktionärin“ oder „REG Germany AG“) hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar 27.937.702 PETROTEC-Aktien. Dies entspricht einer Beteiligung von rund 90,58 % des Grundkapitals der PETROTEC AG. Die REG Germany AG ist damit Hauptaktionärin der PETROTEC AG im Sinne von § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG i. V. m. § 62 Absatz 5 Satz 1, Absatz 1 UmwG.

Die REG Germany AG beabsichtigt, von der Möglichkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out Gebrauch zu machen. Zu diesem Zweck hat sie mit Schreiben vom 27. Juli 2016, zugegangen am 28. Juli 2016, dem Vorstand der PETROTEC AG mitgeteilt, dass sie eine Verschmelzung der PETROTEC AG als übertragender Rechtsträger auf die REG Germany AG als übernehmender Rechtsträger anstrebt, und vorgeschlagen, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags einzutreten. Zugleich hat die REG Germany AG ein Verlangen im Sinne von § 62 Absatz 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit § 327a Absatz 1 AktG an die PETROTEC AG gerichtet, die nächste Hauptversammlung der PETROTEC AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die REG Germany AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und Absatz 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen. In dem Schreiben vom 27. Juli 2016 erklärte die REG Germany AG, dass sie unmittelbar 27.936.217 der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der PETROTEC AG hält und sie damit mit rund 90,57 % am Grundkapital der PETROTEC AG beteiligt ist. Ihren Aktienbesitz hat die REG Germany AG für 21.636.217 PETROTEC-Aktien durch eine Depotbestätigung der Bank of America/Merrill Lynch und für 6.300.000 PETROTEC-Aktien durch eine Sammelurkunde nachgewiesen.

Auf der Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat die REG Germany AG eine angemessene Barabfindung für die Minderheitsaktionäre in Höhe von EUR 1,06 je PETROTEC-Aktie festgelegt. Nach Bestimmung der Höhe der angemessenen Barabfindung hat die REG Germany AG ihr Verlangen vom 27. Juli 2016 mit Schreiben vom 29. September 2016, zugegangen am 29. September 2016, unter Angabe der Höhe der Barabfindung bestätigt und konkretisiert. In dem Schreiben bestätigte die REG Germany AG, dass sie nunmehr 27.937.702 der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der PETROTEC AG hält und sie damit mit rund 90,58 % am Grundkapital der PETROTEC AG beteiligt ist. Ihren Aktienbesitz hat die REG Germany AG erneut für 27.937.702 PETROTEC-Aktien durch eine Depotbestätigung der BHF-BANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, nachgewiesen.

Das Landgericht Dortmund hat auf Antrag der Hauptaktionärin vom 4. August 2016 mit Beschluss vom 9. August 2016 nebst Korrektur vom 25. August 2016 gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG in Verbindung mit §§ 327c Absatz 2 Satz 2, 3, 293c Absatz 1 AktG die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln („Ebner Stolz“), als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt. Ebner Stolz hat die Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt.

Am 30. September 2016 hat die PETROTEC AG ferner eine Gewährleistungserklärung der BHF-BANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, im Sinne des § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG in Verbindung mit § 327b Absatz 3 AktG erhalten. Die BHF-BANK Aktiengesellschaft hat damit die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der REG Germany AG übernommen, den Minderheitsaktionären der PETROTEC AG unverzüglich, nachdem sowohl der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der PETROTEC AG gemäß § 327a Absatz 1 AktG in das Handelsregister des Sitzes der PETROTEC AG als auch die Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der REG Germany AG eingetragen sind und damit der Übertragungsbeschluss wirksam geworden ist, die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG in Verbindung mit § 327b Absatz 2 AktG zu zahlen.

Die Barabfindung ist nach § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG in Verbindung mit § 327b Absatz 2 AktG mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

Die REG Germany AG hat für die Hauptversammlung der PETROTEC AG in einem schriftlichen Bericht gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG in Verbindung mit § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.

Am 23. September 2016 haben sich die PETROTEC AG und die REG Germany AG auf den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags verständigt, mit dem die PETROTEC AG ihr Vermögen als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die REG Germany AG übertragen wird („Verschmelzungsvertrag“). Die Verschmelzung erfolgt als Konzernverschmelzung ohne Anteilsgewährung. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe gemäß § 62 Absatz 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der PETROTEC AG erfolgen soll. Der Verschmelzungsvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Beschluss der Hauptversammlung der PETROTEC AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die REG Germany AG als Hauptaktionärin in das Handelsregister der PETROTEC AG mit dem Vermerk nach § 62 Absatz 5 Satz 7 UmwG eingetragen wird. Der Verschmelzungsvertrag soll am 10. Oktober 2016 notariell beurkundet werden.

Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der PETROTEC AG ist nach § 62 Absatz 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk zu versehen, dass der Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der REG Germany AG wirksam wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß dem Verlangen der REG Germany AG folgenden Beschluss zu fassen:

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der PETROTEC AG mit Sitz in Borken werden gemäß § 62 Absatz 1 und Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit § 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der REG Germany AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1,06 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der PETROTEC AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.petrotec.de/hauptversammlungen zugänglich:

der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

die Jahresabschlüsse und gemeinsame Lage- und Konzernlageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015;

die Konzernabschlüsse und gemeinsame Lage- und Konzernlageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015;

der von der REG Germany AG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der PETROTEC AG gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG in Verbindung mit § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht vom 29. September 2016 über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der PETROTEC AG auf die REG Germany AG und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung, einschließlich der folgenden Anlagen:

das Übertragungsverlangen der REG Germany AG als Hauptaktionärin vom 27. Juli 2016 gemäß § 327a AktG in Verbindung mit § 62 Absatz 1 und Abs. 5 UmwG;

die Gutachtliche Stellungnahme der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zur Bewertung der PETROTEC AG vom 27. September 2016;

das konkretisierte Übertragungsverlangen der REG Germany AG als Hauptaktionärin vom 29. September 2016 gemäß § 327a AktG in Verbindung mit § 62 Absatz 1 und 5 UmwG;

Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der REG Germany AG und der PETROTEC AG vom 23. September 2016;

Gewährleistungserklärung der BHF-BANK Aktiengesellschaft gemäß § 327b Absatz 3 AktG in Verbindung mit § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG vom 29. September 2016;

der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 9. August 2016 nebst Korrektur vom 25. August 2016 über die Bestellung des Prüfers für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung;

der Entwurf des Übertragungsbeschlusses gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG;

die Depotbescheinigung der BHF-BANK Aktiengesellschaft betreffend die 27.937.702 von der REG Germany AG gehaltenen Aktien an der PETROTEC AG;

der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 12. September 2016 über die Bestellung des sachverständigen Prüfers für die vorsorgliche Prüfung des Verschmelzungsvertrags;

der gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG in Verbindung mit § 327c Absatz 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht vom 29. September 2016 des vom Landgericht Dortmund ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der PETROTEC AG auf die REG Germany AG;

der Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der PETROTEC AG und der REG Germany AG vom 23. September 2016;

der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsamen Verschmelzungsbericht der Vorstände der PETROTEC AG und der REG Germany AG vom 29. September 2016;

der nach §§ 60, 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Dortmund ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der PETROTEC AG als übertragender Gesellschaft und der REG Germany AG als übernehmender Gesellschaft;

die Bilanz der Gesellschaft im Sinne von § 63 Abs. 1 Nr. 3 UmwG zum 30. Juni 2016.

Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012

Die Gesellschaft hat zwischen April und Juni 2016 eine Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung gem. § 4 Abs. 3 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2012) durch Ausgabe von 6.300.000 neuen Aktien durchgeführt.

Ziel dieser Kapitalerhöhung war im Wesentlichen eine signifikante Reduzierung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft bei geringem Kosten- und Zeitaufwand.

Zwischen der Gesellschaft und der REG European Holdings B.V. bestehen zwei Darlehensverträge. Dabei handelt es sich einerseits um einen Darlehensvertrag unter der Bezeichnung „BaFin Loans„, heute als „Rescheduled Loan Agreement“ bezeichnet, vom 19. März 2009, zuletzt geändert durch Nachtrag vom 30. Dezember 2015, zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung ausstehend in Höhe von EUR 6.255.992,98, und andererseits um einen Darlehensvertrag unter der Bezeichnung „Working Capital Loan Agreement“ vom 1. Juli 2012, zuletzt geändert durch Nachtrag vom 30. Dezember 2015, zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung ausstehend in Höhe von EUR 5.250.000,00. Durch Abschluss eines Einbringungsvertrages hat REG European Holdings B.V. ihre Rückzahlungsforderungen aus dem „BaFin Loans„-Vertrag, heute als „Rescheduled Loan Agreement“ bezeichnet, in Höhe von insgesamt EUR 3.000.000,00 (und zwar die zum 30. Juni 2016 und 30. Juni 2017 fällig werdenden Tranchen) sowie aus dem „Working Capital Loan Agreement“ in Höhe von insgesamt EUR 3.300.000,00 (und zwar die zum 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2017 fällig werdenden Tranchen) in die Gesellschaft eingebracht, indem sie der Gesellschaft mit Wirkung ab Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister die Forderungen anteilig abtrat.

Die Werthaltigkeit der Sacheinlage war durch einen gerichtlich bestellten Prüfer zu überprüfen. Die hierfür gerichtlich bestellte RWST Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Ahaus, hat bestätigt, dass der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag der hierfür zu gewährenden Aktien der Petrotec erreicht. Die Kapitalerhöhung wurde am 10. Juni 2016 im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld eingetragen, die 6.300.000 neuen Aktien wurden an die REG European Holdings B.V. ausgegeben und übertragen.

Die sachliche Rechtfertigung für den Bezugsrechtsausschluss ergab sich insb. aus folgenden Erwägungen:

Die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage in Form der Darlehensrückzahlungsforderungen der REG führte zunächst zu einer Reduzierung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.300.000,00. Dadurch wurde in erheblichem Umfang zur wirtschaftlichen Handlungsfreiheit der Gesellschaft beigetragen. Die hohe Verschuldung der Gesellschaft und das volatile Marktumfeld hatten dazu geführt, dass die Gesellschaft in der Vergangenheit nur in begrenztem Umfang Investitionen tätigen konnte. Dadurch hatte die Gesellschaft Wettbewerbsvorteile eingebüßt. Die Kapitalerhöhung reduzierte die kurzfristig fällig werdenden Zahlungsverbindlichkeiten der Gesellschaft und erhöhte daher den Spielraum für Investitionen. Ziel der geplanten Investitionen war es, die Wettbewerbsposition der Gesellschaft über die gesamte Wertschöpfungskette zu stärken und zu verbessern. Es steht zu erwarten, dass sich die Fähigkeit der Gesellschaft, auf mittlere Sicht höhere Erträge und Zahlungszuflüsse zu generieren, hierdurch verbessern wird.

Der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre war erforderlich, um zu vermeiden, dass die Gesellschaft erhebliche finanzielle Belastungen zu tragen hat. Wäre anderen Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt worden – wie beispielsweise bei einer Erhöhung des Grundkapitals gegen gemischte Bar- und Sacheinlage – hätte ein öffentliches Angebot von Aktien im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes vorgelegen. Damit wäre die Gesellschaft zur Erstellung eines Börsenzulassungsprospekts verpflichtet gewesen und hätte die damit einhergehenden erheblichen Kosten zu tragen gehabt. Darüber hinaus wäre die Kapitalerhöhung erheblich verzögert worden.

Der Vorstand wird auch im Rahmen der Hauptversammlung über diese Kapitalerhöhung berichten.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des 8. November 2016 bei der Gesellschaft unter der Adresse

PETROTEC AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72–74
68259 Mannheim
Fax: 0621 / 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

angemeldet haben.

Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) durch das depotführende Institut erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen.

Der Nachweis muss sich auf den Beginn (0.00 Uhr) des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, also auf den 25. Oktober 2016, 0.00 Uhr (sog. Nachweisstichtag).

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des 8. November 2016 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Verkauf oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Bedeutung für das Teilnahme- und Stimmrecht des angemeldeten Aktionärs. Gleiches gilt für einen Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind als Aktionär weder teilnahme- noch stimmberechtigt.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden Ihnen Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, rechtzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diese sind weisungsgebunden, müssen also zwingend entsprechend ihrer erteilten Weisung abstimmen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des betreffenden Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere dieser Personen zurückweisen.

Die Vollmacht ist gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die ihm erteilte Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.

Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, Fax oder E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte nachfolgende Adresse:

PETROTEC AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72–74
68259 Mannheim
Fax: 0621 / 71 77 213
E-Mail: vollmacht@pr-im-turm.de

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.

Für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Nähere Einzelheiten finden Sie auch auf der Eintrittskarte. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen postalisch, per Fax oder per E-Mail an folgende Adresse bis spätestens 14. November 2016, 18.00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) zu übermitteln:

PETROTEC AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72–74
68259 Mannheim
Fax: 0621 / 71 77 213
E-Mail: stimmrechtsvertretung@pr-im-turm.de

Rechte der Aktionäre

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter Nachweis der gesetzlich erforderlichen Vorbesitzzeit mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 21. Oktober 2016 (24.00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:

PETROTEC AG
Vorstand
z. Hd. Investor Relations – Hauptversammlung
Frau Vera Berlin-Knippenberg
Fürst-zu-Salm-Salm-Str. 18
46325 Borken

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an folgende Adresse zu richten:

PETROTEC AG
Investor Relations – Hauptversammlung
Frau Vera Berlin-Knippenberg
Fürst-zu-Salm-Salm-Str. 18
46325 Borken
Fax 02862 / 9100752
E-Mail ir@petrotec.de

Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 31. Oktober 2016 (24.00 Uhr), unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter www.petrotec.de unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich der angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden braucht.

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 17 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 30.843.741,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 30.843.741 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien.

Borken, im Oktober 2016

PETROTEC AG

Der Vorstand

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:

Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Birgit Häfele, Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.

Keine gute Bilanz

PETROTEC AG

Borken

Konzernabschluss zum 31.12.2015

Geschäftsbericht 2015

Petrotec Konzern und Petrotec AG

Borken, Deutschland

1. Januar bis 31. Dezember 2015

Kennzahlen Petrotec Konzern 2011 – 2015

Einheit 2015 2014 2013 2012 2011
Umsatz TEUR 130.595 167.150 193.327 166.206 173.224
EBITDA TEUR 2.063 553 7.471 5.338 7.473
EBIT TEUR -1.260 -2.179 4.874 2.881 5.262
EBIT-Marge % -1,0% -1,3% 2,5% 1,7% 3,0%
EBT TEUR -2.683 -3.789 3.115 926 2.975
Periodenergebnis TEUR -2.683 -3.789 4.016 926 2.975
Ergebnis je Aktie unverwässert EUR -0,1093 -0,1544 0,1636 0,0380 0,1900
Ergebnis je Aktie verwässert EUR -0,1093 -0,1537 0,1631 0,0380 0,1900

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat der Petrotec AG hat sich im Geschäftsjahr 2015 regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens befasst. Die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben wurden mit großer Sorgfalt wahrgenommen. In den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse standen wiederum zahlreiche Sachthemen sowie zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle zur Diskussion und Entscheidung an.

Die umfassende, regelmäßige und zeitnahe Information des Aufsichtsrats durch den Vorstand war stets gewährleistet. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form über die Geschäftsentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement, über alle relevanten Aspekte der Unternehmensplanung sowie über zustimmungspflichtige Geschäfte. Außerhalb der Sitzungen informierte der Vorstand die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig schriftlich über wichtige Ereignisse. Der Vorstand hielt darüber hinaus regen Kontakt zu dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und unterrichtete ihn umfassend und zügig über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle und anstehenden Entscheidungen. Sämtliche erforderlichen Beschlüsse nach Gesetz und Satzung fasste der Aufsichtsrat auf Grundlage der Berichte sowie Beschlussvorlagen des Vorstands.

Aufsichtsratssitzungen

Im Geschäftsjahr 2015 trat der Aufsichtsrat zu sechs ordentlichen Sitzungen zusammen und fasste vier Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren. Der Prüfungsausschuss tagte einmal. Keines der Aufsichtsratsmitglieder fehlte bei einer der Sitzungen.

Schwerpunkte der Beratung

Im Geschäftsjahr 2015 waren die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements die Kernpunkte des intensiven Austauschs zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Da das regulatorische Umfeld, in dem die Petrotec Gruppe tätig ist, ständigen Veränderungen unterliegt, stellt dies ein weiteres wichtiges Diskussionsfeld für den Aufsichtsrat und den Vorstand dar. Auch die weiterhin unverändert schwierige Marktlage war Gegenstand der Diskussionen.

Der Aufsichtsrat befasste sich zudem im Berichtsjahr äußerst intensiv mit der Unternehmensplanung. Soweit es zu Abweichungen im Geschäftsverlauf von den aufgestellten Planungen und Zielen kam, hat der Vorstand ausführliche Erläuterungen in schriftlicher oder mündlicher Form vorgebracht, so dass der Aufsichtsrat mit dem Vorstand über die Gründe für die Abweichung sowie über zielführende Maßnahmen diskutieren konnte. Darüber hinaus wurden, die im Rahmen der Unternehmensplanung vorgestellten, Investitionsvorschläge evaluiert und erörtert. Aufsichtsrat und Vorstand sind sich einig, dass die Notwendigkeit zur Durchführung von Investitionen besteht, um die Ertragskraft des Unternehmens zu stärken.

Auf Basis der Vorstandsberichte hat der Aufsichtsrat alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge in den Ausschüssen und im Plenum intensiv erörtert. Nach eingehender Prüfung und Beratung hat der Aufsichtsrat zu den Berichten und den Beschlussvorschlägen des Vorstands, soweit dies nach Gesetz und Satzung erforderlich war, sein Votum abgegeben. In einzelnen Fällen wurden außerhalb von Sitzungen Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst.

Im Zeitraum zwischen den Sitzungen stand der Vorstand in regelmäßigem Kontakt mit dem Aufsichtsrat. Über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen wurde der Aufsichtsrat informiert und stand dem Vorstand beratend zur Seite.

Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten.

Effiziente Ausschussarbeit

Schwerpunkt der Arbeit des Prüfungsausschusses im Berichtsjahr waren wie im Vorjahr der Jahres- und Konzernabschluss und die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und die Besprechung des Prüfungsauftrags des Wirtschaftsprüfers zum 31. Dezember 2015 sowie das Risikomanagement.

Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung

Auf der diesjährigen Hauptversammlung am 19. Mai 2015 wurde die Baker Tilly Roelfs AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2015 vorgeschlagen und gewählt. Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuch (HGB) erstellte Jahresabschluss der Petrotec AG, der nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss sowie der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 wurden von der Baker Tilly Roelfs AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf geprüft. Der Abschlussprüfer bestätigte den Jahresabschluss der Gesellschaft, den Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, in dem er jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilte. Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“) wurde ebenfalls geprüft.

Der Jahresabschluss der Petrotec AG sowie der Konzernabschluss, der gemeinsame Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns, sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Aufsichtsratsmitgliedern vorgelegen. Sie waren Gegenstand der Sitzung des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats am 27. April 2016. Im Rahmen der Sitzung nutzte der Aufsichtsrat ausgiebig die Möglichkeit Vorgänge und Formulierungen zu hinterfragen und gemeinsam mit dem Abschlussprüfer zu diskutieren.

Die Prüfung des Jahresabschlusses des Gesellschaft und des Konzernabschlusses, des gemeinsamen Lageberichts hat keine Einwände ergeben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung seitens des Abschlussprüfers zu und billigt den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und Konzernabschluss. Der Jahresabschluss wurde somit festgestellt.

Abhängigkeitsbericht ohne Beanstandungen

Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2015 mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts keine Einwände erhoben; außerdem hat er dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind gegen die Erklärungen des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen zu erheben.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Der bisherige Mehrheitsaktionär IC Green Energy Ltd. hat im Dezember 2014, das von ihm gehaltene Aktienpaket, an die REG European Holdings B.V., Amsterdam-Schiphol, Niederlande, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Renewable Energy Group, Inc., Ames, Iowa, USA, veräußert. Infolgedessen kam es zu personellen Veränderungen im Aufsichtsrat. Die mit IC Green Energy Ltd. verbundenen Aufsichtsratsmitglieder Dr. Yom-Tov Samia und Herr Isaac Isman haben ihren sofortigen Rücktritt erklärt, dem auch mit Wirkung vom 29. Dezember 2014 stattgegeben wurde. Die Entlastung fand auf der Hauptversammlung am 19. Mai 2015 statt.

Die Gesellschaft beantragte am 30. Dezember 2014 die gerichtliche Bestellung der folgenden Personen in den Aufsichtstrat bis zur nächsten Hauptversammlung:

Daniel J. Oh

Präsident und Vorstand der Renewable Energy Group, Inc. mit Sitz in Ames, Iowa

Brad Albin

Vice President Manufacturing der Renewable Energy Group, Inc. mit Sitz in Ames, Iowa, USA

Die gerichtliche Bestellung der beiden neuen Aufsichtsratsmitglieder erfolgte am 6. Januar 2015 und wurde durch die Hauptversammlung am 19. Mai 2015 legitimiert.

Stellvertretend für den gesamten Aufsichtsrat danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand der Petrotec Gruppe für die im Geschäftsjahr 2015 geleistete Arbeit und den tatkräftigen Einsatz.

 

Borken, 20. April 2016

Rainer Laufs, Aufsichtsratsvorsitzender

Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015

Grundlegende Informationen zum Konzern

Geschäftsmodell des Konzerns

Rechtliche Konzernstruktur

Der Petrotec-Konzern besteht aus der Petrotec AG, Borken (auch „Petrotec“) als Konzernobergesellschaft und zwei Tochtergesellschaften, der Vital Fettrecycling GmbH, Borken (auch „Vital“) und der Petrotec Biodiesel GmbH, Borken (auch „Biodiesel“). Bei beiden Tochtergesellschaften hält die Petrotec AG 100 % der Geschäftsanteile.

Sitz aller Konzerngesellschaften ist Borken (Nordrhein-Westfalen). In Ratingen unterhält Petrotec einen Verwaltungssitz für einen Teil der zentralen Dienstleistungen für die operativen Gesellschaften.

Organisationsstruktur

Die Petrotec AG ist für die Geschäftsführung des gesamten Konzerns zuständig. Dazu gehören die Vorgabe der Unternehmensstrategie, die Unternehmensentwicklung und das Risikomanagement. Zudem erbringt die Petrotec AG zentrale Dienstleistungen wie Buchhaltung, Personalverwaltung und IT für die Tochtergesellschaften.

Die Vital Fettrecycling GmbH nimmt innerhalb des Konzerns die Aufgaben der Sammlung und des Einkaufs von unbehandeltem Altspeisefett, des Einkaufs von behandeltem Altspeisefett und der Biodiesel-Produktion wahr. Die Sammlung von unbehandeltem Altspeisefett und Speiseresten erfolgt in ganz Deutschland. Daneben kauft das Unternehmen unbehandelte Rohmaterialien von anderen unabhängigen Sammelunternehmen ein. Diese Rohmaterialien werden in der unternehmenseigenen Fettschmelze in Burlo aufbereitet und in den Produktionswerken an den Standorten Oeding und Emden zusammen mit bereits vorbehandelten Altspeisefetten, die von größeren Sammelbetrieben und Händlern eingekauft werden, zu Biodiesel weiterverarbeitet.

Die Petrotec Biodiesel GmbH ist die Vertriebsgesellschaft des Petrotec-Konzerns und ihre Funktion besteht darin, die gehandelten und produzierten Biodiesel und Nebenprodukte global zu vertreiben.

Geschäftssegmente

Der Petrotec-Konzern ist ein vertikal integrierter Hersteller von Biodiesel mit dem Konzept, „Abfall in Energie“ umzuwandeln. Biodiesel ist ein Kraftstoff, der aus der Veresterung von Speiseölen gewonnen wird. Der so bei Petrotec produzierte Biodiesel erfüllt die europäische Norm für Biokraftstoff EN 14214 und die Anforderungen des Zertifizierungssystems für Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionen ISCC (International Sustainability and Carbon Certification).

Der Umsatz des Konzerns resultiert aus dem Verkauf von Biodiesel und den angefallenen Nebenprodukten. Die Biodieselprodukte des Unternehmens werden als Altspeisefettmethylester („UCOME“) an die Mineralölhändler, Mineralölgesellschaften und Großhändler vertrieben. Die Mineralölgesellschaften mischen Biodiesel dem mineralischen Diesel bei, um die jeweils erlassenen Biodiesel-Beimischungsquoten der jeweiligen Zielländer der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu erfüllen. Nebenprodukte wie Glycerin und Destillationsrückstände werden an verschiedene Industriezweige in der ganzen Welt als Produkte für ausschließlich technische Verwendungszwecke verkauft.

Ziele und Strategien

Petrotec ist in einer Branche tätig, die sich durch starken Wettbewerb und anspruchsvolle Marktbedingungen auszeichnet. Neben der starken Konkurrenz durch andere Biodieselhersteller, ist das Geschäftsmodell stark von den regulierten nationalen und internationalen Rahmenbedingungen abhängig. Daneben spielen die volatilen Konditionen und die Preise bei der Beschaffung von Rohstoffen sowie der Vertrieb des Biodiesels, die jeweils den Schwankungen auf den Devisen- und Rohstoffmärkten unterworfen sind, eine nicht unerhebliche Rolle.

Das übergeordnete Ziel von Petrotec besteht darin, Marktführer im Bereich der Umwandlung von Abfällen in Energie zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt der Konzern folgende Strategien:

– Verbesserung der Effizienz der Produktionsanlagen durch höhere Kapazitätsauslastungen und gezielte Investitionsmaßnahmen

– Sicherung zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten, um weiter in den Ausbau vorhandener Vermögenswerte zu investieren sowie neue zu erwerben und die Expansion des Konzerns zu unterstützen

– Steigerung des Transaktionsvolumens durch Steigerung der Volumina sowohl im Einkauf als auch im Verkauf von („Handel mit“) Produkten

– Ausdehnung sowohl des Lieferanten- als auch des Kundenstamms auf internationaler Ebene

Zur Umsetzung dieser Strategie sollen die folgenden Maßnahmen durchgeführt werden.

1. Verbesserung des Risikomanagements – Petrotec wird weiterhin eine „Back-to-Back“-Strategie verfolgen. Das bedeutet, dass der Verkauf von Biodiesel möglichst nah am Rohstoffbezug erfolgt, zu einem angemessenen gesicherten Preis, welcher einen positiven Deckungsbeitrag gewährleistet. Fremdwährungsrisiken werden durch entsprechende Sicherungsgeschäfte reduziert.

2. Petrotec verfolgt eine kontinuierliche Vergrößerung und Diversifizierung des Lieferantenstamms, um dadurch die Preis- und Abhängigkeitsrisiken zu reduzieren und ausreichende Rohstoffmengen für eine weitere Steigerung des Produktionsvolumens zu ermöglichen.

3. Investitionen – Petrotec prüft und verfolgt derzeit verschiedene Investitionsmöglichkeiten, die darauf abzielen, die Effizienz, die Produktivität der Produktionsanlagen und das Konzernergebnis kontinuierlich zu verbessern.

Petrotecs Kontrollsystem

Ein integriertes Management-Informations-System (ERP), das die konzernweite Verknüpfung des externen und internen Rechnungswesens ermöglicht, dient als Basis für das Steuerungssystem des Petrotec-Konzerns. Im Rahmen einer systematischen Risikobewertung werden alle wesentlichen Risiken für die Gesellschaft identifiziert und erfasst, und die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie ihre finanziellen Auswirkungen werden analysiert. Entsprechend trifft der Vorstand des Petrotec-Konzerns dann Gegenmaßnahmen zur Vermeidung oder Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit und der finanziellen Auswirkungen dieser identifizierten Risiken. Petrotec verwendet für die Bewertung der Performance folgende Kennzahlen:

Umsatz, EBIT, EBIT-Marge

Forschung und Entwicklung

Petrotec legt viel Wert auf die Optimierung des Lieferverfahrens und die Verbesserung der Produktionstechnologie. Optimierungsaktivitäten finden entlang des gesamten Produktionsprozesses statt, d.h. bei der Erfassung und Konditionierung von Altspeisefetten sowie in der Raffination und der Biodieselproduktion. Die Optimierung der Prozesse und der Technologie dient dem Ziel der Stärkung des Wettbewerbsvorteils. Daneben strebt Petrotec eine Kostenreduzierung und die Durchführung von umwelt- und ressourcenerhaltenden Verbesserungsmaßnahmen an.

Bericht zur Wirtschaftslage

Makroökonomische Entwicklungen und branchenbezogene Grundparameter

Weltwirtschaft und Ölnachfrage

2015 war ein turbulentes Jahr. Da waren die enorm fallenden Ölpreise, die Wirtschaftskrise in Griechenland, Flüchtlingsströme in ganz Europa durch die Kriege im Nahen Osten und eine Schwäche in der Weltwirtschaft durch den Absturz der asiatischen Börsen.

Mit ihrer neuen Fracking-Technologie waren die USA in der Lage, ihre heimische Ölnachfrage aus eigener Produktion zu decken, die schließlich zu einem Überangebot an Rohöl auf dem Weltmarkt führte. Da die OPEC, vor allem das saudi-arabische Königreich, die Produktionsmenge nicht gesenkt hat, um ihre Marktanteile zu verteidigen, fiel der Rohölpreis der Sorte Brent von USD 56,00 zu Beginn des Jahres auf rund USD 37,00 am Ende des Jahres 2015. Auch wenn diese niedrigen Preise für einige Öl-produzierenden Ländern ebenfalls nicht wirtschaftlich waren, hielten die Öl produzierenden Länder die Produktion stabil auf dem hohen Niveau.

Im August führte Chinas plötzliche Wende in der Yuan-Politik zu weltweiten Börsenabstürzen. Zusammen mit den Abwärtskorrekturen der chinesischen Wirtschaftsdaten gerieten die Rohölpreise noch mehr unter Druck, da Chinas Wirtschaftswachstum niedriger ausfiel als ursprünglich geschätzt.

Mit dem Fortschritt bei den Verhandlungen über das iranische Atomprogramm rückte ein Ende der amerikanischen und europäischen Sanktionen gegen den Iran näher. Mit dem Ende der Sanktionen wäre der Iran als relevanter Marktteilnehmer in der Lage auf den Markt zurückzukehren und kündigte bereits im Vorfeld an, seine Produktion zusätzlich zu dem bereits übersättigten Markt zu erhöhen, was sofort von den Marktbeteiligten eingepreist wurde.

Faktoren wie das Vorrücken des Islamischen Staates (IS) oder Insolvenzen von US-Schieferölproduzenten haben das Preisniveau nicht nach oben beeinflusst. So lag der Hauptgrund für den Rohölpreis in der weltweit erhöhten Produktion bei gleichzeitiger rückläufiger Nachfragesituation, auch wenn ähnliche Konstellationen in der Vergangenheit wesentlich geringere Auswirkungen hatten.

Wechselkursschwankungen

Der EUR/USD Wechselkurs startete mit 1,2103 in das neue Geschäftsjahr und fiel während des ersten Quartals kontinuierlich. Die Schweizerische Nationalbank verursachte im Januar eine große Abwärtsbewegung, als sie beschloss, den Mindestkurs zwischen CHF und EUR herabzusetzen.

Nach der Wahl der linksorientierten Syriza unter der Führung von Alexis Tsipras in Griechenland führten auch griechische Exit-Szenarien im ersten Quartal zu kontinuierlichen Abwärtsbewegungen des EUR/USD Wechselkurses.

Die Ankündigung des QE-Programms der EZB Anleihen in Höhe von 60 Milliarden Euro pro Monat zu kaufen, drückte den EUR/USD-Wechselkurs um 7% auf den niedrigsten Stand seit 2003 herunter.

Im zweiten Quartal war der EUR/USD-Wechselkurs von der Sorge geprägt, Griechenland könnte die Europäische Währungsunion verlassen. Anfang April erreichte der EUR/USD mit 1,0518 den niedrigsten Wert und stieg am 15. Mai 2015 bis auf 1,1451. Aber der Wert des USD gegenüber dem EUR wurde im Wesentlichen durch optimistische Konjunkturdaten aus den USA angetrieben.

