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Peter Hamilton Law Firm & Consultancy:FMA warnt vor Abschluss von Geschäften

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Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10. Juni 2011 teilt die FMA daher mit, dass die

Peter Hamilton Law Firm & Consultancy
One Liberty Plaza Suite 3620, 165 Broadway
New York City, 1006 United States
Tel: +1-646-416-9031 sowie +1-646-810-8672
Fax: +1-646-224-9569 sowie +1-646-383-9317
info(at)peterhamiltonconsultancy.com
Vormalige Website: www.peterhamiltonconsultancy.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Handel mit Wertpapieren auf fremde Rechnung nach § 1 Abs. 1 Z 7 lit e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

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