Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin hat wichtige Hinweise zur Orange Cat Energy Technology Co. Ltd. veröffentlicht. Bei der Behörde gehen zahlreiche Anfragen und Hinweise ein. Gleichzeitig kursieren offenbar falsche Behauptungen über angebliche Maßnahmen der Bafin. Die Behörde stellt klar: Sie hat keine Auszahlung von Kundengeldern untersagt, friert keine Anlegerkonten ein und verlangt auch keine „Mehrwertsteuer“ von Anlegerinnen und Anlegern.
Gegen Orange Cat Energy Technology Co. Ltd. mit Sitz in Hongkong ermittelt die Bafin wegen des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen ohne erforderlichen Verkaufsprospekt. Im Mittelpunkt steht nach Angaben der Behörde die sogenannte „Gerätekooperation“ rund um die Vermietung von Powerbank-Ladestationen. Wir haben mit Rechtsanwalt Maurice Högel darüber gesprochen, was betroffene Anleger jetzt tun sollten.
Frage: Herr Högel, die Bafin stellt klar, dass sie keine Auszahlung von Kundengeldern untersagt hat. Warum ist diese Klarstellung so wichtig?
Maurice Högel: Diese Klarstellung ist für Anleger sehr wichtig, weil in mutmaßlichen Betrugsfällen häufig mit falschen Behauptungen gearbeitet wird. Wenn Betroffenen gesagt wird, eine Auszahlung sei nur deshalb nicht möglich, weil die Bafin Konten eingefroren oder Zahlungen untersagt habe, kann das eine Schutzbehauptung sein. Die Bafin sagt ausdrücklich, dass sie eine solche Anordnung nicht erlassen hat. Anleger sollten deshalb sehr genau prüfen, wer solche Aussagen verbreitet und mit welchem Ziel.
Frage: Die Bafin stellt auch klar, dass sie keine „Mehrwertsteuer“ von Anlegern verlangt. Was bedeutet das konkret?
Maurice Högel: Wenn Anleger aufgefordert werden, angebliche Steuern, Mehrwertsteuer, Freischaltungsgebühren oder Bearbeitungskosten zu zahlen, damit ihr Geld ausgezahlt wird, ist höchste Vorsicht geboten. Solche Forderungen sind bei betrügerischen Modellen ein bekanntes Muster. Betroffene sollen noch einmal zahlen, obwohl sie bereits Geld investiert haben. Mein Rat ist ganz klar: Keine weiteren Zahlungen leisten, solange nicht unabhängig geprüft wurde, ob dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage besteht.
Frage: Was sollten Anleger als Erstes tun, wenn sie Geld bei Orange Cat investiert haben?
Maurice Högel: Der erste Schritt ist die Beweissicherung. Anleger sollten alles sichern, was mit der Investition zusammenhängt: Verträge, Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Screenshots aus Apps oder Webseiten, E-Mails, Chatverläufe aus Telegram oder WhatsApp, Werbematerialien, Zugangsdaten, Namen von Vermittlern und alle erhaltenen Zahlungsaufforderungen. Gerade digitale Inhalte können schnell verschwinden. Deshalb sollte man nicht abwarten, sondern sofort dokumentieren.
Frage: Sollte man Strafanzeige erstatten?
Maurice Högel: Ja, wenn der Verdacht besteht, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollte möglichst schnell Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden. Die Bafin weist selbst darauf hin, dass jede Polizeidienststelle und jede Staatsanwaltschaft eine solche Anzeige entgegennehmen kann. In der Anzeige sollte man möglichst konkret schildern, wann man investiert hat, an wen gezahlt wurde, welche Versprechen gemacht wurden und welche Kommunikation stattgefunden hat. Hilfreich ist es auch, auf die Bafin-Meldungen zu Orange Cat zu verweisen.
Frage: Reicht eine Strafanzeige aus, um das Geld zurückzubekommen?
Maurice Högel: Nein, eine Strafanzeige allein führt nicht automatisch zur Rückzahlung des investierten Geldes. Das Strafverfahren dient vor allem der Aufklärung und möglichen Bestrafung. Für die Rückforderung des Geldes müssen in der Regel zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche geprüft werden. Dabei geht es etwa um Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche, Vermittler oder sonstige Beteiligte. Außerdem kann geprüft werden, ob Vermögenswerte gesichert werden können.
Frage: Gegen wen könnten sich mögliche Ansprüche richten?
Maurice Högel: Das hängt vom Einzelfall ab. In Betracht kommen zunächst die unmittelbar handelnden Unternehmen und Verantwortlichen. Daneben können auch Personen relevant sein, die Anleger aktiv angeworben haben, etwa über Messenger-Dienste, soziale Medien oder persönliche Empfehlungen. Wer falsche Angaben gemacht, unrealistische Renditen versprochen oder Risiken verschwiegen hat, kann unter Umständen ebenfalls haften. Entscheidend ist, welche konkrete Rolle die jeweilige Person hatte.