Der EUR/USD erreichte am 14. Oktober 2015 mit 1,1482 seinen Höchstwert. Im Anschluss fiel der Wechselkurz wieder bis zum 30. November 2015 konstant bis auf 1,0570. Am 3. Dezember 2015 stieg der EUR/USD-Kurs hingegen wieder um 3% von 1,0609 auf 1,0930. Der Grund dafür war die Ankündigung der EZB, eine Reduktion des Einlagensatzes auf -0,3% vorzunehmen und das QE-Programm bis März 2017 zu verlängern. Das Jahr endete mit einem EUR/USD-Wechselkurs von 1,0858.

Die Volatilität des EUR/USD beeinflusste teilweise die Biodieselpreise. Jedoch stand die Petrotec aufgrund geeigneter Absicherungsstrategien unter keinem erhöhten Währungsrisiko und steuerte das Risiko ihrer Positionen durch eine Back-to-Back-Strategie.

Biodieselmarkt

Der Preis für Biodiesel (FAME 0 – Fettsäuremethylester) startete dieses Jahr in einer inversen Marktumgebung bei USD 370,00. Aufgrund der geringen Liquidität verringerte sich der Preis für FAME 0 im Februar mit USD 215/245 (Geld/Brief) auf den tiefsten Stand, erhöhte sich aber im März leicht, da sich die Beimischer von Biodiesel auf die Sommersaison und die damit einhergehenden Sommerqualitäten einstellten.

Altspeisefettmethylester oder auch UCOME (Used Cooking Oil Methylester) wurde aufgrund seiner technischen Eigenschaften vor allem für die Sommerqualität verwendet. Wegen der niedrigen physischen Nachfrage erreichte die UCOME-Prämie in der zweiten Hälfte des Monats Februar den niedrigsten Stand bei rund USD 80,00. Dies machte nur ein Drittel des Preises für FAME 0 aus und spiegelte damit keinesfalls den wahren Wert des UCOME für die Beimischer wider. Petrotec hat daher beschlossen, in dieser Zeit kein weiteres Produkt in den Markt abzugeben, sondern das Produkt zu lagern, um den Zeitraum bis zum Ausklingen der Sommerqualität zu überbrücken. Dies brachte Petrotec eine deutliche Steigerung der Marge ein.

Das neue System der Dekarbonisierung, welches die vorherige doppelte Gewichtung ersetzt, ließ deutsche Käufer eher zögerlich in das Jahr 2015 starten. Aufgrund des schwächeren EUR/USD-Kurses im ersten Quartal waren Rohstoff-Importe aus den USA weniger attraktiv, was zu einem Rohstoffmangel auf dem europäischen Markt führte. Obwohl Petrotec eine eigene Rohstoffsammlung betreibt, belastete die mangelnde Rohstoff-Verfügbarkeit und die daraus resultierende Erhöhung der Altspeisefettpreise (UCO-Preise / Used Cooking Oil) das Unternehmen. Auch in diesem schwierigen Marktumfeld gelang es Petrotec, durch Optimierung der Logistik und Produktion, das Volumen auf hohem Niveau zu halten.

Wie von Petrotec erwartet, stieg der Preis für FAME 0 während des zweiten Quartals kontinuierlich bis zum Beginn des dritten Quartals. Angesichts der inversen Marktstruktur waren Terminverkäufe weniger attraktiv und die verfügbaren Biodieselmengen wurden eher auf dem Spotmarkt verkauft.

In den USA trieb die geringe Nachfrage nach Biodiesel im Mai und Juni die Preise für Biodiesel nach unten. Als Folge standen die Rohstoffpreise ebenfalls unter Druck, wodurch die US-Importe von UCO für Petrotec attraktiver wurden. Wenn dies auch die Versorgung der Petrotec eigenen Biodieselanlagen verbesserte, so setzte die stabile Nachfrage nach UCO die Biodiesel Margen unter Druck.

Der Abwärtstrend bei den Preisen war zu Anfang des dritten Quartals mit ca. USD 50,00 zwischen Juli und August noch immer recht hoch. Der Preis für FAME 0 startete bei USD/mt 342,25 und stieg am 25. August 2015 mit USD/mt 427,75 auf seine höchste Notierung. Zum Glück konnte der FAME 0-Preis wie auch der Preis für UCOME den stetig schrumpfenden ICE-Gasöl-Preis kompensieren. Im weiteren Jahresverlauf fiel ICE-Gasöl fortwährend von USD/mt 574,25 am 1. Juli 2015 bis auf USD/mt 326,25 zum 31. Dezember 2015. Überraschenderweise stieg die Nachfrage nach UCOME von Mitte August bis Ende September, obwohl die Beimischung der FAME -10 Winterqualität Mitte September begonnen hatte.

Im letzten Quartal des Jahres hielten sich sowohl die Prämie für FAME 0 über ICE-Gasöl sowie die Prämie UCOME über FAME 0 auf hohem Niveau und konnten den Abwärtstrend der fossilen Ölprodukte kompensieren. Der UCOME-Gesamtpreis blieb auf einem stabilen Niveau. Auch wenn der Altspeisefettmethylester von Petrotec mit einem CFPP von etwa 0°C kein gewöhnliches Produkt für die Beimischung in der Wintersaison ist, war Petrotec dennoch in der Lage, die Produktionsleistung bei gesunden Margen auf hohem Niveau zu halten.

Regulierung

Die Europäische Kommission startete eine Konsultation über die Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (REDII), die Ende 2016 entworfen werden soll. Zu RED II gehören Bestimmungen über die Förderung moderner Biokraftstoffen. Damit wird diese als hauptsächlicher Markttreiber für die Entwicklung unserer Branche fungieren. Petrotec arbeitet darauf hin, dass vernünftige, solide und wirksame Fördermechanismen für Altspeisefett, Biodiesel basierend auf Altspeisefetten (UCOME) und Abfall wie die in Teil B des Anhangs IX des RED letztendlich im Gesetzesentwurf enthalten sind.

Die EWABA (European Waste-to-Advanced-Biofuels Association) hat Antworten erarbeitet, die der Kommission mit einem Positionspapier vorgelegt wurden, das die politischen Präferenzen für die diesjährige Debatte der Brüsseler Akteure festlegt. Die wichtigsten Vorschläge sind im Folgenden zusammengefasst:

„RED II muss sicherstellen, dass fortschrittliche Biokraftstoffe (die aus den in Teil A und Teil B von Anhang IX des RED aufgeführten Ausgangsmaterialien hergestellt werden) ausreichend durch die EU und ihre Mitgliedstaaten gefördert werden, insbesondere durch:

i. Einbindung konkreter Maßnahmen, die diese fortschrittlichen Biokraftstoffe in progressiver Weise fördern, die sich direkt auf die Ebene ihrer THG-Einsparungen bezieht, wodurch sichergestellt wird, dass fortschrittliche Biokraftstoffe mit einer besseren Klimabilanz in höchstem Maße von der wirksamen Förderung profitieren;

ii. Auferlegung einer differenziert verbindlichen Einbeziehungsverpflichtung für Biokraftstoffe aus Rohstoffen in Teil A und B von Anhang IX des RED sowohl auf Ebene der EU als auch der Mitgliedstaaten;

iii. die Beibehaltung des Mechanismus der doppelten Gewichtung für fortschrittliche Biokraftstoffe, welche am besten die jeweiligen EU und nationalen Umsetzungsverpflichtungen erfüllen;

iv. Sicherstellung, dass aus den in den Teil A und B von Anhang IX zum RED aufgeführten Rohstoffen hergestellte Biokraftstoffe gleichermaßen gefördert werden, während anerkannt wird, dass die Biokraftstoffe, die derzeit nicht in ausreichenden kommerziellen Mengen produziert werden, differenzierter Förderungsformen bedürfen.“

2016-17 scheint sich als entscheidende Zeit für die Regulierung rund um das Geschäftsmodell von Petrotec zu erweisen. Die nachfolgende Liste umfasst kommende politische und rechtliche Instrumente, die der Kommission in den nächsten Monaten vorgelegt werden und ihre Auswirkungen auf unsere Branche.

Übersicht über die kommenden politischen und rechtlichen Instrumente

Name Fälligkeitsdatum Relevanz/Auswirkungen Verantwortliche DG
Mitteilung über Dekarbonisierung des Verkehrssektors Ende Juni/Anfang Juli Darin wird eine Strategie für „Erneuerbare Kraftstoffe“ enthalten sein, einschließlich einer Beschreibung der Rolle, die fortschrittliche Biokraftstoffe bei der Dekarbonisierung des EU-Verkehrssektors spielen. DG MOVE
Entwurf Lastenteilungs-entscheidung (ESD) Ende Juni/Anfang Juli Die Entscheidung wird nationale THG-Einsparziele für die Sektoren vorsehen, die nicht vom ETS erfasst sind, wie etwa der Transport. DG CLIMA/ DG ENER
Entwurf einer Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (RED II) Ende 2016 Darin werden ein Förderungsmechanismus für fortschrittliche Biokraftstoffe nach 2020 und potenzielle „Aufnahmepflichten“ für jede Art von Biokraftstoff in Mengen (nicht in Prozent) enthalten sein. DG ENER
Entwurf einer Richtlinie über die Nachhaltigkeit von Bioenergie (potentiell) Ende 2016 Allgemeine Strategie für die EU-Politik zur Bioenergie – Revision der EU-Nachhaltigkeits-regelungen. (Hinweis: Bestimmungen aus diesem Instrument können in RED II aufgenommen werden) DG ENER
Mitteilung über Energie aus Abfall Erstes Halbjahr 2017 Befasst sich mit der Nutzung von Abfällen zur Herstellung von Energie innerhalb der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft, einschließlich des EU-Ansatzes zur alternativen Verwendungen von Abfallrohstoffen und möglicherweise einschließlich Beschreibungen zur UCO-Sammlung. DG ENV/ DG ENER

Anmerkung: EU-Mitteilungen sind keine verbindlichen Richtlinien, sondern geben die von der Kommission bevorzugten politischen Ergebnisse für einen bestimmten Bereich gegenüber den Mitgliedstaaten und interessierten Akteuren und die zu erwartende Richtung künftiger Rechtsinstrumente wieder.

Petrotec traf sich mehrfach mit der EWABA in Brüssel: Kabinett des Kommissars für Klimaschutz und Energie, GD MOVE, DG ENERGY. Die von offizieller Seite übermittelte Nachricht lautet, dass es in den kommenden rechtlichen und politischen Instrumenten gute Chancen für abfallbasierende Biokraftstoffe und UCOME gibt. Es wurde jedoch deutlich gemacht, dass die Unterstützung für die Umwandlungsprozesse von UCO in UCOME und die UCO-Sammlung stark davon abhängt, dass genaue Daten über UCO-Nutzung und -Potenzial vorgelegt werden. Wir haben dieses Erfordernis erwartet und Ende 2015 Fördermittel der Europäischen Klimastiftung und des International Rats für Kohlenstoffe im Transportwesen erhalten, um der Kommission ein Papier mit diesen Daten zur Verfügung zu stellen, die vom Broker Greenea durchgeführt wird.

Die in London ansässige Federation of Oils, Seeds and Fats Associations Ltd (FOSFA) hat UCO und UCOME auf eine interne Liste der verbotenen unmittelbaren vorherigen Ladungen gesetzt. Während diese Maßnahme grundsätzlich nicht solche UCO und UCOME betrifft, die derzeit per Schiff transportiert werden, da diese Stoffe nach den Regeln für chemische Stoffe transportiert werden, hat die FOSFA Entscheidung (gültig ab 1. April 2016) bereits negative Folgen für den freien Transport von UCO und UCOME innerhalb der EU prognostiziert. Die EWABA hat einen Brief an die FOSFA Führung gerichtet, mit Hinweis auf die Rolle der Zertifizierungssysteme der EU gesandt, die gewährleisten, dass FOSFA-Mitgliedern keine Risiken jeglicher Art durch UCO und UCOME entstehen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass zertifizierte UCO und UCOME aus ihrer Liste der verbotenen unmittelbaren vorherigen Ladungen genommen werden. Das FOSFA-Sekretariat lehnte diesen Vorschlag mit der Begründung ab, dass ihr Tätigkeitsbereich international und nicht europäisch ausgerichtet ist. Eine Widerlegung ihrer Argumente in einem zweiten Schreiben wurde auf die Inkohärenz der Behandlung von nativen Ölen/Biodiesel und UCO/ UCOME gestützt.“

Heterogener Rohstoffmarkt

Der Markt für Altspeisefett kann als heterogener Markt bezeichnet werden. Seine Wertschöpfungskette setzt sich aus drei Hauptsegmenten zusammen. Eines besteht in der Abholung des Rohstoffs am Entstehungspunkt, z. B. Restaurants und andere Geschäftszweige, die Fett bzw. Öl zu Zwecken der Speisenzubereitung verwenden. Das zweite Segment ist die Aufbereitung und Reinigung des Rohstoffs. Zuletzt wird er konditioniert und zur weiteren Verwendung verteilt. Das erste Marktsegment wird hauptsächlich von vielen kleinen, unabhängigen Abholunternehmen und nur wenigen größeren Akteuren bedient. Es gibt nur wenig große und gut ausgerüstete Aufbereitungsbetriebe. In Abhängigkeit von den nationalen Vorschriften kann aufbereitetes Altspeisefett generell zur Produktion von Biodiesel, zur Energierückgewinnung in Wärmekraftwerken, für bestimmte chemische Zwecke oder als Ersatz für frische Pflanzenöle zur Tierfutterherstellung für die Viehzucht verwendet werden. Letzteres ist in der Europäischen Union schon seit Jahren verboten. Mit dem Recycling zu Biodiesel wird Altspeisefett zu einem vollwertigen und eigenständigen Produkt, das die höchste energetische Verwertung und den größtmöglichen Nutzen bietet.

Die Qualität des Rohstoffs auf dem Markt bietet ein breites Spektrum und ist in keinster Weise standardisiert. Die Eigenschaften von Altspeisefett variieren zum Beispiel mit dem zum Frittieren verwendeten Pflanzenöl, dem Wassergehalt, dem Anteil organischer Verunreinigungen, dem Gehalt freier Fettsäuren und der Größenordnung des Jodanteils. Daher braucht ein Unternehmen zur Verarbeitung des Rohstoffs ein gewisses Maß an technologischem, chemischem und prozessrelevantem Knowhow. Das gilt sowohl für die Reinigung und die Aufbereitung als auch für die Produktion von Biodiesel. Verglichen mit der normalen Biodiesel-Technologie, die pflanzliche Frischöle verarbeitet, verlangen die verschiedenen Eigenschaften von Altspeisefett nach speziellen Technologien, mit denen solche Rohstoffe verarbeitet werden können, um Biodiesel zu produzieren, der die anspruchsvolle Norm EN 14214 erfüllt.

Geschäftsverlauf der Petrotec-Gruppe

Die Vital Fettrecycling GmbH, ein Tochterunternehmen der Petrotec AG, bezieht die Altspeisefette als unbehandelte Rohstoffe über Eigensammlung, von Sammelunternehmen oder durch den Einkauf von bereits behandeltem und gereinigtem Altspeisefett. Die Sammlung von unbehandeltem Altspeisefett erfolgt üblicherweise direkt von Restaurants, entweder durch Eigensammlung oder durch den Kauf von den oben erwähnten unabhängigen Sammelunternehmen. Die unbehandelten Rohstoffe müssen gereinigt und in einer Vorbehandlungsanlage aufbereitet werden, bevor sie der Biodieselproduktion zugeführt werden können. Die von anderen Sammelunternehmen bezogenen Rohstoffe werden als behandeltes Altspeisefett gekauft, das bereits gereinigt und normalerweise flüssig ist. Da Petrotec Eigensammlung betreibt, von Drittparteien einkauft und über eine betriebseigene Fettschmelze verfügt, deckt Petrotec die gesamte Wertschöpfungskette ab, von der Sammlung über die Aufbereitung bis hin zur Raffination und Biodieselproduktion.

Weiterentwicklung der Technologie erhöhte die Flexibilität

Aufgrund der Qualitätsunterschiede des Rohmaterials, das Petrotec zur Produktion des Biodiesels einsetzt, sind ausgereifte Technologien und fundierte Fachkenntnisse des Produktionsverfahrens Voraussetzung für einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb. In den letzten Jahren hat Petrotec einen fortlaufenden Prozess zur weiteren Verbesserung seiner Technologie und zur Optimierung des Produktionsverfahrens eingeleitet. Ende des dritten Quartals 2014 schloss Petrotec ein wichtiges Upgrade in Emden ab, dessen erste Phase im vierten Quartal 2013 initiiert worden war. Dieses Upgrade bietet dem Unternehmen größere Flexibilität in Bezug auf die Qualität der Rohstoffe sowie eine größere Flexibilität bei den Parametern des Endprodukts. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, verschiedene Kundenanforderungen zu erfüllen.

Ein nachhaltiger Produktionsprozess ist entscheidend

Die Produktion von Kraftstoffen mit der geringsten Belastung an CO2-Emissionen bedeutet folgerichtig, sich gleichzeitig um einen nachhaltigen Produktionsprozess zu kümmern. Petrotec hat seine Hausaufgaben gemacht und für zahlreiche Verbesserungen gesorgt. Dadurch erwarb Petrotec eine Reihe von Zertifizierungen für sein nachhaltiges Produktionsverfahren und das Produkt selbst. Außerdem ist das Unternehmen gemäß einem anerkannten Qualitätsmanagementsystem für Umwelt und Ökologie zertifiziert. Außerdem hat Petrotec mit Unterstützung externer Berater und Auditoren Energieeffizienzmaßnahmen in allen Werken umgesetzt, um fortschrittliche Methoden der Energienutzung anzuwenden.

Mitarbeiterzahl

Im Jahr 2015 beschäftigte die Petrotec-Gruppe durchschnittlich 104 Voll- und Teilzeitbeschäftigte (Vorjahr: 111). Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2015 standen 110 Mitarbeiter auf der Gehaltsliste (Vorjahr: 105). Davon waren 64 Mitarbeiter in der Produktion und 46 in Vertrieb und Verwaltung, einschließlich drei Auszubildender, eingesetzt.

Mitarbeiter* der Petrotec-Gruppe
31. Dez. 15 31. Dez. 14 Veränderung %
Produktion 64 64 0,0%
Vertrieb & Verwaltung 46 41 12,2%
davon Auszubildende 3 3 0,0%
Gesamt 110 105 4,8%

* zum Stichtag (nicht Durchschnitt)

KENNZAHLEN Einheit 2015 2014 Veränderung 2015 zu 2014
Rentabilität
Umsatz TEUR 130.595 167.150 -36.555
EBITDA TEUR 2.063 553 1.510
EBIT TEUR -1.260 -2.179 919
EBIT-Marge % -1,0% -1,3%
EBT TEUR -2.683 -3.789 1.106
Periodenergebnis TEUR -2.683 -3.789 1.106
Ergebnis je Aktie unverwässert EUR -0,1093 -0,1544 0,0451
Ergebnis je Aktie verwässert EUR -0,1093 -0,1537 0,0444
Aktiva 31. Dez. 15 31. Dez. 14
Betriebskapital TEUR 3.733 6.218 -2.485
Langfristige Vermögenswerte TEUR 19.294 21.369 -2.075
Bilanzsumme TEUR 41.196 47.148 -5.952
Schulden(1) TEUR 11.858 13.306 -1.448
Eigenkapital TEUR 21.567 24.157 -2.591
Eigenkapitalquote % 52,4% 51,2%
Cashflow 2015 2014
Periodenergebnis aus nicht-zahlungswirksamen Vorgängen TEUR 2.206 810 1.396
Veränderung des Nettoumlaufvermögens TEUR 2.452 10.327 -7.875
Operativer Cashflow TEUR 4.662 11.140 -6.479
Zahlungsmittel zum Periodenende TEUR 11.570 11.113 457

(1) Gesellschafter- und Bankdarlehen

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Petrotec-Konzern

Ertragslage

Petrotec erwirtschaftete im Jahr 2015 einen Umsatz von EUR 130,6 Mio. Dies entspricht einem signifikanten Rückgang um EUR 36,6 Mio. oder 21,9%, im Vergleich zu EUR 167,2 Mio. für den gleichen Zeitraum des Jahres 2014. Die Gesamtleistung, als Summe aus Umsätzen und der Veränderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse, ging um 21,2% von EUR 163,6 Mio. im Vorjahr auf EUR 128,9 Mio. im Berichtsjahr zurück. Im Geschäftsjahr 2015 sank Umsatzvolumen des Fertigprodukts von 171.696 Tonnen um 38.716 Tonnen (-22,5%) auf 132.980 Tonnen. Der Hauptfaktor für diesen Rückgang war der Rückgang der zugekauften Biodieselmengen (Handelsvolumen), die von 24.591 Tonnen im Jahr 2014 um 19.283 Tonnen (-78,4%) auf 5.308 Tonnen im Jahr 2015 sanken. Des Weiteren konnte das Produktionsvolumen nicht zu einem Umsatzwachstum beitragen, da die Produktion der eigenen Produktionsanlagen in Emden und Oeding um 11.354 Tonnen (-8,2%) zurückging, d.h. in der Berichtsperiode von 138.764 Tonnen im Jahr 2014 auf 127.410 Tonnen sank. Dies lag vor allem an mehreren technischen Störungen und dem Rückgang der Lohnproduktion von Biodiesel in Spanien. Stattdessen sorgte der Umsatz des in Spanien und Portugal gehandelten Rohmaterials dafür, dass die sonstigen Umsätze der Gesellschaft um 8,1% von EUR 3,1 Mio. auf EUR 7,5 Mio. anstiegen.

Der Umsatz mit Nebenprodukte verringerte sich im Jahr 2015 von EUR 9,6 Mio. auf EUR 7,5 Mio. In 2014 wurde ein Teil des Nebenproduktumsatzes aus dem Abverkauf von Lagerbeständen erzielt, die sich im Laufe des Jahres 2013 angesammelt hatten.

Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand abzüglich Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Produkten im Verhältnis zum Gesamtumsatz) sank im Jahr 2015 von 89,4% auf 85,8% und zwar in erster Linie aufgrund der Verbesserung der Preisspanne zwischen Biodiesel und Rohwaren sowie durch geringere variable Kosten. Die im Vergleich zu 2014 niedrigere Handelsaktivität (die typischerweise geringere Margen aufweist) führte ebenfalls zu einer Verbesserung der Materialaufwandsquote.

Der Personalaufwand erhöhte sich nur geringfügig um 1,5% im Berichtsjahr von EUR 6,5 Mio. auf EUR 6,6 Mio. Zum 31. Dezember 2015 beschäftigte die Petrotec-Gruppe 110 Mitarbeiter (Vorjahr: 105 Mitarbeiter).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unter anderem Logistikkosten, Mieten, Wartung, Versicherungsprämien, Fahrzeugkosten, Rechts- und Beratungskosten sowie sonstige Produktionskosten. Insgesamt gab es bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen einen Rückgang um EUR 0,6 Mio. bzw. 4,9% auf EUR 11,6 Mio. (Vorjahr: EUR 12,2 Mio.) Die Abweichung wurde überwiegend durch gegenläufige Bewegungen bei folgenden Kostenpositionen verursacht. Die Logistikkosten verringerten sich (TEUR -703) aufgrund der reduzierten Verkaufs-, Handels- und Produktionsmenge sowie aufgrund einer geringeren Umlagerung von Produkten und Nebenprodukten in externe Lagerstätten. Die Entsorgungskosten (TEUR -198) und Analysekosten (TEUR -150) waren ebenfalls von der verringerten Handels- und Produktionstätigkeit geprägt. Mehrere Fehlfunktionen in den Anlagen führten zu höheren Wartungskosten (TEUR +444), während die Beratungskosten (TEUR -171) wegen geringerer Prüfungskosten sanken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich weiterhin aufgrund von Fremdwährungsumrechnung (TEUR +313).

Die sonstigen betrieblichen Erträge fielen 2015 um EUR 0,1 Mio. (5,3%) auf EUR 1,8 Mio. Während die Erträge aus der Fremdwährungsbewertung und Mark-to-Market-Bewertung von Finanzderivaten im Vergleich zum Vorjahr anstiegen, ergab sich ein geringerer Ertrag aus der Weiterbelastung von Kosten und der Erstattung von Energiesteuern.

Der Konzern erwirtschaftete ein operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA – Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and Amortisation) von EUR 2,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.).

Das Finanzergebnis ist im Berichtszeitraum besonders durch den Zinsaufwand in Höhe von EUR 1,4 Mio. geprägt, verglichen mit EUR 1,6 Mio. im gleichen Vorjahreszeitraum. Der Zinsaufwand entsteht überwiegend aus den Gesellschafterdarlehen, aber auch durch Darlehen für die Finanzierung des Betriebskapitals, der LKW-Flotte und durch das Finanzierungsleasing.

Das Ergebnis vor Steuern (EBT – Earnings Before Tax) beläuft sich auf einen Verlust in Höhe von EUR 2,7 Mio., gegenüber einem Verlust von EUR 3,8 Mio. im Vorjahr.

Kapital- und Vermögensstruktur

Im Geschäftsjahr 2015, sank die Bilanzsumme von Petrotec Group zum 31. Dezember 2015 um EUR 5,9 Mio. Dies entspricht einem Rückgang um 12,5% auf insgesamt EUR 41,2 Mio. gegenüber EUR 47,1 Mio. zum 31. Dezember 2014.

Auf der Aktivseite verringerten sich die langfristigen Vermögenswerte zum Jahresende 2015 um EUR 2,1 Mio. auf EUR 19,3 Mio. Die langfristigen Vermögenswerte wurden in erster Linie durch Investitionen (EUR 1,3 Mio.) in das Anlagevermögen sowie die planmäßigen Abschreibungen (EUR 2,9 Mio.) auf das selbige geprägt. Zusätzlich reduzierte auch eine Wertminderung im Bereich „Anlagen im Bau“ (TEUR 381) das Anlagevermögen.

Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich um EUR 3,9 Mio. (-15,0%) von EUR 25,8 Mio. auf EUR 21,9 Mio. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 beliefen sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 4,1 Mio.). Im Gegensatz dazu stieg der Bestand an liquiden Mittel um EUR 0,5 Mio.

Auf der Passivseite sank das Eigenkapital durch den Verlust des Berichtsjahres von TEUR 2.683 und die Erhöhung der Kapitalrücklage um TEUR 91 im Zusammenhang mit dem Aktienoptionsprogramm. Infolge der reduzierten Bilanzsumme stieg die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2015 von 51,2% auf 52,4%.

Die langfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich um EUR 0,2 Mio. aufgrund der Verschiebung des kurzfristigen Anteils von Bankkrediten und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing von langfristig nach kurzfristig.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken um EUR 3,2 Mio. auf EUR 15,2 Mio. Die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 1,0 Mio. und aufgelaufene Zinsverbindlichkeiten aus dem vierten Quartal 2014 reduzierten die kurzfristigen Gesellschafterdarlehen EUR 1,3 Mio. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Schulden gingen ebenfalls um EUR 1,8 Mio. zurück. Dabei hatten insbesondere die Lieferungen und Leistungen mit EUR 1,3 Mio. einen wesentlichen Anteil am Rückgang. Insgesamt verbesserte sich das Verhältnis von kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Bilanzsumme von 38,9% im Vorjahr auf 36,9% im Geschäftsjahr 2015. In Summe hat sich das Verhältnis aller Verbindlichkeiten gegenüber der Bilanzsumme von 48,8% im Jahr 2014 auf 47,6% im Berichtsjahr verringert.

Verringerung des Betriebskapitals

Das Verhältnis des Betriebskapitals (Working Capital Ratio), d.h. des Umlaufvermögens im Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten, verbesserte sich von 140,4% im Jahr 2014 auf 144,0% im Jahr 2015. Dies zeigt, dass das Umlaufvermögen solide finanziert ist.

Betriebskapital Einheit 31. Dez. 15 31. Dez. 14 Veränderung
Vorräte Mio. EUR 7,3 7,6 -0,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Lieferungen Mio. EUR 3,0 7,0 -4,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Mio. EUR 6,6 8,4 -1,8
Gesamt Mio. EUR 3,7 6,2 -2,5

Finanzlage – Cashflow

Im Geschäftsjahr 2015 erzielte Petrotec einen positiven operativen Cashflow in Höhe von EUR 4,7 Mio., gegenüber einem operativen Cashflow von EUR 11,1 Mio. im Vorjahr. Das Unternehmen schloss das Geschäftsjahr mit einem negativen Ergebnis vor Steuern von EUR 2,7 Mio. ab. Nach Hinzurechnung der zahlungsunwirksamen Transaktionen von insgesamt EUR 4,9 Mio., die im Wesentlichen auf Abschreibungen und Zinsaufwand entfielen, betrug der operative Cashflow vor Veränderung des Nettoumlaufvermögens EUR 2,2 Mio. Die Veränderung im Betriebskapital wirkte sich positiv auf den operativen Cashflow aus. Daher blieb der operative Cashflow trotz des negativen Periodenergebnisses weiterhin positiv.

Im Geschäftsjahr 2015 investierte das Unternehmen wieder in die Produktionsanlagen. Insgesamt investierte das Unternehmen EUR 1,2 Mio. in Sachanlagen (Vorjahr: EUR 2,5 Mio.). Diese Investitionen beinhalteten in erster Linie technische Verbesserungen zur weiteren Optimierung der Produktivität und der Ausbeuten sowie Investitionen in die Lastwagenflotte. Insgesamt verzeichnete Petrotec einen Cashflow aus Investitionstätigkeiten in Höhe von EUR -1,3 Mio. (Vorjahr: EUR -2,5 Mio.).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten beläuft sich im Geschäftsjahr auf EUR -3,0 Mio., verglichen mit EUR -7,5 Mio. im Vorjahr. Dies ist vornehmlich auf die verringerte Tilgung von Darlehen zurückzuführen.

Somit erhöhten sich zum Bilanzstichtag die Zahlungsmittel der Petrotec-Gruppe um EUR 0,5 Mio. auf EUR 11,6 Mio. (Vorjahr: EUR 11,1 Mio.).

Petrotec AG

Ertragslage

Die Petrotec als Holdinggesellschaft betreibt kein eigenes operatives Geschäft. Mit den beiden operativen Tochtergesellschaften Petrotec Biodiesel GmbH und Vital Fettrecycling GmbH bestehen Ergebnisabführungsverträge. Das Jahresergebnis der Petrotec hängt damit überwiegend von den Jahresergebnissen der Tochtergesellschaften ab.

Das Ergebnis der Petrotec AG vor Gewinn- oder Verlustübernahmen der Tochtergesellschaften ergibt einen Verlust von EUR -1,9 Mio. (Vorjahr: EUR -2,2 Mio.).

Der im Berichtsjahr 2015 von der Petrotec AG generierte Verlust belief sich gemäß dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) auf insgesamt EUR 2,5 Mio., während im Vorjahr ein Verlust von EUR 3,9 Mio. ausgewiesen wurde. Wie in den Vorjahren wird das Ergebnis der Petrotec AG stark von der Übernahme der Verluste und Gewinne der Tochtergesellschaften Vital Fettrecycling GmbH und Petrotec Biodiesel GmbH beeinflusst.

Kapital- und Vermögensstruktur

Während die langfristigen Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr 2015 stabil geblieben sind, sind die Gesamtaktiva nach HGB um EUR 6,1 Mio. oder 10,7% auf EUR 51,1 Mio. zurückgegangen. Dementsprechend ging das Umlaufvermögen um den oben angegebenen Betrag zurück.

Das Vermögen der Petrotec AG besteht im Wesentlichen aus den Anteilen an den verbundenen Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen nahmen um EUR 3,9 Mio. auf EUR 20,8 Mio. ab.

Die liquiden Mittel beliefen sich am 31. Dezember 2015 auf EUR 0,2 Mio. im Vergleich zu EUR 2,1 Mio. im Jahr 2014.

Aufgrund des Verlusts für das Geschäftsjahr 2015 nahm das Eigenkapital entsprechend um EUR 2,5 Mio. ab. Die Eigenkapitalquote stieg von 42,0% im Jahr 2014 auf 42,2% im Jahr 2015.

Die sonstigen Rückstellungen sanken während des Geschäftsjahres von EUR 0,8 Mio. im Jahr 2014 auf EUR 0,5 Mio. zum 31. Dezember 2015. Im Vergleich zum Vorjahr wurde eine geringere Rückstellung für die variable Mitarbeitervergütung gebildet. Zudem entfällt die zum Stichtag im Vorjahr gebildete Rückstellung für Wertsteigerungsrechte.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sanken um EUR 2,0 Mio. auf EUR 17,3 Mio. zum Jahresende. Die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 1,0 Mio. und kumulierte Zinsverbindlichkeiten aus dem vierten Quartal des Vorjahres reduzierten die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern um EUR 1,3 Mio. auf EUR 11,5 Mio.

