Personenanzeigen: BaFin konsultiert Rundschreiben zu Online-Anzeigen über Bestellungen von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Aufsichtsorganen

Die BaFin hat den Entwurf ihres Rundschreibens zur Nutzung der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) für nicht von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigte Unternehmen zur Konsultation gestellt. Unternehmen, die Bestellungen von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen online anzeigen, müssen dann keine zusätzliche papiergebundene Anzeige nach der Anzeigenverordnung (AnzV) mehr einreichen.

Stellungnahmen zu dem Entwurf nimmt die BaFin bis zum 19. April 2021 unter Angabe des Geschäftszeichens „Konsultation 02/2021, BA 51-FR 2423-2021/0001“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 02/2021“ per EMail an Konsultation-02-21@bafin.de entgegen.

Die Konsultation erfolgt ausschließlich im textlichen Verfahren ohne mündliche Anhörung. Die BaFin beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck werden die Teilnehmer der Konsultation gebeten, in ihrer Stellungnahme auch ihr Einverständnis zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zu erklären.

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