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Pentagon verliert vor US Bundesgericht ernet

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Ein US-Bundesrichter hat dem Pentagon am Donnerstag erneut untersagt, den Zugang von Journalisten zum Verteidigungsministerium weiter einzuschränken. In einer ungewöhnlich scharf formulierten Entscheidung warf er dem Verteidigungsministerium vor, ein bereits gerichtlich beanstandetes Vorgehen in leicht veränderter Form erneut eingeführt zu haben. Dabei warnte er eindringlich, die Unterdrückung politischer Rede sei „das Kennzeichen einer Autokratie, nicht einer Demokratie“.

US-Bezirksrichter Paul Friedman kritisierte das Verteidigungsministerium in seiner Entscheidung deutlich. Er erklärte, das Ministerium habe versucht, seine frühere Entscheidung zu umgehen, mit der Teile einer restriktiven Pressepolitik aufgehoben worden waren, die Verteidigungsminister Pete Hegseth im vergangenen Jahr eingeführt hatte. Statt die Vorgaben des Gerichts umzusetzen, habe das Pentagon rasch eine noch strengere Regelung verabschiedet.

„Das Ministerium kann nicht einfach eine rechtswidrige Politik unter dem Deckmantel neuer Maßnahmen wieder einführen und erwarten, dass das Gericht wegschaut“, schrieb Friedman in dem Urteil. Das Verfahren war von der „New York Times“ angestrengt worden.

Nach Auffassung des Richters verwendet das Pentagon in der neuen Regelung zwar teilweise eine leicht veränderte Sprache, verletze aber weiterhin die verfassungsmäßigen Rechte jener nationalen Sicherheitsreporter, die seit Jahren Zugang zum weitläufigen Hauptquartier des Verteidigungsministeriums in Nord-Virginia haben.

Friedman betonte, die Einschränkung von Rechten aus dem ersten Verfassungszusatz sei zu jeder Zeit gefährlich, in Kriegszeiten jedoch umso mehr. „Die Unterdrückung politischer Rede ist das Kennzeichen einer Autokratie, nicht einer Demokratie“, schrieb der von Ex-Präsident Bill Clinton ernannte Richter. Genau aus diesem Grund hätten die Gründerväter bei der Ausarbeitung der Verfassung den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit so ausdrücklich festgeschrieben.

Der Richter ordnete an, dass Pentagon-Beamte die neue Regelung gegenüber mehreren Reportern der „New York Times“, die über das Verteidigungsministerium berichten, nicht anwenden dürfen. Zudem müsse das Ministerium Maßnahmen ergreifen, um den physischen Zugang dieser Journalisten zum Gebäude wiederherzustellen.

In besonders deutlichen Worten machte Friedman klar, worum es in dem Streit seiner Ansicht nach tatsächlich geht: um den Versuch des Verteidigungsministers, zu kontrollieren, welche Informationen die amerikanische Öffentlichkeit erhält. Ziel sei es, die Botschaft so zu steuern, dass die Bevölkerung nur das höre und sehe, was der Verteidigungsminister und die Trump-Regierung hören und sehen lassen wollten. „Die Verfassung verlangt Besseres. Und auch die amerikanische Öffentlichkeit verlangt Besseres“, schrieb der Richter.

Bereits im vergangenen Monat hatte Friedman mehrere Bestimmungen der von Hegseth eingeführten Pressepolitik für rechtswidrig erklärt. Diese Regelung hatte es dem Pentagon ermöglicht, Presseausweise auf Grundlage journalistischer Berichterstattung auszusetzen oder ganz zu entziehen. Andere Bestandteile der Richtlinie, die bereits in früheren Versionen bestanden und nicht Gegenstand der Klage waren, ließ der Richter damals jedoch in Kraft.

Nach dieser ersten Niederlage überarbeitete das Verteidigungsministerium seine Regeln und präsentierte eine neue Fassung, die den Zugang von Journalisten zum Pentagon teils drastisch weiter einschränkte.

Besonders umstritten war dabei die Schließung des sogenannten „Correspondents’ Corridor“, eines Bereichs im Pentagon, in dem Journalisten seit Jahrzehnten arbeiten. Zusätzlich sah die neue Regelung vor, dass akkreditierte Reporter das Gebäude nicht mehr allein betreten oder sich darin frei bewegen dürfen, sondern jederzeit von einer Begleitperson eskortiert werden müssen.

Für Friedman war klar, dass es sich dabei nicht um legitime Sicherheitsmaßnahmen handelt. Vielmehr seien die abrupte Schließung des Pressekorridors und das Verbot, dass akkreditierte Journalisten sich ohne Begleitung im Pentagon bewegen, „transparente Versuche“, die Wirkung seiner früheren Gerichtsentscheidung zunichtezumachen. Das Gericht habe daher „keine andere Wahl“, als zu diesem Schluss zu kommen.

Das Pentagon kündigte an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Sprecher Sean Parnell erklärte auf X, das Verteidigungsministerium habe die Anordnung des Gerichts jederzeit befolgt. Er argumentierte, die überarbeitete Regelung habe die Punkte berücksichtigt, die Friedman in seinem Urteil vom vergangenen Monat kritisiert hatte.

Zugleich betonte Parnell, das Ministerium bekenne sich weiterhin zum Pressezugang im Pentagon, müsse aber gleichzeitig seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, den sicheren und geschützten Betrieb des Pentagon-Geländes zu gewährleisten.

Ted Boutrous, Anwalt der „New York Times“, bezeichnete die Entscheidung als klare Bestätigung sowohl der Autorität des Gerichts als auch des Schutzes unabhängigen Journalismus durch den ersten Verfassungszusatz.

Die Freedom of the Press Foundation forderte den Richter jedoch auf, noch weiter zu gehen und mögliche Strafmaßnahmen gegen die Trump-Regierung in Betracht zu ziehen. Dazu könnten berufsrechtliche Konsequenzen für Anwälte, Sanktionen oder sogar die Feststellung einer Missachtung des Gerichts gehören.

Der Leiter der Interessenvertretung der Organisation, Seth Stern, erklärte, die Regierung werde vermutlich auch weiterhin versuchen, sich der Umsetzung der neuen Anordnung zu entziehen. Er äußerte die Hoffnung, dass Richter Friedman der Situation weiterhin entschieden begegnen werde.

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