Finanzlage – Cashflow

Der Bestand an liquiden Mitteln verringerte sich zum 31. Dezember 2015 von EUR 2,1 Mio. auf EUR 0,2 Mio. Insgesamt wurde von der Holdinggesellschaft ein negatives Ergebnis vor Steuern von EUR -2,5 Mio. ausgewiesen. Der Cash-Flow enthält hauptsächlich die Zinszahlungen während des Jahres 2015 (EUR 1,6 Mio.) und die Tilgung von EUR 1,0 Mio. an die REG European Holdings B.V. Die Petrotec AG finanziert das Tagesgeschäft beider Tochtergesellschaften.

Prognostizierter Geschäftsverlauf vs. tatsächlicher Geschäftsverlauf

Einheit Geschäftsbericht 2014 Quartalsbericht Q1/2015 Ad-Hoc 21.07.2015
Umsatzspanne EUR Mio. 100 – 150 100 – 150 100 – 150
EBIT EUR Mio. -2,0 – 3,0 -2,0 – 3,0 -6,0 – -2,0
EBIT-Marge % -2% – 2% -2% – 2% -4% – -2%
Kommentar keine finanzielle Anpassung der Prognose Umsätze werden innerhalb der erwarteten Spanne liegen. Rückgang der EBIT Margin wird erwartet.
Einheit Quartalsbericht Q2/2015 Quartalsbericht Q3/2015 Geschäftsbericht 2015
Umsatzspanne EUR Mio. 100 – 150 100 – 150 131
EBIT EUR Mio. -6,0 – -2,0 -4,5 – 0,0 -1,3
EBIT-Marge % -4% – -2% -3% – 0% -1,0%
Kommentar Umsätze werden innerhalb der erwarteten Spanne liegen. Rückgang der EBIT Margin wird erwartet. Umsätze werden innerhalb der erwarteten Spanne liegen. Verbesserung der EBIT Margin wird erwartet.

Die seit dem vierten Quartal 2014 steigenden Biodieselpreise und deren Stabilisierung in der zweiten Jahreshälfte 2015 trugen dazu bei, dass die Vorgaben im Bereich des Umsatzes erfüllt werden konnten, obwohl die Biodieselproduktion im Vergleich zu den Jahren 2013 und 2014 um ca. 11.000 Tonnen auf 127.410 Tonnen zurückgegangen war. Das EBIT und die EBIT-Marge verbesserten sich im dritten und vor allem im vierten Quartal. Die größere Preisspanne zwischen den Biodiesel- und Rohstoff-Preisen sowie geringere variable Produktionskosten aufgrund günstigerer Energie und Chemikalien führten zur Verbesserung des EBIT.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Die Finanzlage des Petrotec-Konzerns war im Jahr 2015 weiterhin stabil. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage litt vor allem im ersten Halbjahr unter den Begebenheiten des Marktes. Während der zweiten Jahreshälfte erhöhten sich die Margen zwischen Rohstoff- und Biodieselpreisen und verringerten so den Verlust auf EBIT-Ebene.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag – Nachtragsbericht

Am 8. Februar 2016 erließ die für die Biodieselanlage im Emden zuständige Aufsichtsbehörde (GAA – Gewerbeaufsichtsamt) eine Verordnung „zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung durch die Gesellschaft in Bezug auf die Genehmigung zur Biodieselherstellung in Emden“. In dieser lehnte das GAA den Einwand seitens der Petrotec vom 22. November 2013 mit Bezug auf das Schreiben des GAA von 8. November 2013 ab, wonach die im Rahmen der Biodieselproduktion entstehenden Nebenprodukte als Abfall behandelt werden sollen. Petrotec hatte im Jahr 2013 die Fortsetzung der Einordnung der Nebenprodukte als Produkt beantragt.

Das GAA hat der Petrotec im Februar eine Frist von vier Wochen zur Erfüllung der Vorgaben gesetzt, woraufhin sich die Gesellschaft dazu entschied eine Klage einreichen.

Praktische Auswirkungen: Insbesondere fünf Nebenprodukte fallen unter den gesetzlich vorgeschrieben Abfallschlüssel (gemäß EAK, Europäischer Abfallcode). Die vorgenannte Angelegenheit hat einen negativen Einfluss auf die Vermarktung der betroffenen Materialien, da diese als Abfall allgemein niedrigere Preise erzielen als mit einer Produkt-Klassifizierung. In bestimmten Fällen gibt es keinen Abnehmer für einen Stoff, wenn dieser als Abfall deklariert ist. Bis eine gerichtliche Entscheidung ergeht, kann die Petrotec weiterhin die Nebenprodukte als Produkt vermarkten.

Das Gerichtsverfahren kann entweder erfolgreich ausgehen oder aber die Klage wird gewiesen. Im Falle, dass die Gesellschaft das Gerichtsverfahren verlieren sollte, wird das Gericht der Gesellschaft voraussichtlich Zeit gewähren die operativen Prozesse an das Urteil des Gerichts anzupassen. Die Gesellschaft wird daraufhin nach alternativen Absatzmöglichkeiten für die betroffenen Nebenprodukte suchen. Im äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass die Gesellschaft das Gerichtsverfahren verlieren sollte und keine alternativen Absatzmärkte erschließen wird und ihr auch keine Zeit gewährt wird die operativen Prozesse anzupassen, könnte die Gesellschaft dazu gezwungen sein, die Produktion am Standort Emden für den Anpassungszeitraum zu unterbrechen. Dieser Zeitraum könnte zwischen zwölf und achtzehn Monaten betragen.

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2016 wurde durch die Petrotec AG eine weitere Tochtergesellschaft im benachbarten Ausland zur Erschließung weiterer Märkte errichtet.

Risiko- und Chancenbericht

Risikomanagement

Im Mittelpunkt des konzernweiten Risikomanagementsystems steht die frühzeitige und systematische Identifikation und Analyse der Risiken sowie die Sicherstellung der Berichterstattung und Steuerung der Risiken im gesamten Petrotec-Konzern. Das Chancen- und Risikomanagementsystem der Petrotec hat die Identifizierung, Messung und wirksame Beherrschung von Risiken zum Ziel. Die Petrotec-Gruppe betreibt ihr Risikomanagement mithilfe von Risikogrundsätzen, Organisationsstrukturen und eng miteinander verknüpften Prozessen zur Risikobewertung und ‑überwachung. Das allgemeine Ziel dabei ist es, den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern. Auf der Grundlage konzerneinheitlicher Standards werden Chancen und Risiken systematisch in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen. Hierdurch lassen sich Gefahrenpotenziale frühzeitig minimieren und Chancen zielgerichtet und erfolgreich nutzen. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil sämtlicher Planungs-, Controlling- und Berichterstattungssysteme. Es wird von der Geschäftsleitung gesteuert, während die operativen Bereiche die Risiken und Chancen gemäß den vorgegebenen Richtlinien überwachen und messen.

Ein entscheidendes Element des Chancen- und Risikomanagementsystems bilden die periodisch vorgenommenen Risikoanalysen, die auch die strukturierte Erfassung von Chancen beinhalten. Im Rahmen der Risikoanalysen werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt. So erfolgen täglich Qualitätsanalysen der Rohstoffe und des Biodiesels. Ebenso werden der Auftragsbestand und die Kostenarten jeden Monat einer intensiven Risiko- und Chancenanalyse unterzogen.

Da der Petrotec-Konzern international tätig ist, sind sowohl gesamtwirtschaftliche als auch geschäftsbereichsspezifische sowie finanzielle Risiken für die Geschäftsentwicklung und Ergebnissituation relevant.

Derzeit sind keine konkreten Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Petrotec-Konzerns gefährden könnten. In diesem Zusammenhang ist es allerdings schwierig, mögliche Veränderungen – beispielsweise durch Auflagen, die von den Gesetzgebern oder Behörden der verschiedenen Länder, in denen Petrotec tätig ist, und der (hauptsächlich europäischen) Länder, die zu Petrotecs Zielmärkten zählen, erhoben werden – und die damit einhergehenden Auswirkungen auf das Geschäftsumfeld abzuschätzen.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die wesentlichen Merkmale des bei der Petrotec AG bestehenden internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:

Es gibt bei der Petrotec AG eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen über die Petrotec AG zentral gesteuert. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche des Finanz- und Rechnungswesens und Controllings sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. Die Integrität und Verantwortlichkeit in Bezug auf Finanzen und Finanzberichterstattung werden sichergestellt, indem eine Verpflichtung dazu im Risikohandbuch des Unternehmens festgelegt ist.

Das eingesetzte Finanzsystem ist durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt.

Im Bereich des eingesetzten Finanzsystems wird eine Standardsoftware (Amic) verwendet. Ein adäquates Richtlinienwesen (z. B. Bilanzierungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien etc.) ist eingerichtet und wird laufend aktualisiert. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet. Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet.

Erläuterung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben wurden, stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell stets richtig erfasst, verarbeitet und beurteilt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare unternehmensinterne Vorgaben, die auf der Gesetzgebung basieren, bilden die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überprüfungsmechanismen, die zuvor genauer beschrieben wurden (Vier-Augen-Prinzip), stellen eine korrekte und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Jahres- und Konzernabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen vollständig und zeitnah bereitgestellt werden.

Risikomanagement durch den Einsatz von Finanzinstrumenten

Die Handelsaktivitäten der Petrotec-Gruppe und die angewandten Preisgestaltungsmethoden gelten als relativ komplex. Ausgehend von einer wachsenden Zahl an Kunden, die variable Preise bevorzugen, rückte die Komplexität der Handelsaktivitäten und der Preisgestaltung in den Fokus des Risikomanagements. Eine fundierte Risikobewertung für das gesamte Handelsgeschäft und auch für jedes einzelne Geschäft ist daher unumgänglich. Diese ausführliche Risikobewertung ist bereits Teil der Budgetplanung und umfasst die Analyse der folgenden Einflussfaktoren:

– Mengen- / Bedarfsschätzung (quantitative Planung / Steigerung der Planungssicherheit)

– Preiskalkulation / Kalkulation der Gewinnspanne (Festlegen einer Zielmarge für das jeweilige Geschäft, den jeweiligen Monat bzw. das betreffende Jahr)

– Einschätzung der allgemeinen Wirtschaftslage (auf Fundamentaldaten basierende Erwartungen)

– Einschätzung des regulatorischen Umfelds und der zu erwartenden Veränderungen in der Nachfrage- / Angebotsstruktur

Petrotec stellt den Großteil seines Biodiesels aus Altspeisefetten her. Die handelsübliche Kennzeichnung dieses Biodiesels ist AME(Altspeisefettmethylester) oder im Englischen UCOME (Used Cooking Oil Methyl Ester). Während der Preis und der Absatz dieses Produkts in der Vergangenheit an den Rohstoffpreis gekoppelt waren, hängt die Preisfindung heute von der weit verbreiteten Preisgestaltung für das Endprodukt Biokraftstoff ab. Der Preis wird somit oft als Prämie über ICE Gasoil oder FAME 0 (handelsübliche Bezeichnung für einen Biodiesel der Europäischen Norm EN14214) gehandelt. Diese Produkte werden entweder OTC („over the counter“, d. h. über einen Broker direkt zwischen zwei Parteien) – oder an der Europäischen Warenbörse (European Commodities Exchange) gehandelt. Damit ist der Preis des Biodiesels möglichen Preisschwankungen der zugrunde liegenden Rohstoffe ausgesetzt.

Die steigende Nachfrage von Kunden und potenziellen Kunden nach flexiblen Preisen, also Preisen, die an eine Kursnotierung wie Argus FAME 0 oder hoch liquide Destillat-Futures (z.B. ICE Gasoil, Platts Diesel 10ppm etc.) gekoppelt sind, und immer geringer werdende Handelsmargen (bedingt durch die steigende Zahl von Teilnehmern in diesem Markt) brachten Petrotec dazu, differenziertere Hedging-Maßnahmen durch den Einsatz von Derivaten wie Futures und Swaps zu ergreifen.

Die Absicherung der Preisrisiken – basierend auf der Preisbewegung zugrunde liegender Rohstoffe – erfolgt durch den Verkauf des entsprechenden zugrunde liegenden Papiers. Dies betrifft den Verkauf folgender Derivate:

– ICE Gasoil Futures

– ICE Gasoil Swaps

– Argus FAME 0 Swaps

– Platts Diesel 10ppm Swaps

Da die meisten dieser Derivate in US-Dollar gehandelt werden, wurde die Absicherung von Wechselkursrisiken ein wesentlicher Bestandteil der Hedging-Strategie des Petrotec-Konzerns.

Es gilt stets der Grundsatz, kein Geschäft einzugehen, das nicht abgesichert ist. Basierend auf dem zugrunde liegenden Geschäft setzt Petrotec solche Derivate ein und wird auch in Zukunft solche Derivate einsetzen, die die Produkte des Unternehmens so gut wie möglich absichern. Als Absicherung gegen das Wechselkursrisiko setzt Petrotec auf Terminkäufe und -verkäufe von US-Dollar bzw. Euro.

Die Absicherung des Verkaufs und Einkaufs von Biodiesel sowie der Rohstoffe in Fremdwährung erfolgt in der Regel auf Basis der einzelnen Geschäfte. Hierzu werden für Biodieselprodukte sowohl die Fremdwährungspositionen als auch die Rohstoffpositionen abgesichert. Aufgrund der Nicht-Verfügbarkeit von adäquaten Derivaten werden für Rohstoffe nur Währungspositionen abgesichert, für die das Unternehmen, soweit wie möglich, eine Back to Back-Einkaufs- und Verkaufsstrategie anwendet. Die zum Stichtag 31. Dezember 2015 abgesicherten Positionen belaufen sich auf abgesicherte Nominalvolumina für Kraftstoff-Derivate in Höhe von TUSD 0 sowie abgesicherte Nominalvolumina für Fremdwährung für Biodiesel und Rohstoffe in Höhe von TUSD 8.013. Das Nominalvolumen von freistehenden Rohstoffderivaten belief sich auf TUSD D (Vorjahr: TUSD 4.000) und für die freistehende Fremdwährungsderivate auf TUSD 0 (Vorjahr: TUSD 4.100).

Die Effektivität der Fair-Values aus Swap- und Termingeschäften wird prospektiv mittels der Critical-Terms-Match- und retrospektiv durch die Dollar-Offset-Methode ermittelt. Solange die Sicherung in einer Bandbreite von 80 bis 125 % effektiv ist, wird das Hedge-Accounting fortgeführt. Im Rahmen von Fair-Value Hedges wurde die Änderung beizulegender Zeitwerte von Grundgeschäften, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet wurden in Höhe von insgesamt TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 4) als Teil des Buchwertes des gesicherten Grundgeschäfts gebucht.

Betriebliche und sonstige Risiken

Die Branche, in der Petrotec tätig ist, zeichnet sich durch eine besondere Sensitivität hinsichtlich zyklischer und gesetzgeberischer Einflüsse aus, die starke Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Petrotec-Konzerns haben könnten. In ihrem Betriebsumfeld sieht sich die Petrotec-Gruppe mit den folgenden Risiken konfrontiert:

Betriebliches Risiko

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Petrotec gibt es einige operationelle Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Schmelzanlage, einer Raffinerie und zweier Produktionsstätten für Biodiesel einschließlich der jeweils zugeordneten Logistik. Störungen in einer Anlage oder in Teilen einer Anlage können einen vollständigen oder teilweisen Produktionsstopp verursachen. Mechanische oder chemische Fehler, ungewollte Reaktionen oder eine fehlerhafte Systemsteuerung innerhalb des Herstellungsprozesses könnten zu einem Ausfall der Anlage oder dazu führen, dass die Produkte nicht mehr den Qualitätsanforderungen entsprechen. Eine schlechte Qualität der Rohstoffe kann den Produktionsertrag und die Qualität der Produkte ebenfalls beeinflussen. Petrotec ist sich aller genannten Risiken bewusst und trägt dafür Sorge, dass solche Vorfälle nach allen unseren Möglichkeiten verhindert werden. Die Anlagen werden regelmäßig von qualifizierten Mitarbeitern überprüft; die Anlagen werden regelmäßig gewartet, auch während geplanter Produktionsunterbrechungen. Petrotec unterhält zudem eigene Labors, in denen eingehende Rohstoffe sowie ausgehende Produkte geprüft werden. In jeder Anlage sind die gesetzlich vorgeschriebenen Nothilfemaßnahmen eingerichtet und die Mitarbeiter erhalten regelmäßige Notfall-Schulungen.

Zwar ist Petrotec davon überzeugt, dass für alle Anlagen die vollständigen Betriebsgenehmigungen der Behörden vorliegen, aber die Gesetze und Vorschriften, nach denen die Anlagen zertifiziert werden, können mitunter von verschiedenen Behörden unterschiedlich ausgelegt werden. In der Vergangenheit wurde dies deutlich, als Petrotec von Zeit zu Zeit Anfragen der örtlichen Behörden in Bezug auf bestimmte Aspekte der innovativen Produktionsprozesse, die eingesetzten Rohstoffe und etwaige Nebenprodukte erhielt. Deshalb hat das Unternehmen die zuständigen Behörden um Klarstellungen gebeten. Teile der betreffenden Gesetze bzw. Vorschriften werden derzeit auf verschiedenen Ebenen geprüft, beispielsweise bei den zuständigen Behörden in Deutschland und von der EU-Kommission. Zwar geht das Unternehmen anhand der Besprechungen und Erörterungen mit den genannten zuständigen Behörden weiterhin nicht davon aus, dass diese Gesetzesprüfung signifikante negative Auswirkungen auf das aktuelle Geschäftsmodell des Petrotec-Konzerns haben wird. Aber angesichts der großen Bedeutung dieser Gesetze und Vorschriften für das Unternehmen könnte ein unerwünschter Ausgang dieser Prüfung zu hohen Auswirkungen auf das aktuelle Geschäftsmodell des Unternehmens führen. Zu diesem Zeitpunkt kann die Geschäftsleitung die Auswirkungen, zu denen die beschriebene Prüfung führen könnte, noch nicht vollständig einschätzen.

Regulatorische Risiken

Bis zu einem gewissen Grad hängt die Existenz des Biodieselmarktes von der gesetzlich vorgeschriebenen Beimischung von Biodiesel in fossilen Dieselkraftstoff ab. Die politische Debatte der vergangenen Jahre hat die Wirksamkeit und die tatsächliche Umweltverträglichkeit des Einsatzes von Biodiesel als Substitut für fossilen Dieselkraftstoff kritisch hinterfragt. Eine Konsequenz dieser Debatte ist, dass die Entfaltungsmöglichkeiten für Unternehmen in diesem Industriesektor von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen eines Landes vorgegeben werden. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Verbindlichkeit und die Nachhaltigkeit von gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Biokraftstoffe aus unternehmerischer Sicht kaum vorhersehbar waren.

In den letzten Jahren sind die regulatorischen Eingriffe der Politik spezifischer geworden. Die von der EU-Kommission verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) hat dazu den Anstoß gegeben. Um Anreize für die Nutzung besonders umweltfreundlicher Biodieselkraftstoffe wie Biodiesel auf Abfallbasis zu schaffen, sind von einigen EU-Mitgliedsstaaten Präferenzprogramme eingeführt worden. Solche Anreizsysteme – dazu gehört auch das Prinzip der doppelten Gewichtung bei der Anrechnung auf die Biokraftstoffquote – fördern insbesondere die Nutzung von Biodiesel mit geringen CO2-Emissionen. Auch diese Anreize können Gesetzgeber kurzfristig ändern, da sie auch immer Gegenstand von widerstrebenden Interessengruppen sind. So wurde Ende 2011 beispielsweise in Großbritannien ein neues Programm eingeführt, das anstelle des Anreizes von 200 britischen Pfund je Kubikmeter das weiter verbreitete Prinzip der doppelten Gewichtung einsetzte. Durch Eintritt dieser Änderung erfuhren die Prozentsätze der Grundstoffe für die Biodieselproduktion in Großbritannien – wie erwartet –einen erhebliche Verschiebung, der dazu führte, dass sich Petrotec mit anderen Märkten befasste und einen viel kleineren Teil ihrer Produkte auf dem britischen Markt verkaufte. Dieses Risiko, das aus der Gesetzgebung bzw. der Macht des politischen Willens erwächst, kann von Petrotec nur in sehr geringem Umfang begrenzt werden. Petrotec ist Mitglied in entsprechenden Lobbyverbänden in Deutschland und Europa, welche die Interessen der Biodieselindustrie auf der politischen Plattform und gegenüber anderen Interessengruppen auf nationaler Ebene vertreten und auch auf der Ebene der EU-Kommission durchzusetzen versuchen.

Dennoch räumt die RED-Richtlinie den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der RED-Verpflichtung in Bezug auf die Präferenzprogramme viele Freiheiten ein. Folglich haben die verschiedenen Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der RED-Richtlinie unterschiedliche Ansätze verfolgt. Diese unterschiedlichen Ansätze sind teilweise durch die Einflusskraft der Interessengruppen begründet, die ihre Bestrebungen vor den örtlichen Behörden durchzusetzen versuchen. Ein weiterer Grund für diese verschiedenen Ansätze ist die Tatsache, dass das Prinzip der doppelten Gewichtung auch zu betrügerischen Handlungen anreizen könnte. Um diese Möglichkeit einzuschränken, treffen die verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Maßnahmen, je nachdem, welche Maßnahmen ihrer Ansicht nach am effizientesten sein werden. Auch wenn diese Unterschiede in den Implementierungsansätzen zwischen den verschiedenen Mitgliedsstaaten lediglich als „Nuancen“ zu betrachten sind, können daraus dennoch erhebliche Hürden für die Umsetzung entstehen, insbesondere im Hinblick auf die internationale Geschäftstätigkeit des Petrotec-Konzerns, der mit seinen Produkten verschiedene Zielmärkte im Fokus hat.

Eine solche Entwicklung stellt die sogenannte Dekarbonisierung in Deutschland dar: der größte EU-Mitgliedsstaat stellt ab dem 01. Januar 2015 die bisherige volumetrische Beimischungsverpflichtung von 7% Biodiesel auf eine Zielvorgabe zur CO2-Verringerung um, so dass den Kraftstoffunternehmen eine CO2-Reduzierung von 3,5% ab 2015, 4% ab 2017 und 6% ab 2020 auferlegt wird. Das Problem besteht darin, dass bis Ende 2014 keine klare Durchführungsverordnung existierte. Dies schafft ein hohes Maß an Unsicherheit unter den Marktteilnehmern, die 2014 UCOME nicht übermäßig beigemischt haben, was die Nachfrage vor allem im vierten Quartal 2014 negativ beeinflusste. Es wurden zudem keine Kontrollen bezüglich der Werte der Treibhausgasreduzierung festgelegt, was ein Risiko darstellt, da dies zum Betrug verleiten kann. Der Vorstand beobachtet einen negativen Einfluss auf die Nachfrage auf dem deutschen Markt und auf die Margen, der aus der Einführung der Dekarbonisierungs-Verordnung resultiert. Die Geschäftsführung ist jedoch nicht in der Position, den gesamten Einfluss dieser Regelung auf die verschiedenen Marktkräfte in den verschiedenen Jahreszeiten und deren Auswirkungen auf das Jahresergebnis des Unternehmens vorherzusagen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter erklärte im Bundestag, dass Biotreibstoffe mit einer günstigeren CO2-Bilanz, wie z.B. Biokraftstoffe aus Abfall, ab 2015 (dank des neuen Gesetzes) von „klaren Perspektiven“ profitieren können. Diese Aussage lässt den Umstand außer Acht, dass bei der ersten Generation von Biokraftstoffen das CO2-Reduktionspotenzial in den vergangenen Jahren enorm gesteigert und der Vorsprung von Biotreibstoffen aus Abfällen vom Zweifachen auf den Faktor von rund 1,6 verringert wurde.

Aus einer breiteren europäischen Perspektive heraus kann die aktuelle Entwicklung wie folgt beschrieben werden: Kurzfristig hat eine zunehmende Zahl von Ländern (wie Großbritannien, Frankreich, Italien und Dänemark) in den letzten Jahren auf die eine oder andere Weise das Prinzip der doppelten Gewichtung angewendet. Andere Länder, wie z. B. Spanien, werden das Prinzip der doppelten Gewichtung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2015 einführen. Petrotec geht derzeit davon aus, dass mit Einführung des Double Counting die Nachfrage nach Biodiesel auf Abfallbasis in den betreffenden geografischen Regionen steigen wird. Infolge dessen dürfte abfallbasierter Biodiesel erste Wahl bei unseren Kunden sein, vorausgesetzt, dass es keine Ausnahmen bzw. Schlupflöcher gibt. Längerfristig gesehen hat die EU die langfristigen Ziele für Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 überprüft. Trotz des ehrgeizigen Ziels, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40% zu reduzieren und den Anteil an erneuerbaren Energien auf mindestens 27% zu erhöhen, wurden für den Verkehrssektor keine spezifischen Ziele definiert. Im Gegenteil, die bindenden Ziele der RED-Richtlinie werden ab 1. Januar 2021 voraussichtlich gestrichen. Dies konfrontiert die Biodieselindustrie mit folgenden Risiken:

1. Nach 2020 könnte die Nachfrage nach Biokraftstoffen deutlich abnehmen.

2. Vor 2020 könnte das bestehende 10%-Ziel an Glaubwürdigkeit verlieren. Viele Mitgliedsstaaten könnten sich entscheiden, dieses Ziel nicht zu erfüllen, da die EU nicht mehr in der Position wäre, diese lediglich „vorübergehende“ Verpflichtung wirksam durchzusetzen.

Die regulierenden Behörden kehren in Bezug auf die Förderung erneuerbarer Energien eher zu den elementaren Forderungen zurück – nämlich der Senkung der Treibhausgasemissionen. Obwohl dieser Aspekt stets eine der Stärken der Petrotec-Produkte gewesen ist – die Produkte von Petrotec sorgen im Vergleich zu Mineralöl für signifikante Treibhausgaseinsparungen von mehr als 83% – ist Petrotec dennoch ein Teil der allgemeinen Biodieselindustrie, und jede Bedrohung für diese Branche ist auch eine Bedrohung für Petrotec.

Am 8. Februar 2016 erließ die Behörde, die das Petrotec-Werk in Emden überwacht (GAA – Gewerbeaufsichtsamt) eine Verfügung „zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Genehmigung zur Biodieselproduktion des Unternehmens in Emden“. Darin weist das GAA den Einwand der Petrotec vom 22. November 2013 gegen die Bekanntmachung der GAA vom 8. November 2013 zurück, derzufolge Nebenprodukte der Biodieselproduktion als Abfall zu behandeln sind. Petrotec bat im Jahr 2013 um fortgesetzte Anerkennung von Nebenprodukten als Produkte.

Das GAA gab Petrotec im Februar vier Wochen Zeit um dies zu erfüllen. Fünf Nebenprodukte wurden verbindliche Abfallschlüssel (nach EAK – Europäischer Abfallcode) zugewiesen. Das Vorgenannte hat einen negativen Einfluss auf die Marktfähigkeit der betroffenen Materialien, da im Allgemeinen für Abfall niedrigere Preise als für Produkte verlangt werden. Bis das Gericht entscheidet, kann Petrotec weiterhin seine Nebenprodukte als Produkte vermarkten.

Das Gerichtsverfahren kann entweder erfolgreich ausgehen oder aber die Klage wird gewiesen. Im Falle, dass die Gesellschaft das Gerichtsverfahren verlieren sollte, wird das Gericht der Gesellschaft voraussichtlich Zeit gewähren die operativen Prozesse an das Urteil des Gerichts anzupassen. Die Gesellschaft wird daraufhin nach alternativen Absatzmöglichkeiten für die betroffenen Nebenprodukte suchen. Im äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass die Gesellschaft das Gerichtsverfahren verlieren sollte und keine alternativen Absatzmärkte erschließen wird und ihr auch keine Zeit gewährt wird die operativen Prozesse anzupassen, könnte die Gesellschaft dazu gezwungen sein, die Produktion am Standort Emden für den Anpassungszeitraum zu unterbrechen. Dieser Zeitraum könnte zwischen zwölf und achtzehn Monaten betragen.

Beschaffungsrisiken

Wesentliche Wettbewerbsrisiken für den Konzern ergeben sich aus der aufwendigen Rohstoffbeschaffung. Um dieses Risiko zu reduzieren, setzt das Unternehmen auf die kontinuierliche Ausweitung der eigenen Rohstoffsammlung. Dies wird dadurch erreicht, dass Kundenbeziehungen kontinuierlich intensiviert und die Beschaffungsaktivitäten regional über die Grenzen Deutschlands hinaus erweitert werden. Näheres dazu ist im Abschnitt „Regulatorische Risiken“ enthalten.

Daneben werden kontinuierlich Effizienzsteigerungen im Bereich der Aufbereitung und Ausbeute angestrebt. Eine strukturierte Beschaffungspolitik auf den Märkten für Strom, Erdgas und andere Additive, die im Produktionsverfahren bei Petrotec zum Einsatz kommen, verringert die Preisänderungsrisiken für den Konzern. Auf der Grundlage eines neuen Berechnungs- und Verbrauchsmodells hat Petrotec erfolgreich günstigere Einkaufsbedingungen mit den entsprechenden Versorgern ausgehandelt.

Preisrisiken

Durch die oben beschriebene Verkaufspreisgestaltung des Biodiesels als Prämie auf an der Börse gehandelte Derivate, unterliegt der Biodiesel-Absatzpreis den extremen Fluktuationen der zugrunde liegenden Preise des Rohstoffderivats. Der Wert des Biodiesels auf Basis von Altspeisefetten ist somit an das Preisniveau von FAME 0 und Diesel gebunden. Der Rohstoffpreis der Altspeisefette ist wiederum stark abhängig vom Palmöl- oder vom Sojaölpreis. Um das Preisrisiko zu begrenzen, sichert das Unternehmen die Geschäfte mit variabler Preisgestaltung stets über Rohstoffderivate ab.

Aufgrund der MTM-Bewertung (Market-to-Market) der Rohstoffderivate – sprich tägliche Bewertung zum Marktpreis – kann je nach Entwicklung der Position eine Anpassung der zu hinterlegenden Sicherheitsleistung (Margin Call) notwendig werden, was wiederum Einfluss auf den Zahlungsmittelbestand haben kann. Diese Nachschusspflichten können sowohl Rohstoffderivate als auch Währungsderivate betreffen.

Um sicherzustellen, dass negative Preisentwicklungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Zielmarge haben, vermeidet das Unternehmen soweit wie möglich, langfristige Verkaufsverpflichtungen einzugehen, ohne vorher den entsprechenden Rohstoff gesichert zu haben („Back-to-Back“-Strategie).

Der obige Abschnitt „Risikomanagement durch den Einsatz von Finanzinstrumenten“ ist im Zusammenhang mit diesem Abschnitt über die Preisrisiken zu betrachten.

Währungsrisiko

Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder der künftige Cashflow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Kursschwankungen ausgesetzt ist. Petrotec ist Währungsrisiken vor allem durch die internationale operative Geschäftstätigkeit ausgesetzt. Einen signifikanten Teil seines Geschäfts wickelt das Unternehmen in US-Dollar ab. Währungsschwankungen können das Ergebnis wesentlich beeinflussen. Petrotec kauft und verkauft Waren sowohl in US-Dollar als auch in Euro. Zur Kontrolle des Währungsrisikos sichert der Konzern solche Transaktionen ab. Um das Währungsrisiko zu minimieren, besteht gemäß konzerninternen Vorgaben eine fristenkongruente Sicherungspflicht zum Zeitpunkt der Entstehung des Risikos. Dabei kommen Devisentermingeschäfte zum Einsatz.

Ausfallrisiko

Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten, überwiegend mit großen nationalen und internationalen Mineralölgesellschaften. Alle Kunden der Vertriebsgesellschaft, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen.

Im Konzern bestehen einzelne größere Forderungen gegen Kunden. Wir gehen davon aus, dass aufgrund der Bonität der Kunden keine erhöhten Ausfallrisiken bestehen. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den in der Angabe 14 ausgewiesenen Buchwert in Höhe von EUR 3,0 Mio. begrenzt.