Frage: Die Bafin ermittelt wegen eines öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen ohne erforderlichen Verkaufsprospekt. Warum ist das für Anleger bedeutsam?
Maurice Högel: Ein Verkaufsprospekt soll Anlegern ermöglichen, ein Angebot nachvollziehbar zu prüfen. Er enthält unter anderem Informationen über das Geschäftsmodell, Risiken, Kosten, Verantwortliche und wirtschaftliche Grundlagen. Wenn eine Vermögensanlage ohne erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten wurde, ist das ein erhebliches Warnsignal. Für Anleger kann dies auch für mögliche Schadensersatzansprüche relevant sein.
Frage: Welche Rolle spielen Messenger-Dienste wie Telegram oder WhatsApp?
Maurice Högel: Die Bafin nennt Kommunikation über Messenger-Dienste ausdrücklich als mögliches Warnsignal. Das bedeutet nicht, dass jede Kommunikation über Telegram oder WhatsApp unseriös ist. Aber bei Kapitalanlagen ist Vorsicht geboten, wenn zentrale Informationen nur in Gruppen, Chats oder Sprachnachrichten verbreitet werden. Seriöse Anbieter stellen rechtlich belastbare Unterlagen zur Verfügung und bauen keinen Druck auf. Anleger sollten deshalb auch Chatverläufe unbedingt sichern.
Frage: Was ist mit Anlegern, die noch Zugriff auf eine App oder ein Nutzerkonto haben?
Maurice Högel: Sie sollten sofort Screenshots und Dokumentationen anfertigen. Dazu gehören Kontostände, Einzahlungen, angebliche Gewinne, Auszahlungsanträge, Fehlermeldungen, Vertragsdaten und Nachrichten im Account. Wichtig ist, Datum und Uhrzeit möglichst mit zu dokumentieren. Wenn die App oder Webseite später nicht mehr erreichbar ist, können diese Nachweise entscheidend sein.
Frage: Viele Anleger hoffen noch auf eine Auszahlung. Was raten Sie diesen Betroffenen?
Maurice Högel: Hoffnung ist verständlich, aber Anleger sollten sich nicht durch weitere Versprechen hinhalten lassen. Wer bereits erfolglos eine Auszahlung beantragt hat oder zu weiteren Zahlungen aufgefordert wird, sollte den Vorgang rechtlich prüfen lassen. Wichtig ist, nicht aus Angst oder Druck heraus noch mehr Geld zu überweisen. Jede zusätzliche Zahlung kann den Schaden vergrößern.
Frage: Was sollten Betroffene vermeiden?
Maurice Högel: Sie sollten keine weiteren Gebühren, Steuern oder Freischaltungszahlungen leisten. Sie sollten außerdem keine Originalunterlagen aus der Hand geben und keine voreiligen Vereinbarungen unterschreiben, die ihre Ansprüche einschränken könnten. Auch sollten sie nicht allein auf Aussagen von Vermittlern oder Chatgruppen vertrauen. Entscheidend sind belastbare Nachweise und eine unabhängige Prüfung.
Frage: Kann es sinnvoll sein, sich mit anderen Geschädigten zusammenzuschließen?
Maurice Högel: Ein Austausch kann sinnvoll sein, etwa um Informationen über Zahlungswege, Vermittler oder Kommunikationsmuster zu sammeln. Trotzdem muss jeder Fall individuell geprüft werden. Nicht jeder Anleger hat dieselben Unterlagen, dieselben Ansprechpartner oder dieselben Zahlungswege. Wichtig ist auch, in Gruppen keine sensiblen Daten unkontrolliert zu veröffentlichen.
Frage: Wie sollten Anleger ihre Unterlagen für eine anwaltliche Prüfung vorbereiten?
Maurice Högel: Am besten geordnet nach Zeitablauf. Also: Wann wurde man angesprochen? Wer hat geworben? Welche Unterlagen wurden übermittelt? Wann wurde wie viel gezahlt? Auf welches Konto? Welche Renditen wurden versprochen? Gab es Auszahlungsanträge? Wurden weitere Zahlungen verlangt? Eine klare Chronologie erleichtert die rechtliche Bewertung erheblich.
Frage: Was ist Ihr wichtigster Rat an betroffene Anlegerinnen und Anleger?
Maurice Högel: Betroffene sollten jetzt schnell, aber besonnen handeln. Beweise sichern, keine weiteren Zahlungen leisten, Strafanzeige erstatten und mögliche zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen. Je früher Zahlungsflüsse und Verantwortliche nachvollzogen werden, desto besser sind die Chancen, noch vorhandene Vermögenswerte zu sichern oder Ansprüche gezielt geltend zu machen.
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