Das Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird basierend auf den Richtlinien und Kontrollen des Konzerns für das Ausfallrisikomanagement bei Kunden gesteuert. Die Bonität des Kunden wird mithilfe einer umfassenden Krediteinstufung bewertet. Die einzelnen Kreditrahmen werden entsprechend dieser Bewertung festgestellt. Ausstehende Forderungen gegen Kunden werden überwacht und etwaige Lieferungen sind in der Regel durch Akkreditive oder eine sonstige Form der Kreditversicherung abgedeckt.

Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert. Der Konzern beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als niedrig, da seine Kunden in verschiedenen Ländern ansässig sind.

Liquiditätsrisiko

Unter dem Liquiditätsrisiko für die Petrotec Gruppe subsumiert die Gesellschaft das Risiko, gegebenenfalls nicht mehr den finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Risikobereiche sind unter anderem der Kapitaldienst für Darlehen oder die Bezahlung von Lieferanten.

Der Zugang zu liquiden Mitteln erfolgt in der Petrotec Gruppe neben dem operativen Geschäft, im Wesentlichen durch kurz- und langfristige Kredite des Hauptaktionärs REG European Holdings B.V. Die generierten liquiden Mittel werden für Investitionen und die Finanzierung des Working Capital genutzt. Zudem werden kurzfristige Bankdarlehen zur Finanzierung des Betriebskapitals herangezogen.

Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von kurz- und langfristigen Darlehen von REG European Holdings B.V. und kurzfristigen Bankdarlehen zu bewahren. Die Steuerung der Liquidität erfolgt durch die laufende Abstimmung des Liquiditätsbedarfes mit den Zuflüssen aus dem operativen Geschäft.

Mit einer führenden europäischen Bank besteht eine Handelslinie zur Finanzierung des Betriebskapitals. Die Linie wird auf jährlicher Basis verlängert und ist unterjährig an die Einhaltung bestimmter Covenants gebunden. Im Jahr 2015 hat das Unternehmen alle Covenants erfüllt.

Zum 31. Dezember 2015 sind 77,5% (Vorjahr: 79,9%) des Fremdkapitals des Konzerns innerhalb von weniger als einem Jahr fällig. Die Schuldenquote sank auf 47,6% (Vorjahr: 48,7%).

Marktrisiken

Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen folgende vier Risikotypen: Währungsrisiko, Zinsrisiko, Rohstoffpreisrisiko und sonstigen Preisrisiken, wie beispielweise das Aktienkursrisiko. Dem Marktrisiko ausgesetzte Finanzinstrumente umfassen unter anderem Verkaufsverpflichtungen gegenüber Kunden, verzinsliche Darlehen, Einlagen zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente. Der obige Abschnitt „Risikomanagement durch den Einsatz von Finanzinstrumenten“ ist im Zusammenhang mit diesem Abschnitt über die Marktrisiken zu betrachten.

Zinsrisiko

Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Zinsänderungsrisiko, dem der Konzern ausgesetzt ist, wird im Wesentlichen dadurch vermieden, dass der Konzern bei der Finanzierung von Investitionen grundsätzlich feste Zinssätze über die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit vereinbart. Langfristige Darlehen werden im Wesentlichen nur vom Hauptaktionär gewährt und dienen zur Finanzierung des laufenden Geschäfts bei ebenfalls festem Zinssatz, sodass kein bzw. nur ein geringes Zinsänderungsrisiko besteht. Kurzfristige Kreditlinien sind ihrem Wesen nach von kurzer Laufzeit, wodurch solche Zinsänderungsrisiken von vornherein begrenzt oder ganz vermieden werden.

Steuerrisiko

Im ersten Quartal 2010 hat die Vital Fettrecycling GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft und Teil der steuerlichen Organschaft der Petrotec AG, einen Erlass mit der IKB Deutsche Industriebank AG vereinbart, als Teil der Restrukturierungsbemühungen, die seiner Zeit von der Gesellschaft unternommen wurden. Der Vertrag sah vor, dass die IKB Deutsche Industriebank AG auf die Rückzahlung der im Jahr 2007 an die Vital Fettrecycling GmbH gewährten Darlehen in einer Gesamthöhe von EUR 18,9 Mio. gegen eine Einmalzahlung von EUR 2,2 Mio. verzichtet. Infolge dieser Transaktion verzichtete die IKB Deutsche Industriebank AG effektiv auf 16,7 Millionen EUR ihrer Ansprüche gegen die Vital Fetts Recycling GmbH und dementsprechend realisierte die Vital Fetts Recycling GmbH außerordentliche Erträge aus Schuldenerlass. Entsprechend hat die Vital Fettrecycling GmbH einen außerordentlichen Ertrag aus der Ausbuchung der Verbindlichkeit realisiert. Im Ergebnis 2010 ist daher ein einmaliger Ertrag aus der Ausbuchung der Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 16,7 Mio. enthalten.

Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsprüfung hat die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen für das Geschäftsjahr 2010 Ertragsteuern in Höhe von EUR 892.094,05 gegen die Petrotec AG festgesetzt. Der Festsetzung liegt die Ansicht der Finanzverwaltung zugrunde, dass die Erlöse aus der oben beschriebenen Transaktion keinen Sanierungsgewinn im Sinne des BMF-Schreibens vom 27. März 2003 (sog. Sanierungserlass) darstellen. Die Kalkulation des Steuerbetrags wurde unter Anwendung der Mindestbesteuerung durchgeführt, da die Petrotec AG nur teilweise auf die zu dieser Zeit existierenden, steuerlichen Verlustvorträge zurückgreifen konnte.

Im zweiten Quartal 2011 führte die Petrotec AG eine Kapitalerhöhung durch, an der die IC Green Energy Ltd. partizipierte und folglich die 50% Anteilsschwelle überschritten hat. In Folge dessen verlor die Petrotec AG sämtliche steuerlichen Verlustvorträge.

In einem ähnlichen Fall vom 26. August 2010, erhob der Bundesfinanzhof ernsthafte Zweifel daran, dass die Mindestbesteuerung die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt, falls die Verlustverrechnung in den folgenden Veranlagungszeiträumen nicht mehr möglich ist.

Im Schreiben vom 19. Oktober 2011 folgte das Bundesministerium für Finanzen einem Beschluss des Bundesfinanzhofs, dass die Aussetzung der Vollziehung in ähnlichen Fällen bis zu einem finalen Urteil zu gewähren ist. Petrotec beantragte die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids bis der Bundesfinanzhof über diese Sache entschieden hat. Dem Antrag wurde durch das Finanzamt stattgegeben. Dies ermöglicht es Petrotec, den offenen Betrag nicht vor dem Urteil des Gerichts zahlen zu müssen.

Das Management ging davon aus, dass das oben erwähnte Verzichtsabkommen – entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung – die Anforderungen an einen so genannten Sanierungsgewinn erfüllt. Zudem teilt das Management die Zweifel des Bundesfinanzhofs betreffend der Entscheidung des Bundesministeriums für Finanzen und geht insoweit mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass eine Steuerschuld nicht endgültig festgesetzt werden wird. Die Geschäftsführung wird in ihrer Entscheidung durch ein steuerliches Expertengutachten unterstützt.

Am 10. Dezember 2014 bestätigten die Steuerbehörden, dass Petrotec aufgrund der Umstrukturierungsmaßnahme in 2010 nicht der Körperschaftssteuer unterliegt. Das örtliche Finanzamt von Borken hat bestätigt, dass das nordrheinwestfälische Finanzministerium zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die in der Ad-Hoc-Mitteilung vom 9. November 2012 bekannt gegebene Umstrukturierungstransaktion als Sanierungsgewinn im Sinne des Sanierungserlasses anzusehen ist. Das Unternehmen erhielt den geänderten Körperschaftsteuerbescheid 2010 am 19. Februar 2015.

Auf Grund dieser Entscheidung trat die Petrotec AG mit den Kommunen in Ratingen, Borken, Südlohn und Emden in Kontakt und bat um eine Änderung des Gewerbesteuerbescheids für das Jahr 2010. Die Petrotec AG geht davon aus, dass die Gemeinden dem Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Borken folgen werden. Derzeit hat das Unternehmen nur die geänderten Gewerbesteuerbescheide der Gemeinden Ratingen und Südlohn vorliegen. Die Gewerbesteuerbescheide der Gemeinden Emden und Borken belaufen sich auf TEUR 280.

Unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration

Risikokonzentrationen entstehen, wenn eine Reihe von Geschäftspartnern ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region betreiben oder wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in gleicher Weise in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden.

Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, enthalten die Konzernrichtlinien spezielle Vorgaben zur Aufrechterhaltung eines diversifizierten Portfolios. Identifizierte Ausfallrisikokonzentrationen werden entsprechend kontrolliert und gesteuert.

Kurzfristig wirksame Chancen und Risiken

Zu den größten Chancen und Risiken gehört die Entwicklung der Nachfrage auf den Absatzmärkten von Biodiesel, welche durch das regulatorische Umfeld geprägt sind. Unsere Annahmen bezüglich der kurzfristigen Wachstumsaussichten in den europäischen Ländern, die beabsichtigen, das System der doppelten Gewichtung umzusetzen, haben wir bereits erläutert. Auf der Grundlage dieses Basisszenarios planen wir, neue Märkte bzw. neue Länder in Europa zu erschließen. Über dieses grundlegende Szenario hinausgehend bewerten wir außerdem bestimmte Risikoszenarien, insbesondere diejenigen in Bezug auf die neuen regulatorischen Anforderungen in Deutschland sowie das Risiko, dass andere Produzenten auf dem Markt in der Lage sein könnten, der Petrotec Marktanteile abzunehmen.

Unsere durchschnittliche Anlagenauslastung bewegt sich bereits auf einem hohen Niveau. In manchen Fällen besteht aber noch die Möglichkeit, Chancen aus einer verstärkten Nachfrage im Rahmen unserer noch verfügbaren Produktionskapazitäten zu nutzen – bei relativ geringen erforderlichen Investitionen.

Darüber hinaus ist der Biodieselpreis an den Ölpreis gekoppelt. Mit einem gewissen Zeitverzug ist der Altspeisefettpreis an den Preis für UCOME gekoppelt. Angesichts der soliden Nachfrage und des relativ kleinen Angebots konnten wir einen Anstieg der Rohstoffkosten bislang zum überwiegenden Teil an unsere Kunden weitergeben. Sollte allerdings ein signifikanter Nachfragerückgang für unseren Biodiesel oder ein deutlicher Rückgang des Angebots an Rohstoffen eintreten oder sollten wichtige andere Versorgungsquellen auf einem Markt mit doppelter Gewichtung verfügbar werden, könnte dies zu erheblichen Margeneinbußen führen. Nach dem deutlichen Rückgang der UCOME-Preise im Jahr 2014, haben sich die UCO-Preise bis jetzt leider nicht so angepasst, dass die der historische Spanne aus den Jahren 2010-2013 wieder erreicht wurde, was auf die Margen des Unternehmens einen hohen Druck ausübt.

Ungeplante Anlagenabschaltungen versuchen wir durch die Einhaltung hoher technischer Standards und die kontinuierliche Optimierung und Wartung unserer Anlagen zu vermeiden.

Prognosebericht

EU-Biodieselmarkt

Für das Jahr 2016 wird erwartet, dass sich der abfallbasierte Biodiesel-Markt zum ersten und zweiten Quartal weiter auf kurzfristige Angebote und weniger auf langfristige Lieferverträge konzentriert. Rapsmethylester wird in Deutschland vermutlich vor allem im ersten Quartal beigemischt werden, während die Nachfrage nach Altspeisefettmethylester etwa ab Mitte April von der Qualitätsänderung zur Sommerqualität profitieren wird. Weitere Länder in der EU, zum Beispiel Polen, Ungarn und andere, fangen an, sich auf die wirtschaftlich vorteilhafte Aufbereitung von Biodiesel aus Altspeisefetten zu konzentrieren. Die Gesamtnachfrage für dieses Produkt sollte sich daher erhöhen, sobald die Märkte ihre Politik geändert haben.

Soweit es das regulatorische Umfeld betrifft, wurden „Spielregeln“ kürzlich ziemlich eindeutig. In Deutschland wurde im Jahr 2015 das mit der THG-Einsparung verknüpfte Anreizsystem eingeführt. Dies führte in Deutschland zu erheblichen Druck auf den Wert für abfallbasierten Biodiesel, da die THG-Einsparung für RME bis zu 60% beträgt und die selbige für das typische abfallbasierte Produkten bei etwa 90% liegt. Der relative Wert für abfallbasierten Biodiesel liegt somit bei 150% gegenüber der RME-Marge über Gasöl. Obwohl diese Regelung nur in Deutschland angewandt wurde, betraf diese Vorschriftsänderung auch den Wert des abfallbasierten Biodiesels anderer Länder, die immer noch das „einfache“ System der doppelten Gewichtung anwenden. Da die großen Mengen abfallbasierten Biodiesels in Deutschland erzeugt und produziert werden, wird hierdurch ein gewisses Überangebot geschaffen, vor allem in den Wintermonaten, wenn UCOME mit RME gemischt werden muss, um die CFPP-Spezifikationen zu erfüllen. Daher werden große Teile des deutschen Biodiesels auf Basis von Abfällen in den Exportmarkt „abgeschoben“ und zwar mit einem Referenzwert der 1,5-fachen Gewichtung. Gleichzeitig wird, da die Hersteller es sich nicht leisten können höhere Werte zu bezahlen, der Preis für abfallbasierten Biodiesel entsprechend angepasst. Insgesamt betrachtet, wurde der Wert des abfallbasierten Biodiesels in ganz Europa um ein 1,5-faches wirksam reduziert, angetrieben durch die Arbitrage zwischen Deutschland und anderen europäischen Ländern. Dieser Zustand wird voraussichtlich bis zum Jahr 2020 anhalten, mit einem allmählichen Wachstum der Nachfrage nach Biodiesel in Deutschland und anderen wichtigen europäischen Ländern mit dem Ziel das 10% Beimischungsgebot bis zum Jahr 2020 zu erreichen, welches von der EU-Kommission über die RED vorgegeben ist.

Mit Blick in die Zukunft setzt die EU eher ehrgeizige Ziele hinsichtlich der THG-Einsparungen bis 2030 – dies alles unterstützt vom G7-Gipfel, der vor kurzem in Paris stattfand. Doch die verschiedenen Kommissionen sind im Begriff, RED im Lichte der iLUC-Forderungen zu überarbeiten und verhandeln und entwerfen ein neues RED II Regelwerk, um den Biokraftstoffmarkt nach 2020 zu regeln. Leider bleiben bisher erhebliche Unsicherheiten rund um die mögliche EU-Politik in Bezug auf die wichtigsten Treiber der Biodieselindustrie und insbesondere bei der Fortsetzung der gesetzlichen Verpflichtung, Biodiesel mit Diesel zu vermischen. iLUC wirft wichtige Fragen auf, vor allem vor dem Hintergrund der wachsenden Anzahl von Pflanzungen und der damit einhergehenden Abholzung, bezüglich der Effektivität der THG-Einsparung insbesondere der ersten, Pflanzenöl-basierten Biodiesel Generation. Die EU gibt bekannt, dass nach dem Jahr 2020 der iLUC-Faktor verwendet werden wird, um die CO2-Einsparung für verschiedene Rohstoffe und Einrichtungen zu berechnen. Wenn sich dies bewahrheitet, kann der Fortbestand von Biodiesel insgesamt erheblich gefährdet sein. Obwohl eine solche Überlegung nicht eine direkte Bedrohung für den Biodieselabfall-Sektor darstellt, weil der iLUC-Faktor nicht für Abfälle gilt, die auf Rohmaterialien basieren, sollte man bei sorgfältiger Betrachtungsweise davon ausgehen, dass eine Gefahr für die gesamte Biodieselindustrie auch eine Bedrohung für den Sektor der abfallbasierten Biodiesel darstellen könnte. Zahlreiche Bemühungen zielen darauf ab und Ressourcen werden dafür abgestellt, den verschiedenen Interessen der Biodieselindustrie nach 2020 gerecht zu werden, wobei Ergebnisse erst nahe diesem wichtigen Zeitpunkt erwartet werden.

Der Rohstoffmarkt auch weiterhin unter hohem Wettbewerbsdruck

Die Nachfrage nach UCO und sonstigen abfallbasierten Rohstoffen stieg bis zum Jahr 2015 weiter an. Dadurch, dass der Markt zusätzliche Produktionskapazitäten geschaffen hat, werden abfallbasierende Biodieselrohstoffe zur Mangelware, wodurch deren Preise steigen und ein erheblicher Druck auf die Handelsspannen und Margen ausgeübt wird. Im Bereich der Eigensammlung steht das UCO-Sammelgeschäft weiterhin in einem sehr hohen Wettbewerb. Niedrige Eintrittsschranken machen es für kleinere Sammler attraktiv, den Sammelmarkt zu betreten. Dennoch hat der Rückgang der Altspeisefettpreise in den letzten Jahren einige dieser Sammelunternehmen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Einige der widerstandsfähigeren Unternehmen haben „Überlebens“-Kampagnen gestartet, indem sie den Kunden aggressive Angebote machten. Da sich die Gewissheit kurzfristig (bis 2020) im regulatorischen Umfeld verbessert hat, rationalisieren die verschiedenen Marktteilnehmer ihre Entscheidungen und beginnen damit Kapazitäten zu stabilisieren, was wiederum sowohl zur Stabilisierung der Handelsspannen als auch der Margen führt.

Weitere interessante Investitionschancen

Aus technischer Sicht sieht das Management weitere interessante Investitionsmöglichkeiten und Hebel auf Grundlage der im Jahr 2014 erfolgten technischen Verbesserungen, die das Potenzial hat, unsere Vermögenswerte und die Kostenwettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Unternehmen plant ebenfalls kleinere Investitionen mit der Möglichkeit die Kostenstruktur zu verbessern. Falls ausreichende Mittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen, sieht das Management weitere potenzielle Investitionsmöglichkeiten im technischen Bereich und auch im Bereich der Logistik.

Stabile Finanzlage

Das Unternehmen pflegt gute Beziehungen zu seinen Finanzpartnern – den Banken und Gesellschaftern. Ende 2014, als Teil der Transaktion, bei der REG die Beteiligung der IC Green Energy Ltd. an Petrotec AG erworben hatte, gingen die ehemals im Besitz der ICG befindlichen Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 12,5 Mio. auf die REG über. Im Jahr 2015 hat die Gesellschaft EUR 1 Mio. getilgt und so weiter den Darlehensbestand reduziert. Die Liquiditätslage der Gesellschaft hat sich leicht verbessert – dies vor allem dank der Bemühungen des Managements, den Betriebskapitaleinsatz so gering wie möglich zu halten, um auf sinkende Preise am Markt zu reagieren. Die freigesetzten Mittel wurden teilweise in Anlagenmodernisierungen und -erneuerungen investiert. Angesichts des häufig schwankenden Barmittelbedarfs des Unternehmens sieht es die Geschäftsleitung als wichtig an, eine gute Barliquidität aufrechtzuerhalten. Da sich typischerweise Transaktion im Einkauf und Verkauf in Größenordnungen von mehreren Millionen Euro bewegen, kann jede Zahlungsverzögerung zu Liquiditätsengpässen führen.

Ausblick

Trotz der noch bestehenden relativen Schwächen, hat die Gesellschaft ihre finanzielle Leistungsfähigkeit im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2014 verbessert. Das Management ist der Ansicht, dass nach einem schweren Start im Jahr 2015, die zweite Hälfte des Jahres und vor allem das vierte Quartal gezeigt hat, dass der Abfallsektor ein besseres Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage erreicht hat, das es unseren Verkäufern ermöglichte, bessere Margen für unserer Produkt zu erzielen. Das Management geht weiterhin davon aus, dass die Gesellschaft im Jahr 2016 weiter in der Lage sein wird, bessere Margen zu erzielen. Unabhängig davon sind die Marktbedingungen, unter denen die Gesellschaft tätig ist, noch unbeständig und herausfordernd. Es ist damit zu rechnen, dass sich in der näheren und ferneren Zukunft sowohl viele neue Chancen als auch Herausforderungen für das Unternehmen bieten werden. Was den regulatorischen Aspekt betrifft, werden auf EU-Ebene immer noch einige wichtige Faktoren mit potenziellen langfristigen und kurzfristigen Auswirkungen auf die Biodieselindustrie erörtert. Diese Debatten sind in der Regel zäh und mühsam und zwingen die Unternehmen der Branche dazu, mit einem hohen Maß an Ungewissheit umzugehen. Es scheint, dass die regulierenden Behörden auf EU-Ebene eine Hervorhebung der ursprünglichen Ziele anstreben – nämlich Anreize für Aktivitäten in Bezug auf erneuerbare Energien und damit für THG-Einsparungen zu schaffen. In diesem Sinne verhängt das Konzept der indirekten Landnutzung „Strafen“ für THG-Einsparungen (die die berechneten Einsparungen reduzieren würden) wegen der „indirekten Landnutzungsänderung“, von der die mit nativem Pflanzenöl arbeitende Biodiesel-Industrie Gebrauch macht, um Ölsaaten anzubauen. Jedoch ist die Branche der Ansicht, dass der bestehende Umfang an Pflanzkulturen sich nicht weiter auf die indirekte Landnutzung auswirken wird, weshalb eine Grenze, ab der die indirekte Landnutzung berechnet werden sollte, immer noch für den regulativen Rahmen nach dem Jahr 2020 diskutiert wird. Als Hersteller von abfallbasiertem Biodiesel, der mehr als 90% THG-Einsparungen erzeugt, ist Petrotec vor den Auswirkungen dieser Art von Diskussion relativ sicher. Allerdings haben die Diskussionen um die indirekte Landnutzung das Potenzial, der Biodiesel-Industrie in ihrer Gesamtheit und somit letztendlich auch Petrotec erheblichen Schaden zuzufügen. Von unserer deutschen lokalen Marktperspektive aus, scheinen die in Deutschland zu Beginn des Jahres 2015 eingeführten Regeln der Dekarbonisierung weitaus geringere Schäden an der Marktposition von Petrotec in Deutschland verursacht zu haben, als wir ursprünglich erwartet hatten. Während der Schaden sich letztendlich bei den Preisen für abfallbasierten Biodieseldiesel äußert, geht das Unternehmen davon aus, dass die Nachfrage nach unserem Produkt während der Sommermonate stark bleiben wird, da unser Produkt den Beimischern immer noch eine bessere Wirtschaftlichkeit bietet. Die derzeitig nur für den deutschen Markt geltende Dekarbonisierung führt zu einer Marktstörung bei den deutschen Herstellern, die nach alternativen Absatzmöglichkeiten für die Produkte suchen, da die Kunden auf dem deutschen Markt einen niedrigeren Wert für das gleiche Produkt sehen, als wenn sie im Vergleich auf anderen Märkten außerhalb von Deutschland suchen. Auch Petrotec konnte sich dieser Störung nicht entziehen. Aus diesem Grund hatten unsere Produkte im Jahr 2015 einen höheren Wert für nicht in Deutschland ansässige Beimischer. Dies wird sich höchstwahrscheinlich in einem erhöhten Anteil an Exporten niederschlagen, wobei ausgleichende Arbitrage-Effekte nicht vernachlässigt werden dürfen. Zusammenfassend bilden die regulatorischen Rahmenbedingungen nach wie vor die Grundlage für die Existenz des Biodieselmarktes. Der langsame Prozess der Errichtung eines eindeutigen, europaweit harmonisierten und stabilen Regelwerks sowohl bis zum Jahr 2020 als auch über diesen Punkt hinaus, schafft äußerst unsichere Rahmenbedingungen, die unseren Entscheidungsfindungsprozess komplexer und riskanter machen.

Zu einem gewissen Grad hängt die Fähigkeit der Gesellschaft, zur sowohl kurz- als auch langfristigen Rentabilitätsprognose von der Fähigkeit ab, die identifizierten Investitionsmöglichkeiten umzusetzen, wobei dies wiederum von der Verfügbarkeit von Finanzmitteln abhängt. Das Management stellt die Prognose unter Annahme zahlreicher Risikofaktoren auf, wie Regulierung, Entwicklung von Rohstoffpreisen, Steuern und makroökonomische Faktoren in der Eurozone einschließlich Schulden- und Finanzkrise, die sich auf Währungsschwankungen auswirken können, wie dies bereits im Jahr 2015 erlebt wurde. Bei der Erstellung der Prognose wird auch von einer Aktualisierung der Investitionspläne und den entsprechenden Auswirkungen auf das Ergebnis des Unternehmens ausgegangen. Aufgrund der oben beschriebenen Ungewissheiten, insbesondere derjenigen in Verbindung mit den kürzlichen regulatorischen Veränderungen in Deutschland geht die Geschäftsleitung davon aus, die Auswirkungen der genannten Veränderungen auf die Marktposition des Unternehmens und seine finanzielle Entwicklung im Jahr 2016 nur in begrenztem Maße vorhersagen zu können. Wenn man nicht von einem extremen Worst-Case-Szenario ausgeht und die aktuellen Marktpreise zugrunde legt, wird sich der Umsatz im Jahr 2016 laut Schätzungen von Petrotec zwischen EUR 120 Mio. und EUR 170 Mio. bewegen. Die EBIT-Marge wird voraussichtlich im Bereich von -2% bis 2% liegen.

Die diesen Prognosen zugrunde liegenden Annahmen beinhalten grundsätzliche Erwartungen der Marktentwicklung vor dem Hintergrund der Unsicherheiten im regulatorischen Umfeld sowie der Rohstoffpreisentwicklung wie auch saisonaler Effekte. Die Annahmen basieren auf den Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie den geschäftsspezifischen Markterwartungen und sind daher mit Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Entwicklung behaftet. Insofern sind auch wesentliche Abweichungen von den getroffenen Prognosen nicht auszuschließen.

Schließlich stellt die Geschäftsleitung klar, dass die Durchführung einer präzisen Beurteilung des neuen wirtschaftlichen Gleichgewichts in einem derart dynamischen Markt ihre Fähigkeit übersteigt. Ferner stellen die oben genannten Informationen hinsichtlich der erwarteten Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens lediglich eine interne Beurteilung des möglichen Ergebnisses der neuesten Entwicklungen auf dem genannten Markt dar.

Schlusserklärung des Vorstands gem. § 312 Abs. 3 AktG

„Der Vorstand der Petrotec AG erklärt hiermit, dass die Petrotec AG nach den Umständen, die ihm zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die in den Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufzunehmenden Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahmen getroffen bzw. unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde.“

 

Borken, 20. April 2016

Jean Scemama, Vorstand

Haftungsaussschluss

Dieser von der Geschäftsleitung vorgelegte Bericht beinhaltet bestimmte Aussagen über zukünftige Ereignisse und Entwicklungen, einhergehend mit vom Unternehmen bereitgestellten Offenbarungen und Schätzungen. Solche zukunftsbezogenen Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, deren Auswirkungen sich in ihrer Bedeutung für das Unternehmen signifikant von den Feststellungen unterscheiden können, die in diesen Aussagen explizit oder implizit enthalten sind (insbesondere von einem negativen Standpunkt aus gesehen). Die Unternehmensleitung kann daher keine Garantie hinsichtlich der in diesem Bericht erfolgten Ausführungen übernehmen. Das Unternehmen kann nicht versprechen, dass es zukunftsorientierte Aussagen aktualisieren wird, um sie in Einklang mit der künftigen Entwicklung zu bringen.

Konzernabschluss (IFRS)

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2015

(EUR) Anhang 31. Dez. 2015 31. Dez. 2014
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen (10) 18.173.463 19.862.134
Immaterielle Vermögenswerte (11) 172.498 557.593
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) (12) 47.745 48.677
Aktive latente Steuern (8) 900.750 900.750
Langfristige Vermögenswerte (gesamt) 19.294.456 21.369.154
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (13) 7.304.844 7.617.201
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (14) 3.026.765 7.048.674
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (15) 11.570.393 11.113.400
Kurzfristige Vermögenswerte (gesamt) 21.902.001 25.779.275
Summe Vermögenswerte 41.196.457 47.148.429
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (17) 24.543.741 24.543.741
Kapitalrücklage (17) 86.608.390 86.516.584
Gewinnrücklage (17) -89.585.438 -86.902.852
Summe Eigenkapital 21.566.693 24.157.473
Langfristige Schulden
Verzinsliche Bankdarlehen (19) 164.490 266.600
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (langfristig) (19) 913.687 990.592
Verzinsliche Darlehen gegenüber Gesellschaftern (19) 3.250.000 3.250.000
Verbindlichkeiten aus Altersteilzeitverpflichtungen 92.216 122.446
Langfristige Schulden (gesamt) 4.420.393 4.629.638
Kurzfristige Schulden
Verzinsliche Bankdarlehen (19) 187.560 187.421
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (20) 6.598.913 8.447.874
Verzinsliche Darlehen gegenüber Gesellschaftern (19) 8.255.993 9.602.424
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (kurzfristig) (19) 76.906 86.300
Rückstellungen (22) 90.000 37.299
Kurzfristige Schulden (gesamt) 15.209.372 18.361.318
Summe Schulden 41.196.457 47.148.429

Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015

(EUR) Anhang 2015 2014
Umsatzerlöse einschließlich Energiesteuer 130.612.646 167.172.807
Energiesteuer -17.597 -22.979
Umsatzerlöse (6.2) 130.595.049 167.149.828
Sonstige betriebliche Erträge (7.1) 1.838.471 1.937.380
Bestandsveränderung fertiger und unfertiger Erzeugnisse -1.705.375 -3.593.980
Materialaufwand (7.2) -110.554.064 -146.367.843
Personalaufwand (7.3) -6.570.151 -6.488.213
Abschreibungen (7.4) -3.323.552 -2.732.703
Sonstige betriebliche Aufwendungen (7.5) -11.568.968 -12.154.336
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen (7.6) 28.486 70.540
Betriebsergebnis -1.260.105 -2.179.327
Finanzerträge (7.7) 3.416 3.184
Finanzaufwendungen (7.8) -1.425.898 -1.612.857
Ergebnis vor Steuern -2.682.586 -3.788.999
Ertragsteuern (8) 0 0
Periodenergebnis -2.682.586 -3.788.999
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0 0
Gesamtergebnis -2.682.586 -3.788.999
Ergebnis je Aktie (9)
– unverwässert -0,1090 -0,1544
– verwässert -0,1090 -0,1537

Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015

(EUR) Anhang 2015 2014
Ergebnis vor Steuern -2.682.586 -3.788.999
Zahlungsunwirksame Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Steuern auf Abschreibungen 3.323.552 2.732.703
Aufwand aktienbasierte Vergütung 91.806 232.861
Veränderung der Derivate -1.027 -320
Verluste/ Erträge aus der Veräußerung von Anlagegegenständen -609 -13.107
Finanzerträge -3.416 -3.184
Finanzaufwendungen 1.425.898 1.612.857
Veränderungen von Rückstellungen 52.701 37.299
2.206.318 810.109
Veränderung des Nettoumlaufvermögens
Veränderung der Vorräte 312.357 7.470.226
Veränderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten 4.211.421 4.323.900
Veränderungen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten -2.071.756 -1.467.093
2.452.023 10.327.034
Erhaltene Zinszahlungen 3.416 3.184
Kapitalfluss aus der betrieblichen Tätigkeit 4.661.757 11.140.327
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 5.798 29.261
Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen -1.215.080 -2.494.329
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten -39.895 -9.783
Einzahlungen aus der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten 932 41.335
Auszahlungen für den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten 0 -25.000
Kapitalfluss aus der Investitionstätigkeit -1.248.245 -2.458.516
Tilgung von Darlehen -1.195.971 -55.514.880
Aufnahme von Darlehen 94.000 49.399.906
Tilgung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -82.220 -113.558
Zinszahlungen -1.772.329 -1.274.739
Kapitalfluss aus der Finanzierungstätigkeit -2.956.519 -7.503.271
Veränderung der Zahlungsmittel 456.993 1.178.540
Zahlungsmittel zu Beginn der Periode 11.113.400 9.934.860
Zahlungsmittel am Ende der Periode (16) 11.570.393 11.113.400

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015

(EUR) Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Summe Eigenkapital
Saldo zum 1. Januar 2015 24.543.741 86.516.584 -86.902.852 24.157.473
Periodenergebnis 0 0 -2.682.586 -2.682.586
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0 0 0 0
Gesamtergebnis 0 0 -2.682.586 -2.682.586
Ausgabe von Aktienoptionen 0 91.806 0 91.806
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses 0 91.806 0 91.806
Saldo zum 31. Dezember 2015 24.543.741 86.608.390 -89.585.438 21.566.693
(EUR) Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Summe Eigenkapital
Saldo zum 1. Januar 2014 24.543.741 86.283.723 -83.113.852 27.713.612
Periodenergebnis 0 0 -3.788.999 -3.788.999
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0 0 0 0
Gesamtergebnis 0 0 -3.788.999 -3.788.999
Ausgabe von Aktienoptionen 0 232.861 0 232.861
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses 0 232.861 0 232.861
Saldo zum 31. Dezember 2014 24.543.741 86.516.584 -86.902.852 24.157.473

Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015

1. Informationen zum Unternehmen

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 wurde am 31. März 2016 durch den Vorstand aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

Die Muttergesellschaft der Petrotec-Gruppe ist die Petrotec AG, Borken, Bundesrepublik Deutschland, eine nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft ist in Deutschland beim Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld, HR B 10597, registriert. Die Geschäftsadresse lautet 46313 Borken-Burlo, Fürst-zu-Salm-Salm-Straße 18. In Ratingen unterhält die Petrotec AG (auch „Petrotec“) einen weiteren Verwaltungssitz für einen Teil der zentralen Dienstleistungen.

Die Petrotec AG ist eine reine Holdinggesellschaft. Die Geschäftstätigkeit erfolgt durch die beiden hundertprozentigen Tochtergesellschaften Vital Fettrecycling GmbH und Petrotec Biodiesel GmbH an den Standorten in Borken-Burlo, Südlohn-Oeding, Emden und in Spanien.

Die Petrotec AG ist seit November 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse im amtlichen Markt notiert, WKN PET 111, ISIN DE 000 PET 1111. Am 8. April 2015 genehmigte die Frankfurter Wertpapierbörse den Antrag des Unternehmens vom 24. März 2015 für den Widerruf der Zulassung seiner Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Börse und hat diesen Widerruf am selben Tag veröffentlicht, sodass der Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ende der 8. Oktober 2015 wirksam wurde. Dementsprechend werden Aktien der Petrotec AG seit Tagesende des 8. Oktober 2015 nicht mehr auf einem geregelten Markt einer Börse gehandelt.

Die Hauptaktivitäten der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen (der „Konzern“) bestehen darin, Biodiesel auf der Grundlage von Abfallprodukten, wie zum Beispiel Altspeisefetten herzustellen und zu vermarkten. Daneben werden in geringem Umfang bei der Produktion von Biodiesel anfallende Nebenprodukte, wie beispielsweise Glyzerin und Destillationsreststoffe, vermarktet. Die Biodieselproduktion erfolgt an den Standorten Südlohn-Oeding und Emden. Der Konzern produziert auch in Spanien Biodiesel durch Veredelung.

2. Wichtige Ereignisse im Berichtszeitraum

In der Biodieselanlage in Emden kam es im Dezember 2015 zu einem technischen Defekt in einem Anlagenabschnitt. Durch kurzfristige Anpassungen in der Anlagentechnik und unter Qualitätseinbußen konnte eine reduzierte Produktionsleistung aufrechterhalten werden. Infolgedessen erreichte die Anlage nur rund ein Drittel der regulären monatlichen Produktionsmenge. Durch das technische Problem kam es zu Lieferverzögerungen sowie zu Preisabschlägen, die aufgrund der vertraglich fixierten Qualität des Produkts eingeräumt werden. Außerdem erhöhte sich der Instandhaltungsaufwand im Dezember sowie in den Folgemonaten. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zog sich bis in den Februar. Letztendlich kann es sein, dass das Unternehmen eine erhebliche Summe investieren muss um auch die langfristige Zuverlässigkeit des beschädigten Produktionsmoduls wiederherzustellen.

3. Rechnungslegungsmethoden

3.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) gerundet. Durch das Runden können beim Aufsummieren von Beträgen Abweichungen in Höhe von TEUR 1 entstehen.

Sofern andere Bewertungskonzepte vorgeschrieben sind, werden diese verwendet. In den Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmetoden wird hierauf gesondert hingewiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Das Geschäftsjahr des vorliegenden Konzernabschlusses entspricht dem Kalenderjahr.

Holdinggesellschaft

Die unmittelbar übergeordnete und oberste Holdinggesellschaft des Konzerns ist die Petrotec AG, Borken mit Sitz in Deutschland.

Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern

REG European Holdings B.V., Amsterdam Schiphol, Niederlande teilte Petrotec am 12. März 2015 mit, dass sie 84,42% der Stammaktien der Petrotec AG hält (Vorjahr: 69,08%) und damit wesentlichen Einfluss auf die Gruppe nehmen kann. REG European Holdings B.V. ist eine Tochtergesellschaft der Renewable Energy Group Inc., Ames, Iowa, USA.

Erklärung zur Übereinstimmung mit IFRS

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf der Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Mutterunternehmens aufgestellt. Der vorliegende Konzernabschluss wurde freiwillig nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es wurden alle am Bilanzstichtag gültigen IFRS (IFRSs, IASs, IFRICs, SICs) beachtet, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind.

Konsolidierungsgrundsätze

Sämtliche Tochterunternehmen wurden in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Petrotec AG, Borken, und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, wurden in voller Höhe eliminiert.

Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

3.2 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahresabschluss angewandten Methoden.

3.3 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

A. Klassifizierung in kurz- und langfristig

Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden.

Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

– die Realisierung des Vermögenswerts im gewöhnlichen Geschäftsverlauf angenommen wird bzw. der Vermögenswert innerhalb dieses Zeitraums gehalten oder verbraucht wird,

– der Vermögenswert vor allem zu Handelszwecken gehalten wird,

– die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag angenommen wird oder

– der Vermögenswert ein Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalent ist, sofern der Tausch oder die Verwendung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung innerhalb eines Zeitraums von höchstens zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.

Schulden sind als kurzfristig einzustufen, wenn:

– angenommen wird, dass ihre Begleichung im gewöhnlichen Geschäftsverlauf erfolgt

– die Schulden vor allem zu Handelszwecken gehalten werden,

– angenommen wird, dass die Begleichung der Schulden innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgt oder

– die Gesellschaft kein unbeschränktes Recht besitzt, die Begleichung der Schulden um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag hinauszuschieben.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.

Latente Steueransprüche und –schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

B. Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert

Der Konzern bewertet Finanzinstrumente, beispielsweise Derivate, zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts angenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem:

– Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder

– Vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.

Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwert eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichende Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbaren Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair Value Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

Stufe 1 – In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise.

Stufe 2 – Bewertungsverfahren, bei denen Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist.

Stufe 3 – Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Der Bewertungsausschuss des Konzerns legt die Richtlinien und Verfahren für wiederkehrende und nicht wiederkehrende Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts fest. Externe Wertgutachter werden nicht eingesetzt.

Um die Angabeanforderungen über den beizulegenden Zeitwert zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair Value Hierarchie festgelegt.

C. Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, erfasst der Konzern solche Teile als gesonderte Vermögenswerte mit spezifischer Nutzungsdauer bzw. Abschreibung. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Der Barwert der erwarteten Kosten für die Entsorgung des Vermögenswerts nach dessen Nutzung ist in Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts enthalten, wenn die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind.

Grundstücke und Gebäude werden zum beizulegenden Zeitwert abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen auf Gebäude und Wertminderungen, die nach dem Zeitpunkt der Neubewertung erfasst wurden, bewertet. Neubewertungen werden in regelmäßigen Abständen vorgenommen, um sicherzustellen, dass der beizulegende Zeitwert eines neubewerteten Vermögenswerts nicht wesentlich von seinem Buchwert abweicht.

Komplexere Sachanlagen, die aus klar trennbaren Komponenten mit unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen, werden für Zwecke der Abschreibungsermittlung in diese Komponenten aufgeteilt. Die Berechnung der Abschreibung erfolgt anhand der Nutzungsdauern der einzelnen Komponenten.

Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Nutzungsdauern der Vermögenswerte wurden unter Berücksichtigung von Alter und Zustand wie folgt geschätzt:

Nutzungsdauern in Jahren 31. Dez. 15
Gebäude 6 – 20
Technische Anlagen
Biodieselanlage
Behandlungsanlage 5
Glycerinaufbereitung 5
Wasserverdampfungsanlage 4
Dampfkesselanlage 4
Destillationsanlage 8
Rektifikation 5
Tanklager 5 – 33
Steuerung 3
Separatoren 4
Fettsäureveresterung 4
Dekanteranlage 2 – 10
Übrige 1 – 15
Fettschmelze 3 – 20
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 – 13
Fuhrpark 1 – 11
Biodieselanlage Emden 31. Dez. 15
Rohstofflagerung 33
Umesterung 10
Phasentrennung 30 – 33
Produktrückgewinnung 10
Gebäude Leichtbauweise 14
Biodieselwäsche 10
Trocknung 10
Veresterung 10
Produktlagerung 20 – 33
Kühlung 10
Aufbereitung 15
Raffination 10
Gebäude 25
Schaltanlagen 15
Apparate 14
Labor 14
Übrige 8 – 10

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden in der Bilanz von dem bezuschussten Vermögenswert abgesetzt.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind bzw. sofern diese nach IAS 23 zu aktivieren sind, entsprechend erfasst. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen.

Immaterielle Vermögenswerte

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt.

Für die immateriellen Vermögenswerte wird zunächst festgestellt, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine Werthaltigkeitsprüfung findet immer dann statt, wenn es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gesamtergebnisrechnung unter der Aufwandskategorie, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts entspricht, erfasst.

Im Konzern sind keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer vorhanden.

Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. Die auf die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns angewandten Abschreibungs-grundsätze stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:

Immaterielle Vermögenswerte Abschreibungsmethode ursprüngliche Nutzungsdauer
Technisches Know how Lineare Abschreibung 10 Jahre
Kundenstamm* Lineare Abschreibung 6 Jahre
Wettbewerbsverbot* Lineare Abschreibung 2 Jahre
Software Lineare Abschreibung 3 Jahre
Lieferantenstamm Lineare Abschreibung 3 Jahre

* Im Geschäftsjahr 2007 aufgrund fehlendem zukünftigen Nutzenzufluss vollständig wertgemindert.

Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte.

Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, wird der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, grundsätzlich vom Übernahmetag an jeder der Zahlungsmittel generierenden Einheiten bzw. Gruppen von Zahlungsmittel generierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet. Aufgrund der Tatsache, dass der Konzern ausschließlich in einem Segment tätig ist und im Wesentlichen nur ein Produkt herstellt und vertreibt, wurde der Konzern insgesamt als Zahlungsmittel generierende Einheit definiert und der Geschäfts- oder Firmenwert auf dieser Ebene überprüft.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde in 2007 vollständig abgeschrieben.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungs- und Entwicklungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Ein immaterieller Vermögenswert, der aus der Entwicklung im Rahmen eines einzelnen Projekts entsteht, wird nur dann erfasst, wenn der Konzern die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, damit dieser zur internen Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung steht, sowie die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner muss der Konzern die Generierung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Vollendung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, belegen.

Im Berichtszeitraum fielen keine wesentlichen Forschungs- und Entwicklungskosten an.

Finanzinstrumente – Erstmalige Erfassung und Folgebewertung

a) Finanzielle Vermögenswerte

Erstmalige Erfassung und Folgebewertung

Finanzielle Vermögenswerte werden entweder im Rahmen der erstmaligen Erfassung als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest.

Finanzielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert sind, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind.

Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, die durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt werden (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d.h. am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtungen zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns umfassen Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus ausgereichten Darlehen und sonstige Forderungen, sowie notierte und nicht notierte Finanzinstrumente.

Folgebewertung

Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte sowie finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden.

Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die gemäß IAS 39 als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind.

Der Konzern hat beim erstmaligen Ansatz keine finanziellen Vermögenswerte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft.

Der Konzern bewertet seine zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte dahingehend, ob weiterhin die Absicht besteht diese in naher Zukunft zu veräußern. Wenn der Konzern diese finanziellen Vermögenswerte aufgrund inaktiver Märkte nicht handeln kann und die Absicht des Management, diese in absehbarer Zukunft zu veräußern, aufgegeben wird, kann der Konzern beschließen, diese finanziellen Vermögenswerte unter außergewöhnlichen Umständen umzugliedern. Die Umgliederung in Kredite und Forderungen, zur Veräußerung verfügbar oder bis zur Endfälligkeit zu haltend, ist abhängig von der Art des Vermögenswerts. Diese Bewertung wirkt sich nicht auf die finanziellen Vermögenswerte aus, die in Ausübung der Fair-Value Option als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft wurden.

Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühr oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten. Die Verluste aus einer Wertminderung werden in der Gesamtergebnisrechnung unter den Finanzaufwendungen erfasst.

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen

Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festen Fälligkeitsterminen werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert, wenn der Konzern die Absicht hat und in der Lage ist, diese bis zur Fälligkeit zu halten. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühr oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten. Die Verluste aus einer Wertminderung werden in der Gesamtergebnisrechnung unter den Finanzaufwendungen erfasst. Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2014 und 2015 keine bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available-For-Sale – AfS) enthalten Schuld- und Eigenkapitaltitel. Bei den als zur Veräußerung gehaltenen eingestuften Eigenkapitalinstrumenten handelt es sich um diejenigen, die weder als zu Handelszwecken gehalten noch als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft sind. Bei den Schuldtiteln in dieser Kategorie handelt es sich um diejenigen, die für einen unbestimmten Zeitraum gehalten werden sollen und die als Reaktion auf Liquiditätsbedarf oder Änderungen der Marktbedingungen verkauft werden können.

Nach der erstmaligen Bewertung werden zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte in den folgenden Perioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden als sonstiges Ergebnis in der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte erfasst. Wenn ein solcher Vermögenswert ausgebucht wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust in die sonstigen betrieblichen Erträge umgegliedert. Wenn ein Vermögenswert wertgemindert ist, wird der kumulierte Verlust erfolgswirksam in die Finanzaufwendungen umgegliedert und aus der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte ausgebucht.

Der Konzern beurteilt bei seinen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, ob die Möglichkeit und die Absicht, diese in naher Zukunft zu veräußern, noch angemessen ist. Wenn der Konzern diese finanziellen Vermögenswerte aufgrund inaktiver Märkte nicht handeln kann und die Absicht des Managements, diese in absehbarer Zukunft zu verkaufen, sich wesentlich ändert, kann der Konzern beschließen, diese finanziellen Vermögenswerte unter außergewöhnlichen Umständen umzugliedern. Die Umgliederung in die Kategorie Kredite und Forderungen ist dann gestattet, wenn der finanzielle Vermögenswert die Definition von Krediten und Forderungen erfüllt und der Konzern die Absicht hat und in der Lage ist, diesen Vermögenswert auf absehbare Zeit oder bis zu seiner Fälligkeit zu halten. Die Umgliederung in die Kategorie der bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen ist nur dann gestattet, wenn das Unternehmen in der Lage ist und die Absicht hat, den finanziellen Vermögenswert entsprechend zu halten.

Bei einem finanziellen Vermögenswert, der aus der Kategorie zur Veräußerung verfügbar umgegliedert wurde, sind alle mit diesem Vermögenswert verbundenen früheren Gewinne oder Verluste, die erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wurden, über die Restlaufzeit der Finanzinvestition unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam aufzulösen. Die Differenzen zwischen den neuen fortgeführten Anschaffungskosten und den erwarteten Zahlungsströmen sind mittels der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit des Vermögenswerts aufzulösen. Wird nachträglich eine Wertminderung des Vermögenswerts festgestellt, ist der direkt im Eigenkapital erfasste Betrag in der Gesamtergebnisrechnung zu berücksichtigen.

Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

– Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.

– Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IAS 39.19 erfüllt (sog. Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen.

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht und dabei im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesen Vermögenswerten verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält, jedoch die Verfügungsmacht an dem übertragenen Vermögenswert behält, erfasst der Konzern einen Vermögenswert im Umfang des anhaltenden Engagements.

In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.

Anhaltendes Engagement: Ein anhaltendes Engagement, das die Form einer Garantie für den übertragenen Vermögenswert annimmt, wird nach dem Niederstwertprinzip zum ursprünglichen Buchwert oder dem Höchstbetrag der Gegenleistung, die der Konzern ggf. zurückzahlen muss, bewertet.

b) Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise darauf bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten gilt nur dann als wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten (eingetretener Schadensfall), objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen und dieser Schadensfall eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Vermögenswerte hat, die sich verlässlich schätzen lassen. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderungen der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren.

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden

In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wird zunächst festgestellt, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt er den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen.

Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung eingetreten ist, ergibt sich die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle). Der Barwert der erwarteten künftigen Cashflows wird mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst. Ist ein Kredit mit einem variablen Zinssatz ausgestattet, entspricht der zur Bewertung eines Wertminderungsaufwands verwendete Abzinsungssatz dem aktuellen effektiven Zinssatz.

Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebnisbeeinflussend gebucht. Auf den geminderten Buchwert werden weiterhin Zinserträge erfasst; dies geschieht mithilfe des Zinssatzes, der zur Abzinsung der künftigen Cashflows bei der Bestimmung des Wertminderungsaufwands verwendet wurde. Die Zinserträge werden als Teil der Finanzerträge in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Forderungen werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigungen ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Erhöht oder verringert sich die Höhe einer geschätzten Wertminderung in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, wird die frühere Wertminderung durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Der Konzern ermittelt für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung eines Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten vorliegt.

Bei als zur Veräußerung gehalten eingestuften Eigenkapitalinstrumenten würde ein signifikanter oder anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts des Instruments unter seine Anschaffungskosten einen objektiven Hinweis darstellen. Das Kriterium „wesentlich“ wird auf der Grundlage der ursprünglichen Anschaffungskosten der finanziellen Anlage beurteilt, und das Kriterium „anhaltend“ wird auf der Grundlage des Zeitraums angewendet, in dem der beizulegende Zeitwert unter die ursprünglichen Anschaffungskosten fällt. Falls es Anzeichen einer Wertminderung gibt, wird der kumulierte Verlust, d.h. die Differenz zwischen dem Buchwert der Anschaffungskosten des Vermögenswerts und dem Barwert abzgl. Wertminderungskosten für das zuvor in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Instrument, aus „Sonstige Gewinne/Verluste“ ausgebucht und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. Wertberichtigungen für Eigenkapitalinstrumente werden nicht erfolgswirksam rückgängig gemacht; ein späterer Anstieg des beizulegenden Zeitwerts wird direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.

Bei der Ermittlung der Wertminderung von als zur Veräußerung verfügbar eingestuften Schuldinstrumenten werden die gleichen Kriterien herangezogen wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Der für Wertminderungen erfasste Betrag ist jedoch der kumulierte Verlust, der sich als Unterschiedsbetrag aus den fortgeführten Anschaffungskosten und dem derzeitigen beizulegenden Zeitwert abzüglich eines etwaigen früher erfolgswirksam erfassten Wertminderungsaufwands auf dieses Instrument ergibt.

Auf den geminderten Buchwert des Vermögenswertes erzielte künftige Zinsen werden dennoch gebucht. Sie werden mit dem Zinssatz berechnet, der für die Diskontierung der zukünftigen Cashflows verwendet wurde, als die Wertminderungskosten ermittelt worden sind. Die Zinserträge werden als Teil der Finanzerträge erfasst. Wenn der beizulegende Zeitwert eines Schuldinstruments in einer nachfolgenden Berichtsperiode anstieg und sich der Anstieg objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der erfolgswirksamen Erfassung der Wertminderung auftrat, wird der Betrag der Wertaufholung erfolgswirksam erfasst.

c) Finanzielle Verbindlichkeiten

Erstmalige Erfassung und Folgebewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden im Rahmen der erstmaligen Erfassung entweder klassifiziert als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeit oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert werden und als solche effektiv sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Kontokorrentkredite und Darlehen, sowie derivative Finanzinstrumente.

Folgebewertung

Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden.

Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Der Konzern hat beim erstmaligen Ansatz keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft.

Darlehen

Nach erstmaliger Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.

d) Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

e) beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Abschlussstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (vom Käufer gebotener Geldkurs bei Long-Positionen und Briefkurs bei Short-Positionen) ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt.

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören:

– Die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern,

– Der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments,

– Die Verwendung von Discounted-Cashflow-Methoden und andere Bewertungsmodelle.

Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Erstmalige Erfassung und Folgebewertung

Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Devisenterminkontrakte, Swaps und Futures, um sich gegen Wechselkurs- und Rohstoffpreisrisiken abzusichern. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Verbindlichkeit angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Derivative Finanzinstrumente werden als Forderung angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist.

Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden sofort erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme des wirksamen Teils einer Absicherung von Cashflows, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird.

Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts verwendet, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswerts oder einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung handelt.

Zu Beginn der Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicherten Transaktion sowie die Art des abgesicherten Risikos und eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts, die sich auf das abgesicherte Risiko zurückführen lassen, ermittelt. Derartige Sicherungsbeziehungen werden hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderung des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows als in hohem Maße wirksam eingeschätzt. Sie werden fortlaufend dahingehend beurteilt, ob sie tatsächlich während der gesamten Berichtsperiode, für die die Sicherungsbeziehung definiert wurde, hoch wirksam waren.

Sicherungsbeziehungen, die die strengen Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllen, werden wie folgt bilanziert:

Absicherung des beizulegenden Zeitwertes (Fair Value Hedges)

Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des derivativen Sicherungsinstruments wird in der Gesamtergebnisrechnung im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen gesondert erfasst. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet werden kann, wird als Teil des Buchwerts des gesicherten Grundgeschäfts ebenfalls in der Gesamtergebnisrechnung im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen erfasst. Bei Sicherungsgeschäften zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, die sich auf zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzte Grundgeschäfte beziehen, wird die Anpassung des Buchwerts erfolgswirksam über die Restlaufzeit des Grundgeschäfts mittels der Effektivzinsmethode aufgelöst. Sobald eine Anpassung vorliegt, kann die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode beginnen, jedoch spätestens zu dem Zeitpunkt, ab dem das Grundgeschäft nicht mehr um Änderung des beizulegenden Zeitwerts, die auf das abzusichernde Risiko zurückzuführen ist, angepasst wird. Wird das Grundgeschäft ausgebucht, wird der nicht amortisierte beizulegende Zeitwert sofort in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Wird eine nicht in der Bilanz angesetzte feste Verpflichtung als Grundgeschäft klassifiziert, so wird die nachfolgende kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts der festen Verpflichtung, die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführen ist, als Vermögenswert oder Schuld mit einem entsprechendem Gewinn oder Verlust im Periodenergebnis erfasst.

Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken sowie Rohstoffpreisrisiken von bilanzunwirksamen Verpflichtungen aus Beschaffungs- und Absatzgeschäften.

Absicherung von Cashflows (Cash Flow Hedges)

Der wirksame Teil des Gewinns oder Verlustes aus einem Sicherungsinstrument wird im sonstigen Ergebnis in der Rücklage zur Absicherung von Cashflows erfasst, während der unwirksame Teil sofort erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wird. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion oder der festen Verpflichtung nicht länger gerechnet, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste in die Gesamtergebnisrechnung umgebucht. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird ohne dass ein Ersatz oder ein Überrollen des Sicherungsinstruments in ein anderes Sicherungsinstrument erfolgt, oder die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt sind, verbleiben die bislang im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste so lange im sonstigen Ergebnis, bis die erwartete Transaktion oder feste Verpflichtung das Ergebnis beeinflusst.

Der Konzern hat 2014 damit begonnen eine Cash Flow Hedging-Strategie einzuführen. Allerdings konnte die für das Hedge Accounting erforderliche Sicherungsbeziehung nicht dargestellt werden. Die betroffenen Derivate wurden als „Freistehende Derivate“ klassifiziert.

g) Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Aufgrund der Tatsache, dass der Konzern ausschließlich in einem Segment tätig ist und im Wesentlichen nur ein Produkt herstellt und vertreibt, wurde der Konzern insgesamt als zahlungsmittelgenerierende Einheit definiert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden.

Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche, einschließlich der Wertminderung von Vorräten, werden erfolgswirksam in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Unternehmen entsprechen. Dies gilt nicht für zuvor neubewertete Vermögenswerte. Sofern die Wertsteigerungen aus der Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Falle wird auch die Wertminderung bis zur Höhe des Betrags aus einer vorangegangenen Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst.

Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird an jedem Abschlussstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.

Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet, das heißt dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös, abzüglich der geschätzten Fertigungs- und Vertriebskosten.

Rohstoffe:

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ermittelt auf Basis der Durchschnittsmethode, und ihrem Nettoveräußerungswert.

Fertige und unfertige Erzeugnisse:

Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der produktionsbezogenen Verwaltungskosten basierend auf der normalen Kapazität der Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Regel eine Laufzeit von 5-14 Tagen haben, werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substantieller Hinweis für eine Zahlungsstörung vorliegt. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn das Inkassobüro eingeschaltet wurde. Die Wertberichtigungen werden auf einem gesonderten Wertberichtigungskonto erfasst.

Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen

Der Posten „Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen“ in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten und werden zum Nennwert bilanziert. Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen.

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird grundsätzlich dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gesamtergebnisrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst.

Altersversorgung

Die Gesellschaft hat keinerlei eigene Pensionszusagen gegeben, ist aber aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Abführung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet. Diese Verpflichtung wird als „Beitragsorientierter Plan“ klassifiziert und entsprechend wird der Arbeitgeberanteil als Aufwand der Periode erfasst. Der Ausweis erfolgt unter den Personalaufwendungen.

Fremdwährungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens sowie der Tochterunternehmen, aufgestellt. Fremdwährungstransaktionen werden von den Konzernunternehmen zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.

Leasingverhältnisse

Ob eine Vereinbarung als Leasingverhältnis gilt, wird auf der Grundlage der wirtschaftlichen Substanz der Vereinbarung zum Zeitpunkt ihres Abschlusses entschieden. Dazu gehört die Beurteilung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts bzw. bestimmter Vermögenswerte abhängt und ob die Vereinbarung einen Anspruch auf die Nutzung dieses Vermögenswertes begründet, selbst wenn dieser Anspruch in der Vereinbarung nicht ausdrücklich genannt wird.

Konzern als Leasingnehmer

Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert angesetzt oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Leasingzahlungen werden derart in Finanzierungsaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass sich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingverbindlichkeit ergibt. Finanzierungsaufwendungen werden in der Gesamtergebnisrechnung erfolgswirksam erfasst. Leasinggegenstände werden über die Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben. Leasingraten für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Ertragsrealisierung

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen bewertet, wobei Steuern oder andere Abgaben unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus müssen zur Realisierung der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein:

Verkauf von Waren und Erzeugnissen

Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse ein. Kundenboni, Skonti, Preisnachlässe und Rabatte schmälern die Umsatzerlöse.

Zinserträge

Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d.h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden).

Steuern

Tatsächliche Ertragsteuern (Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden)

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Berichtsperiode und für frühere Perioden sind in der Höhe angesetzt, die voraussichtlich durch das Finanzamt erstattet werden oder mit dem Betrag, den der Konzern voraussichtlich zahlen muss. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die für die betroffene Periode anzuwenden waren.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz zum Abschlussstichtag. Darüber hinaus werden latente Steueransprüche aufgrund steuerlicher Verlustvorträge insoweit verbucht, als es wahrscheinlich ist, dass die zukünftigen steuerbaren Ergebnisse verfügbar sind und die steuerlichen Verlustvorträge mit ihnen verrechnet werden können. Der Buchwert latenter Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft. Der Buchwert ist in dem Umfang zu vermindern, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu versteuerndes Ergebnis entstehen wird, um den latenten Steueranspruch zu nutzen. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, zu erwarten sind. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Umsatzsteuer

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen: Forderungen und Verbindlichkeiten werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Verbindlichkeiten in der Bilanz erfasst.

Energiesteuer

Auf Umsatzerlöse mit Biodiesel wird die Energiesteuer berechnet und abgeführt.

Anteilsbasierte Vergütung

Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Die Kosten von Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zu dem Zeitpunkt bewertet, zu dem die Gewährung erfolgt. Diese Kosten werden, zusammen mit einer entsprechenden Erhöhung der anderen Kapitalrücklagen des Eigenkapitals über den Zeitraum, in dem die Leistungs- und/oder Dienstbedingungen erfüllt werden, in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst (Angabe 21). Die an jedem Abschlussstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente, reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen und wird in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst (Angabe 21).

Hiervon ausgenommen sind Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, für deren Ausübbarkeit bestimmte Markt- oder Nicht-Ausübungsbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Markt- oder Nichtausübungsbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungs- und Dienstbedingungen erfüllt sind.

Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären, sofern die ursprünglichen Bedingungen der Vergütungsvereinbarung erfüllt werden. Das Unternehmen erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.

Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (verwässert) als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (Angabe 9).

Transaktionen mit Barausgleich

Die Kosten, die aufgrund von Transaktionen mit Barausgleich entstehen, werden zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet (Angabe 25). Der beizulegende Zeitwert wird über den Zeitraum bis zum Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit erfolgswirksam unter Erfassung einer korrespondierenden Schuld verteilt. Die Schuld wird zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag neu bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im Personalaufwand erfasst (Angabe 7.3).

4. Verpflichtend anzuwendende neue und geänderte Rechnungslegungsstandards

Neue und geänderte Standards und Interpretationen

Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Erstmalig für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Januar 2015 waren folgende geänderten Standards anzuwenden:

Das IASB hat im Dezember 2013 die Verbesserungen der IFRS 2011-2013 veröffentlicht. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Freiwillig anzuwendende neue und geänderte Rechnungslegungsstandards

Vom IASB wurden noch weitere IFRS und IFRIC veröffentlicht, die aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung wird von diesen Standards ausdrücklich zugelassen beziehungsweise empfohlen. Die Petrotec AG macht von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch. Die Anwendung wird zum jeweils verpflichtenden Termin erfolgen, sofern die beschlossenen Änderungen Auswirkungen auf den Petrotec-Konzern haben.

EU Endorsement ist bereits erfolgt:

Das IASB hat im November 2013 Änderungen an IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ veröffentlicht. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Das IASB hat im Dezember 2013 die Verbesserungen der IFRS 2010-2012 veröffentlicht. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Das IASB hat im Mai 2014 Änderungen an IFRS 11 „Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit“ veröffentlicht. Darin wird klargestellt, dass Erwerbe und Hinzuerwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, die einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3, „Unternehmenszusammenschlüsse“, darstellen, nach den Prinzipien für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 und anderer IFRS zu bilanzieren sind, soweit diese nicht in Konflikt mit Regelungen des IFRS 11 stehen.

Das IASB hat im Mai 2014 Änderungen an IAS 16 und IAS 38 „Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden“ veröffentlicht. Ziel dieser Änderungen ist es klarzustellen, welche Methoden hinsichtlich der Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen sachgerecht sind.

Das IASB hat im August 2014 Änderungen an IAS 27 „Einzelabschlüsse (Equity-Methode)“ veröffentlicht. Durch die Änderungen können Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen im IFRS-Einzelabschluss künftig auch nach der Equity-Methode bilanziert werden.

Das IASB hat im September 2014 die Verbesserungen der IFRS 2012-2014 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die Standards IFRS 5, IFRS 7, IAS 19 und IAS 34. Die Änderungen beseitigen Inkonsistenzen und stellen Formulierungen klar.

Das IASB hat im Dezember 2014 Änderungen an IAS 1 „Darstellungen im Abschluss“ veröffentlicht. Die Änderungen sollen die Darstellung im Abschluss verbessern. Angaben sollen künftig relevanter und unternehmensspezifischer werden. Aus den Änderungen können sich für Petrotec geänderte Anhangangaben ergeben.

Die Änderungen sind verpflichtend erstmalig für die Berichtsperioden anzuwenden, die am 1. Januar 2016 beginnen. Aus den Änderungen erwartet Petrotec keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss.

EU Endorsement ist noch ausstehend:

Das IASB hat im Mai 2014 den neuen Standard IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ veröffentlicht. Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -Verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11, „Fertigungsaufträge“, und IAS 18, „Umsatzerlöse“, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Das Unternehmen prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 15 auf den Konzernabschluss der Gesellschaft hat, und wird den Zeitpunkt der Erstanwendung sowie die Übergangsmethode festlegen.

Das IASB schloss im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung des IAS 39, „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, durch die Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9 „Finanzinstrumente“, ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Ferner sieht er ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Gesellschaft prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 9 auf den Konzernabschluss hat.

Das IASB hat im September 2014 Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 „Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen“ veröffentlicht. Hierdurch wird eine bislang zwischen den beiden Standards bestehende Inkonsistenz beseitigt. Das IASB hat den Erstanwendungszeitpunkt dieses Standards auf unbestimmte Zeit verschoben.

Das IASB hat im Dezember 2014 Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 „Konsolidierungsausnahme“ veröffentlicht. Die Änderungen dienen zur Klärung verschiedener Fragestellungen in Bezug auf die Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht nach IFRS 10, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer „Investmentgesellschaft“ erfüllt. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Aus den Änderungen erwartet Petrotec keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss.

Das IASB hat im Januar 2016 den neuen Standard IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ veröffentlicht. IFRS 16 löst IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen (IFRIC 4, SIC-15, SIC-27) ab. Für Leasingnehmer erfordert der neue Standard einen vollkommen neuen Ansatz für die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen. War nach IAS 17 für die bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken am Leasingobjekt entscheidend, so ist künftig grundsätzlich jedes Leasingverhältnis beim Leasingnehmer als Finanzierungsvorgang in der Bilanz abzubilden. Für Leasinggeber sind die Bilanzierungsvorschriften weitgehend unverändert geblieben. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern auch IFRS 15 zu diesem Zeitpunkt bereits angewendet wird. Die Gesellschaft prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss hat.

Petrotec hat Standards und Interpretationen, die bereits herausgegeben wurden, jedoch noch nicht in Kraft getreten sind, nicht vorzeitig angewendet. Der Konzern wird die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen spätestens dann anwenden, wenn diese nach Übernahme durch die EU verpflichtend anzuwenden sind.

5. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert in einem bestimmten Ausmaß Beurteilungen und Schätzungen sowie Annahmen bei der Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, der Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen. Im Folgenden werden solche Schätzungen und Annahmen erläutert, die ein erhebliches Risiko in sich bergen, dass der Buchwert von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten in folgenden Geschäftsjahren angepasst werden muss. Die Schätzungen und die zu Grunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Beträge bzw. Entwicklungen können von diesen Schätzungen und Annahmen abweichen. Schätzungen erfordern unter anderem die Ermessensentscheidungen für die Bildung von Rückstellungen, Schätzungen der Nutzungsdauern des Anlagevermögens oder die Beurteilung der Werthaltigkeit des Anlagevermögens, von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorräten sowie die Beurteilung der Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern. Schätzungen und Annahmen sind darüber hinaus bei der Bewertung aktienbasierter Vergütungsbestandteile erforderlich, sowie bei der Bestimmung geeigneter Bewertungsverfahren und der in diese Verfahren einfließenden Daten, wie z.B. der Volatilität. Anpassungen bezüglich der für die Rechnungslegung relevanten Schätzungen werden in der Periode der Anpassung berücksichtigt, sofern die Änderung nur diese Periode betrifft.

Weitere zukunftsbezogene Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen existieren im Bereich der möglichen Wertminderungstests für den Goodwill und sonstige langfristige Vermögenswerte. Für die Discounted-Cash-Flow-Verfahren, die angewendet werden, um die Nutzungswerte zuzuweisen, müssen zukünftige Cashflows und eine angemessene Verzinsung festgesetzt werden. Die der DCF-Bewertung zugrunde liegenden Cash-Flows basieren auf aktuellen Geschäftsplänen und Planungen. Die Planung enthält Annahmen über die künftigen Umsatz- und Kostenentwicklungen.

Die aktivierten immateriellen Vermögenswerte, die auf die Technologie entfallen, unterliegen zukunftsbezogenen Schätzungen. Derzeit weisen diese einen Restbuchwert von TEUR 136 auf (Vorjahr: TEUR 543). Die wesentlichen auf Schätzungen beruhenden Parameter sind die geschätzte Nutzungsdauer der Technologie, der Biodieselanlagen sowie Risikoanpassungen in Bezug auf künftige Cashflows und des angewendeten Abzinsungssatzes.

Zur Berechnung der latenten Steuern wird auf Textziffer 8 verwiesen. Erläuterungen zu den Finanzinstrumenten sind unter Textziffer 27 aufgeführt.

Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Zur Ermittlung des Nutzungswerts muss das Management die Cashflows, die aus dem Vermögenswert oder der Zahlungsmittel generierenden Einheit zukünftig erwartet werden, einschätzen und einen angemessenen Abzinsungssatz auswählen, um den Barwert dieser Cashflows abzuleiten.

Eine Wertminderung besteht, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten liegen verfügbare Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften zwischen unabhängigen Geschäftspartnern über ähnliche Vermögenswerte oder beobachtbare Marktpreise abzüglich direkt zurechenbarer Kosten für den Verkauf des Vermögenswerts zugrunde. Zur Berechnung des Nutzungswerts wird eine Discounted-Cashflow-Methode verwendet. Die Cashflows werden aus dem Finanzplan abgeleitet, wobei Restrukturierungsmaßnahmen, zu denen sich der Konzern noch nicht verpflichtet hat, und wesentliche künftige Investitionen, die die Ertragskraft der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheit erhöhen werden, nicht enthalten sind. Der erzielbare Betrag ist stark abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate.

Zum 31. Dezember 2015 führte das Unternehmen eine Wertminderung in Höhe von TEUR 381 für Vermögenswerte durch, die als im Bau befindliche Anlagen klassifiziert worden sind.

Anteilsbasierte Vergütung

Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anteilsbasierter Vergütungen muss das am besten geeignete Bewertungsverfahren bestimmt werden; dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Für die Schätzung ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in diese Bewertungsverfahren einfließender Inputparameter, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen, erforderlich. Die Annahmen und angewandten Verfahren für die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anteilsbasierter Vergütungen werden in Angabe 21 dargestellt.

Anhängige oder drohende Rechtstreitigkeiten

Petrotec AG und ihre Tochterunternehmen sind in eine Reihe von Rechtstreitigkeiten verwickelt. Diese betreffen im Wesentlichen Mietstreitigkeiten und rechtliche Verfahren mit Kunden und Lieferanten. Für die sich aus diesen Verfahren ergebenden Risiken wurden angemessene Rückstellungen gebildet. Gegenwärtig lassen sich über den Ausgang dieser Verfahren keine sichereren Vorhersagen treffen als die, die bei der Bildung der Rückstellungen berücksichtigt worden sind. Wir erwarten aber nicht, dass der Ausgang der Verfahren wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Petrotec-Gruppe haben wird.

Steuern

Latente Steueransprüche werden für die Nutzung steuerlicher Abschreibungen auf den steuerlichen Geschäfts- oder Firmenwert in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich der erwarteten Eintrittszeitpunkte und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerstrategien erforderlich.

Die derzeitigen steuerlichen Verlustvorträge sind im Wesentlichen im Geschäftsjahr 2015 entstanden. Aufgrund der Änderung der Mehrheitsverhältnisse am 23. Dezember 2014 sind die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verlustvorträge untergegangen. Für das Jahr 2014 sind daher lediglich steuerliche Verlustvorträge für den Zeitraum zwischen dem Beherrschungswechsel und dem Jahresende entstanden. Da umfangreiche steuerliche Mehraufwendungen existieren ist die zukünftige Nutzung steuerlicher Verlustvorträge weniger wahrscheinlich. Es werden daher keine latenten Steuern auf Verlustvorträge angesetzt.

6. Segmentberichterstattung und Konsolidierungskreis

6.1 Segmentberichterstattung

Der Konzern verkauft im Wesentlichen ein überwiegend an den Standorten Oeding und Emden im Inland produziertes Produkt. Das Produkt (Biodiesel) wird von den Kunden zur Beimischung mit fossilem Diesel verwendet (B7). Unterscheidbare Teilaktivitäten des Konzerns sind nicht gegeben. Es liegen weder die Voraussetzungen für eine Geschäftssegmentberichterstattung noch die für eine geografische Segmentberichterstattung vor.

6.2 Umsatzerlöse

In diesem Geschäftsjahr wurde der Biodieselumsatz, der sich auf TEUR 112.518 belief (im Vorjahr: TEUR 154.465) in erster Linie auf dem B7-Markt erzielt. Auf Nebenprodukte wie Glycerin entfiel ein Umsatz von TEUR 7.460 (Vorjahr: TEUR 9.588). Die sonstigen Umsätze in Höhe von TEUR 10.617 (Vorjahr: TEUR 3.097) bestehen hauptsächlich aus dem Handel mit Altspeisefetten auf dem spanischen Markt. Der Gesamtumsatz von TEUR 130.595 (Vorjahr: TEUR 167.150) teilt sich folgendermaßen auf: TEUR 7.855 (Vorjahr: TEUR 26.553) erzielt in der Bundesrepublik Deutschland. TEUR 120.831 (Vorjahr: TEUR 140.595) in anderen EU-Ländern erzielt und TEUR 1.909 (Vorjahr: TEUR 2) in EU-fremden Ländern.

6.3 Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 sind unverändert die Abschlüsse der Petrotec AG und die der folgenden Tochterunternehmen einbezogen:

Konsolidierte Gesellschaften Hauptgeschäftstätigkeit Sitz Anteil am Eigenkapital Einheit
Vital Fettrecycling GmbH Einkauf und Produktion Borken, Deutschland 100 %
Petrotec Biodiesel GmbH Vertrieb Borken, Deutschland 100 %

Die Vital Fettrecycling GmbH und die Petrotec Biodiesel GmbH nehmen die Befreiungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. Die Konsolidierung ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

7. Sonstige Erträge und Aufwendungen

7.1 Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Erträge Einheit 2015 2014
Erträge aus Währungsumrechnung TEUR 566 493
Erträge aus Rückstellungsauflösung TEUR 400 315
Erträge aus KFZ-Nutzung TEUR 64 61
Sonstige Erträge TEUR 809 1.068
Gesamt TEUR 1.838 1.937

Erträge aus Währungsumrechnung betreffen vor allem die Neubewertung der US-Dollar-Konten zum Bilanzstichtag, während „Sonstige Erträge“ in erster Linie aus Energiesteuererstattungen, Versicherungsleistungen und Kostenweitergabe bestehen.

7.2 Materialaufwand

Materialaufwand Einheit 2015 2014
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren TEUR 105.579 139.792
Aufwendungen für bezogene Leistungen TEUR 4.975 6.576
Gesamt TEUR 110.554 146.368

7.3 Personalaufwand

Personalaufwand Einheit 2015 2014
Löhne und Gehälter TEUR 5.423 5.302
Aufwendungen für aktienbasierte Vergütung TEUR 246 233
Sozialversicherungsbeiträge TEUR 901 953
Gesamt TEUR 6.570 6.488

In den Aufwendungen für Sozialversicherungsbeiträge sind Aufwendungen aus der Abführung von Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von insgesamt TEUR 376 (Vorjahr: TEUR 375) enthalten.

7.4 Abschreibungen

Abschreibungen Einheit 2015 2014
Sachanlagen TEUR 2.899 2.279
Immaterielle Vermögenswerte TEUR 425 454
Gesamt TEUR 3.324 2.733

Zum 31. Dezember 2015 buchte das Unternehmen eine Wertminderung im Bereich Anlagen im Bau in Höhe von TEUR 381.

7.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen Einheit 2015 2014
Betriebskosten TEUR 4.538 4.778
Vertriebskosten TEUR 3.783 4.207
Verwaltungskosten TEUR 905 1.061
Aufwand aus Finanzinstrumenten ohne Sicherungsbeziehung TEUR 796 687
Aufwand Währungsumrechnung TEUR 755 442
Rechts- und Beratungskosten TEUR 579 755
Aufsichtsratsvergütungen TEUR 173 140
Sonstige Aufwendungen TEUR 39 84
Sonstige Steuern TEUR 1 1
Gesamt TEUR 11.569 12.155

7.6 Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen

Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen Einheit 2015 2014
Gesamt TEUR 28 71

Das Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 71) besteht im Wesentlichen aus positiven und negativen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Derivate in Sicherungsbeziehungen. Zum Bilanzstichtag resultierte aus diesen ein Gesamtertrag von TEUR 1 (Vorjahr: Gesamtertrag TEUR 4). Darüber hinaus enthält das Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen realisierte Erträge und Aufwendungen aus Sicherungsgeschäften, die sich im Geschäftsjahr 2015 auf einen Nettoaufwand von TEUR 1.088 belaufen (Vorjahr: Nettoertrag TEUR 795) sowie Erträge und Aufwendungen aus Grundgeschäften, die in Summe einen Nettoertrag von TEUR 1.115 ergeben (Vorjahr: Nettoaufwand TEUR 728).

7.7 Finanzerträge

Finanzerträge Einheit 2015 2014
Zinserträge aus Guthaben bei Kreditinstituten TEUR 0 0
Sonstige Zinserträge TEUR 3 3
Gesamt TEUR 3 3

7.8 Finanzaufwendungen

Finanzaufwendungen Einheit 2015 2014
Zinsen für Darlehen und Kontokorrentkredite TEUR 1.381 1.564
Zinsaufwand aus Finanzierungsleasing TEUR 45 49
Gesamt TEUR 1.426 1.613

8. Ertragsteuern

Die Ertragssteuern für die Geschäftsjahre 2015 und 2014 setzen sich wie folgt zusammen:

Ertragsteuern Einheit 2015 2014
Ertragsteuern laufendes Jahr TEUR 0 0
Ertragsteuern aus Vorjahren TEUR 0 0
Latente Steuern TEUR 0 0
In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene Ertragssteuern TEUR 0 0

Die latenten Ertragsteuern setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Dez. 31, 2015 Dez. 31, 2014
TEUR Vermögenswerte Schulden Vermögenswerte Schulden
Immaterielle Vermögenswerte 4.950 40 5.895 163
Sachanlagen 75 0 94 0
Foderungen uns sonstige Vermögenswerte 0 2 0 52
Rückstellungen 27 0 11 0
Sonstige Verbindlichkeiten/ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 79 0
Wertberichtigung auf temporäre Differenzen -4.109 0 -4.963 0
Zwischensumme 943 42 1.116 215
Saldierung -42 -42 -215 -215
Konzernbilanzwert 901 0 901 0

Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde im IFRS Abschluss 2007 komplett wertgemindert, während steuerlich der Geschäfts- oder Firmenwert weiterhin bei einer Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben wird. Der steuerliche Geschäfts- oder Firmenwert beträgt zum 31. Dezember 2015 insgesamt TEUR 16.490 (Vorjahr: TEUR 19.633). Die Bewertung des latenten Steuerguthabens ergibt sich aus der steuerlich absetzbaren Nutzung des Goodwills und wurde nicht auf die steuerlichen Verlustvorträge bezogen. Daher hat der Verlust aus steuerlichen Verlustvorträgen keine negativen Auswirkungen auf die steuerliche Position des Unternehmens. Es wird davon ausgegangen, dass die latenten Steueransprüche teilweise in naher Zukunft verwendet werden können, so dass der Betrag von TEUR 901 genauso wie im Vorjahr als in naher Zukunft nutzbar eingeschätzt wird.

Aufgrund des Übergangs der Aktienmehrheit von IC Green Energy Ltd. zur REG European Holding B.V., Amsterdam-Schiphol am 23. Dezember 2014 sind alle kumulierten steuerlichen Verluste gemäß §8c Körperschaftssteuergesetz [KStG] bis zu diesem Zeitpunkt untergegangen. Am Ende des Geschäftsjahres 2015 hatte der Konzern körperschaftssteuerliche Verluste in Höhe TEUR 5.340 (Vorjahr: TEUR 134) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt TEUR 5.005 (Vorjahr: TEUR 126) vorgetragen. Der mögliche latente Steueranspruch wurde abgewertet, weil der potenzielle Nutzen in der vorhersehbaren Zukunft durch den latenten Steueranspruch in Bezug auf vorübergehende Differenzen, wie oben beschrieben, widergespiegelt wurde. Da umfangreiche steuerliche Mehraufwendungen existieren ist die zukünftige Nutzung steuerlicher Verlustvorträge weniger wahrscheinlich. Es werden daher keine latenten Steuern auf Verlustvorträge angesetzt.

Die Überleitungsrechnung zwischen den ausgewiesenen und den erwarteten Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen:

Ertragsteueraufwand Einheit 2015 2014
Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen = Ergebnis vor Ertragsteuern TEUR -2.683 -3.789
Ertragsteueraufwand zum Steuersatz von 30,025% (Vorjahr: 30,025%) TEUR -806 -1.137
Abschreibungen auf steuerlichen Geschäfts – oder Firmenwert TEUR -944 -860
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen TEUR 27 23
Untergang von Verlustabzugsbeträgen aufgrund einer schädlichen Anteilsübertragung nach § 8c KStG TEUR 0 1.816
Veränderung der Bewertung sonstiger temporärer Differenzen und der Verlustvorträge TEUR 1.723 158
In der Konzern- Gesamtergebnisrechnung ausgewiesender Ertragsteuerertrag (-)/ – aufwand (+) TEUR 0 0

Der berechnete Steuersatz (30,025%) entspricht dem Nominalsteuersatz des Petrotec-Konzerns. Die verschiedenen lokalen Steuersätze der Gemeinden wurden gewichtet, um den Gesamtsteuersatz zu ermitteln.

Die Auswirkungen der veränderten Bewertung der temporären Differenzen und Verlustvorträge stammen in erster Linie aus dem Verfall der steuerlichen Verluste aufgrund des Beherrschungswechsels.

9. Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Geschäftsjahres sich im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt.

Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, welche sich aus der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergeben würden, geteilt.

Das unverwässerte Ergebnis entspricht dem verwässerten Ergebnis, da aufgrund des Delistings die Rahmenbedingungen des Aktienoptionsprogramms nicht mehr gegeben sind. Das Programm der Führungskräfte wurde im April 2015 abgekündigt und durch eine alternative Vergütung ersetzt. Der Anspruch aus dem Vorstandsprogramm besteht weiterhin, hierfür wurde noch keine Abfindung beschlossen.

Ergebnis je Aktie 31. Dez. 15 31. Dez. 14
unverwässertes Ergebnis je Aktie: EUR -0,1093 -0,1544
verwässertes Ergebnis je Aktie: EUR -0,1093 -0,1537

10. Sachanlagen

Sachanlagen Einheit Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und geleistete Anzahlungen Gesamt
Anschaffungs- / Herstellungskosten
31. Dez. 13 TEUR 1.803 44.367 46.169
Zugänge TEUR 0 2.494 2.494
Abgänge TEUR 0 -124 -124
31. Dez. 14 TEUR 1.803 46.737 48.540
Zugänge TEUR 0 1.215 1.215
Abgänge TEUR 0 -34 -34
31. Dez. 15 TEUR 1.803 47.918 49.721
Abschreibungen und Wertberichtigungen
31. Dez. 13 TEUR 683 25.824 26.507
Abschreibungen TEUR 82 2.196 2.279
Abgänge TEUR 0 -108 -108
31. Dez. 14 TEUR 765 27.912 28.678
Abschreibungen TEUR 82 2.816 2.899
Abgänge TEUR 0 -29 -29
31. Dez. 15 TEUR 848 30.700 31.547
Buchwerte
31. Dez. 13 TEUR 1.120 18.543 19.663
31. Dez. 14 TEUR 1.037 18.825 19.862
31. Dez. 15 TEUR 955 17.218 18.173

Die Grundstücke und Gebäude dienen als erstrangige Sicherheit für die Darlehen des Konzerns (Angabe 19).

Zum Stichtag 31. Dezember 2015 umfasst die Kategorie „Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsressourcen und geleistete Anzahlungen“ hauptsächlich die Biodiesel-Werke in Emden (TEUR 14.243) und in Südlohn-Oeding (TEUR 1.209), die Fettschmelze in Borken-Burlo (TEUR 192), die motorisierte Fahrzeugflotte (TEUR 851) sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung (TEUR 266).

Finanzierungs-Leasingverhältnisse und Mietkaufverträgen

Der Buchwert der im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen bzw. Mietkaufverträgen bilanzierten technischen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung betrug zum 31. Dezember 2015 TEUR 1.092. Der Buchwert resultiert aus dem Finanzierungsleasing für das Tanklager Emden, der Gasbrenner Anlage in Borken sowie Mulden in Emden. Die Leasinggegenstände dienen als Sicherheit für die jeweiligen Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen.

Finanzierungsleasing Einheit TanklagerEmden MuldenEmden GasbrennerBorken
Anschaffungs- / Herstellungskosten
31. Dez. 13 TEUR 1.266 63 51
Zugänge TEUR 0 0 0
Abgänge TEUR 0 0 0
31. Dez. 14 TEUR 1.266 63 51
Zugänge TEUR 0 0 0
Abgänge TEUR 0 0 0
31. Dez. 15 TEUR 1.266 63 51
Abschreibungen und Wertberichtigungen
31. Dez. 13 TEUR 116 8 11
Abschreibungen TEUR 63 7 5
Abgänge TEUR 0 0 0
31. Dez. 14 TEUR 179 16 17
Abschreibungen TEUR 63 7 5
Abgänge TEUR 0 0 0
31. Dez. 15 TEUR 243 23 22
Buchwerte
31. Dez. 13 TEUR 1.150 55 40
31. Dez. 14 TEUR 1.087 48 34
31. Dez. 15 TEUR 1.023 40 29

11. Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte Einheit Sonstige immaterielle Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwert Gesamt
Anschaffungs- / Herstellungskosten
31. Dez. 13 TEUR 35.329 16.280 51.609
Zugänge TEUR 10 0 10
Abgänge TEUR 0 0 0
31. Dez. 14 TEUR 35.339 16.280 51.619
Zugänge TEUR 40 0 40
Abgänge TEUR 0 0 0
31. Dez. 15 TEUR 35.379 16.280 51.658
Abschreibungen und Wertberichtigungen
31. Dez. 13 TEUR 34.327 16.280 50.607
Abschreibungen TEUR 454 0 454
Abgänge TEUR 0 0 0
31. Dez. 14 TEUR 34.781 16.280 51.061
Abschreibungen TEUR 425 0 425
Abgänge TEUR 0 0 0
31. Dez. 15 TEUR 35.206 16.280 51.486
Buchwerte
31. Dez. 13 TEUR 1.002 0 1.002
31. Dez. 14 TEUR 558 0 558
31. Dez. 15 TEUR 172 0 172

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte enthalten zum 31. Dezember 2015 insbesondere die fortgeführten Werte der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses 17. Mai 2006 erworbenen Technologie in Höhe von TEUR 136 (Vorjahr: TEUR 543). Die Restnutzungsdauer des Postens „Technologie“ endet im April 2016.

12. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)

Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) Einheit
Anschaffungs- / Herstellungskosten
31. Dez. 13 TEUR 65
Zugänge TEUR 25
Abgänge TEUR -41
31. Dez. 14 TEUR 49
Zugänge TEUR 0
Abgänge TEUR -1
31. Dez. 15 TEUR 48
Abschreibungen und Wertberichtigungen
31. Dez. 13 TEUR 0
Abschreibungen TEUR 0
Abgänge TEUR 0
31. Dez. 14 TEUR 0
Abschreibungen TEUR 0
Abgänge TEUR 0
31. Dez. 15 TEUR 0
Buchwerte
31. Dez. 13 TEUR 65
31. Dez. 14 TEUR 49
31. Dez. 15 TEUR 48

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 48 betreffen langfristige Forderungen gegenüber Lieferanten (Ausleihungen).

13. Vorräte

Vorräte Einheit 31. Dez. 15 31. Dez. 14
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (bewertet zu Anschaffungskosten) TEUR 3.976 2.583
Unfertige Erzeugnisse (bewertet zu Herstellungskosten) TEUR 553 554
Fertige Erzeunisse (bewertet zu Herstellungskosten oder zum Nettoveräußerungswert) TEUR 2.776 4.480
Summe Vorräte (bewertet zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- / Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert TEUR 7.305 7.617

Wertminderungen auf den Vorratsbestand waren wie im Vorjahr nicht erforderlich. Das gesamte Vorratsvermögen ist als Sicherheit verpfändet.

14. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (kurzfristig)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (kurzfristig) Einheit 31. Dez. 15 31. Dez. 14
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR 564,7 4.118
Umsatzsteuerforderungen TEUR 1.635,7 2.049
Geleistete Anzahlungen TEUR 264,5 232
Aktivwert Hedge Accounting TEUR 189,5 124
Aktive Rechnungsabgrenzung TEUR 67,0 41
Erstattung Kapitalertragsteuer TEUR 0,8 3
Sonstige finanzielle Vermögenswerte TEUR 304,6 483
Gesamt TEUR 3.026,8 7.049

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 5 bis 14 Tagen. Zum 31. Dezember 2015 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 140 (Vorjahr: TEUR 132) wertgemindert.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen haben sich wie folgt entwickelt:

Wertberichtigungen auf Forderungen Einheit 2015 2014
1. Jan TEUR 132 178
Aufwandswirksame Zuführungen TEUR 8 18
Auflösung TEUR 0 -30
Inanspruchnahme TEUR 0 -34
31. Dez TEUR 140 132

Die Wertminderungen in Höhe von TEUR 140 enthalten TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 18), die den sonstigen Forderungen zuzuordnen sind.

Die Analyse der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember stellt sich wie folgt dar:

Überfällige Forderungen Einheit 31. Dez. 15 31. Dez. 14
Weder überfällig noch wertgemindert TEUR 56 3.781
Überfällig, aber nicht wertgemindert < 30 Tage TEUR 455 147
Überfällig, aber nicht wertgemindert 30 bis 90 Tage TEUR 7 101
Überfällig, aber nicht wertgemindert > 90 Tage TEUR 47 89
Gesamt TEUR 565 4.118

Derivate

Die Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 127 zum 31. Dezember 2015 (Vorjahr: TEUR 155) werden in Abschnitt 27 „Angaben zu Finanzinstrumenten“ dargestellt.

Zum Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf die Angabe 26 verwiesen. Diese Angaben sollen den Abschlussadressaten ein Verständnis darüber erlauben, wie das Management die Bonität von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die weder überfällig noch wertgemindert sind, beurteilt und bewertet.

15. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen

Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen Einheit 31. Dez. 15 31. Dez. 14
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand TEUR 11.570 11.113

16. Kapitalflussrechnung

Für Zwecke der Konzern-Kapitalflussrechnung setzt sich der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wie folgt zusammen:

Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen Einheit 31. Dez. 15 31. Dez. 14
Zahlungsmitteläquivalente TEUR 0 409
Zahlungsmittel TEUR 11.570 10.704
Gesamt TEUR 11.570 11.113

17. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen

Gezeichnetes Kapital und Rücklagen Einheit 31. Dez. 15 31. Dez. 14
Gezeichnetes Kapital TEUR 24.544 24.544
Kapitalrücklage TEUR 86.608 86.517
Gewinnrücklage TEUR -89.585 -86.903
Eigenkapital TEUR 21.567 24.157

Das Grundkapital besteht zum 31. Dezember 2015 aus 24.543.741 Inhaberaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Petrotec AG von jeweils EUR 1 pro Aktie.

Die Kapitalrücklage hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um TEUR 91 erhöht. Die Erhöhung resultiert aus dem Aktienoptionsprogramm.

Die Gewinnrücklagen beinhalten die kumulierten Jahresergebnisse.

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und berechtigt zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Den Aktionären, das bedeutet den Eigentümern der auf Inhaber lautenden Stückaktien der Petrotec AG, ist ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten dürfen. Der Anspruch des Aktionärs auf Ausgabe von Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen ist ebenfalls ausgeschlossen.

Auf Grundlage der Beschlüsse der Hauptversammlungen der Jahre 2012 und 2014 wurden Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, zusätzliche Kapitalmaßnahmen durchzuführen.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. Mai 2017 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt EUR 12.271.870,00 (in Worten: zwölf Millionen zweihunderteinundsiebzigtausendachthundertsiebzig) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen auszuschließen:

– zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;

– soweit es zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- oder Wandlungsrechten aus Options- oder Wandelschuld-verschreibungen, die von der Gesellschaft und/oder deren Tochtergesellschaften ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustehen würde;

– bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder zum Erwerb von sonstigen Vermögenswerten;

– um die Aktien an Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. Mai 2012 (Tagesordnungspunkt 8) oder aufgrund einer sonstigen Ermächtigung der Hauptversammlung ausgegeben werden, bei Ausübung ihrer Options- und/oder Wandlungsrechte und/oder -pflichten zu gewähren;

– wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechtes gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder verwendet werden. Ferner sind auf die Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Bezugsrechten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern die Options- oder Wandelschuld-verschreibungen nach Erteilung dieser Ermächtigung aufgrund einer zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung oder einer anderen Stelle tretenden Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrecht ausgegeben werden;

– um bis zu einem anteiligen Betrag von EUR 200.000,00 (in Worten: zweihunderttausend) neue Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen auszugeben.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2012 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2012 anzupassen.

Bedingtes Kapital I

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 9.817.496,00 (in Worten: neun Millionen achthundertsiebzehntausendvierhundertsechsundneunzig) durch Ausgabe von bis zu 9.817.496 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I 2012). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die von der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2012 bis zum 29. Mai 2017 gegen Bar ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombination dieser Instrumente) beigefügt sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder von mir ihr verbundenen Unternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. Mai 2012 bis zum 29. Mai 2017 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen (bzw. Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht) ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen, und soweit nicht eigene Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Bedingtes Kapital II

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.454.374,00 durch Ausgabe von bis zu 2.454.374,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II 2012). Das Bedingte Kapital II 2012 dient dazu, Bezugsrechte aus Aktienoptionen abzusichern, die durch die Gesellschaft bis einschließlich 29. Mai 2017 auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses vom 30. Mai 2012 ausgeübt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber solcher Aktienoptionen von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Aktienoptionen keine eigenen Aktien oder keinen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt, am Gewinn teil.

Erwerb und Verwendung eigener Aktien

Die Gesellschaft ist ermächtigt, vom 30 Mai 2014 bis zum 27. Mai 2019 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, im Verfolgen eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstandes über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebotes bzw. mittels eines öffentlichen Angebots zur Abgabe eines solchen Angebots.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Einladung zu den Hauptversammlungen der Jahre 2012 und 2014 oder unter § 4 Grundkapital der aktuellen Geschäftsstatuten auf unserer Website www.petrotec.de.

18. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden für den Erwerb bestimmter Sachanlagen gewährt. Die an diese Zuwendungen geknüpften Bedingungen wurden vollständig erfüllt, etwaige sonstige Unsicherheiten bestehen nicht. Aufgrund der abschließenden Bestätigung aus den Jahren 2013 und 2014 der Zuwendungsbehörde über die Einhaltung der Bedingungen besteht kein Risiko zur Rückzahlung. Neue Zuwendungen wurden weder im Geschäftsjahr 2014 noch in 2015 beantragt oder gewährt.

19. Verzinsliche Bankdarlehen, verzinsliche Darlehen gegenüber Gesellschaftern und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

Die langfristigen verzinslichen Bankdarlehen, verzinslichen Darlehen gegenüber Gesellschaftern und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing setzen sich zum Bilanzstichtag folgendermaßen zusammen:

Darlehen effektiver Zinssatz Fälligkeit Einheit 31. Dez. 2015 31. Dez. 2014
Langfristige Gesellschafterdarlehen
Darlehen REG European Holdings B.V. 12,00% 2016-2017 TEUR 5.250 5.250
Kurzfristiger Anteil langfristiger Schulden TEUR -2.000 -2.000
Verzinsliche Darlehen gegenüber Gesellschaftern TEUR 3.250 3.250
Langfristige Bankdarlehen
2 Darlehen Mercedes Benz Bank 4,80% 30. Nov 15 TEUR 0 30
Darlehen VR-Bank Westmünsterland e.G. 3,75% 30. Jul 15 TEUR 0 4
Darlehen VR-Bank Westmünsterland e.G. 2,21% 30. Mrz 17 TEUR 67 120
Darlehen VR-Bank Westmünsterland e.G. 2,95% 30. Dez 17 TEUR 200 300
Darlehen VR-Bank Westmünsterland e.G. 1,70% 30. Jun 18 TEUR 85 0
TEUR 352 454
Kurzfristiger Anteil langfristiger Bankdarlehen TEUR -188 -187
Verzinsliche Bankdarlehen TEUR 164 267
Verpflichtung aus Finanzierungs- Leasingverhältnissen und Mietkaufverträgen 4,45% 2016-2024 TEUR 914 991
Langfristige Kredite Gesamt TEUR 4.328 4.508

Der neue Mehrheitsaktionär REG European Holdings B.V. mit Sitz in Amsterdam-Schiphol hat die Gesellschafterdarlehen im Rahmen des Kaufvertrags zu unveränderten Bedingungen als Teil der allgemeinen Rechtsnachfolge übernommen. Der Tilgungsplan für die verbleibenden TEUR 5.250 stellt sich wie folgt dar:

Fälligkeiten langfristige Gesellschafterdarlehen Einheit 2016 2017 Gesamt
31. Dez TEUR 2.000 3.250 5.250
Gesamt TEUR 2.000 3.250 5.250

Die kurzfristigen verzinslichen Bankdarlehen, verzinslichen Darlehen gegenüber Gesellschaftern und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing setzen sich zum Bilanzstichtag folgendermaßen zusammen:

Darlehen effektiver Zinssatz Fälligkeit Einheit 31. Dez. 2015 31. Dez. 2014
Kurzfristige Bankdarlehen
Kurzfristiger Anteil langfristiger Bankdarlehen TEUR 188 187
Verzinsliche Bankdarlehen TEUR 188 187
Kurzfristige Gesellschafterdarlehen
Darlehen REG European Holdings B.V. 10,00% 2016-2018 TEUR 6.256 7.256
Kurzfristige Zinsverbindlichkeiten TEUR 0 346
TEUR 6.256 7.602
Kurzfristiger Anteil langfristiger Schulden 2016 TEUR 2.000 2.000
Verzinsliche Darlehen gegenüber Gesellschaftern TEUR 8.256 9.602
Verpflichtung aus Finanzierungs- Leasingverhältnissen und Mietkaufverträgen 4,45% 2016 TEUR 77 86
Kurzfristige Kredite TEUR 8.520 9.875

Die Gesellschafterdarlehen wurden zu unveränderten Bedingungen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge durch den Erwerb der Mehrheitsanteile auf REG European Holdings B.V., Amsterdam-Schiphol übertragen. Für das Darlehen über TEUR 6.256 hat REG laut Vertrag vom 11. März 2015 eine Option zur vorzeitigen Rückzahlung des langfristigen Anteils in Höhe von TEUR 4.256, die ab dem 31. März 2016 ausgeübt werden kann. Die Vereinbarung basiert auf folgendem Tilgungsplan:

Fälligkeiten kurzfristige Gesellschafterdarlehen Einheit 2016 2017 2018 Gesamt
30. Jun TEUR 2.000 1.000 2.000 5.000
31. Dez TEUR 0 0 1.256 1.256
Gesamt TEUR 2.000 1.000 3.256 6.256

Als Sicherheit für die Darlehen wurden die Grundstücke des Konzerns mit Grundschulden in Höhe von TEUR 14.000 zugunsten der VR-Bank und in Höhe von TEUR 9.500 zugunsten der REG belastet. Die als Sicherheit dienende Grundschuld zugunsten der VR-Bank wird treuhänderisch für die REG verwaltet.

Der Gesamtbetrag der Grundschulden beläuft sich somit auf TEUR 23.500.

Darüber hinaus haben die Vital Fettrecycling GmbH sowie die Petrotec Biodiesel GmbH ihr bewegliches Vermögen, insbesondere das Vorratsvermögen, als Sicherheit an REG verpfändet. REG gewährt einem international tätigen Kreditinstitut für die Besicherung der kurzfristigen Finanzierungen vorrangingen Zugriff auf diese Sicherheiten.

Zum 31. Dezember 2015 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.

Darlehen Einheit < 1 Jahr 1 -2 Jahre 2 – 3 Jahre
31. Dez 15
Kurzfristige Darlehen REG European Holdings B.V.
Zins TEUR 534 380 228
Tilgung TEUR 2.000 1.000 3.256
Langfristige Darlehen REG European Holdings B.V.
Zins TEUR 641 395 0
Tilgung TEUR 2.000 3.250 0
Langfristige Bankdarlehen
Zins TEUR 7 3 0
Tilgung TEUR 188 147 17
Darlehen Einheit 3 – 4 Jahre 4 – 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
31. Dez 15
Kurzfristige Darlehen REG European Holdings B.V.
Zins TEUR 0 0 0 1.142
Tilgung TEUR 0 0 0 6.256
Langfristige Darlehen REG European Holdings B.V.
Zins TEUR 0 0 0 1.036
Tilgung TEUR 0 0 0 5.250
Langfristige Bankdarlehen
Zins TEUR 0 0 0 10
Tilgung TEUR 0 0 0 352
Darlehen Einheit < 1 Jahr 1 -2 Jahre 2 – 3 Jahre
31. Dez 14
Kurzfristige Darlehen REG European Holdings B.V.
Zins TEUR 532 382 228
Tilgung TEUR 3.000 1.000 3.256
Langfristige Darlehen REG European Holdings B.V.
Zins TEUR 639 396 0
Tilgung TEUR 2.000 3.250 0
Langfristige Bankdarlehen
Zins TEUR 11 6 1
Tilgung TEUR 187 154 113
Darlehen Einheit 3 – 4 Jahre 4 – 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
31. Dez 14
Kurzfristige Darlehen REG European Holdings B.V.
Zins TEUR 0 0 0 1.142
Tilgung TEUR 0 0 0 7.256
Langfristige Darlehen REG European Holdings B.V.
Zins TEUR 0 0 0 1.035
Tilgung TEUR 0 0 0 5.250
Langfristige Bankdarlehen
Zins TEUR 0 0 0 18
Tilgung TEUR 0 0 0 454

20. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Schulden (kurzfristig)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Schulden (kurzfristig) Einheit 31. Dez. 15 31. Dez. 14
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen TEUR 5.421 6.715
Sonstige Schulden TEUR 1.178 1.733
Gesamt TEUR 6.599 8.448

Die sonstigen Schulden enthalten vor allem negative Fair Values der in einer Sicherungsbeziehung befindlichen Grundgeschäfte in Höhe von TEUR 188 (siehe Abschnitt 27 „Angaben zu Finanzinstrumenten“), sowie Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer und Sozialversicherung in Höhe von TEUR 176.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht zinstragend und haben in der Regel eine Fälligkeit von bis zu 30 Tagen (Vorjahr: 30 Tage). Sonstige Schulden mit Ausnahme der Derivate sind nicht zinstragend und im Durchschnitt innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Schulden haben regelmäßig kurze Laufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Innerhalb der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden zum Stichtag TUSD 363 Fremdwährungsverbindlichkeiten.

Für Erläuterungen zu den Zielsetzungen und der Methode des Finanzrisikomanagements des Konzerns wird auf Angabe 26 verwiesen.

21. Anteilsbasierte Vergütung

Im April 2013 gewährte Petrotec seinen leitenden Führungskräften 1.120.000 Aktienoptionen im Rahmen des Senior Executive Plan 2013 („Aktienoptionsprogramm 2013/ AOP 2013”). Die Grundlage für den AOP 2013 bildeten ein Hauptversammlungsbeschluss vom 30. Mai 2012 zur Genehmigung des AOP sowie ein entsprechender Vorstandsbeschluss, wonach Petrotec zur Ausgabe von insgesamt 2.454.374 Aktienoptionen berechtigt ist. Diese Optionen können über mehrere Tranchen, zuletzt am 29. Mai 2017, zugeteilt werden. Um das Aktienoptionsprogramm zu erfüllen, wird Petrotec auf das bedingte Kapital II aus 2012 zurückgreifen.

Aufgrund des Delistings sind die Rahmenbedingungen des Aktienoptionsprogramms nicht mehr gegeben. Das Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte wurde im April 2015 abgekündigt und durch eine alternative Vergütung mit vier Auszahlungszeiträumen ersetzt. Die erste Auszahlung erfolgte im April 2015. Sofern der Mitarbeiter noch bei der Gesellschaft beschäftigt ist, werden die weiteren Auszahlungen jeweils im April 2016, 2017 und 2018 ausgeführt. Eine Anpassung der Kapitalrücklage findet zu den einzelnen Auszahlungszeitpunkten statt.

Am 27. November 2014 gewährte Petrotec seinem Vorstand 400.000 Aktienoptionen im Rahmen des Senior Executive Plan 2013 („Aktienoptionsprogramm 2013 / AOP 2013”). Aufgrund des Delistings sind auch die Rahmenbedingungen des Aktienoptionsprogramms für den Vorstand nicht mehr gegeben. Im Gegensatz zu dem Programm der Führungskräfte wurde für das Vorstandsprogramm noch keine Abfindung beschlossen. Der Anspruch besteht weiterhin.

Der ausgewiesene Gesamtaufwand für die aktienbasierte Vergütung beträgt im Geschäftsjahr 2015 insgesamt TEUR 246 (Vorjahr: TEUR 233). Dieser wird ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie eigenkapitalerhöhend bzw. im Falle der Auszahlung eigenkapitalmindernd in der Kapitalrücklage erfasst.

Konditionen:

Der auf der aktuell unbereinigten Performance basierte Ausübungspreis der Optionen in Höhe von EUR 1,1077 wurde auf 110% des 20-Tage-Durchschnittsmarktpreises vor dem Zuteilungsdatum festgesetzt (EUR 1,007). Die Optionen können nur dann ausgeübt werden, wenn der gewichtete durchschnittliche Petrotec-Aktienkurs 20 Tage vor dem Ausübungszeitraum mindestens 35% höher liegt als der gewichtete durchschnittliche Aktienkurs 20 Tage vor der Gewährung dieser Optionen, der mit EUR 1,007 ermittelt wurde. Die Optionen können in sechs verschiedenen Ausübungsfenstern nach der Veröffentlichung der Q1- und Q3-Berichte beginnend ab dem Geschäftsjahr 2017 bis zum Geschäftsjahr 2020 ausgeübt werden. Falls die Optionen in diesem Zeitraum nicht ausgeübt werden, verfallen sie.

Die Optionsbewertung erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO. Die Bewertung wurde mithilfe der Monte-Carlo-Simulation durchgeführt. Für die Im Jahr 2014 gewährten Optionen wurde ein Einzeloptionswert von EUR 0,50 bestimmt, für die im Vorjahr gewährten Optionen ein Einzeloptionswert von EUR 0,68.

Hinsichtlich der Gewährung von Wertsteigerungsrechten verweisen wir auf die Angaben unter Angabe 25. Der Vertrag über die Wertsteigerungsrechte beinhaltet eine Klausel bezüglich der Änderung des Beherrschungsverhältnisses. Daher wurde das Programm Ende 2014 final bewertet und die Ansprüche als Rückstellung erfasst. Im April 2015 wurde das Programm gegen Inanspruchnahme der Rückstellung gänzlich abgewickelt. Zum 31. Dezember 2015 beträgt der Anspruch aus Wertsteigerungsrechten TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 50).

22. Rückstellungen

Rückstellungen Einheit 2015 2014
1. Jan TEUR 37 0
Zuführung TEUR 90 37
Auflösung TEUR -37 0
Inanspruchnahme TEUR 0 0
31. Dez TEUR 90 37

23. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Verpflichtungen aus einem Erbbaurechtsvertrag

Aus dem am 21. Dezember 2006 abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrag hat der Konzern folgende Zahlungsverpflichtungen:

Verpflichtungen aus einem Erbbaurechtsvertrag Einheit 31. Dez. 15 31. Dez. 14
< 1 Jahr TEUR 37 36
1 Jahr bis 5 Jahre TEUR 152 151
> 5 Jahre TEUR 229 267
Gesamt TEUR 418 454

Das Erbbaurecht beginnt mit Eintragung und endet am 31. Dezember 2026.

Das Erbbaurecht verlängert sich über die vereinbarte Laufzeit hinaus um jeweils zehn Jahre, wenn der Erbbauberechtigte dies verlangt. Die Verlängerungsoption kann zweimal (zum 31. Dezember 2036 und zum 31. Dezember 2046) ausgeübt werden. Sie muss jeweils ein Jahr vor Beendigung des Erbbaurechtes gegenüber dem Eigentümer schriftlich erklärt werden.

Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen und Mietkaufverträgen

Der Konzern hat Finanzierungs-Leasingverträge und Mietkaufverträge für verschiedene technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschlossen. Die Verträge beinhalten Verlängerungsoptionen, jedoch keine Kaufoptionen oder Preisanpassungsklauseln. Die Verlängerungsoptionen können nur durch die entsprechenden Vertragsunternehmen ausgeübt werden. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungs- Leasingverhältnissen und Mietkaufverträgen können auf deren Barwert wie folgt übergeleitet werden:

Einheit 31. Dez. 15 31. Dez. 15 31. Dez. 14 31. Dez. 14
Verpflichtungen aus FinanzierungsLeasingverhältnissen und Mietkaufverträgen Mindestleasing-
zahlungen
Barwert der Mindestleasing-
zahlungen
Mindestleasing-
zahlungen
Barwert der Mindestleasing-
zahlungen
< 1 Jahr TEUR 119 77 132 86
1 Jahr bis 5 Jahre TEUR 475 344 594 421
> 5 Jahre TEUR 626 569 626 570
Gesamt TEUR 1.220 991 1.352 1.077
Abzüglich des Zinsanteils TEUR -230 0 -275 0
Barwert der Mindestleasingzahlungen TEUR 991 991 1.077 1.077

Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen – Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern hat Leasingverträge für verschiedene Kraftfahrzeuge abgeschlossen. Die durchschnittliche Laufzeit der Leasingverträge liegt zwischen zwei und drei Jahren. Die Leasingverträge beinhalten keine Verlängerungsoptionen. Dem Leasingnehmer wurden keine Beschränkungen durch die Leasingvereinbarungen auferlegt.

Im Jahr 2008 wurde für das Büro in Ratingen ein neuer Mietvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. Die Laufzeit wurde im Geschäftsjahr 2012 bis Mai 2016 verlängert. Aufgrund einer Kündigungsklausel wurde der Vertrag bis Mai 2017 verlängert. Des Weiteren bestehen Mietverhältnisse über Lagerhallen in verschiedenen Bundesländern, die der Fettsammlung als Zwischenlager dienen.

Zum 31. Dezember 2015 bestehen folgende künftige Mindestzahlungsverpflichtungen aufgrund von Mietverträgen und unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:

Mindestzahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen Einheit 31. Dez. 15 31. Dez. 14
< 1 Jahr TEUR 413 465
1 Jahr bis 5 Jahre TEUR 128 36
> 5 Jahre TEUR 0 0
Gesamt TEUR 541 501

Bestellobligo

Weiterhin existiert ein Vertrag zur Raffination von Altspeisefett durch eine Drittfirma mit unbefristeter Laufzeit. Dies führt zu jährlichen Auszahlungen in Höhe von mindestens TEUR 837.

Des Weiteren ist der Konzern an Verträge über den Kauf von Rohstoffen und Biodiesel in Höhe von TEUR 11.915 gebunden.

Eventualverbindlichkeiten

Ertragsteuern für zurückliegende Zeiträume

Im ersten Quartal 2010 hat die Vital Fettrecycling GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft und Teil der steuerlichen Organschaft der Petrotec AG, einen Erlass mit der IKB Deutsche Industriebank AG vereinbart, als Teil der Restrukturierungsbemühungen, die seiner Zeit von der Gesellschaft unternommen wurden. Der Vertrag sah vor, dass die IKB Deutsche Industriebank AG auf die Rückzahlung der im Jahr 2007 an die Vital Fettrecycling GmbH gewährten Darlehen in einer Gesamthöhe von EUR 18,9 Mio. gegen eine Einmalzahlung von EUR 2,2 Mio. verzichtet. Infolge dieser Transaktion verzichtete die IKB Deutsche Industriebank AG effektiv auf 16,7 Millionen EUR ihrer Ansprüche gegen die Vital Fettrecycling GmbH und dementsprechend realisierte die Vital Fettrecycling GmbH außerordentliche Erträge aus Schuldenerlass. Entsprechend hat die Vital Fettrecycling GmbH einen außerordentlichen Ertrag aus der Ausbuchung der Verbindlichkeit realisiert. Im Ergebnis 2010 ist daher ein einmaliger Ertrag aus der Ausbuchung der Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 16,7 Mio. enthalten.

Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsprüfung hat die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen für das Geschäftsjahr 2010 Ertragsteuern in Höhe von EUR 892.094,05 gegen die Petrotec AG festgesetzt. Der Festsetzung liegt die Ansicht der Finanzverwaltung zugrunde, dass die Erlöse aus der oben beschriebenen Transaktion keinen Sanierungsgewinn im Sinne des BMF-Schreibens vom 27. März 2003 (sog. Sanierungserlass) darstellen. Die Kalkulation des Steuerbetrags wurde unter Anwendung der Mindestbesteuerung durchgeführt, da die Petrotec AG nur teilweise auf, die zu dieser Zeit existierenden, steuerlichen Verlustvorträge zurückgreifen konnte.

Im zweiten Quartal 2011 führte die Petrotec AG eine Kapitalerhöhung durch, an der die IC Green Energy Ltd. partizipierte und folglich die 50% Anteilsschwelle überschritten hat. In Folge dessen verlor die Petrotec AG sämtliche steuerlichen Verlustvorträge.

In einem ähnlichen Fall vom 26. August 2010, erhob der Bundesfinanzhof ernsthafte Zweifel daran, dass die Mindestbesteuerung die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt, falls die Verlustverrechnung in den folgenden Veranlagungszeiträumen nicht mehr möglich ist.

Im Schreiben vom 19. Oktober 2011 folgte das Bundesministerium für Finanzen einem Beschluss des Bundesfinanzhofs, dass die Aussetzung der Vollziehung in ähnlichen Fällen bis zu einem finalen Urteil zu gewähren ist. Petrotec beantragte die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids bis der Bundesfinanzhof über diese Sache entschieden hat. Dem Antrag wurde durch das Finanzamt stattgegeben. Dies ermöglicht es Petrotec, den offenen Betrag nicht vor dem Urteil des Gerichts zahlen zu müssen.

Das Management geht nach wie vor davon aus, dass das oben erwähnte Verzichtsabkommen – entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung – die Anforderungen an einen so genannten Sanierungsgewinn erfüllt. Zudem teilt das Management die Zweifel des Bundesfinanzhofs betreffend der Entscheidung des Bundesministeriums für Finanzen und geht insoweit mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass eine Steuerschuld nicht endgültig festgesetzt werden wird. Die Geschäftsführung wird in ihrer Entscheidung durch ein steuerliches Expertengutachten unterstützt.

Am 10. Dezember 2014 bestätigten die Steuerbehörden, dass Petrotec aufgrund der Umstrukturierungsmaßnahme in 2010 nicht der Körperschaftssteuer unterliegt. Das örtliche Finanzamt von Borken hat bestätigt, dass das nordrheinwestfälische Finanzministerium zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die in der Ad-Hoc-Mitteilung vom 9. November 2012 bekannt gegebene Umstrukturierungstransaktion als Sanierungsgewinn im Sinne des Sanierungserlasses anzusehen ist. Das Unternehmen erhielt den geänderten Körperschaftsteuerbescheid für 2010 am 19. Februar 2015.

Auf Grund dieser Entscheidung trat die Petrotec AG mit den Kommunen in Ratingen, Borken, Südlohn und Emden in Kontakt und bat um eine Änderung des Gewerbesteuerbescheids für das Jahr 2010. Die Petrotec AG geht davon aus, dass die Gemeinden dem Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Borken folgen werden. Derzeit hat das Unternehmen nur die geänderten Gewerbesteuerbescheide der Gemeinden Ratingen und Südlohn vorliegen. Die Gewerbesteuerbescheide der Gemeinden Emden und Borken belaufen sich auf TEUR 280.

24. Angaben zu nahestehenden Personen

REG European Holdings B.V., Amsterdam-Schiphol, Niederlande verkündete am 23. Dezember 2014 den Kauf von 69,08% der direkten Stimmrechte an der Petrotec AG von IC Green Energy Ltd. Im weiteren Verlauf des aktuellen Geschäftsjahres hat REG seine Anteile insgesamt auf 84,42% aufgestockt.

Im Geschäftsjahr 2015 gab es, mit Ausnahme der Zeichnung von Aktionärsdarlehen, weder Geschäftsbeziehungen zwischen der Petrotec-Gruppe und REG European Holdings B.V. noch mit der obersten beherrschenden Muttergesellschaft der REG Group Incorporation.

Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern

REG European Holdings B.V. Amsterdam-Schiphol, Niederlande

In der folgenden Tabelle wird die Gesamthöhe der Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen im jeweiligen Geschäftsjahr dargestellt (Näheres zu den ausstehenden Forderungen mit Stand vom 31. Dezember 2015 ist in der Angabe 19 zu finden.):

Unternehmen mit maßgeblichen Einfluss auf den Konzern Einheit Verkäufe/Leistung an nahestehende Unternehmen und Personen Käufe/Leistung von nahestehenden Unternehmen und Personen Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen
REG Eurpean Holdings B.V.,Amsterdam- Schiphol (Netherlands) 2015 TEUR 0 0 0 11.506
REG Eurpean Holdings B.V.,Amsterdam- Schiphol (Netherlands) 2014 TEUR 0 0 0 12.852

Angaben zu nahestehenden Personen

Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütung

Diesbezüglich wird auf den Anhang 25 „Organe der Gesellschaft und deren Vergütung“ verwiesen.

Beteiligung nahestehender Personen an der Gesellschaft

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind direkt bzw. indirekt wie folgt an der Petrotec AG beteiligt:

Beteiligungen nahestehender Personen Einheit Anzahl Rechnerischer Anteil am Grundkapital
Rainer Laufs
31. Dez. 14 Stk. 12.388 0,05%
31. Dez. 15 Stk. 0 0,00%

25. Organe der Gesellschaft und deren Vergütung

Vorstand

Jean Scemama, Kaufmann, Düsseldorf, Deutschland wurde am 15. August 2011 mit Wirkung zum 1. September 2011 zum Alleinvorstand der Petrotec AG ernannt. Er ist gleichzeitig Geschäftsführer der Firmen Vital Fettrecycling GmbH und der Petrotec Biodiesel GmbH.

Vergütung des Vorstands

Für die Festlegung der Struktur der Vergütungssysteme sowie der Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands ist der Aufsichtsrat zuständig. Die Vergütung orientiert sich an der wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Gesellschaft und an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Der Aufsichtsrat berät und überprüft die Vergütungsstruktur regelmäßig.

Die Vergütung des Vorstands besteht aus vier Komponenten:

– Einer festen erfolgsunabhängigen Komponente

– Einer variablen, auf dem Erfolg des Unternehmens basierenden Vergütung

– Einer aktienbasierten Vergütung (Stock Appreciation Rights (SAR) – hier als mittelfristige Vergütungsvereinbarung beschrieben)

– Einem Aktienoptionsprogramm (AOP)

Die fixe Vergütung wird monatlich in Form eines Gehaltes gezahlt. Die Zahlung des variablen Bonus erfolgt auf jährlicher Basis unter Zugrundelegung des Unternehmenserfolgs. Die dritte Komponente besteht aus drei SAR-Programmen, die an die Entwicklung des Aktienkurses gekoppelt sind. Die mittelfristigen Vergütungsvereinbarungen I und II bestehen aus jeweils 300.000 Einheiten, die mittelfristige Vergütungsvereinbarung III aus 400.000 Einheiten. Die vierte Komponente besteht aus dem Aktienoptionsprogramm (AOP 2013), das am 27. November 2014 gewährt wurde.

Der Vorstand erhält Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Für Herrn Jean Scemama als Expatriierter wird zusätzlich noch die Miete inklusive Nebenkosten für ein Haus sowie das Schul- bzw. Kindergartengeld für seine Kinder gezahlt.

Der Vorstand erhielt weder im Geschäftsjahr 2013 noch in 2014 eine Pensionszusage, weiterhin wurden ihm durch die Gesellschaft keine Kredite gewährt.

Klauseln bezüglich der Änderung der Mehrheitsverhältnisse (Change-of-Control) sind Bestandteil der Medium Term Compensation Agreements sowie eines Bonusvertrags.

Der Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr 2015 gewährten Vergütungen beträgt in Summe TEUR 695.

Vergütung Einheit 31. Dez. 15 31. Dez. 14
Fixe Vergütung TEUR 300 300
Variable Vergütung* TEUR 201 347
Sonstige Vergütungsbestandteile TEUR 194 219
Gesamt TEUR 695 866

* Die variable Vergütung 2015 beinhaltet den in Q2/15 gezahlten Bonus für Leistungen des Geschäfsjahres 2014 sowie eine Zahlung von TEUR 51 aus Wertsteigerungsrechten. Die Vergütung aus Wertsteigerungsrechten war an die Aktienkursentwicklung der Jahre 2011 bis 2014 gekoppelt.

Aktienbasierte Vergütung

Für das erste aktienbasierte Vergütungsprogramm bemisst sich der mögliche Wert des variablen Vergütungsbestandteils an der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Aktienkurs vom 14. Juni bis 13. August 2011, d.h. EUR 0,88925 und dem durchschnittlichen Aktienkurs in den drei Monaten vor dem Ausübungsstichtag multipliziert mit der Anzahl der Einheiten. Für die drei Ausübungszeiträume heißt das: 1. September 2013 bis 31. Dezember 2014 multipliziert mit 100.000 Einheiten; 1. September 2014 bis 31. Dezember 2015 multipliziert mit 100.000 Einheiten; 1. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2016 multipliziert mit 100.000 Einheiten.

Aufgrund einer Klausel in den Medium Term Compensation Agreements mit Bezug auf die Änderung der Mehrheitsverhältnisse können die Wertsteigerungsrechte zum Transaktionstermin in fixer Höhe ausgeübt werden. Mit Stand vom 31. Dezember 2014 wurde der Wert des Medium Term Compensation Agreement I mit TEUR 25 bewertet.

Für das zweite aktienbasierte Vergütungsprogramm bemisst sich der mögliche Wert des variablen Vergütungsbestandteils an der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Aktienkurs vom 9. September und 8. November 2011, d.h. EUR 0,884814 und dem durchschnittlichen Aktienkurs in den drei Monaten vor dem Ausübungsstichtag multipliziert mit der Anzahl der Einheiten. Für die drei Ausübungszeiträume heißt das: 1. Dezember 2013 bis 31. Dezember 2014 multipliziert mit 100.000 Einheiten; 1. Dezember 2014 bis 31. Dezember 2015 multipliziert mit 100.000 Einheiten; 1. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2016 multipliziert mit 100.000 Einheiten.

Aufgrund einer Klausel in den Medium Term Compensation Agreements mit Bezug auf die Änderung der Mehrheitsverhältnisse können die Wertsteigerungsrechte zum Transaktionstermin in fixer Höhe ausgeübt werden. Mit Stand vom 31. Dezember 2014 wurde der Wert des Medium Term Compensation Agreement II mit TEUR 25 bewertet.

Für das dritte aktienbasierte Vergütungsprogramm wurden dem Vorstand weitere 400.000 Einheiten gewährt. Der Ausgabekurs wurde auf EUR 1,2912 festgelegt. 200.000 Einheiten sind für die Ausübungszeitraum vom 20. November 2015 bis zum 31. Dezember 2016 vorgesehen und weitere 200.000 Einheiten für den Ausübungszeitraum 20. November 2016 bis zum 31. Dezember 2017.

Aufgrund einer Klausel in den Medium Term Compensation Agreements mit Bezug auf die Änderung der Mehrheitsverhältnisse können die Wertsteigerungsrechte zum Transaktionstermin in fixer Höhe ausgeübt werden. Mit Stand vom 31. Dezember 2014 wurde der Wert des Medium Term Compensation Agreement III mit TEUR 0 bewertet.

Der Vertrag über die Wertsteigerungsrechte beinhaltet eine Klausel bezüglich der Änderung des Beherrschungsverhältnisses. Daher wurde das Programm Ende 2014 final bewertet und die Ansprüche als Rückstellung erfasst. Im April 2015 wurde das Programm gegen Inanspruchnahme der Rückstellung gänzlich abgewickelt. Zum 31. Dezember 2015 beträgt der Anspruch aus Wertsteigerungsrechten TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 50).

Aktienoptionsprogramm

Im April 2013 gewährte Petrotec seinen leitenden Führungskräften 1.120.000 Aktienoptionen im Rahmen des Senior Executive Plan 2013 („Aktienoptionsprogramm 2013/ AOP 2013”). Die Grundlage für den AOP 2013 bildeten ein Hauptversammlungsbeschluss vom 30. Mai 2012 zur Genehmigung des AOP sowie ein entsprechender Vorstandsbeschluss, wonach Petrotec zur Ausgabe von insgesamt 2.454.374 Aktienoptionen berechtigt ist. Diese Optionen können über mehrere Tranchen, zuletzt am 29. Mai 2017, zugeteilt werden. Um das Aktienoptionsprogramm zu erfüllen, wird Petrotec auf das bedingte Kapital II aus 2012 zurückgreifen.

Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat dem Alleinvorstand am 27. November 2014 400.000 Optionen zugeteilt.

Der Ausübungspreis der Option von EUR 1,1077, der auf der aktuellen nicht angepassten Wertentwicklung beruht, wurde auf 110% des durchschnittlichen 20-Tageskurses vor dem Zuteilungstermin festgesetzt (EUR 1,007). Die Optionen können nur dann ausgeübt werden, wenn der gewichtete durchschnittliche Petrotec-Aktienkurs 20 Tage vor dem Ausübungszeitraum mindestens 35% höher liegt als der gewichtete durchschnittliche Aktienkurs 20 Tage vor der Gewährung dieser Optionen, der mit EUR 1,007 ermittelt wurde. Die Optionen können in sechs verschiedenen Ausübungsfenstern nach der Veröffentlichung der Q1- und Q3-Berichte beginnend ab dem Geschäftsjahr 2017 bis zum Geschäftsjahr 2020 ausgeübt werden. Falls die Optionen in diesem Zeitraum nicht ausgeübt werden, verfallen sie.

Aufgrund einer hinreichenden Optionsbewertung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO wurde der Wert einer einzelnen Option mit EUR 0,50 ermittelt. Die Bewertung wurde mithilfe der Monte-Carlo-Simulation durchgeführt.

Mit Stand vom 31. Dezember 2015 belief sich der Wert der dem Alleinvorstand zugeteilten Optionen auf TEUR 92.

Aufsichtsrat

Rainer Laufs (seit 4. November 2008 Vorsitzender des Aufsichtsrates)

Herr Rainer Laufs ist unabhängiger Berater für eine Reihe von Unternehmen und bekleidet folgende Ämter:

– Vorsitzender des Aufsichtsrats der WCM AG, Frankfurt

– Mitglied des Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken GmbH, Hamburg

– Mitglied des Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH, Königstein im Taunus

– Mitglied des Verwaltungsbeirats des Segments „Industrie“ bei Bilfinger SE, Mannheim

– Mitglied des Aufsichtsrats der MediClin AG, Offenburg

Daniel J. Oh

Präsident und CEO der Renewable Energy Group, Inc., Ames, Iowa, USA

Die gerichtliche Bestellung erfolgte am 6. Januar 2015 und wurde durch seine Wahl auf der Hauptversammlung am 19. Mai 2015 bestätigt. Am 13. März 2015 wurde Herr Oh zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt.

Brad Albin

Vizepräsident der Produktion von Renewable Energy Group, Inc., Ames, Iowa, USA

Die gerichtliche Bestellung erfolgte am 6. Januar 2015 und wurde durch seine Wahl auf der Hauptversammlung am 19. Mai 2015 bestätigt.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 20, zahlbar bei Abschluss des Geschäftsjahres. Die Vergütung für den Vorsitzenden beträgt TEUR 80 und für den stellvertretenden Vorsitzenden TEUR 40. Aufsichtsratsmitglieder, die ihre Tätigkeit nicht das gesamte Geschäftsjahr ausgeübt haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit.

Gegen Vorlage geeigneter Nachweise erstattet die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats jede wesentliche Ausgabe, einschließlich der Reise- und Übernachtungskosten, die unter Einbeziehung der finanziellen Situation der Gesellschaft angemessen ist. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer gesondert gegenüber der Gesellschaft in Rechnung zu stellen und dieses Recht tatsächlich ausüben.

Wie durch Beschluss der Aktionäre vom 28. Mai 2014 vereinbart, erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine variable Vergütung anhand der langfristigen Performance der Gesellschaft. Sie ist als einmaliger Bonus nach Ablauf der regulären Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds zu entrichten. Sollte sich ein Aufsichtsratsmitglied dazu entscheiden, sein Amt vor dem Ende seiner Amtszeit niederzulegen, erfolgt eine entsprechend anteilige Bonuszahlung nach dem Ende des (regelmäßigen) Veranlagungszeitraums. Die Erfolgsberechnung bezieht sich auf die Entwicklung der Petrotec-Aktie im Vergleich zur Entwicklung des DAX-Teilsektors Erneuerbare Energien.

26. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten – mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente – umfassen verzinsliche Gesellschafterdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung und Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über Forderungen aus ausgereichten Darlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Der Konzern schließt darüber hinaus derivative Finanzgeschäfte ab.

Der Konzern ist Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management des Konzerns. Das Management gibt dem Konzern ein angemessenes Rahmenkonzept zur Steuerung von Finanzrisiken vor. Das Management stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten des Konzerns in Übereinstimmung mit den entsprechenden Richtlinien und Verfahren durchgeführt werden und, dass Finanzrisiken entsprechend diesen Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft des Konzerns identifiziert, bewertet und gesteuert werden. Sämtliche zu Risikomanagementzwecken eingegangenen derivativen Finanzgeschäfte werden von einem Experten gesteuert, der über die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügt und einer angemessenen Aufsicht unterstellt ist. Handel mit Derivaten zu spekulativen Zwecken wird entsprechend den konzerninternen Richtlinien nicht betrieben. Das Kapitalmanagement in der Petrotec-Gruppe dient der Wahrung der finanziellen Stabilität.

Einheit 31. Dez. 2015 31. Dez. 2014
Eigenkapital TEUR 21.567 24.157
Eigenkapitalquote % 52,4 51,2
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten TEUR 8.520 9.876
Langfristige Finanzverbindlichkeiten TEUR 4.328 4.507
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen TEUR 11.570 11.113

Wesentlicher Bestandteil eines ausgeglichenen Kapitalmanagements ist neben der Eigenkapitalausstattung die Besicherung der an die Vital Fettrecycling GmbH und Petrotec AG gewährten Kredite.

Es war und ist Politik des Konzerns, dass kein Handel mit Finanzinstrumenten betrieben wird.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns bestehen aus zinsbedingten Cashflow-Risiken, Liquiditätsrisiken und Ausfallrisiken. Die Unternehmensleitung erstellt, beschließt und überprüft die Einhaltung der Richtlinien zum Risikomanagement für jedes dieser Risiken, die im Folgenden dargestellt werden.

Ausfallrisiko

Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (insbesondere aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich aus Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, Devisengeschäften und sonstigen Finanzinstrumenten ausgesetzt.

Der Konzern schließt Geschäfte mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden der Vertriebsgesellschaft, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Im Konzern bestehen einzelne größere Forderungen gegen Kunden. Wir gehen davon aus, dass aufgrund der Bonität der Kunden keine erhöhten Ausfallrisiken bestehen. Das maximale Ausfallrisiko ist auf die Angabe in Tz. 14 des im Anhang ausgewiesenen Buchwerts begrenzt.

Aus den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen, besteht bei Ausfall des Kontrahenten ein maximales Ausfallrisiko in Höhe des Buchwerts der entsprechenden Instrumente. Da der Konzern nur mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten Geschäfte abschließt, sind Sicherungsleistungen nicht erforderlich.

Liquiditätsrisiko

Unter dem Liquiditätsrisiko für die Petrotec Gruppe subsumiert die Gesellschaft das Risiko, gegebenenfalls nicht mehr den finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Risikobereiche sind unter anderem der Kapitaldienst für Darlehen oder die Bezahlung von Lieferanten.

Der Zugang zu liquiden Mitteln erfolgt in der Petrotec Gruppe neben dem operativen Geschäft, im Wesentlichen durch kurz- und langfristige Kredite des Hauptaktionärs REG European Holdings B.V. Die generierten liquiden Mittel werden für Investitionen und die Finanzierung des Working Capital genutzt. Ebenfalls werden kurzfristige Bankdarlehen zur Finanzierung des Working Capital herangezogen.

Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von kurz- und langfristigen Darlehen von REG European Holdings B.V. und kurzfristigen Bankdarlehen zu bewahren. Die Steuerung der Liquidität erfolgt durch die laufende Abstimmung des Liquiditätsbedarfes mit den Zuflüssen aus dem operativen Geschäft.

Zum 31. Dezember 2015 sind 77,5% (Vorjahr: 79,9%) des Fremdkapitals des Konzerns innerhalb von weniger als einem Jahr fällig. Die Fremdkapitalquote hat sich auf 47,6% verringert (Vorjahr: 48,7%).

Mit einer führenden europäischen Bank besteht eine Handelslinie zur Finanzierung des Betriebskapitals. Die Linie wird auf jährlicher Basis verlängert und ist unterjährig an die Einhaltung bestimmter Covenants gebunden. Die Erfüllung der Anforderungen wird quartalsweise überprüft. Im Jahr 2015 hat das Unternehmen alle Covenants erfüllt.

Marktrisiken

Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen folgende vier Risikotypen: Währungsrisiko, Zinsrisiko, Rohstoffpreisrisiko und sonstige Preisrisiken, wie beispielweise das Aktienkursrisiko. Dem Marktrisiko ausgesetzte Finanzinstrumente umfassen unter anderem verzinsliche Darlehen, Einlagen zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente.

Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf die Lage zum 31. Dezember 2015 bzw. 2014. Die Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der am 31. Dezember 2015 bestehenden Sicherungsbeziehungen und unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährungen konstant bleiben.

Zinsrisiko

Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Zinsänderungsrisiko, dem der Konzern ausgesetzt ist, wird im Wesentlichen dadurch vermieden, dass der Konzern bei der Finanzierung von Investitionen grundsätzlich feste Zinssätze über die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit vereinbart. Darlehen werden im Wesentlichen nur vom Hauptaktionär gewährt und dienen der Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit bei ebenfalls festem Zinssatz, sodass kein bzw. nur ein geringes Zinsänderungsrisiko besteht.

Bei kurzfristigen Bankkrediten zur Finanzierung des Working Capital wird das Zinsrisiko ebenfalls durch feste Zinssätze vermieden. Aufgrund unwesentlicher Auswirkungen von Zinssatzveränderungen auf das Eigenkapital sowie die Gesamtergebnisrechnung der Gesellschaft wurde auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet.

Währungsrisiko

Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder der künftige Cashflow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Kursschwankungen ausgesetzt ist. Der Konzern ist vor allem aus seiner Geschäftstätigkeit Währungsrisiken ausgesetzt. Zur Kontrolle des Währungsrisikos sichert der Konzern solche Transaktionen ab, deren Eintritt erwartet wird. Gemäß konzerninternen Vorgaben sind zur Optimierung der Effektivität einer Sicherungsbeziehung die Konditionen des derivativen Finanzinstruments entsprechend den Konditionen des gesicherten Grundgeschäfts auszuhandeln.

Währungsrisiken bestehen für den Konzern ausschließlich in USD.

Sensitivität bezüglich der Wechselkursänderungen

Nachfolgend werden die Sensitivitäten der Bewertung von Derivaten analysiert. Diese Analyse wurde unter der Annahme durchgeführt, dass alle anderen Parameter (Grundgeschäfte) sich nicht verändern. Es wurden nur Derivate in die Analyse einbezogen, deren Marktpreisschwankungen das Eigenkapital respektive das Jahresergebnis beeinflussen. Hierbei handelt es sich um Derivate die als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Fair Value Hedges eingesetzt wurden. Daher entsprechen die nachfolgenden Sensitivitäten nicht den tatsächlichen ökonomischen Risiken der Petrotec-Gruppe und dienen lediglich der Erfüllung der Angabevorschriften des IFRS 7.

Eine Verringerung (Erhöhung) des Marktpreises um 10% zum Stichtag 31. Dezember 2015 würde das Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung um TEUR 733 (Vorjahr: TEUR 370) verbessern (verschlechtern).

Rohstoffpreisrisiko

Die Volatilität bestimmter Rohstoffpreise hat Auswirkungen auf den Konzern. Dies betrifft insbesondere die Korrelation von Biodiesel und dem Preis für fossile Diesel. Aufgrund der wesentlich erhöhten Volatilität des Rohstoffpreises hat die Unternehmensleitung eine Risikomanagementstrategie hinsichtlich des Rohstoffpreisrisikos und seines Ausgleichs entwickelt und verabschiedet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird basierend auf den Richtlinien und Kontrollen des Konzerns für das Ausfallrisikomanagement bei Kunden gesteuert. Die Bonität des Kunden wird mithilfe einer umfassenden Krediteinstufung bewertet. Die einzelnen Kreditrahmen werden entsprechend dieser Bewertung festgestellt. Ausstehende Forderungen gegen Kunden werden überwacht und etwaige Lieferungen sind in der Regel entweder durch Akkreditive oder eine sonstige Form der Kreditversicherung abgedeckt. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert. Der Konzern beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als niedrig, da seine Kunden in verschiedenen Ländern ansässig sind.

Unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration

Risikokonzentrationen entstehen, wenn eine Reihe von Geschäftspartnern ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region betreiben oder wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in gleicher Weise in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, enthalten die Konzernrichtlinien spezielle Vorgaben zur Aufrechterhaltung eines diversifizierten Portfolios. Identifizierte Ausfallrisikokonzentrationen werden entsprechend kontrolliert und gesteuert.

27. Finanzinstrumente

Allgemeine Angaben

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Die Finanzinstrumente des Petrotec Konzerns lassen sich in originäre und derivative Finanzinstrumente differenzieren.

Die originären Finanzinstrumente beinhalten auf der Aktivseite im Wesentlichen den langfristigen Teil von ausgegebenen Darlehen (langfristige finanzielle Vermögenswerte), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögenswerte sowie die Zahlungsmittel. Auf der Passivseite bestehen die originären Finanzinstrumente im Wesentlichen aus den ausgewiesenen Finanzverbindlichkeiten, aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus anderen kurzfristigen Verbindlichkeiten. In den derivativen Finanzinstrumenten enthalten sind Instrumente zur Absicherung von Preis- und Währungsrisiken aus Absatzgeschäften und Rohstoffeinkäufen. Derivative Finanzinstrumente werden nach dem Erwerb im Rahmen des erstmaligen Ansatzes mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Die Finanzinstrumente in Form von Swap- und Future-Geschäften dienen der Absicherung des an den mineralischen Ölpreis gebunden Verkaufspreis von Biodiesel. Zudem dienen sie auch zur Sicherung von Forderungen in Fremdwährungen. Wenn sie die Vorschriften über Fair Value Hedges erfüllen, werden sie als Derivate in einer Sicherungsbeziehung klassifiziert.

Zum 31. Dezember 2015 und im Vorjahr sicherte der Konzern schwebende Geschäfte mithilfe von Devisentermingeschäften. Diese waren bestimmt als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Fremdwährungs-Fair-Value Hedges künftiger Verkäufe und Einkäufe. Zum 31. Dezember 2015 führten die gesicherten schwebenden Geschäfte mit einer festen Forderung dazu, dass finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 127 (Vorjahr: TEUR 155) und finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 64 (Vorjahr: TEUR 441) ausgewiesen wurden. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der Devisentermingeschäfte und der schwebenden Geschäfte mit fester Verpflichtung werden erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

Die folgende Darstellung zeigt die Fair-Values und die Buchwerte gemäß den nach IFRS 7 gebildeten Klassen für Finanzinstrumente. Der Buchwert entspricht dem beizulegenden Zeitwert.

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu fortgeführten Anschaffungskosten zum Fair-Value zum Fair-Value
Bewertungskategorie Einheit Kredite und Forderungen Buchwert Kredite und Forderungen Fair value in Sicherungsbeziehung befindliche Derivate Buchwert in Sicherungsbeziehung befindliche Derivate Fair value
31. Dez. 2015
Forderungen aus Lieferung und Leistungen TEUR 565 565 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte TEUR 2.335 2.335 0 0
Derivate TEUR 0 0 127 127
Zahlungsmittel TEUR 11.570 11.570 0 0
Aktiva TEUR 14.470 14.470 127 127
31. Dez. 2014
Forderungen aus Lieferung und Leistungen TEUR 4.118 4.118 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte TEUR 2.776 2.776 0 0
Derivate TEUR 0 0 20 20
Zahlungsmittel TEUR 11.113 11.113 0 0
Aktiva TEUR 18.007 18.007 20 20
Bewertung zum Fair-Value zum Fair-Value
Bewertungskategorie Einheit in Sicherungsbeziehung befindliche Derivate Buchwert in Sicherungsbeziehung befindliche Derivate Fair value Gesamt Buchwert Gesamt Fair value
31. Dez. 2015
Forderungen aus Lieferung und Leistungen TEUR 0 0 565 565
Sonstige finanzielle Vermögenswerte TEUR 0 0 2.335 2.335
Derivate TEUR 0 0 127 127
Zahlungsmittel TEUR 0 0 11.570 11.570
Aktiva TEUR 0 0 14.597 14.597
31. Dez. 2014
Forderungen aus Lieferung und Leistungen TEUR 0 0 4.118 4.118
Sonstige finanzielle Vermögenswerte TEUR 0 0 2.776 2.776
Derivate TEUR 134 134 155 155
Zahlungsmittel TEUR 0 0 11.113 11.113
Aktiva TEUR 134 134 18.162 18.162
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu fortgeführten Anschaffungskosten zum Fair-Value zum Fair-Value
Bewertungskategorie Einheit Kredite und Forderungen Buchwert Kredite und Forderungen Fair value in Sicherungsbeziehung befindliche Derivate Buchwert in Sicherungsbeziehung befindliche Derivate Fair value
31. Dez. 2015
Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen TEUR 12.849 12.849 0 0
Andere langfristige Verbindlichkeiten TEUR 92 92 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen TEUR 5.421 5.421 0 0
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 1.114 1.114 0 0
Derivate TEUR 0 0 64 64
Passiva TEUR 19.476 19.476 64 64
31. Dez. 2014
Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen TEUR 14.383 14.383 0 0
Andere langfristige Verbindlichkeiten TEUR 122 122 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen TEUR 6.715 6.715 0 0
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 1.291 1.291 0 0
Derivate TEUR 0 0 178 178
Passiva TEUR 22.512 22.512 178 178
Bewertung zum Fair-Value zum Fair-Value
Bewertungskategorie Einheit nicht in Sicherungsbeziehung befindliche Derivate Buchwert nicht in Sicherungsbeziehung befindliche Derivate Fair value Gesamt Buchwert Gesamt Fair value
31. Dez. 2015
Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen TEUR 0 0 12.849 12.849
Andere langfristige Verbindlichkeiten TEUR 0 0 92 92
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen TEUR 0 0 5.421 5.421
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 0 0 1.114 1.114
Derivate TEUR 0 0 64 64
Passiva TEUR 0 0 19.540 19.540
31. Dez. 2014
Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen TEUR 0 0 14.383 14.383
Andere langfristige Verbindlichkeiten TEUR 0 0 122 122
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen TEUR 0 0 6.715 6.715
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 0 0 1.291 1.291
Derivate TEUR 263 263 441 441
Passiva TEUR 263 263 22.954 22.954

Die in der vorangehenden Tabelle erwähnten Finanzinstrumente werden nachfolgend im Einzelnen erläutert.

Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten wird in der Höhe ausgewiesen, in der das betreffende Instrument zwischen Parteien getauscht werden kann, die zum jetzigen Zeitpunkt bereit sind, einen Vertrag abzuschließen (mit Ausnahme eines Zwangsverkaufs oder einer Liquidation). Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:

– Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten entsprechen vor allem aufgrund deren kurzfristigen Laufzeit ihrem Buchwert. Langfristige fest verzinsliche und variable verzinsliche Forderungen / Darlehen werden vom Konzern basierend auf Parametern wie Zinssätzen, Kreditwürdigkeit der einzelnen Kunden und den Risikocharakteristiken des finanzierten Projekts bewertet. Basierend auf dieser Bewertung werden Wertberichtigungen vorgenommen, um erwarteten Ausfällen dieser Forderungen Rechnung zu tragen. Zum 31. Dezember 2015 unterscheiden sich die Buchwerte dieser Forderungen nach Abzug der Wertberichtigungen nicht von ihren berechneten beizulegenden Zeitwerten.

– Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente mit verschiedenen Parteien ab, insbesondere mit Finanzinstituten guter Bonität (Investment Grade). Unter Anwendung eines Bewertungsverfahrens mit am Markt beobachtbaren Input-Parametern bewertete Derivate sind hauptsächlich Swaps und Devisenterminkontrakte. Zu den häufigsten angewandten Bewertungsverfahren gehören die Forward-Preis und Swap-Modelle unter Verwendung von Barwertberechnungen. Die Modelle beziehen verschiedene Größen mit ein, wie z.B. Bonität der Geschäftspartner, Devisen-Kassa und Termin-Kurse und Forwardsätze der zugrunde liegenden Rohstoffe.

Zum 31. Dezember 2015 ist die Derivatposition zu Marktwerten bewertetet (Mark-to-Market).

Überleitung auf Bilanzposten

Die nach IFRS 7 gebildeten Klassen für Finanzinstrumente entsprechen grundsätzlich den Positionen der Konzernbilanz. Davon abweichende Klassenbildungen werden in der nachfolgenden Abbildung auf die Bilanzposten zum 31. Dezember 2015 übergeleitet.

Überleitung auf Bilanzposten
IFRS 7 Kategorien 31. Dez. 2015 Bilanzposten 31. Dez. 2015
Sonstige Vermögenswerte TEUR 48 Langfristige finanzielle Vermögenswerte TEUR 48
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR 565
Sonstige Vermögenswerte TEUR 367
Derivate TEUR 127
Vermögenswerte die keine Finanzinstrumente sind TEUR 1.968
TEUR 3.027 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen TEUR 3.027
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten TEUR 352 Langfristige verzinsliche Bankdarlehn TEUR 164
Kurzfristige verzinsliche Bankdarlehn TEUR 188
Sonstige Darlehen (Gesellschafterdarlehen) TEUR 11.506 Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter TEUR 3.250
Kurzfristige Verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter TEUR 8.256
TEUR 11.858 TEUR 11.858
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen TEUR 5.421
Derivate TEUR 64
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 1.114
Verbindlichkeiten die keine Finanzinstrumente sind TEUR 0
TEUR 6.599 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten TEUR 6.599
Überleitung auf Bilanzposten
IFRS 7 Kategorien 31. Dez. 2014 Bilanzposten 31. Dez. 2014
Sonstige Vermögenswerte TEUR 49 Langfristige finanzielle Vermögenswerte TEUR 49
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR 4.118
Sonstige Vermögenswerte TEUR 452
Derivate TEUR 155
Vermögenswerte die keine Finanzinstrumente sind TEUR 2.324
TEUR 7.049 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen TEUR 7.049
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten TEUR 454 Langfristige verzinsliche Bankdarlehn TEUR 267
Kurzfristige verzinsliche Bankdarlehn TEUR 187
Sonstige Darlehen (Gesellschafterdarlehen) TEUR 12.852 Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter TEUR 3.250
Kurzfristige Verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter TEUR 9.602
TEUR 13.306 TEUR 13.306
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen TEUR 6.715
Derivate TEUR 441
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 1.291
Verbindlichkeiten die keine Finanzinstrumente sind TEUR 0
TEUR 8.448 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten TEUR 8.448

Hierarchie beizulegender Zeitwerte

Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung von beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten und für Zwecke der Angaben entsprechend der Bewertungsverfahren:

Stufe 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten,

Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind,

Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Zum 31. Dezember 2015 hielt der Konzern folgende in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente:

Hierarchie beizulegender Zeitwerte Einheit 31. Dez. 15 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Devisenterminkontrakte in Sicherungsbeziehung TEUR 127 0 127 0
Devisenterminkontrakte ohne Sicherungsbeziehung TEUR 0 0 0 0
Swaps und Futures in Sicherungsbeziehung TEUR 0 0 0 0
Swaps und Futures ohne Sicherungsbeziehung TEUR 0 0 0 0
Fair Value Veränderung in Sicherungsbeziehung befindlicher Grundgeschäfte TEUR 63 0 63 0
Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Devisenterminkontrakte in Sicherungsbeziehung TEUR 64 0 64 0
Devisenterminkontrakte ohne Sicherungsbeziehung TEUR 0 0 0 0
Swaps und Futures in Sicherungsbeziehung TEUR 0 0 0 0
Swaps und Futures ohne Sicherungsbeziehung TEUR 0 0 0 0
Fair Value Veränderung in Sicherungsbeziehung befindlicher Grundgeschäfte TEUR 125 0 125 0

Zum 31. Dezember 2014 hielt der Konzern folgende in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente:

Hierarchie beizulegender Zeitwerte Einheit 31. Dez. 14 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Devisenterminkontrakte in Sicherungsbeziehung TEUR 20 0 20 0
Devisenterminkontrakte ohne Sicherungsbeziehung TEUR 0 0 0 0
Swaps und Futures in Sicherungsbeziehung TEUR 0 0 0 0
Swaps und Futures ohne Sicherungsbeziehung TEUR 134 0 134 0
Fair Value Veränderung in Sicherungsbeziehung befindlicher Grundgeschäfte TEUR 104 0 104 0
Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Devisenterminkontrakte in Sicherungsbeziehung TEUR 179 0 179 0
Devisenterminkontrakte ohne Sicherungsbeziehung TEUR 46 0 46 0
Swaps und Futures in Sicherungsbeziehung TEUR 0 0 0 0
Swaps und Futures ohne Sicherungsbeziehung TEUR 217 0 217 0
Fair Value Veränderung in Sicherungsbeziehung befindlicher Grundgeschäfte TEUR 18 0 18 0

Das Management hat festgestellt, dass die Buchwerte von Zahlungsmitteln und kurzfristigen Einlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten hauptsächlich aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente ihren beizulegenden Zeitwerten nahezu entsprechen.

Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten wird in der Höhe ausgewiesen, in der das betreffende Instrument zwischen Parteien ausgetauscht werden kann, die zum jetzigen Zeitpunkt bereit sind, einen Vertrag abzuschließen (mit Ausnahme eines Zwangsverkaufs oder einer Liquidation).

Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:

– Langfristige fest verzinsliche und variable verzinsliche Forderungen/ Darlehen werden vom Konzern basierend auf Parametern wie Zinssätzen, bestimmten länderspezifischen Risikofaktoren, Kreditwürdigkeit der einzelnen Kunden und den Risikocharakteristiken des finanzierten Projekts bewertet. Basierend auf dieser Bewertung werden Wertberichtigungen vorgenommen, um erwarteten Ausfällen dieser Forderungen Rechnung zu tragen. Zum 31. Dezember 2015 weichen die Buchwerte dieser Forderungen nach Abzug der Wertberichtigung nicht wesentlich von ihrem jeweils berechneten beizulegenden Zeitwert ab.

– Der beizulegende Zeitwert von nicht notierten Instrumenten, Bankdarlehen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing- Verhältnissen sowie sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten wird durch Diskontierung der künftigen Cash-Flows unter Verwendung von derzeit für Fremdkapital zu vergleichbaren Konditionen, Ausfallrisiken und Restlaufzeiten verfügbaren Zinssätzen geschätzt.

– Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente mit verschiedenen Parteien ab, insbesondere mit Finanzinstituten guter Bonität (Investment Grade). Unter Anwendung eines Bewertungsverfahrens mit am Markt beobachtbaren Inputparametern stellen bewertete Derivate hauptsächlich Devisen-Termin-Kontrakte und Rohstoffterminkontrakte dar. Die Bewertungsmodelle beziehen verschiedene Größen mit ein, wie z.B. Bonität der Geschäftspartner, Devisen-Kassa und Termin- Kurse und Forwardsätze der zugrundeliegenden Rohstoffe. Alle Derivate sind vollständig mit Barmitteln abgesichert, wodurch sowohl das Nichterfüllungsrisiko der Geschäftspartner als auch das Nichterfüllungsrisiko des Konzerns ausgeschlossen werden. Zum 31. Dezember versteht sich die zum Marktwert bewertete Derivatposition (Mark-to-Market) abzüglich der Bonitätswertberichtigung, die auf das Ausfallrisiko der Gegenseite des Derivats zurückzuführen ist. Die Änderungen des Ausfallrisikos der Gegenpartei hatten keinen wesentlichen Effekt auf die Einschätzung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung im Falle der Derivate, die einer Sicherungsbeziehung zugewiesen wurden und anderer Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert erfasst wurden.

– Die beizulegenden Zeitwerte der verzinslichen Darlehen des Konzerns werden mittels der Discounted-Cash-Flow-Methode ermittelt. Dabei wird ein Abzinsungssatz zugrunde gelegt, der den Fremdfinanzierungszinssatz des Emittenten zum Ende des Berichtszeitraums widerspiegelt. Das eigene Nichterfüllungsrisiko wurde zum 31. Dezember 2015 als gering eingestuft.

Derivate

Die ausgewiesenen aktiven und passiven Derivate stellen sich mit ihren beizulegenden Zeitwerten sowie den zu grundliegenden Nominalvolumen wie folgt dar:

Derivate Nominalvolumen
TUSD
Aktive Derivate = positive Marktwerte
TEUR
Passive Derivate = negative Marktwerte
TEUR
31. Dez. 2015
Freistehende Derivate
Biodiesel-Hedge 0 0 0
Währungs-Hedge 0 0 0
Derivate in Sicherungsbeziehungen
Fair-Value-Hedge
Biodiesel-Hedge 0 0 0
Währungs-Hedge 8.013 127 64
Gesamt 127 64
31. Dez. 2014
Freistehende Derivate
Biodiesel-Hedge 4.000 134 217
Währungs-Hedge 4.100 0 46
Derivate in Sicherungsbeziehungen
Fair-Value-Hedge
Biodiesel-Hedge 0 0 0
Währungs-Hedge 13.440 20 179
Gesamt 154 442

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Derivate erfolgte nach der Market to Market-Methode.

Beschreibung der zum Stichtag bestehenden Derivate

Biodiesel-Swap-Geschäfte (in Sicherungsbeziehung)

Zur Sicherung der Erlöse bei den an die mineralischen Ölpreise gebundenen Verkaufskontrakten werden Sicherungen in Form von festen Biodieselverkäufen (fix) gegen variable Mineralölpreise eingesetzt. Der positive Marktwert dieser Derivate betrug zum Bilanzstichtag TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0), der negative TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0). Nach der Berücksichtigung von Ineffizienzen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) waren keine Anpassungen notwendig, die die Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen. Die prospektive Effektivitätsmessung lag im zulässigen Bereich. Die retrospektive Effektivität wurde nach der Dollar-Offset-Methode vorgenommen.

Währungsgeschäfte (in Sicherungsbeziehung)

Zur Sicherung der aus dem Verkauf von Biodiesel und Einkauf von Rohstoffen resultierenden Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden Sicherungen in Form von festen Währungskäufen und -verkäufen eingesetzt. Die positiven Marktwerte dieser Devisentermingeschäfte betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 127 (Vorjahr: TEUR 20), die negativen Marktwerte betrugen TEUR 64 (Vorjahr: TEUR 179). Die Ineffizienzen in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 71) wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die prospektive Effektivitätsmessung lag im zulässigen Bereich. Die retrospektive Effektivität wurde nach der Dollar-Offset-Methode vorgenommen.

Freistehende Biodiesel-Derivate

Um Rohstoffe und Warenbestände (Biodiesel) gegen Preisschwankungen abzusichern, wurden weitere zusätzliche Sicherungsgeschäfte (Futures und Optionen) abgeschlossen, die nicht den Vorgaben für eine Bilanzierung als Sicherungsbeziehung genügen. Der positive Marktwert dieser Derivate betrug zum Bilanzstichtag TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 134) und der negative Marktwert TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 217).

Freistehende Währungs-Derivate

Um künftige USD-Absätze gegen Wechselkursschwankungen abzusichern, wurden weitere zusätzliche Sicherungsgeschäfte (Futures und Optionen) abgeschlossen, die nicht den Vorgaben für eine Bilanzierung als Sicherungsbeziehung genügen. Der negative Marktwert dieser Derivate betrug zum Bilanzstichtag 0 TEUR (Vorjahr: TEUR 46).

Sicherungsbeziehungen

Die Effektivität der Fair-Values aus Termingeschäften wird prospektiv mittels der Critical-Terms-Match- und retrospektiv durch die Dollar-Offset-Methode ermittelt. Solange die Sicherung in einer Bandbreite von 80 bis 125 % effektiv ist, wird das Hedge-Accounting fortgeführt. Im Rahmen von Fair-Value Hedges wurde die Änderung beizulegender Zeitwerte von Grundgeschäften, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet wurden in Höhe von insgesamt TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 4) als Teil des Buchwertes des gesicherten Grundgeschäfts gebucht.

28. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 8. Februar 2016 erließ die für die Biodieselanlage im Emden zuständige Aufsichtsbehörde (GAA – Gewerbeaufsichtsamt) eine Verordnung „zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung durch die Gesellschaft in Bezug auf die Genehmigung zur Biodieselherstellung in Emden“. In dieser lehnte das GAA den Einwand seitens der Petrotec vom 22. November 2013 mit Bezug auf das Schreiben des GAA von 8. November 2013 ab, wonach die im Rahmen der Biodieselproduktion entstehenden Nebenprodukte als Abfall behandelt werden sollen. Petrotec hatte im Jahr 2013 die Fortsetzung der Einordnung der Nebenprodukte als Produkt beantragt.

Das GAA hat der Petrotec im Februar eine Frist von vier Wochen zur Erfüllung der Vorgaben gesetzt, woraufhin sich die Gesellschaft dazu entschied eine Klage einzureichen.

Praktische Auswirkungen: Insbesondere fünf Nebenprodukte fallen unter den gesetzlich vorgeschriebenen Abfallschlüssel (gemäß EAK, Europäischer Abfallcode). Die vorgenannte Angelegenheit hat einen negativen Einfluss auf die Vermarktung der betroffenen Materialien, da diese als Abfall allgemein niedrigere Preise erzielen als mit einer Produkt-Klassifizierung. In bestimmten Fällen gibt es keinen Abnehmer für einen Stoff, wenn dieser als Abfall deklariert ist. Bis eine gerichtliche Entscheidung ergeht, kann die Petrotec weiterhin die Nebenprodukte als Produkt vermarkten.

Das Gerichtsverfahren kann entweder erfolgreich ausgehen oder aber die Klage wird gewiesen. Im Falle, dass die Gesellschaft das Gerichtsverfahren verlieren sollte, wird das Gericht der Gesellschaft voraussichtlich Zeit gewähren die operativen Prozesse an das Urteil des Gerichts anzupassen. Die Gesellschaft wird daraufhin nach alternativen Absatzmöglichkeiten für die betroffenen Nebenprodukte suchen. Im äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass die Gesellschaft das Gerichtsverfahren verlieren sollte und keine alternativen Absatzmärkte erschließen wird und ihr auch keine Zeit gewährt wird die operativen Prozesse anzupassen, könnte die Gesellschaft dazu gezwungen sein, die Produktion am Standort Emden für den Anpassungszeitraum zu unterbrechen. Dieser Zeitraum könnte zwischen zwölf und achtzehn Monaten betragen.

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2016 wurde durch die Petrotec AG eine weitere Tochtergesellschaft im benachbarten Ausland zur Erschließung weiterer Märkte errichtet.

29. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer

Der Konzern hat auf Vollzeitbasis durchschnittlich folgende Arbeitnehmer ohne Auszubildende beschäftigt (Angabe gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB):

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter Einheit 2015 2014
Angestellte Anzahl 44 42
Gewerbliche Arbeitnehmer Anzahl 60 69
Gesamt Anzahl 104 111

30. Zeitpunkt der Freigabe des Abschlusses zur Veröffentlichung

Der Vorstand der Petrotec AG, Borken, hat den vorliegenden IFRS-Konzernabschluss am 31. März 2016 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

31. Angabe gem. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB

Für den Abschlussprüfer des Konzerns wurde im Geschäftsjahr 2015 Aufwand für Abschlussprüfungen in Höhe von TEUR 73, für steuerliche Beratung TEUR 0, für andere Bestätigungsleistungen TEUR 5 sowie für sonstige Leistungen TEUR 33 erfasst.

 

Borken, 20. April 2016

Jean Scemama, Vorstand

Bestätigungsvermerk

Wir haben den von der Petrotec AG, Borken, aufgestellten Konzernabschluss − bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Konzern-Anhang – sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und in dem Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Frankfurt am Main, den 20. April 2016

Baker Tilly Roelfs AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian Roos, Wirtschaftsprüfer

Alexandra Sievers, Wirtschaftsprüferin

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